Anmerkungen zum AfD-Richtungs-Mitgliederentscheid

Die Bundesgeschäftsführung hat den “Richtungs-Mitgliederentscheid” des Herrn Geiger nunmehr allen Afd-Mitgliedern als Stimmzettel zugeleitet, obwohl er rechtswidrig ist (s. http://www.heumanns-brille.de/afd-richtungsstreit/). Unglaublich, aber wahr: Der Bundesvorstand hat entschieden, dass – entgegen den Vorgaben des Antragstellers Geiger – über jede einzelne “These” separat abgestimmt werden soll. Auch das ist rechtswidrig.

§20 IV der Parteisatzung lautet:
Die Antragsteller legen durch die Antragsschrift fest,
a) ob ein Mitgliederentscheid oder eine Mitgliederbefragung beantragt wird,
b) über welche mit „Ja“ oder „Nein“ zu entscheidende Frage abgestimmt werden soll.“

Zudem bestätigt ein Gegengutachten des Prof. Dr. jur. Hans Herbert von Arnim das hier gefundene Ergebnis, dass der „Richtungs-Mitgliederentscheid“ wegen Verstoßes gegen den Parteitagsvorbehalt des § 9 III ParteienG – so oder so – „rechtswidrig“ bzw.  „unzulässig“ ist. Das Gutachten sagt allerdings zu Möglichkeiten des prozessualen Vorgehens gegen den eindeutig als (materiell) rechtswidrig erkannten Richtungs-Mitgliederentscheid: Nichts. Der Auftraggeber des Gutachtens – AfD-Landesverband Sachsen – hatte hiernach allerdings auch nicht gefragt.

Ob der Mitgliederentscheid noch vor Ablauf der Abstimmungsfrist (07. Juni 2015) im Eilverfahren vor dem Bundesschiedsgericht oder Zivilgericht gekippt werden kann, ist fraglich. Der Antragsteller muss darlegen, warum es unzumutbar ist, den Anspruch in einem regulären Klageverfahren zu verfolgen. Durchaus denkbar, dass man gerichtlicherseits darauf verweist, dass über die Verbindlichkeit des Mitgliederentscheids auch noch im Nachhinein im normalen Hauptsacheverfahren entschieden werden könne, da die Durchführung eines möglicherweise rechtswidrigen Mitgliederentscheides “keinen unwiderruflicher Schaden” verursache. Das birgt erheblichen Begründungsaufwand für den Antragsteller.

Mittlerweile hat der AfD-Landesverband Niedersachsen Eilantrag vor dem Bundesschiedsgericht gestellt mit dem Antrag, dem Bundesvorstand die Durchführung des Richtungs-Mitgliederentscheides zu untersagen. Es fehlen allerdings Darlegungen zur Eilbedürftigkeit (sog. „Anordnungsgrund“ im Eilverfahren).[1], die wie gesagt keineswegs selbstverständlich ist. Außerdem wäre es tunlich, dem Schiedsgericht mitzuteilen, bis wann man auf dessen Entscheidung zu warten gedenkt, bevor man zusätzlich die ordentlichen Gerichte bemüht.

Es stellt sich daher die Frage, wie die Mitglieder der AfD mit dem Stimmzettel umgehen können. Hier Anmerkungen zu den einzelnen „Thesen“:

„These“ 1: „Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Die AfD lehnt Fundamentalkritik an unserem Staat, unserer Gesellschaft oder unserem Wirtschaftssystem ab. Wir üben sachliche Kritik an einzelnen Fehlentwicklungen, bejahen aber eindeutig die Bundesrepublik Deutschland als demokratischen, sozialen Rechtsstaat und die Soziale Marktwirtschaft.“

Die Überschrift dieser „These“ ist irreführend. Es geht nicht um das (für alle AfD-Mitglieder selbstverständliche) „Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, sondern um die Zurückweisung von „Fundamentalkritik.“
Es wird darüber hinweggetäuscht, dass es durchaus möglich ist, „die Bundesrepublik Deutschland als demokratischen, sozialen Rechtsstaat und die Soziale Marktwirtschaft zu bejahen“ und gleichwohl – oder gerade deshalb (!) – „Fundamentalkritik an unserem Staat, unserer Gesellschaft oder unserem Wirtschaftssystem“ zu üben.

Diese Fallen-„These“ werde ich daher verneinen. Wer ganz sicher sein will, dass ihm seitens der Parteiführung aufgrund seines Abstimmungsverhalten kein Strick in Form von Parteiordnungsmaßnahmen gedreht wird, kann sich enthalten (die Ordnungsmaßnahmen  wären allerdings rechtswidrig: Das Schiedsgericht hätte implizit die Rechtswidrigkeit des Mitgliederentscheides festzustellen; auf ein wie auch immer geartetes Abstimmungsverhalten bei einem rechtswidrigen, manipulativen Mitgliederentscheid können niemals rechtmäßige Parteiordnungsmaßnahmen gestützt werden.) Allerdings erhöht dies die Gefahr, dass am Ende die Ja-Stimmen zu dieser These überwiegen. Und ich lasse mich nicht kastrieren. Eine AfD ohne „Fundamental-Kritik“ halte ich für überflüssig wie einen Kropf.

These 2: „Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie
Die AfD fordert die Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch Volksabstimmungen nach dem Schweizer Vorbild. Aber direkte Demokratie muss sich auf Schlüsselentscheidungen beschränken. Die parlamentarische Demokratie bleibt unverzichtbar.“   Diese These ist m. E. uneingeschränkt zu bejahen.

Die weiteren Thesen bestehen in Wahrheit jeweils aus einer Vielzahl unterschiedlichster (Unter-)Thesen. Ich habe sie daher mit (a), (b), (c) etc. unterteilt:  

These 3: „Bekenntnis zu sachorientierter Politik
(a) Die zunehmende Lähmung des politischen Diskurses durch ungeschriebene Regeln der ‚political correctness‘ lehnen wir entschieden ab. Das ist aber kein Freibrief für pöbelhaftes Benehmen oder beleidigende Äußerungen. Unsere Kritik muss der Sache dienen. Bei Kritik an Personen wahren wir Anstand und Respekt. Die AfD will die deutsche Politik mitgestalten und dadurch verändern.“ (Anm.: Bis hierhin nur Selbstverständlichkeiten, die man bejahen könnte, wenn sie nicht mit weiteren Unter-Thesen zu einer „These“ zusammengeworfen und gemeinsam zur Abstimmung gestellt worden wären.

(b) „Die AfD unterhält keine Kontakte zu Vertretern der sogenannten Neuen Rechten,  der sogenannten identitären Bewegung oder zu Organisationen im Dunstkreis des Rechtsradikalismus. In diesen Kreisen wächst Gedankengut, das mit den Grundüberzeugungen der AfD unvereinbar ist, so dass jeder Kontakt der Partei und ihrem Ansehen schaden würde.
Wir lehnen eine Zusammenarbeit mit Parteien ab, die europafeindliche oder ausländerfeindliche Positionen vertreten. Dazu zählen zum Beispiel der französische Front National (Le Pen) und die niederländische Partij voor de Vrijheid [Wilders].“

Hier also eine Abgrenzung nach ´rechts´, während – entlarvenderweise – eine Abgrenzung nach ´links´ fehlt. An dem Wort „oder“ im ersten Satz ist erkenntlich, dass keineswegs nur eine Abgrenzung nach „rechtsradikal“, sondern sogar ganz allgemein nach „rechts´ bzw. „neu-rechts“ an und für sich zur Abstimmung gestellt wird. Insgesamt eine geradezu hanebüchene Verkennung von Sinn und Daseinsgrund einer „Alternative für Deutschland“, die ja nicht der Parteienlandschaft ein  weiteres ´linkes Projekt´ hinzufügen wollte.
Das Attribut „europafeindlich“ impliziert eine sachlich unzutreffende Gleichsetzung von „Europa“ und EU“, womit eine der größten Propagandalügen der System-Medien brav nachvollzogen wird (von den ca. 50 Staaten Europas sind nur 28 in der EU).
Das dem französischen Front National und der Partei Wilders angehängte Attribut „ausländerfeindlich“ entbehrt ebenfalls einer sachlichen Grundlage. Die niederländische ´Partij voor de Vrijheid´ versteht sich sogar – wie der Name schon suggeriert – nicht als „rechte“, sondern als liberale oder libertäre Partei. Man kritisiert keineswegs „Ausländer“ an und für sich, auch nicht Muslime per se, sondern den Islam als totalitäre Ideologie im Schafspelz einer „Religion des Friedens“. Das in den beiden genannten Parteien „wachsende Gedankengut“ ist – zumindest in Teilen – sehr wohl mit den „Grundüberzeugungen der AfD vereinbar“. Für ein Kontaktverbot besteht daher kein Anlaß. Insgesamt ist die These daher zu verneinen.)   

These 4: „Deutschland in Europa und der Welt“
(a) „Wir bejahen die Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO und in der EU.
Wir treten allen Versuchen entgegen, die sich daraus ergebenden Souveränitätseinschränkungen Deutschlands zum Anlass zu nehmen, offen oder verdeckt den Austritt Deutschlands aus der NATO oder aus der EU zu fordern.“

Schon aufgrund des für die Zukunft – unbefristet – verbindlichen, also unwiderruflichen Charakters sämtlicher „Thesen“ des „Richtungs-Mitgliederentscheids“ sollte dieser These nicht zugestimmt werden. Niemand kann soweit hellseherisch in die Zukunft schauen, um bereits jetzt ein für alle Male festzulegen, dass Deutschlands Interessen niemals einen Austritt aus der EU bzw. die Kündigung des Vertrags von Lissabon oder einen Austritt aus der NATO erfordern. Wie heisst es so schön: ´Sag niemals nie!´ Wer sich mit selbst gesetzten roten Linien festlegt und die Einengung seiner Optionen auch noch lauthals verkündet, wird nicht einmal die „Reformen“, um die es ihm geht, verwirklichen können, denn die andere Seite des Verhandlungstisches weiss ja stets bescheid. Dümmer geht´s nimmer. Genau diese Geisteshaltung und deren ständige Verlautbarung ist ein politischer Krankheitserreger erster Ordnung, z. B. in der EURO-Rettungs-Frage i.Z.m. Griechenland oder in der Zuwanderungs- und Asylpolitik.

(b) „Wir wollen Frieden und Freundschaft mit Russland, ohne dabei die Westbindung Deutschlands in Frage zu stellen. Wir akzeptieren das Sicherheitsbedürfnis Russlands, erwarten aber auch, dass Russland das Völkerrecht achtet und Konflikte ausschließlich friedlich löst. Dasselbe erwarten wir von den USA und allen unseren Bündnispartnern.“

Durch die Erstnennung Russlands – vor der USA, die häufig das Völkerrecht bricht – wird deutlich, dass dieser These die – sachlich falsche – Prämisse von der russischen „Annektion“ der Krim zugrunde liegt.

(c) „Wir setzen uns für das Wohl des deutschen Volkes und für die Interessen Deutschlands in der Welt ein. Die AfD lehnt es aber entschieden ab, sich mit überhöhten „vaterländischen“ Attributen zu schmücken. Deutsche Politik muss nationale Interessen vertreten. Doch müssen wir uns auch heute noch der nachvollziehbaren Empfindlichkeiten in anderen Ländern wegen der im Dritten Reich begangenen Verbrechen bewusst sein. Ein markig zur Schau gestellter deutscher Patriotismus ist der wünschenswerten Völkerverständigung nicht zuträglich. Er erschwert die Durchsetzung unserer nationalen Interessen.“

Siehe hierzu schon die Anmerkungen zu These 4 a). Wie dort verdeutlicht verhält es sich genau anders herum: Die „Durchsetzung unserer nationalen Interessen“ wird nicht durch zu viel „Patriotismus“ erschwert, sondern durch ständig vorauseilenden und auch noch stets an die große Glocke gehängten Willen zum Gehorsam gegenüber den Erwartungen und Interessen des Auslands.

These 5: „Marktwirtschaft und TTIP
Wir bejahen die Soziale Marktwirtschaft und den freien Handel. Handelsabkommen wie TTIP sind für uns nur dann akzeptabel, wenn unsere Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards gewahrt bleiben und wenn das Recht des Staates, dem Allgemeinwohl dienende Gesetze zu erlassen, nicht vor Schiedsgerichten angefochten werden kann.“

Das TTiP sieht nicht die Möglichkeit vor, „das Recht des Staates, dem Allgemeinwohl dienende Gesetze zu erlassen, vor Schiedsgerichten anzufechten“, allerdings die Option für Konzerne, sich von Schiedsgerichten Schadensersatz in Milliardenhöhe wegen enttäuschter Gewinnerwartungen auf Steuerzahlers Kosten zusprechen zu lassen.
Diese These ist eine Zwickmühle: Sie suggeriert, es bestünde die ernsthafte Möglichkeit eines TTiP ohne ökonomische Knebelung der Nationalstaaten qua ´Investitionsschutz´-Klauseln. Diese sind aber gerade das Kernanliegen bei diesem ´Handelsabkommen´.  Ich werde die These verneinen, da schon der Art des Zustandekommens des TTiPs im Wege für den Bürger intransparenter Mauscheleien hinter verschlossenen Türen eine klare Absage ´ohne wenn und aber´ zu erteilen ist.

These 6: „Asyl und Einwanderung
(a) Wir stehen uneingeschränkt zum Recht auf politisches Asyl, wenden uns aber entschieden gegen dessen weitverbreiteten Missbrauch. Vorhandene Gesetze und ergangene Urteile sind strikt und unverzüglich umzusetzen. (Das könnte man – isoliert betrachtet – unterschreiben).  

(b) Angesichts der bedrohlichen demographischen Entwicklung anerkennt die AfD, dass Deutschland eine qualifizierte, sinnvoll gesteuerte Einwanderung braucht.

Hier soll wohl implizit Reklame für ein sog. Einwanderungsgesetz gemacht werden. Bevor man ein solches in Angriff nimmt, muss aber zunächst einmal die Überflutung durch sog. „Flüchtlinge“ durch Änderungen im Asylverfahrensrecht gestoppt bzw. verhindert werden. Siehe hierzu: http://www.heumanns-brille.de/fluechtlinge/
Hierzu ist ein „Punktesystem“ im Rahmen eines „Einwanderungsgesetzes“ niemals ausreichend. Hier muss man – erstens – beim Asylverfahrensrecht ansetzen, und – zweitens – ´Schengen´ thematisieren. Alles andere springt zu kurz. Zudem haben wir bereits die sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU.

(c) Die AfD lehnt es strikt ab, Einwanderung nach „völkischen“ Kriterien zu steuern.
Herkunft oder Hautfarbe sind für die Frage der Einwanderung irrelevant.
Stattdessen wollen wir eine Einwanderungspraxis, die sich an Bildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen, dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt und einem klaren Bekenntnis zum Grundgesetz orientiert.

Siehe hierzu: http://www.heumanns-brille.de/religionsfreiheit/

These 7: „Religionsfreiheit und Islam
(a) „Wir setzen uns ein für die Werte der Aufklärung. Dazu zählt die Religionsfreiheit, die auch das Recht beinhaltet, sich in öffentlichen Gotteshäusern friedlich zum Gebet zu versammeln. Prediger müssen das Grundgesetz achten. Sie sollen aktiv gegen Extremisten Stellung beziehen.“

Siehe zum mißverstandenen ´Supergrundrecht´ der „Religionsfreiheit“: http://www.heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/

(b) „Wir wenden uns entschieden gegen das demonstrative Tragen des Kopftuches im öffentlichen Dienst und in Schulen. Wer unserem Staat dient, darf grundlegende Werte unserer Gesellschaft wie die Gleichberechtigung der Frau nicht durch seine Kleidung in Frage stellen.“ (Diese These wäre – isoliert für sich betrachtet – zu bejahen).

(c) „Pegida ist für uns weder Verbündeter noch Kooperationspartner. Wir nehmen aber die Sorgen auch von Bürgern, die bei Pegida demonstrieren, ernst und beteiligen uns nicht an Ausgrenzungsversuchen.“

Diese „These“ IST ein Ausgrenzungsversuch. PEGIDA ist bekanntlich ein Akronym für die Worte: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“. Wer jegliche „Kooperation“ mit Pegida ablehnt, muss sich fragen lassen, ob er eine „Islamisierung“ Europas befürwortet; (s. hierzu: http://www.heumanns-brille.de/protokoll-der-islamisierung/) es stellt sich daher die Frage, ob er selbst auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.

(d) „Wir wenden uns entschieden gegen den menschenverachtenden islamistischen Terrorismus und gegen alle, die ihm den Boden bereiten. Dessen Schreckenstaten wollen wir jedoch nicht dem Islam allgemein anlasten.“

Auch das ist falsch, da Islamismus, Salafismus und islamischer Terrorismus sehr wohl etwas mit dem Islam und dessen Quellen zu tun haben. Siehe hierzu auch: http://www.heumanns-brille.de/islam-und-Demokratie/

Lucke in Neuss

 Gastbeitrag von RA Dr. Björn Clemens, Düsseldorf

Bernd Lucke hat einen einzig und allein auf Fragen der wirtschaftlichen Stabilität verengten Blickwinkel. Seine Philosophie ist die des Marktes, nicht die des Volkes oder der Kultur. Fragen nationaler Identität oder Souveränität erfasst er nicht in ihrer Bedeutung. Das Selbstbestimmungsrecht von Staaten gehört nicht zu seinem Gedankengut.

Am Dienstag, dem 5.5.2015 führte die AfD des Kreisverbandes Neuss, einer Nachbarstadt von Düsseldorf, eine Vortragsveranstaltung mit deren Bundesvorsitzenden Bernd Lucke durch.

Etwa 200 bis 250 Anhänger oder Interessierte waren der Einladung ins Landestheater Neuss gefolgt, der Jugendanteil entsprach dem bei Gottesdiensten der evangelischen Kirche. Geschätzte 90% der Zuhörer entstammten der Altersklasse zwischen 40 und 70.

Vor dem Eingang wurden Handzettel verteilt, auf denen das Ensemble, also die Angestellten des Theaters, für Weltoffenheit Vielfalt, Tolerie fallera warb. Arbeitsrechtlich dürfte das unzulässig sein. Ob sie eine Abmahnung bekommen, ist dennoch zu bezweifeln.

Lucke kam etwas verspätet, was allerdings nicht aus Taktik geschah (wer die Menge warten lässt, wird wichtiger), sondern an den verstopften Straßen lag. Der Vorsitzende der jungen Partei wirkte sympathisch und kompetent. Sein Vortrag entsprach jedoch eher einer Universitätsvorlesung über die Geschäftsordnung des europäischen Parlaments sowie finanzwissenschaftliche Mechanismen als einer politischen Rede. Deshalb kam schnell Langeweile auf, zumal der Mann kein mitreißender Redner ist und wenig Charisma besitzt.

Inhaltlich enthielt der Vortrag aber einige interessante Informationen, etwa über die Bedeutungslosigkeit eines EU-Abgeordneten, der kein eigenes Antragsrecht hat. Gehört er einer Fraktion an, so hat diese zwar Antragsrecht, aber nicht das Recht, dass ihre Anträge auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt werden. Das lässt sich nach den Worten Luckes nur durch Kungelei mit anderen Fraktionen erreichen, wenn sie hin und wieder die Unterstützung der Außenseiter brauchen. Kommt es dann tatsächlich dazu, dass ein Abgeordneter sprechen darf, so ist seine Redezeit auf eine Minute begrenzt, wobei die Rede aber auch so gut wie nur von denjenigen Abgeordneten angehört wird, die selbst darauf warten, an die Reihe zu kommen. Die von Lucke leider nicht beim Namen genannte Wirklichkeit des EU-Parlaments ist also die einer scheindemokratischen Fassade.

Davon abgesehen, befasste sich der AfD-Vorsitzende ausschließlich mit der Finanzpolitik, insbesondere dem unseligen Wirken der EZB, die nach Auffassung Luckes, die er auf eine Nachfrage aus dem Publikum äußerte, genau wie der Euro abgeschafft werden müsse.

Sein besonderes Augenmerk galt der Niedrigzinspolitik, die zwei signifikante Folgen hervorgebracht hat: Zum einen ist der Wert verzinslicher Geldanlagen rapide gesunken. Das betrifft auch kapitalgedeckte private Rentenversicherungen, wie z.B. die Riesterrente oder auch berufsständische Versorgungswerke. Lucke nannte Berechnungen, nach denen in den letzten fünf Jahren der Wert solcher Anlegen um die Hälfte (!) gefallen sei. Das heißt, dass die gleiche Einzahlung eines Betrages  heute zu ungefähr der halbierten Anwartschaft führt, wie noch vor fünf Jahren! (Oder der Einzahler muss für die gleiche Anwartschaft den doppelten Betrag einzahlen) Das bedeutet einen massiven und direkten Zugriff der EZB auf die Vermögenswerte der derzeitigen Arbeitnehmer und späteren Rentner. Da in Deutschland die Sparquote am höchsten ist, trifft die Niedrigzinspolitik, wie so oft bei Maßnahmen der EU, die Deutschen am härtesten.

Zum anderen ist der Wert nicht zinsgebundener Anlagen, wie etwa Aktien massiv gestiegen. Bei dem jetzt erreichten Niveau (vgl. DAX) lohnt es sich aber nicht mehr von verzinslichen Papieren auf andere Anlagen umzusteigen, da der Anleger zu zu hohen Preisen kaufen müsste.

An dieser Stelle hätte sich aufgedrängt, die Vorgänge und Herrschaftsmethoden der EU grundsätzlich zu hinterfragen. Dann wäre nämlich zu ergänzen gewesen, dass auch die Eigentümer von Immobilien (also nicht diejenigen, die sich jetzt dafür interessieren, sondern diejenigen, die bereits Eigentum haben) zu den Gewinnlern der EU-Politik zählen. Wenn man dann noch in den Blick nimmt, dass vor einigen Jahren in Deutschland ein regelrechter Privatisierungswahn herrschte, gerade was den Sektor kommunaler Immobilien – Gesellschaften betraf, bei dem Wohnungen und Mietshäuser hunderttausendfach von internationalen Fonds und Konzernen und dergleichen aufgekauft wurden, wäre dargelegt gewesen, wer der eigentliche Nutznießer der EU Strukturen ist:  das internationale Konzern- und Finanzkapital, das die Aktienmärkte kontrolliert und, wie gesagt, nun Großeigentümer von Wohnraum ist. Der Kreis schließt sich beim Blick auf die explodierenden Mieten.

Die EU hat also ein ausgeklügeltes, über Jahre sich verzahnendes System entwickelt, dass Vermögenswerte vom schaffenden deutschen Bürger in die Hände anonymer Finanzmagnaten transferiert. Dabei stößt man auch automatisch auf die zweifelhafte Person des Mario Draghi, der ursprünglich für die internationale Großbank Goldmann Sachs gearbeitet hat, die zu den Hauptdrahtziehern des Weltfinanzsystems gehört. Jetzt ist er EZB-Chef…

Die hinterhältige Rafinesse der Niedrigzinspolitik besteht darin, dass der Angriff unmittelbar aber mit wenig Getöse auf die Geldbörse der Menschen erfolgt und nicht mehr über den Umweg der Staaten, wie das beispielsweise der Fall ist, wenn Deutschland wieder einmal mit der Schuldkeule zu diversen Zahlungen gepresst wird, wie es derzeit Griechenland versucht.

Lucke hat also mit wenigen Worten eine hochexplosive Materie angesprochen, allerdings ohne die Brisanz des Themas anzudeuten. Dabei fordert sie eine fundamentale Systemalternative geradezu heraus.  Und genau damit zeigte er leider, dass seine AfD keine Alternative ist, denn die von ihm wenigstens angedeuteten Mechanismen müssten zwingend dazu führen, das ganze EU – System als solches in Frage zu stellen, am besten mit der Antwort eines deutschen Austrittes.

Doch diese, aus dem Publikum explizit gestellte, Frage verneinte er unter Hinweis auf die angeblichen Errungenschaften der EU in den letzten Jahrzehnten. Damit meinte er den wirtschaftlichen Wohlstand und die Waren- und Dienstleistungsfreiheiten. Aber genau diese ökonomischen Freiheiten degradieren den Menschen zur Funktion des Kapitals. Ebenso schien Lucke die Frage eines anderen Diskutanten nach dem Verhältnis von EU und nationaler Souveränität in ihrem Kern gar nicht zu erfassen.

Auch der Aspekt der Überfremdung spielte für ihn keine Rolle. Aus dem Zuschauerraum gestellte Fragen zum Thema Flüchtlingssituation beantwortete er mit einigen Vorschlägen zur besseren Kontrolle der Flüchtlingsströme unter Wahrung humanitärer Grundsätze. Als weltfremden Vorschlag der AfD präsentierte Lucke dazu, eine europaweite Regelung herbeizuführen, nach der Asylbewerber ihren Antrag bei dazu einzurichtenden Behörden im Ursprungsland zu stellen haben. Realistisch dürfte indes eher davon auszugehen sein, dass Flüchtlinge eine deutsche Botschaft besetzen, um ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erpressen, als dass sie sich geduldig dort hinsetzen und Formulare ausfüllen.

Bei einem weiteren Statement bewies Lucke eine erstaunliche Naivität, als er seine Entfremdung von der CDU, der er mehr als 30 Jahre angehört hatte, damit begründete, dass die Abgeordneten dieser Partei dem Vertrag von Lissabon zugestimmt hätten, obwohl die CDU doch im Wahlkampf gegenteilige Aussagen getätigt hätte. Lucke scheint also sowohl an Wahlversprechungen als auch an die Kompetenz oder gar Rechtschaffenheit von Abgeordneten einer Altpartei zu glauben… (oder geglaubt zu haben).

Fazit:

Bernd Lucke hat einen einzig und allein auf Fragen der wirtschaftlichen Stabilität  verengten Blickwinkel. Seine Philosophie ist die des Marktes, nicht die des Volkes oder der Kultur. Fragen nationaler Identität oder Souveränität erfasst  er nicht in ihrer Bedeutung. Das Selbstbestimmungsrecht von Staaten gehört nicht zu seinem Gedankengut. Dabei weiß er sich mit dem Großteil der Zuhörer/Anhänger einig. Bis ins Detail gehende Fragen nach der Sicherheit und Zusammenstellung (!) von Vermögensanlagen zeigen, dass das AfD – Klientel überwiegend aus Personen besteht, die die Angst um ihre Kapitalrendite umtreibt, nicht die Angst vor Fremdbestimmung oder Überfremdung. Das Wort „Islamisierung“ fiel an dem Abend kein einziges Mal, weder vom Podium noch vom Auditorium aus. Sicherlich sind die Anliegen dieser Leute berechtigt und ernst zu nehmen. Aber eine nationale Erneuerung ist mit ihnen nicht zu machen.

Björn Clemens, 6.5.2015 www.bjoern-clemens.de

 

Flüchtlinge

Wir können nicht von heute auf morgen die „Zustände in den Heimatländern“ der Invasoren verbessern, mag deren illegales Handeln noch so „menschlich verständlich“ sein. Also ist akut bzw. kurz- bis mittelfristig nur eine ´Festung Europa´ – oder jedenfalls Wiedereinführung lückenloser deutscher Grenzkontrollen – realistisch.

Zuwanderung billiger „Fachkräfte“ für Industrie & Wirtschaft qua Asyl?
Selbst wenn man die auf Lampedusa-Boten finden würde, wie Michael Hüther, seines Zeichens Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), im WELT-Interview meint, könnte das nicht im Interesse des erwerbstätigen Teils der Bevölkerung, insbesondere nicht der abhängig Beschäftigen sein (früher genannt: ´Arbeiterschaft´). Merkwürdig, dass letztere heutzutage – nicht zuletzt dank der ´Lügenpresse´ – sowohl von links-grüner, als auch neo-liberaler Seite nach Strich und Faden verarscht werden können – so ganz ohne #Aufschrei#! Kein Wunder, dass immer mehr von ihnen bei Pegida mitdemonstrieren – und das ist gut so!

Die Ausbildung afrikanischer Flüchtlinge zu „Fachkräften“ auf hiesigem Niveau mit halbwegs passablen Deutschkenntnissen wäre derart zeit- und kostenintensiv für den Steuerzahler, dass es sich unter dem Strich kaum lohnen kann, diese anschließend als Lohndumper und Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt gegen sich selbst einzusetzen und damit der eigenen Arbeitslosigkeit – seit Agenda 2010 auf baldigem Hartz-IV-Niveau – (oder wahlweise der besseren Ausbeutbarkeit mit unbezahlten Überstunden am Rande des gesundheitlichen Ruins) Vorschub zu leisten: ein doppelt und dreifach schlechtes Geschäft! Ganz zu schweigen vom Wohnungsmarkt

Aber es geht der Linken eben schon lange nicht mehr um ökonomische Rationalität: „Gewalttätige oder sonst in einer Form kriminelle Jugendliche sind ein Problem. Sie sind jung, mutig, mobil, hungrig, risikobereit, initiativ. Solche Menschen braucht das Land. Natürlich ist es nicht schön, wenn Jugendliche – ob mit türkischem oder libanesischem Hintergrund – in den Straßen von Berlin Banden bilden, Reviere verteidigen und mit Messern hantieren. Aber hinter der Kritik an ihrem Verhalten verbirgt sich oft bloß der Neid derer, die Vitalität als Bedrohung empfinden, weil sich die eigene Mobilität auf den Wechsel vom Einfamilienreihenhaus in die Seniorenresidenz beschränkt. Lieber ein paar junge, ausländische Intensivtäter als ein Heer von alten, intensiv passiven Eingeborenen.“ http://www.tagesspiegel.de/meinung/kontrapunkt-mentales-altersheim-jugendbanden-und-demographie/2691704.html

„Neu-Ansiedlungs“-Projekt der EU
Wer glaubt noch an Rechtsstaat und Weihnachtsmann?
Die EU spricht im Zusammenhang mit Asylbewerbern von einem großen, europaweiten „Neu-Ansiedlungs“-Projekt.
„Flüchtlinge“ i.S.v. Art 1 der Genfer Flüchtlingskonvention und „Siedler“ sind aber juristisch völlig unterschiedliche Welten. Wen schert´s?
Mit Blick auf die Zustände im Mittelmeer sprechen fast alle Medien von der „Flüchtlingskatastrophe“. Das ist Unsinn. Ebenso, wenn Juncker am 29.04.2015 im EU-Parlament die „NEUANSIEDLUNG von Flüchtlingen“ in ganz Europa mit den Worten ankündigt: „Wir MÜSSEN alle solidarisch sein … Wenn wir die Eingangstüren nicht öffnen, dürfen wir auch nicht überrascht sein, wenn die Ünglücklichen dieser Welt die Türen einrennen. … Man muss die Türen öffnen!“ (Vor diesem eigenartigen Rechtsverständnis warnt hingegen Nigel Ferrage eindringlich – ab Min. 11.10): https://www.youtube.com/watch?v=T2YslMwJ8X8

Was ist eigentlich ein „Flüchtling“? Der Begriff des Flüchtlings ist in Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert:
„Flüchtling ist eine Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.“
Sog. Wirtschaftsflüchtlinge – und bei den meisten aus Afrika handelt es sich um solche – sind also gar keine „Flüchtlinge“ im Rechtssinne, die einen Anspruch auf Asyl i. S. v. Art 16 a GG haben könnten, sondern um „Eindringlinge. Sie sind so wenig ‚Flüchtlinge’ wie die Deutschen, die auf RTL oder Pro7 ihr Glück im Ausland suchen“ (Martin Biermann auf FB).

Auch wer vor der Polizei flieht, ist ein „Flüchtling“…
<<< Udo Ulfkotte: Mal zur Klarstellung: In Europa heißen viele Asylforderer in den Medien verniedlichend „Flüchtlinge“, weil sie als Kriminelle vor der Polizei in ihren Heimatländern flüchten. Denn: Auch wer vor der Polizei flieht, ist ein „Flüchtling“… Darüber berichtete jetzt mit allen Fakten zu solchen Kriminellen auch die BBC… Kein Wort dazu in deutschsprachigen Lügenmedien… Das, was deutsche Journalisten hier betreiben, ist für mich subjektiv eindeutig Gesindelschutzjournalismus… >>> http://www.bbc.com/news/26677428

Fazit: Es ist nicht unsere Aufgabe, in jeder Hinsicht „unbegrenzt“ Wirtschaftsflüchtlinge aufzunehmen, die Christen schon auf der Fahrt nach Lampedusa ermorden und von denen jederzeit auch eine IS-Fachkraft ihren Bombengürtel umschnallen könnte (schließlich haben nicht nur internationale Verantwortung, sondern zuförderst dem eigenen Volk gegenüber); wohl aber ist es unsere Aufgabe, ´nein´ zu sagen zu kriegstreiberischen Machenschaften von USA und NATO und endlich aufzuhören, der drittgrößte Waffenlieferant der Welt zu sein etc.

Wirklich politisch Verfolgten (und Kriegsflüchtlingen) muss natürlich geholfen werden, aber dazu muss die EU ein sog. Botschaftsasylverfahren vor Ort in den Herkunftsländern durch neu zu errichtende Behörden einführen, außerdem militärisch abgesicherte und menschenwürdige Lager an den Grenzen zu Kriegsgebieten errichten, wo Notleidende Asylanträge stellen können, die dann bei kursorischen Erfolgsaussichten sogar von dort nach Europa verbracht werden. Nur dass einfach ALLE hier als angebliche „Flüchtlinge“ eigenmächtig über das Mittelmeer eindringen können sollen, das halte ich für eine irrationale Vorstellung.

Merke(l): Es gibt kein „Menschenrecht“ auf illegale Einwanderung in fremde Staaten! Und wenn von einem solchen ´Menschenrecht´ binnen 1 bis 2 Jahren millionenfach Gebrauch gemacht wird, dann ist das nichts anderes als Invasion, wenn nicht sogar Krieg ohne Kriegserklärung gegen das einheimische Volk mit neuartigen Methoden. Teile der politischen Klasse, die Derartiges aktiv unterstützen, sollten wegen Hochverrats strafrechtlich belangt werden.

Erinnern Sie sich noch an die Lenor-Werbung aus der guten alten Zeit? „Siehst Du! Jetzt hast Du ein schlechtes Gewissen!“ Man stelle sich einmal so eine Lampedusa-Talkshow wie bei Maischberger und Jauch anlässlich der weltweit durchschnittlich täglich 1600 Verkehrstoten vor. Allein in Deutschland sind es 300 Verkehrstote pro Monat. Nach der Gedenkminute bei Jauch: Einmütige Forderung, Kraftfahrzeuge abzuschaffen. Oder wenigstens überall nur noch Schrittgeschwindigkeit. Plakate werden verteilt: „Autofahrer sind Mörder!“ Frau Roth ruft zu 1. Mai-Demonstrationen gegen die Automobilindustrie auf, etc.

(Wiki „Verkehrstod“: „Bereits die Summe der nationalen Erhebungen ergibt jährlich weltweit ca. 600.000 Todesfälle, also täglich im Schnitt ca. 1.600. Die tatsächlichen Zahlen liegen jedoch wesentlich höher, da beispielsweise in einigen Staaten (speziell in Afrika) keine diesbezüglichen Statistiken geführt werden. Nach Erhebungen und Schätzungen von Weltbank und Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben weltweit jährlich etwa 1 Million (Weltbank) bis 1,2 Millionen (WHO 2003) Menschen an den Folgen von Verkehrsunfällen.[1] Die Zahl der Verkehrstoten liegt damit weit über den Opferzahlen von Krieg, Genozid oder Terrorismus. Die Anzahl der Verletzten wird auf jährlich etwa 40 Millionen geschätzt.“)

S. zum Thema „Flüchtlinge“ auch: http://www.heumanns-brille.de/lanz-lucke-lampedusa/