Houellebecqs „Berliner Rede“: das „Denken befreit“

Nachdem ich mich in einer Rezension kritisch zu Michel Houellebecqs Roman „Unterwerfung“ geäußert hatte, weil mir alles zu sehr nach unterschwellig dekadenter Anbiederung – oder jedenfalls gefährlicher Ambivalenz – roch http://www.metropolico.org/2015/09/13/unterwerfung/,

scheint mir aufgrund Houellebecqs „Berliner Rede“ http://www.nzz.ch/feuilleton/zeitgeschehen/michel-houellebecq-europa-steht-vor-dem-selbstmord-ld.118845, dass ich ihm irgendwie unrecht getan habe. Oder er hat sich bewegt.

Jedenfalls liefert er jetzt in seiner Berliner Rede die bislang vermisste schonungslose Abrechnung mit progressiver Fortschritts-´Gläubigkeit´ und asozialem Individualismus und ihren politischen Wortführern und Hofnarren. Houellebecq zieht eine gerade historische Linie bis zu den Greuelgeschichten der Französischen Revolution, von denen wir die meisten erst gar nicht aus unseren Schulbüchern erfuhren („Neben den französischen Revolutionären erscheinen die Menschen des Islamischen Staates beinahe zivilisiert.“)

„Freie Männer“

Über seine verstorbenen Kollegen Muray und Maurice Dantec sagt er: „[Sie] (…) scherten sich nicht darum, ob sich diese oder jene Zeitung von ihnen abwandte, sie akzeptierten es gegebenenfalls, sich vollkommen allein dastehen zu sehen. Sie schrieben einfach – und einzig und allein für ihre Leser, ohne jemals an die Limitationen und Befürchtungen zu denken, die die Zugehörigkeit zu einem Milieu einschliesst. Mit anderen Worten, sie waren freie Männer.“

Das ist exakt auch meine Definition von Freiheit und Freiheitlichkeit: innere Unabhängigkeit, die wohl die Entsagung von materieller Gier und Sucht (außer vielleicht nach Wahrheit – und damit zwingend nach Religion) erfordert und allenfalls durch seelische ´Abhängigkeit´ von wenigen wirklich geliebten Menschen ergänzt werden kann.

Vor allem pflichtet er dem Satz von Dantec bei: „Einzig eine spirituelle Macht wie das Christentum oder das Judentum wäre seiner Meinung nach imstande, mit einer anderen spirituellen Macht wie dem Islam zu kämpfen.“

http://www.cicero.de/salon/michel-houellebecqs-rede-der-geist-steht-nicht-mehr-links

Damit rechnet er en passent auch mit den insoweit untauglichen sog. „westlichen Werten“ ab, die eigentlich eher „amerikanische Werte“ sind, also kurz gesagt mit dem pseudo-rationalen „heiligen Zauber“ des atheistischen Marxismus und Liberalismus, den vor allem jüdische oder jedenfalls antichristliche Denker des 19. und 20. Jahrhunderts entfacht hatten.

Selbst dem intellektuell hochstehensten Heiden der Geschichte – Friedrich Nietzsche – verweigert er seine Ehrerbietung – ein erster Schritt zum Christentum? Und wer die linken Götzen Marx und Freud vom Sockel stößt, hat den „westlichen Werten“ den Boden entzogen und damit „das Denken befreit“ (Darwin hat er vergessen …). Insofern ist Houellebecq ist zurecht stolz auf die drei Musketiere Muray, Dantec und Houellebecq.

VERFASSUNGSWIDRIGKEIT ALLER ALTPARTEIEN

Warum die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung verfassungswidrig ist 

Was vielerorts immer wieder durcheinander gerät: Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge werden NICHT durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt (vgl. Def. „Flüchtling“ in Art 1 A der Konvention: Nur „politisch Verfolgte“!). Ebensowenig durch das deutsche Grundrecht auf Asyl gem. Art 16 a GG!

Erst die UNO bzw. deren „Hoher Flüchtlingskommissar“ hat – offenbar in Kenntnis dieser klaren Rechtslage – dafür gesorgt, dass der darüberhinaus gehende Begriff des „internationalen subsidiären Schutzes“ über EU-Rechtsakte in deren Mitgliedstaaten rechtliche Relevanz erlangte. Die Scheinheiligkeit der (von Deutschland zu 1/3 finanzíerten, aber von den USA politisch dominierten) UNO zeigt sich daran, dass sie die Gelder für die Flüchtlingslager im nahen Osten plötzlich drastisch reduzierte und damit eine nicht unwesentliche Mitursache für das Anwachsen der Flüchtlingsströme seit 2015 setzte.

Der Dammbruch wurde aber schon von der EU – sozusagen hausgemacht – vorbereitet, nämlich dadurch, dass in den EU-Primärverträgen schon seit dem Vertrag von Lissabon´ – trotz des Wegfalls der Binnengrenzen durch ´Schengen´ – der „Grundsatz der Nichtzurückweisung“ an den EU-Außengrenzen jedenfalls als politisches „Ziel“ verankert ist (Art 78 I AEUV).

Im Zuge der Etablierung des neuen „subsidiären Schutzes“ behaupteten sodann deutsche Juristen die Existenz eines unbegrenztes Rechts von Jedermann zur EINREISE nach Deutschland zwecks „Asyl“-Antragstellung – gegen den klaren Text des deutschen Grundgesetzes, des Asylgesetzes (§ 18) und Aufenthaltsgesetzes (§ 14). Obwohl jeder noch nicht indoktrinierte Grundschüler unschwer erkennen kann, dass die EU – und schon gar nicht Deutschland im Alleingang – nicht neben politisch Verfolgten auch noch alle Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge der 3. Welt – ohne Obergrenze(!) – aufnehmen kann, ohne selbst in Chaos zu versinken.

Noch destruktiver ist die unter linken und leider auch kirchlichen Humanitaristen verbreitete gefühlsduselige Illusion, man müsse darüber hinaus aus moralischen Gründen sogar alle hunderte von Millionen WIRTSCHAFTSFLÜCHLINGE dieser Welt in Europa beherbergen – am besten im „reichen“ Deutschland (mit ´nur´ 2 Billionen offiziellen und wohl ca. 10 Billionen stillen Schulden in Form von internationalen Verpflichtungen & Bürgschaften, innerstaatlichen Pensionsverpflichtungen etc.).

Wer solch sektiererhafter extremistischer Ideologie anhängt – und dies tun alle Altparteien (mit Ausnahme der CSU) – ist von allen guten Geistern verlassen. In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis darauf, dass „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, ….die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig sind“ (! Art 21 I Satz 3 Grundgesetz). Um so lächerlicher, wenn sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zum  Sprachrohr der „demokratischen“ Parteien macht, die sich „jetzt alle gemeinsam der AfD entgegenstellen“ wollen … https://www.youtube.com/watch?v=JHUdYXoc6jk
Soweit zum Status Quo.

Auch in Zukunft helfen kann Europa der dritten Welt mit derem „youth buldge“-Problem nur dann, wenn es zur „Festung“ wird, die souverän bestimmt, wen sie hineinläßt. „Frontex“ darf also nicht mehr auf dem Mittelmeer das Geschäft der Schlepper besorgen, sondern muss ihrem Namen gerecht werden und die Flüchtlingsboote allesamt rigoros zur Herkunftsküste zurückbringen – auch wenn europäische Gerichtshöfe dann sofort ihre „Menschenrechts“-Litanei beginnen. Denn nur dann wird auch die Zahl der ertrunkenen Flüchtlinge im Mittelmeer zurückgehen. Die seit einiger Zeit herrschende Praxis der Spanier auf der Marrokko-Route belegt das: Dort sind kaum noch Tote zu beklagen.

 

„Menschenrecht“ und „westliche“ Werte

EuGMR kippt Bestrafung eines türkischen Politikers wegen Leugnung des Genozids an den christlichen Armeniern – die Meinungsfreiheit ginge vor http://www.nzz.ch/schweiz/die-meinungsfreiheit-geht-vor-1.18206579

Allerdings urteilt/e derselbe europäische Gerichtshof ganz anders zur Meinungsfreiheit, wenn es um Fragen i.Z.m. der sog. ´Ausschwitzlüge´ geht, also deutsche Bürger von Gesinnungsstrafrecht betroffen sind. Das  zweierlei Maß ist das rechtsstaatswidrige Moment. „Menschenrecht“ und „westliche“ Werte weiterlesen

´Hatespeech´ und Grundgesetz

„Wir sprechen uns gegen Hatespeech aus, egal ob strafbar oder nicht. Jeder darf seine Meinung äußern, aber sachlich & ohne Angriffe“ (Bundesministerium des Inneren, tweet vom 28.07.2016, zitiert in: https://www.steinhoefel.com/2016/08/warum-ich-den-begriff-hatespeech-hasse.html

Bestrebungen, die Meinungsfreiheit durch zunehmende Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes in den Bereich der Gesinnung immer weiter einzuschränken, gibt es auf europäischer Ebene (Europarat, EU) schon seit den 80er Jahren. Ergebnis war der „europäische Rahmenbeschluss gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus“ von 2008 (auf Rechtsgrundlage Art 29 EUV a. F.). Aktuelle Blüte ist die „Antonio-Amadeo-Stiftung“ mit ihren stasiähnlichen Zensur-Aktivitäten in den sozialen Medien, insbesondere auf Facebook.

Kaum jemandem scheint aufzufallen, dass „Aufstachelung“ zu „Gewalt oder einem anderen Verhalten“, das „betroffenen Einzelpersonen oder Gruppen erheblichen Schaden zufügt“ oder die „öffentliche Duldung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ etc. nur dann verfolgt und pönalisiert werden sollen, wenn „rassistische oder fremdenfeindliche Absicht“ zugrundliegt. ´Hatespeech´ und Grundgesetz weiterlesen