Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die „Rattenfänger des Populismus“


SKANDAL auf dem 72. Deutschen Juristentag!
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, warnt die versammelten deutschen Juristen in seinem Festvortrag über Demokratie und Rechtsstaat davor, „nicht den Rattenfängern des Populismus auf den Leim [zu] gehen.“ 
(Voßkuhle auf dem 72. Dt. Juristentag Sept. 2018, zit. nach: Dr. N. Lührig, Deutscher Juristentag sorgt sich um den Rechtsstaat, AnwBl. Online vom 27.9.2018 https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/vereinsarbeit/djt)

>>Der oberste Verfassungshüter warnte vor einer generellen Diskreditierung des Rechts: Es gebe eine Argumentation, mit der die Justiz unter Generalverdacht gestellt werde, Eigeninteressen zu verfolgen und in ihrer Rechtsprechung den Mehrheitswillen nicht hinreichend zu respektieren. „Sie fällt vor allem dort auf fruchtbaren Boden, wo die politische Debatte sich radikalisiert, wo das Ringen um Ausgleich und Kompromiss der schlichten Diffamierung des politischen Gegners weicht (…)“, sagte Voßkuhle.<<
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungshueter-vosskuhle-wer-dem-recht-misstraut-geht-rattenfaengern-auf-den-leim-/23116410.html?ticket=ST-4288472-x9NH7F7kxRFDflVZdtgo-ap6


Offener Brief von RA Alexander Heumann, Düsseldorf:

Sehr geehrter Herr Prof. Voßkuhle!

Einen deutlicheren Eindruck politischer Befangenheit als durch Ihr o. g. Diktum auf dem 72. Deutschen Juristentag kann man kaum hinterlassen. Sie üben sich in genau der „schlichten Diskreditierung des politischen Gegners“, die sie diesem vorwerfen. Und das schon länger. Nur scheint es ihrem Publikum nicht aufzufallen. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die „Rattenfänger des Populismus“ weiterlesen

Anne Will & Co: Deutschlands posttraumatische Belastungsstörung als Endlossschleife

Das Thema „Mord in Chemnitz durch Asylbewerber“ wurde zum Thema „illegitime Zusammenrottungen“ ummodelliert, die man „nicht hinnehmen“ werde (Regierungssprecher Seibert). Seibert drohte hier nicht kriminellen Messergangs, sondern protestierenden Bürgern, die es wagen, rechtmäßig auf der Straße zu demonstrieren. Seine Kollegin Sawsan Chebli, die Scharia-Apologetin mit Integrationshindernisgrund, verlangte sogar, „noch radikaler“ zu werden.

Jetzt passierte mitten in der Hexenjagd gegen ´aufmarschierende Rechte´ etwas Unerwartetes: Verfassungsschutz-Chef Maaßen fiel der Kanzlerin mäßigend in den Arm. Er verbreitete in der BILD-Zeitung Skepsis hinsichtlich des einzig bekanntgewordenen „Hetzjagd-Videos“. Es könne sich um „gezielte Falschinformationen“ handeln. Klarer Fall: Maaßen muss eingenordet oder wegen Zersetzung zurückgetreten werden.

Merkel und Seibert legten ihre angeblichen „Videos“ über „Hetzjagden“ bis heute nicht vor. Forderungen danach sind auch verstummt. Stattdessen drehte man die Beweislast um: Maaßen soll die Nichtexistenz von Hetzjagden belegen. Anne Will & Co: Deutschlands posttraumatische Belastungsstörung als Endlossschleife weiterlesen

Rechtsbeschwerde-Schrift im ´Moscheeschwänzer´-Fall

Da die Rechtsbeschwerde-Instanz durch Kleinspenden finanziert wurde, wird hier der Text der Rechtsbeschwerdeschrift (anonymisiert) für alle Interessenten veröffentlicht.
Eine grundsätzliche juristische Auseinandersetzung mit dem deutschen Religionsverfassungsrecht und dem Islam ließ sich vorliegend gar nicht vermeiden.

Moschee in Rendsburg

Rechtsbeschwerde-Schrift im ´Moscheeschwänzer´-Fall weiterlesen