Massenmörder Breivik war Freimaurer-Meister

Der norwegische Massenmörder Anders Breivik (*1979) beging bekanntlich 2011 als 32-jähriger einen hinterhältigen Bomben-Anschlag in Oslo, dem acht Menschen zum Opfer fielen, und erschoß anschließend auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer eines Zeltlagers der Jugendorganisation der norwegischen sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Er wurde deshalb zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. (Wikipedia)

Der Öffentlichkeit wird er seither als islamfeindlicher „Rechter“ präsentiert. Zum Teil auch als christlicher Fundamentalist, weil Breivik evangelischer Christ war, der sich mit 15 Jahren „aus eigenem Antrieb taufen und konfirmieren“ ließ. Allerdings ist sein Bezug zum Christentum „widersprüchlich“, wie Wikipedia erkennt, denn Breivik habe – nach eigener Aussage – „´nicht zwangsläufig´ eine persönliche Bindung zu Gott und Jesus Christus.“ (Wie kann er dann „Christ“ sein?) Massenmörder Breivik war Freimaurer-Meister weiterlesen

Niemand hat die Absicht, eine Impf-Zweiklassen-Gesellschaft zu errichten

Schlinge um Corona-Impf- und Testkritiker zieht sich langsam zu

Seit Monaten wird durch oberflächlich-arrogante Artikel in der „Qualitätspresse“ die Befürchtung beschwichtigt, es sei eine diskriminierende Zweiklassengesellschaft mit faktischer Impf- und/oder Testpflicht für alle geplant. Oft mit lapidarem Hinweis darauf, dass ja ohnehin noch nicht alle geimpft werden könnten.
Aber ab Juni 2021 sollen die Regeln zur Impf-Priorisierung fallen; man geht davon aus, dass der Staat nun jedem ein „Impfangebot“ machen kann. Dieses Angebot ist ein Danaer-Geschenk. Spahn und Merkel haben von Anfang Impfprivilegien nur insoweit in Abrede gestellt, wie noch nicht alle geimpft werden können. Niemand hat die Absicht, eine Impf-Zweiklassen-Gesellschaft zu errichten weiterlesen

Corona-Paradigmenwechsel ante portas? OLG-Familiensenat gibt dissentierenden Familiengerichten Recht!

OLG Karlsruhe – Familiensenat – gibt dissentierenden Familiengerichten in der Frage des zulässigen Rechtswegs Recht! (Az. 20 WF 70/21).

Die Brisanz dieser OLG-Entscheidung geht weit über die Beseitigung des Rechtsbeugungs-Vorwurfs an die betreffenden Familienrichter hinaus: Bei „Anregungen“ (§ 24 FamFG) an ein Familiengericht, kindeswohlsichernde Maßnahmen gegen „Dritte“ zu ergreifen, kommt eine bloße Verweisung (§ 17a GVG) an die Verwaltungsgerichte von vorne herein nicht in Betracht – auch dann nicht, wenn Dritte in staatlicher Funktion handeln!

Zur Vorgeschichte: http://heumanns-brille.de/weiteres-familiengericht-verbietet-schulleitungen-die-anordnung-einer-maskenpflicht/ Corona-Paradigmenwechsel ante portas? OLG-Familiensenat gibt dissentierenden Familiengerichten Recht! weiterlesen