Anmerkungen zum AfD-Richtungs-Mitgliederentscheid

Die Bundesgeschäftsführung hat den “Richtungs-Mitgliederentscheid” des Herrn Geiger nunmehr allen Afd-Mitgliedern als Stimmzettel zugeleitet, obwohl er rechtswidrig ist (s. http://www.heumanns-brille.de/afd-richtungsstreit/). Unglaublich, aber wahr: Der Bundesvorstand hat entschieden, dass – entgegen den Vorgaben des Antragstellers Geiger – über jede einzelne “These” separat abgestimmt werden soll. Auch das ist rechtswidrig.

§20 IV der Parteisatzung lautet:
Die Antragsteller legen durch die Antragsschrift fest,
a) ob ein Mitgliederentscheid oder eine Mitgliederbefragung beantragt wird,
b) über welche mit „Ja“ oder „Nein“ zu entscheidende Frage abgestimmt werden soll.“

Zudem bestätigt ein Gegengutachten des Prof. Dr. jur. Hans Herbert von Arnim das hier gefundene Ergebnis, dass der „Richtungs-Mitgliederentscheid“ wegen Verstoßes gegen den Parteitagsvorbehalt des § 9 III ParteienG – so oder so – „rechtswidrig“ bzw.  „unzulässig“ ist. Das Gutachten sagt allerdings zu Möglichkeiten des prozessualen Vorgehens gegen den eindeutig als (materiell) rechtswidrig erkannten Richtungs-Mitgliederentscheid: Nichts. Der Auftraggeber des Gutachtens – AfD-Landesverband Sachsen – hatte hiernach allerdings auch nicht gefragt.

Ob der Mitgliederentscheid noch vor Ablauf der Abstimmungsfrist (07. Juni 2015) im Eilverfahren vor dem Bundesschiedsgericht oder Zivilgericht gekippt werden kann, ist fraglich. Der Antragsteller muss darlegen, warum es unzumutbar ist, den Anspruch in einem regulären Klageverfahren zu verfolgen. Durchaus denkbar, dass man gerichtlicherseits darauf verweist, dass über die Verbindlichkeit des Mitgliederentscheids auch noch im Nachhinein im normalen Hauptsacheverfahren entschieden werden könne, da die Durchführung eines möglicherweise rechtswidrigen Mitgliederentscheides “keinen unwiderruflicher Schaden” verursache. Das birgt erheblichen Begründungsaufwand für den Antragsteller.

Mittlerweile hat der AfD-Landesverband Niedersachsen Eilantrag vor dem Bundesschiedsgericht gestellt mit dem Antrag, dem Bundesvorstand die Durchführung des Richtungs-Mitgliederentscheides zu untersagen. Es fehlen allerdings Darlegungen zur Eilbedürftigkeit (sog. „Anordnungsgrund“ im Eilverfahren).[1], die wie gesagt keineswegs selbstverständlich ist. Außerdem wäre es tunlich, dem Schiedsgericht mitzuteilen, bis wann man auf dessen Entscheidung zu warten gedenkt, bevor man zusätzlich die ordentlichen Gerichte bemüht.

Es stellt sich daher die Frage, wie die Mitglieder der AfD mit dem Stimmzettel umgehen können. Hier Anmerkungen zu den einzelnen „Thesen“:

„These“ 1: „Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Die AfD lehnt Fundamentalkritik an unserem Staat, unserer Gesellschaft oder unserem Wirtschaftssystem ab. Wir üben sachliche Kritik an einzelnen Fehlentwicklungen, bejahen aber eindeutig die Bundesrepublik Deutschland als demokratischen, sozialen Rechtsstaat und die Soziale Marktwirtschaft.“

Die Überschrift dieser „These“ ist irreführend. Es geht nicht um das (für alle AfD-Mitglieder selbstverständliche) „Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, sondern um die Zurückweisung von „Fundamentalkritik.“
Es wird darüber hinweggetäuscht, dass es durchaus möglich ist, „die Bundesrepublik Deutschland als demokratischen, sozialen Rechtsstaat und die Soziale Marktwirtschaft zu bejahen“ und gleichwohl – oder gerade deshalb (!) – „Fundamentalkritik an unserem Staat, unserer Gesellschaft oder unserem Wirtschaftssystem“ zu üben.

Diese Fallen-„These“ werde ich daher verneinen. Wer ganz sicher sein will, dass ihm seitens der Parteiführung aufgrund seines Abstimmungsverhalten kein Strick in Form von Parteiordnungsmaßnahmen gedreht wird, kann sich enthalten (die Ordnungsmaßnahmen  wären allerdings rechtswidrig: Das Schiedsgericht hätte implizit die Rechtswidrigkeit des Mitgliederentscheides festzustellen; auf ein wie auch immer geartetes Abstimmungsverhalten bei einem rechtswidrigen, manipulativen Mitgliederentscheid können niemals rechtmäßige Parteiordnungsmaßnahmen gestützt werden.) Allerdings erhöht dies die Gefahr, dass am Ende die Ja-Stimmen zu dieser These überwiegen. Und ich lasse mich nicht kastrieren. Eine AfD ohne „Fundamental-Kritik“ halte ich für überflüssig wie einen Kropf.

These 2: „Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie
Die AfD fordert die Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch Volksabstimmungen nach dem Schweizer Vorbild. Aber direkte Demokratie muss sich auf Schlüsselentscheidungen beschränken. Die parlamentarische Demokratie bleibt unverzichtbar.“   Diese These ist m. E. uneingeschränkt zu bejahen.

Die weiteren Thesen bestehen in Wahrheit jeweils aus einer Vielzahl unterschiedlichster (Unter-)Thesen. Ich habe sie daher mit (a), (b), (c) etc. unterteilt:  

These 3: „Bekenntnis zu sachorientierter Politik
(a) Die zunehmende Lähmung des politischen Diskurses durch ungeschriebene Regeln der ‚political correctness‘ lehnen wir entschieden ab. Das ist aber kein Freibrief für pöbelhaftes Benehmen oder beleidigende Äußerungen. Unsere Kritik muss der Sache dienen. Bei Kritik an Personen wahren wir Anstand und Respekt. Die AfD will die deutsche Politik mitgestalten und dadurch verändern.“ (Anm.: Bis hierhin nur Selbstverständlichkeiten, die man bejahen könnte, wenn sie nicht mit weiteren Unter-Thesen zu einer „These“ zusammengeworfen und gemeinsam zur Abstimmung gestellt worden wären.

(b) „Die AfD unterhält keine Kontakte zu Vertretern der sogenannten Neuen Rechten,  der sogenannten identitären Bewegung oder zu Organisationen im Dunstkreis des Rechtsradikalismus. In diesen Kreisen wächst Gedankengut, das mit den Grundüberzeugungen der AfD unvereinbar ist, so dass jeder Kontakt der Partei und ihrem Ansehen schaden würde.
Wir lehnen eine Zusammenarbeit mit Parteien ab, die europafeindliche oder ausländerfeindliche Positionen vertreten. Dazu zählen zum Beispiel der französische Front National (Le Pen) und die niederländische Partij voor de Vrijheid [Wilders].“

Hier also eine Abgrenzung nach ´rechts´, während – entlarvenderweise – eine Abgrenzung nach ´links´ fehlt. An dem Wort „oder“ im ersten Satz ist erkenntlich, dass keineswegs nur eine Abgrenzung nach „rechtsradikal“, sondern sogar ganz allgemein nach „rechts´ bzw. „neu-rechts“ an und für sich zur Abstimmung gestellt wird. Insgesamt eine geradezu hanebüchene Verkennung von Sinn und Daseinsgrund einer „Alternative für Deutschland“, die ja nicht der Parteienlandschaft ein  weiteres ´linkes Projekt´ hinzufügen wollte.
Das Attribut „europafeindlich“ impliziert eine sachlich unzutreffende Gleichsetzung von „Europa“ und EU“, womit eine der größten Propagandalügen der System-Medien brav nachvollzogen wird (von den ca. 50 Staaten Europas sind nur 28 in der EU).
Das dem französischen Front National und der Partei Wilders angehängte Attribut „ausländerfeindlich“ entbehrt ebenfalls einer sachlichen Grundlage. Die niederländische ´Partij voor de Vrijheid´ versteht sich sogar – wie der Name schon suggeriert – nicht als „rechte“, sondern als liberale oder libertäre Partei. Man kritisiert keineswegs „Ausländer“ an und für sich, auch nicht Muslime per se, sondern den Islam als totalitäre Ideologie im Schafspelz einer „Religion des Friedens“. Das in den beiden genannten Parteien „wachsende Gedankengut“ ist – zumindest in Teilen – sehr wohl mit den „Grundüberzeugungen der AfD vereinbar“. Für ein Kontaktverbot besteht daher kein Anlaß. Insgesamt ist die These daher zu verneinen.)   

These 4: „Deutschland in Europa und der Welt“
(a) „Wir bejahen die Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO und in der EU.
Wir treten allen Versuchen entgegen, die sich daraus ergebenden Souveränitätseinschränkungen Deutschlands zum Anlass zu nehmen, offen oder verdeckt den Austritt Deutschlands aus der NATO oder aus der EU zu fordern.“

Schon aufgrund des für die Zukunft – unbefristet – verbindlichen, also unwiderruflichen Charakters sämtlicher „Thesen“ des „Richtungs-Mitgliederentscheids“ sollte dieser These nicht zugestimmt werden. Niemand kann soweit hellseherisch in die Zukunft schauen, um bereits jetzt ein für alle Male festzulegen, dass Deutschlands Interessen niemals einen Austritt aus der EU bzw. die Kündigung des Vertrags von Lissabon oder einen Austritt aus der NATO erfordern. Wie heisst es so schön: ´Sag niemals nie!´ Wer sich mit selbst gesetzten roten Linien festlegt und die Einengung seiner Optionen auch noch lauthals verkündet, wird nicht einmal die „Reformen“, um die es ihm geht, verwirklichen können, denn die andere Seite des Verhandlungstisches weiss ja stets bescheid. Dümmer geht´s nimmer. Genau diese Geisteshaltung und deren ständige Verlautbarung ist ein politischer Krankheitserreger erster Ordnung, z. B. in der EURO-Rettungs-Frage i.Z.m. Griechenland oder in der Zuwanderungs- und Asylpolitik.

(b) „Wir wollen Frieden und Freundschaft mit Russland, ohne dabei die Westbindung Deutschlands in Frage zu stellen. Wir akzeptieren das Sicherheitsbedürfnis Russlands, erwarten aber auch, dass Russland das Völkerrecht achtet und Konflikte ausschließlich friedlich löst. Dasselbe erwarten wir von den USA und allen unseren Bündnispartnern.“

Durch die Erstnennung Russlands – vor der USA, die häufig das Völkerrecht bricht – wird deutlich, dass dieser These die – sachlich falsche – Prämisse von der russischen „Annektion“ der Krim zugrunde liegt.

(c) „Wir setzen uns für das Wohl des deutschen Volkes und für die Interessen Deutschlands in der Welt ein. Die AfD lehnt es aber entschieden ab, sich mit überhöhten „vaterländischen“ Attributen zu schmücken. Deutsche Politik muss nationale Interessen vertreten. Doch müssen wir uns auch heute noch der nachvollziehbaren Empfindlichkeiten in anderen Ländern wegen der im Dritten Reich begangenen Verbrechen bewusst sein. Ein markig zur Schau gestellter deutscher Patriotismus ist der wünschenswerten Völkerverständigung nicht zuträglich. Er erschwert die Durchsetzung unserer nationalen Interessen.“

Siehe hierzu schon die Anmerkungen zu These 4 a). Wie dort verdeutlicht verhält es sich genau anders herum: Die „Durchsetzung unserer nationalen Interessen“ wird nicht durch zu viel „Patriotismus“ erschwert, sondern durch ständig vorauseilenden und auch noch stets an die große Glocke gehängten Willen zum Gehorsam gegenüber den Erwartungen und Interessen des Auslands.

These 5: „Marktwirtschaft und TTIP
Wir bejahen die Soziale Marktwirtschaft und den freien Handel. Handelsabkommen wie TTIP sind für uns nur dann akzeptabel, wenn unsere Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards gewahrt bleiben und wenn das Recht des Staates, dem Allgemeinwohl dienende Gesetze zu erlassen, nicht vor Schiedsgerichten angefochten werden kann.“

Das TTiP sieht nicht die Möglichkeit vor, „das Recht des Staates, dem Allgemeinwohl dienende Gesetze zu erlassen, vor Schiedsgerichten anzufechten“, allerdings die Option für Konzerne, sich von Schiedsgerichten Schadensersatz in Milliardenhöhe wegen enttäuschter Gewinnerwartungen auf Steuerzahlers Kosten zusprechen zu lassen.
Diese These ist eine Zwickmühle: Sie suggeriert, es bestünde die ernsthafte Möglichkeit eines TTiP ohne ökonomische Knebelung der Nationalstaaten qua ´Investitionsschutz´-Klauseln. Diese sind aber gerade das Kernanliegen bei diesem ´Handelsabkommen´.  Ich werde die These verneinen, da schon der Art des Zustandekommens des TTiPs im Wege für den Bürger intransparenter Mauscheleien hinter verschlossenen Türen eine klare Absage ´ohne wenn und aber´ zu erteilen ist.

These 6: „Asyl und Einwanderung
(a) Wir stehen uneingeschränkt zum Recht auf politisches Asyl, wenden uns aber entschieden gegen dessen weitverbreiteten Missbrauch. Vorhandene Gesetze und ergangene Urteile sind strikt und unverzüglich umzusetzen. (Das könnte man – isoliert betrachtet – unterschreiben).  

(b) Angesichts der bedrohlichen demographischen Entwicklung anerkennt die AfD, dass Deutschland eine qualifizierte, sinnvoll gesteuerte Einwanderung braucht.

Hier soll wohl implizit Reklame für ein sog. Einwanderungsgesetz gemacht werden. Bevor man ein solches in Angriff nimmt, muss aber zunächst einmal die Überflutung durch sog. „Flüchtlinge“ durch Änderungen im Asylverfahrensrecht gestoppt bzw. verhindert werden. Siehe hierzu: http://www.heumanns-brille.de/fluechtlinge/
Hierzu ist ein „Punktesystem“ im Rahmen eines „Einwanderungsgesetzes“ niemals ausreichend. Hier muss man – erstens – beim Asylverfahrensrecht ansetzen, und – zweitens – ´Schengen´ thematisieren. Alles andere springt zu kurz. Zudem haben wir bereits die sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU.

(c) Die AfD lehnt es strikt ab, Einwanderung nach „völkischen“ Kriterien zu steuern.
Herkunft oder Hautfarbe sind für die Frage der Einwanderung irrelevant.
Stattdessen wollen wir eine Einwanderungspraxis, die sich an Bildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen, dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt und einem klaren Bekenntnis zum Grundgesetz orientiert.

Siehe hierzu: http://www.heumanns-brille.de/religionsfreiheit/

These 7: „Religionsfreiheit und Islam
(a) „Wir setzen uns ein für die Werte der Aufklärung. Dazu zählt die Religionsfreiheit, die auch das Recht beinhaltet, sich in öffentlichen Gotteshäusern friedlich zum Gebet zu versammeln. Prediger müssen das Grundgesetz achten. Sie sollen aktiv gegen Extremisten Stellung beziehen.“

Siehe zum mißverstandenen ´Supergrundrecht´ der „Religionsfreiheit“: http://www.heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/

(b) „Wir wenden uns entschieden gegen das demonstrative Tragen des Kopftuches im öffentlichen Dienst und in Schulen. Wer unserem Staat dient, darf grundlegende Werte unserer Gesellschaft wie die Gleichberechtigung der Frau nicht durch seine Kleidung in Frage stellen.“ (Diese These wäre – isoliert für sich betrachtet – zu bejahen).

(c) „Pegida ist für uns weder Verbündeter noch Kooperationspartner. Wir nehmen aber die Sorgen auch von Bürgern, die bei Pegida demonstrieren, ernst und beteiligen uns nicht an Ausgrenzungsversuchen.“

Diese „These“ IST ein Ausgrenzungsversuch. PEGIDA ist bekanntlich ein Akronym für die Worte: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“. Wer jegliche „Kooperation“ mit Pegida ablehnt, muss sich fragen lassen, ob er eine „Islamisierung“ Europas befürwortet; (s. hierzu: http://www.heumanns-brille.de/protokoll-der-islamisierung/) es stellt sich daher die Frage, ob er selbst auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.

(d) „Wir wenden uns entschieden gegen den menschenverachtenden islamistischen Terrorismus und gegen alle, die ihm den Boden bereiten. Dessen Schreckenstaten wollen wir jedoch nicht dem Islam allgemein anlasten.“

Auch das ist falsch, da Islamismus, Salafismus und islamischer Terrorismus sehr wohl etwas mit dem Islam und dessen Quellen zu tun haben. Siehe hierzu auch: http://www.heumanns-brille.de/islam-und-Demokratie/

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11 Gedanken zu „Anmerkungen zum AfD-Richtungs-Mitgliederentscheid“

  1. “ Religionsfreiheit, die auch das Recht beinhaltet, sich in öffentlichen Gotteshäusern friedlich zum Gebet zu versammeln“ Ein echtes Highlight. Liest man dorten Entscheidungen des BVerfG oder des EGMR? Steht das GG oder die EMRK im Bücherschrank? Offenkundig nicht. Sonst wüste man daß die Religionsfreiheit grundsätzlich auch das Tragen einer Burka umfasst – und dennoch eingeschränkt werden kann.

  2. Das ist ein Affront ohnegleichen. Und zwar gegenüber JEDEM Parteimitglied !

    gezeichnet:
    Gunther Marko
    Hinweis: Nicht Euro – sondern natürlich Marko.
    Sulz am Neckar, Mittwoch, 13. Mai 2015

  3. Ich lehne auch These 2 ab, denn in der Formulierung „Aber direkte Demokratie muss sich auf Schlüsselentscheidungen beschränken“ ist unklar, was eine „Schlüsselentscheidung“ ist. Hier wird versucht, eine unserer wichtigsten Forderungen zu beschneiden.

  4. Enthaltungen sind grundsätzlich nicht zu empfehlen, denn es zählt nur das Verhältnis Ja- zu Nein-Stimmen. Ferner ist nicht davon auszugehen, dass gegen ein Mitglied Ordnungsmaßnahmen wegen der Ablehnung einer These verhängt werden. Denn dann hätte die Partei das Wahlgeheimnis verletzt und die dagegen verstoßenden Personen sich möglicherweise strafbar gemacht.

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