Der Historiker David Engels und seine „Renovatio Europae“.

„Abendland und Christentum statt Nationalismus und Ultraliberalismus.“

So lautet David Engels These in kompakter Fom. Als bekennender Christ und Liberalismus-Skeptiker sehe ich mich sogleich angesprochen. Im Folgenden beziehe ich mich auf Engels am 30.6.2020 im Bundestag gehaltenen Vortrag im Rahmen der Podiumsdiskussion „Europa in Freiheit“ anläßlich Deutschlands anstehender EU-Ratspräsidentschaft.

Die Diagnose

Engels beschreibt das politische Grundproblem unserer Zeit, jedenfalls in Europa, wie folgt: Nationale Regierungen betrieben die „innere Auflösung der abendländischen Identität“, würden aber dabei „durch wiederholte demokratische Wahlen bestätigt.“ Er macht „Ultraliberalismus“ („Betriebsauslagerungen, Gastarbeiter und Rationalisierungen“) als Motor bisheriger ökonomischer Erfolge Europas aus. Aber dieser Motor verursache zunehmend Risiken und Nebenwirkungen, und zwar ökonomische wie auch kulturelle: „Deindustralisierung, Masseneinwanderung, Verarmung des Mittelstandes, Werteverlust, Rechtsrelativismus, Demokratieabbau und überall dominierende internationale Institutionen.“

Diese Diagnose ist natürlich nicht neu, aber absolut richtig und trefflich formuliert. Der Politologe Manfred Kleine-Hartlage diagnostizierte schon 2012 in „Neue Weltordnung. Zukunftsplan oder Verschwörungstheorie“, dass nationale Regierungen – indem sie eine internationale politische Klasse bilden – erstmals in der Geschichte der Menschheit nicht mehr auf Wohlwollen und Zustimmung ihrer Völker angewiesen sind.

Kommen wir nun zu Engels Therapie.

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Auf dem Weg zur Corona-Diktatur

I. Zahlenwerke, auf die die diktatorischen Maßnahmen gestützt werden, sind wenig aussagekräftig.

1. Heutige Nachricht: „NRW ist besonders vom Coronavirus betroffen. 30.584 Menschen sind (…) bislang an Covid-19 erkrankt, teilt das Robert-Koch-Institut mit.“ Aber 2/3 davon sind bereits genesen! Das erfährt man erst im Kleingedruckten.

(Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sind von 144000 dem RKI bekannten Infektionsfällen „über hunderttausend im Laufe des heutigen Tages wieder genesen“. Das muss ein Versprecher sein, zeigt aber, dass die 2/3 Regel bundesweit gilt.)

2. Die „Zahl der Infizierten“ steigt? Weil immer mehr getestet werden. D.h. nicht, dass die Infektionsrate (Verhältnis von Getesteten und Infizierten, Grad der ´Durchseuchung´) steigt. Die Zahl der Tests erfahren wir nicht.

3. Niemand weiß, wie viele tatsächlich infiziert sind oder waren, zumal es symptomfreie Corona-Infektionen gibt. Um das in Erfahrung zu bringen, müßte man die gesamte Bevölkerung testen (unmöglich) oder repräsentative Stichproben erheben (diese würden regional unterschiedlich ausfallen).

4. Solange man nicht weiß, wie viele infiziert sind oder waren, sind auch „Letalitäts“-Prozent-Angaben Kaffeesatzleserei. Zumal bis vor kurzem – mit Ausnahme von Hamburg – keine Obduktionen durchgeführt wurden, um zu ermitteln, bei wie vielen Toten „im Zusammenhang mit Corona“ das Virus ursächlich war. (Wären diese Menschen auch ohne Coronavirus zeitnah verstorben??).

– Normalsterberate In Deutschland: ca. 1 %. Es sterben jedes Jahr ca. 900.000 bzw. monatlich 75.000 bzw. täglich ca. 2500 Menschen. Bislang kein Anstieg durch Corona.

Insgesamt sind also die Zahlenwerke, auf die die diktatorischen Maßnahmen gestützt werden, wenig aussagekräftig Auf dem Weg zur Corona-Diktatur weiterlesen

Corona. Das schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht

Unser goldiger Außenminister Maas verschenkte im Februar 2020 insg. 14,1 Tonnen[!] Desinfektionsmittel, Masken und Schutzkleidung. An das ´arme´ China (das die USA ökonomisch überrundete). All´ diese Materialien sind mittlerweile hierzulande knapp und daher für den professionell-medizinischen Einsatz reserviert.

Erneut haben deutsche Regierungskünstler sensationellen Weitblick bewiesen! Würde man diese Leute durch X-beliebige, blind mit dem Finger aus dem Telefonbuch ausgewählte Bürger ersetzen, könnte es sogar wieder aufwärts gehen …

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„Langlebigkeits-Risiko“ und Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Von Alexander Heumann[1] 

A. „Langlebigkeits-Risiko“

2018 verkündete die damalige IWF-Chefin und jetzige EZB-Vorsitzende, Christine Lagarde: „Alte Menschen leben zu lange und es ist ein Risiko für die Weltwirtschaft; etwas muss getan werden.“[2]

Ökonomen und Versicherungsmathematiker sprechen vom „Langlebigkeitsrisiko.“ Es bestehe weniger für den Langlebigen selbst, als für dessen Umwelt und die Gesellschaft im Ganzen. Das Wort war 2005 in der engeren Auswahl für das „Unwort“ des Jahres. The European klärt auf: „Gemeint sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass einerseits die Menschen immer länger leben, und andererseits die Geburten zurückgehen.“ [Auch in der ´dritten Welt´ steigt die Lebenserwartung. Nur sinken dort – anders in Industrienationen – nicht gleichzeitig die Geburtenraten.]
So befürchtete der spanische Ökonom und Investmentbanker José Viñals auf einer Pressekonferenz, dass „die Lebenserwartung bis 2050 um drei Jahre über das vorgesehene Maß hinaus“ ansteige. Die Kosten des Alterns würden dann in fortgeschrittenen Volkswirtschaften um 50% anwachsen. „Wir müssen uns jetzt um die Risiken der Langlebigkeit sorgen, damit uns die Kosten in Zukunft nicht ersticken.“[3]

„Die nutzlose Klasse“.

Obendrein analysierte Yuval Noah Harari, der Vordenker des Weltwirtschaftsforums (WEF), neulich in Davos: „Nach tausenden von Jahren, in denen der homo sapiens die Welt beherrschte, verlagert sich Autorität und Macht nun vom Menschen zu Computern und Maschinen. Die meisten Menschen werden wirtschaftlich nutzlos. Und politisch machtlos. Die Revolution der künstlichen Intelligenz beginnt nun, eine nutzlose Klasse von Menschen zu produzieren. Wir sehen eine neue Klasse von Menschen entstehen: Die nutzlose Klasse.“
https://twitter.com/nf_freiheit/status/1528983520219103232?s=20&t=B8Juo9ZGJTsddKbhQpiP4g

Als Gegenmaßnahmen, damit uns „die Kosten in Zukunft nicht ersticken“, sind – neben globalem digitalem Zentralbankgeld  auf Knopfdruck für ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ und kostensparenden Digital-Technologien im Gesundheitswesen (eHealth) – im Gespräch: Beitragserhöhungen, spätere oder reduzierte Altersrenten, private Vorsorge auf Kapitalbasis. Oder die „umgekehrte Hypothek“: Im Todeszeitpunkt geht das Haus auf die Bank über, um bis dahin ein Einkommen zu sichern. Tote brauchen nichts mehr.

B.
Ein Urteil aus Karlsruhe

Als „Lösung“ ganz anderer Art erscheint die kommerzielle Förderung des Selbstmords am Horizont. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das bisherige Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gegen das Grundgesetz verstößt und erklärte es für nichtig.[4] „Weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung“, und damit die Selbstbestimmung am Lebensende „faktisch entleert.“[5]
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Pressemitteilung in der Strafsache Erik Kothny

Darf der Bürger auf sozialen Medien unter Verweis auf den Völkermord an orientalischen Christen mit drastischen Bildern vor islamistischer Gewalt warnen?

Wer sollte es sonst tun, wenn nicht der interessierte, demokratisch engagierte Bürger? Solange die institutionelle Presse islamistische Gewalt verharmlost – und sich weigert, im Rahmen ihres „Berichterstatterprivilegs“ (§ 131 II StGB) ihren Job in einer der Intensität der Bedrohung angemessenen Weise zu erledigen? Pressemitteilung in der Strafsache Erik Kothny weiterlesen

Moscheeschwänzer goes #FridayForFuture

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will im Interview mit der Zeitung „Die Welt“ die Sachverhalte unterschiedlich bewerten:
„Im Moscheefall haben die Eltern ihr Kind aktiv nicht in den Unterricht geschickt und dafür ein Bußgeld kassiert. Die Klimaaktivisten haben sich selbst für die Demo entschieden.“ (idea/17.04.2019).

Angesichts dieser hanebüchenen Rechtsauffassung zum Schulrecht wäre noch sichersten vor Sanktionen, wer einfach faul im Bett liegen bleibt!

„Herrschaft des Unrechts“ ist ein rechts- und logikfeindliches Virus, das in den (Quer-)Köpfen selbsternannter Eliten ein ideales Klima vorzufinden scheint (George Orwell´s ´Großer Bruder´: „2 + 2 = 5“).

„Der Rendsburger Schulschwänzer-Fall“, Teil 2

Osterüberraschungs-Ei für die Qualitäts-Medien:

Ordnungswidrigkeiten-Anzeige ge g e n 1.) eine unbekannte Zahl von Schülern aller denkbaren Geschlechter (neudeutsch:„Lernende“) des Gymnasiums Kronwerk in Rendsburg, 2.) deren Eltern

w e g e n des Verdachts auf Schulschwänzen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 und § 144 Abs. 1 Ziffer 3 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz – SchulG)

u n d
3.) gegen die schwedische Schulschwänzerin Greta Ernman Thunberg, geboren am …. 2003, (…) 12 69 STOCKHOLM (SCHWEDEN)

wegen des Verdachts auf psychische Beihilfe zum Schulschwänzen
gemäß §§ 26, 144SchulG i.V.m. § 14 OWiG.

Begründung:
Aus Medienberichten ist allgemein bekannt, daß mehrere Schüler* oder Lernende** des Gymnasiums Kronwerk in unverjährter Zeit freitags dem Unterricht ferngeblieben sind.
(*) Goethedeutsch, **) Idiotendeutsch, neudeutsch)

– Beweis: Zeugnis des Schulleiters Herrn Volker Knoop, Gymnasium Kronwerk, Eckernförder Str. 58 b-d, 24768 Rendsburg-

Motiviert wurden diese Schüler durch die schwedische Schulschwänzerin Greta Thunberg, die mit medienwirksamen Auftritten unter dem Motto „Friday-For-Future“ öffentlich dafür wirbt, freitags die Schule zu schwänzen, um damit psychische Gewalt gegen die politische Kaste auszuüben.

Dabei fehlten die Schüler ganztägig, und nicht nur während der Dauer der Demonstration. Außerdem ist in keinem Fall bewiesen, daß die Schulschwänzer überhaupt an einer „Friday-For-Future“-Demonstration teilgenommen haben; möglicherweise sind die Schüler nur unter dem Vorwand der Freitags-Demonstration anderen Freizeitvergnügungen nachgegangen.

Nach der Rechtsauffassung der – örtlich zuständigen – Richterin am Amtsgericht in Meldorf, Frau Melanie Buhk, und des Richters am Oberlandesgericht in Schleswig, Prof. Dr. Dennis Bock, kommt es nicht darauf an, ob die Schüler aus höherrangigem Recht während der Schulzeit demonstrieren durften, weil sie in jedem Fall auch die Unterrichtsstunden vor der„Demo“ fehlten, also die ersten 2, 3 oder 4 Stunden am Unterricht nicht teilnahmen, denn in keinem Fall haben die Freitags-Demonstrationen morgens um 8 Uhr angefangen.

Urteil des Amtsgerichts Meldorf vom 4. Juli 2018
(Az. – 25 OWi 303 Js-OWi 26245/16 (408/16)

Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 4. April 2019, Az. 1Ss OWi 177/18 (63/19)

Hochachtungsvoll
(Schneider)
Schneider-Institute.de · Breul 16 · 48143 Münster
Anzeigeerstatter

P. S.:Um eine Eingangsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen wird gebeten, und im Fall der Einstellung des Verfahrens wird um einen Einstellungsbescheid gebeten

Quelle: http://www.schneider-institute.de/27315.pdf

Die Anzeige erfolgte bei dem:
Kreis Dithmarschen,
Der Landrat,
Fachdienst Ordnung und Sicherheit,
Stettiner Straße 30,
25746 Heide

„Auskunft erteilt Frau Ridder, Zimmer 125,
bußgeldstelle@dithmarschen.de“

Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik

Durch sein Schweigen wird das Gericht zum Totengräber der Demokratie. Wenn ihm in drei Jahren keine Rechtfertigung für die „Grenzöffnung“ einfällt, dann gibt es wohl keine. Die „Unabhängigkeit der Gerichte“ zählt zum Kernbestand „europäischer Werte“ (s. EU-Sanktionen gegen Polen). Wie steht es mit der Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts?

Von Alexander Heumann

Die Hüter der Verfassung in Karlsruhe haben bei der Auslegung des Grundgesetzes das letzte Wort. Doch niemand scheint antragsbefugt, die Asylpolitik der offenen Grenzen auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Schon 2016 nahm das Gericht Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung an“, obwohl das bei „grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung“ eigentlich gesetzeswidrig ist (§ 93a BVerfG-Gesetz). Jetzt verwarfen die Richter die auf den Parlamentsvorbehalt gestützte Organklage der AfD als unzulässig. Kurz zuvor auch Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung der Kanzlerin zum UNO-Migrationspakt. Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik weiterlesen

Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht

  1. Mai 2018

Politik » Deutschland

Organklage der AfD beim Bundesverfassungsgericht 

Von Alexander Heumann

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 14. April 2018 – stellvertretend für den Bundestag – beim Karlsruher Verfassungsgericht eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht (Az. 2 BvE 1/18). Sie richtet sich gegen die seit Herbst 2015 gültige Anordnung, Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten wie etwa Österreich kommen, die Einreise nach Deutschland zu gestatten. Sein oder Nichtsein im Zuwanderungsrecht weiterlesen