Wenige Stunden vor der Corona-Bund-Länder-Konferenz veröffentlicht Deutschlands höchstes Gericht sein Urteil zur „Bundesnotbremse“ und zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.
Die Verfassungsbeschwerden werden „verworfen“ bzw. „zurückgewiesen“. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere (…) verhältnismäßig“ (Pressemitteilung des Gerichts).
Leitsatz 3c: „Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht.“ Wann auch sonst?
Kommentar:
I. Keine rote Linie
Dieses Ergebnis überrascht nicht, nachdem die beteiligten Richter zuvor im Kanzleramt dinierten und sinnierten. Aber die Begründung verdient Aufmerksamkeit: sie ebnet Impfzwang und politischer Verfolgung von Ungeimpften den Weg, weil rote Linien des Grundgesetzes für den „Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum“ des Gesetzgebers nicht einmal angedeutet werden.
Als das „Bundesnotbremse-Gesetz“ erlassen wurde, lag die 7-Tage-„Inzidenz“ bei nur lächerlichen 100 „Fällen“ pro 100.000 Einwohnern. Das Verfassungsgericht sieht bereits darin eine „äußerste Gefährdungslage“. Heute liegt die Inzidenz um ein Vielfaches höher (452 Fälle). Das kommt Olaf Scholz zupass, der den Finger am roten Knopf hat und nun die Bazooka abfeuern will: Impfpflicht für alle! Was noch vor einem Jahr als „Verschwörungstheorie“ galt oder als Sketch von Loriot durchgegangen wäre, könnte nun Realität werden.
Denn wo keine unabhängigen Verfassungsrichter, da stehen Grundrechte nur auf geduldigem Papier. Da kann noch so viel protestiert und demonstriert werden, da kann die Mistgabel von „Populisten“ noch so sehr in der Scheune klappern: Die politische Kaste zeigt den Bürgern den Stinkefinger. Man kann es ja im Öster-Reich live in Zeitlupe verfolgen, wo der – nicht einmal demokratisch gewählte – Kanzler sich über elementare Menschenrechte hinwegsetzen will, aber selber auf Corona-Restriktionen wie Abstandsgebot und Maskenpflicht pfeift, sobald man „unter sich“ feiert. „Life is Live, la laa la la la“ … Quod licet Iovi, non licet bovi! Die spinnen, die Römer!
Obwohl die Bundesnotbremse nur von April bis Juni 2021 in Kraft war, ist das Urteil kein Schnee von gestern, sondern wird „Leitcharakter“ haben. Gerichtspräsident Harbarth hatte im ZDF angekündigt, es gehe zwar nur um „ein bestimmtes Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt“; aus der Begründung ergäben sich aber üblicherweise „Hinweise für Folgefragen, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate“ (Tagesschau.de, 30.11.2021).
So spielt man sich gegenseitig die Bälle zu.
III. Keine Beweisaufnahme, keine mündliche Verhandlung
Das Gericht stellt das Coronavirus („äußerste Gefahrenlage“) in eine Reihe mit früher sogenannten „Seuchen“ wie Pocken, Ebola oder Cholera. Es orientiert sich – ohne Beweisaufnahme und wissenschaftlich einseitig – an Panikmachern wie RKI, Drosten & Co., womit das Ergebnis von vorne herein feststand. Wie schon bei der Karlsruher Entscheidung zum „Klimaschutz“, die auf unüberprüften Prämissen des UNO-„Klimarats“ aufbaute – ohne Mut, sich seines eigenen Verstandes unabhängig davon zu bedienen.
„Während des Gesetzgebungsverfahrens waren (…) fachliche Stellungnahmen zu allen relevanten Fragen öffentlich verfügbar und wurden breit diskutiert“. Jedoch: „Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, waren (…) nicht vorhanden.“
Das wird vom Gericht nicht weiter begründet. Kurz: Experten, die vom Bundestag nicht angehört wurden bzw. Argumente, die sich dort nicht durchsetzen konnten, gelten dem Verfassungsgericht von vorne herein als unbeachtlich. Eine auch diese Argumente einschließende sachverständige Prüfung erfolgte in Karlsruhe nicht.
Zum Beispiel das kritische Argument von Prof. Matthias Schrappe, Infektiologe und Mitglied des Sachverständigenrates Gesundheit im ZDF-Heute-Interview: „Wir testen 1,5 Millionen Leute in der Woche und haben dann – meinetwegen – 120.000 Test-Positive, aber wenn wir 2,5 Millionen Leute testen würden, wieviel hätten wir dann?! (…) Diese Zahlen sind nichts wert.“
https://twitter.com/Dr_Jason_King/status/1466451631285973002?s=20
Stattdessen kaufte das Gericht die fragwürdigen Grundannahmen, auf denen die Coronapolitik fußt, eins zu eins ab:
1. Positive PCR-Tests weisen stets eine Covid-Erkrankung mit Ansteckungsgefahr für die Mitmenschen nach.
[s. aber: Das ganze Corona-Kartenhaus fußt auf fragwürdigen PCR-Tests! | Heumann: Politik – Deutschland – Europa (heumanns-brille.de)]
2. Auch völlig gesunde, symptomfreie Menschen können andere „anstecken“. [Siehe aber: Gesunde Symptomfreie sind nicht ansteckend! | RA Heumann: Politik – Deutschland – Europa (heumanns-brille.de)
3. „An oder mit Corona“ hospitalisiert bzw. verstorben? Kann offen bleiben! Selbst Verkehrsunfall-Verletzte, die anschließend im Krankenhaus positiv auf Corona getestet werden, gelten Presseberichten zufolge als „Coronapatienten“.
4. Die vielen „Coronapatienten“ führen zur Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen – und nicht etwa der selbst im Pandemiejahr 2020 erfolgte Rückbau von Personal und tausender Intensivbetten!
Oder in noch einfacherer Sprache – von Prof. Stefan Homburg:
Auch der Jurist Heribert Prantl von der Süddeutschen geriert sich zornig, daß Karlsruhe „das Grundgesetz unter Pandemievorbehalt“ stelle und der Politik in Zeiten, wo die Endlösung allgemeiner Impfpflicht salonfähig wird, das Gefühl „anything goes“ gibt. Anderseits hatte der linksliberale Heuchler noch im Mai 2021 gegen Kritiker der Coronamaßnahmen gehetzt: „Früher waren Querdenker Vorwärtsbringer. Das war vor Corona. Jetzt wird der Begriff von Menschen gekapert, die den Rechtsstaat in Frage stellen. Dem muss man widerstehen. (…) Im Coronajahr ist das Wort gestohlen und vergiftet worden – von Leuten, die (…) den Rechtsstaat diskreditieren“ (…) „weil sie die Tradition des demokratischen Protestes und des zivilen Widerstandes und der Whistleblowerei für sich requiriert haben.“
https://www.sueddeutsche.de/politik/querdenker-corona-proteste-1.5280950
Die Karlsruher Entscheidung erging sogar einstimmig, ohne abweichendes richterliches Minderheitsvotum. Keiner hatte den Mut, aus der Reihe zu tanzen und dadurch der Fortsetzung der fundamentalen verfassungsrechtlichen Debatte Nahrung zu geben.
III. Karlsruhe unterstützt „German Angst“ vor Corona und „Klima“, und spricht von staatlichen „Schutzpflichten“ – hingegen gilt die Angst vor Dauer-Massenimmigration und Messern nach wie vor als tumber Populismus
Was an der Karlsruher Judikatur der letzten Jahre irritiert: Bei Corona- und Klimakrise stellt sein erster Senat neuerdings genau die „vorsorgenden“ bzw. generationsübergreifenden Schutzpflichten des Staates heraus, die der zweite Senat in der seit 2015 dauernden Massenmigrationskrise für unbeachtlich hielt. [>Siehe hierzu: Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik | Heumann: Politik – Deutschland – Europa (heumanns-brille.de)]
IV. Blick aus der Vogelperspektive: Offensichtlich will das Regime, das auf das „Wohl des deutschen Volkes“ vereidigt wurde uns zwangsimpfen, im Rahmen der EU ausbeuten, durch Inflation verarmen, von islamistischen Migrantenhorden bereichern und obendrein – dem Weltklima zuliebe – im Stromblackout erfrieren lassen. Gleichzeitig spielt die NATO mit dem Feuer und provoziert in der Ukraine den Weltkrieg mit Russland, indem es dortige Nazibataillone unterstützt, die die Autonomiebestrebungen der überwiegend russischstämmigen Donbass-Bevölkerung gewaltsam mit Terror unterdrücken.
„Es gab glaubhafte Beweise für Folter und andere schwere Menschenrechtverstöße durch die sogenannten ukrainischen Freiwilligenbataillone Ajdar und Asow. Im Frühjahr 2015 wurden die meisten Freiwilligenbataillone formal in die reguläre Kommandostruktur des Verteidigungsministeriums oder der Nationalgarde der Ukraine integriert.“ (Human Rights Watch, Juli 2016, zit. nach Bundeszentrale für politische Bildung, 26.09.2018, URL: https://www.bpb.de/themen/europa/ukraine/276575/dokumentation-menschenrechtsverletzungen-der-freiwilligenbataillone/?fbclid=IwAR2bGqSgJH0OUWCpRrzQfypF0LLZwP7-U3NHYlmADoZxlOIAH6mZQSCNNL8
Völlig zu Recht ruft Erzbischof Carlo Maria Viganò dazu auf, „einen entschlossenen und mutigen Widerstand“ zu organisieren, Zitat:
„Liebe Freunde,
seit zwei Jahren sind wir Zeugen eines globalen Staatsstreichs, bei dem es einer finanziellen und ideologischen Elite gelungen ist, die Kontrolle über einen Teil der nationalen Regierung, der öffentlichen und privaten Institutionen, der Medien, der Justiz, der Politiker und der religiösen Führer zu übernehmen.
Diese sind, ohne Unterschied, zu Sklaven dieser neuen Herren geworden, die ihren Komplizen Macht, Geld und soziale Bestätigung sichern. Grundrechte, die bis gestern noch als unschätzbar galten, werden im Namen eines Notstands mit Füßen getreten. Heute ein Gesundheitsnotstand, morgen ein ökologischer Notstand und danach ein Internetnotstand.
Dieser globale Staatsstreich beraubt die Bürger jeglicher Möglichkeit der Verteidigung, da die Legislative, Exekutive und Judikative Komplizen sind, die gegen das Gesetz, die Gerechtigkeit und den Zweck, für den sie existieren, verstoßen.
Es handelt sich um einen globalen Staatsstreich, denn dieser kriminelle Angriff auf die Bürger erstreckt sich auf die ganze Welt, mit ganz seltenen Ausnahmen.“ tagesereignis.de/2021/11/politi
Amen!