Auf dem Weg zum Verbot Deutschlands einzig nennenswerter parlamentarischer Opposition.

I. Noch nie wurde eine im Bundestag und sämtlichen Landtagen vertretene Partei verfassungsfeindlicher „Bestrebungen“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (vulgo „FDGO“) verdächtigt. Nun ist es soweit – bei der AfD. Dank der „Brausetabletten-Theorie“: Der nationalkonservative Flügel der AfD löste sich zwar auf Höckes Initiative auf, „wirke“ aber weiter, heißt es. Aber ist die AfD oder der „Flügel“ überhaupt rechtsextrem?

Nach der Legaldefinition des § 4 Bundesverfassungsschutz-Gesetz umfaßt die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO):

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Pressemitteilung in der Strafsache Erik Kothny

Darf der Bürger auf sozialen Medien unter Verweis auf den Völkermord an orientalischen Christen mit drastischen Bildern vor islamistischer Gewalt warnen?

Wer sollte es sonst tun, wenn nicht der interessierte, demokratisch engagierte Bürger? Solange die institutionelle Presse islamistische Gewalt verharmlost – und sich weigert, im Rahmen ihres „Berichterstatterprivilegs“ (§ 131 II StGB) ihren Job in einer der Intensität der Bedrohung angemessenen Weise zu erledigen? Pressemitteilung in der Strafsache Erik Kothny weiterlesen

Rede zum völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrecht

Björn Höcke hielt am 14. Mai 2018 eine wichtige Rede bei Pegida-Dresden. Wer von den ´Patrioten´ sich hier allergisch abwendet, hat das Wesentliche nicht verstanden.

„Es ist ein Teil dieser Menschenwürde, in einer in Generationen gewachsenen Gemeinschaft zu leben (…) in und mit dieser Gemeinschaft einen angestammten Raum als Heimat zu besitzen, zu bewohnen und ihn zu gestalten. Und ja, liebe Freunde, es ist ein Teil dieser Menschenwürde, selbst darüber zu entscheiden, mit wem man diese Gemeinschaft teilt und mit wem nicht“.

Höcke spricht hier über das völkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht. Ein ´Menschenrecht auf Heimat´ ist nirgendwo kodifiziert, wohl aber ein „Selbstbestimmungsrecht der Völker“, verankert in der Charta der Vereinten Nationen[1] und konkretisiert in Art 1 der Menschenrechtskonvention: Danach „entscheiden [Völker] frei über ihren politischen Status und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“[2] Das zielt auf ihr „gemeinschaftliches Leben ohne Fremdherrschaft“[3] unter ihresgleichen und ist ohne relative(!) kulturelle Homogenität nicht denkbar. Es gibt keinen sachlichen Grund, dieses allen Völkern zugebilligte Recht nur den Deutschen vorzuenthalten. Rede zum völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrecht weiterlesen

CICERO: Abrechnung mit einer Mogelpackung

Nein, die Macher des „CICERO“-Magazins treten nicht der „Gemeinsamen Erklärung 2018“ der Intellektuellen gegen die Asylpolitik der Bundesregierung bei – sie nicht. Schließlich sollen die Chefredakteure weiterhin zu abendlichen Talkshows eingeladen werden. Und das hat seinen Preis: Ab und an politisch korrekt gegen Dissidenten austeilen – aber so richtig! CICERO: Abrechnung mit einer Mogelpackung weiterlesen

Martin Sellner und die „Europäischen Werte“

England hat dem Österreicher Martin Sellner (Kopf der ´Identitären Bewegung´) die Einreise verweigert, um zu verhindern, daß er am Londoner Speaker´s corner eine Rede zum Thema Meinungsfreiheit (und womöglich Massenzuwanderung) hält. Er wurde bis zu seinem planmäßigen Rückflug drei Tage in einem „Anhalte“-Lager festgesetzt. Rechtsmäßigerweise?

Sellner ist „Unionsbürger“ und genießt als solcher Personenfreizügigkeit. Diese gehört zu den „Grundfreiheiten“ der Europäischen Union (EU). Unterstellt man richtigerweise, dass die EU-Verträge Verfassungen sind (auch wenn sie offiziell nicht so heißen), geht es um elementare verfassungsmäßige Rechte. Martin Sellner und die „Europäischen Werte“ weiterlesen

Neues zur „Volksverhetzung“

„Was zur Hölle ist in diesem Land los?
Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“
(Beatrix von Storch).

Und das soll strafbare „Volksverhetzung“ i.S.d. § 130 I StGB sein? Gibt es etwa keine „muslimischen, gruppen-vergewaltigenden Männerhorden“ in Deutschland? War Silvester 2015/16 und was wir seither erleben, nur Einbildung? Oder etwa ´Fake-News?!

Wenn viele diesen Kampf für die Meinungsfreiheit TEILEN würden, könnten ja schlecht alle zu Unrecht wegen Volksverhetzung verfolgt werden – und schon hätte man eine kleine ´Revolution´!

Wo doch so oft nach Formen des legalen Widerstandes gefragt wird. Hier ist er sogar gefahrlos vom Sofa aus möglich.

Also: Wo bleibt der ´Aufstand der Anständigen´?

Doppelmoral beim ´Aufstand der Anständigen´

Zwei Befunde deutscher Doppelmoral:

  1. Nach jahrzehntelangem linken RAF-Terror  wurde im Jahr 2000 nicht etwa der ´Kampf gegen Links´, sondern der ´Kampf gegen Rechts´ zur Staatsräson erhoben.
  2. Trotz tausender Verbrechen durch afrikanische und orientalische „Flüchtlinge“ in Deutschland ist derzeit kein „Aufstand der Anständigen“ festzustellen. Vergleicht man dies mit dem „Aufstand der Anständigen“ aus den Jahr 2000, offenbart sich eine unfaßbare Doppelmoral in Deutschland.

Was war damals los? Bei einem Anschlag auf eine Düsseldorfer Synagoge mittels eines Steinwurfes und drei Brandsätzen war deren „Eingangsbereich leicht beschädigt worden.“ Schon am nächsten Tag forderte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Deutschen zu mehr Engagement „gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ auf: „Wir brauchen einen Aufstand der Anständigen, wegschauen ist nicht mehr erlaubt!“ Man müsse „ein Maß an Zivilcourage entwickeln, damit Täter nicht nur kriminalisiert, sondern auch gesellschaftlich isoliert würden.“

Das Handelsblatt sekundierte sofort: „Aufstand gegen rechts“, und konkretisierte damit Schröders Parole dahin, ´Rechte´ gesellschaftlich zu isolieren.  http://www.handelsblatt.com/archiv/mehr-zivilcourage-schroeder-fordert-aufstand-gegen-rechts/2008364.html

Eigentlich ein sehr durchsichtiges Manöver der Linken.  Der ´Kampf gegen rechts´ wurde nun „zur Staatsräson“ (TAZ).

Als Folge wurden „in Bund, Ländern und Kommunen sowie bei zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und Bürgerinitiativen ´Aktionspläne´ entworfen und Lichterketten und Demonstrationen organisiert. Die rot-grüne Bundesregierung initiierte ein Programm zur organisatorischen und finanziellen Unterstützung von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Aufstand_der_Anst%C3%A4ndigen

Einige Wochen später wurden nicht „Rechte“, sondern zwei Palästinenser als Täter überführt.  http://www.tagesspiegel.de/politik/duesseldorfer-synagoge-der-brandanschlag-ist-aufgeklaert/184750.html

Aber die bis heute währende staatliche finanzielle Unterstützungslawine gegen alles, was als ´rechts´  verfolgt wird, war erfolgreich losgetreten.

So leicht verschaukelt man die Deutschen.

Ex-BGH-Richter Fischer zeigt Dr. Gauland (AfD) wegen „Volksverhetzung“ an[1]

Damit hat sich der medienlüsterne ehemalige Vorsitzende des 2. Strafsenats beim Bundesgerichtshof um die Vernichtung Deutschlands und der Deutschen in geradezu preisverdächtiger Weise verdient gemacht.

Gauland hatte auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung (…) vor Publikum über die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.[1] Aydan Özoğuz (SPD), gesagt:

„Ladet sie mal ins Eichsfeld ein und sagt ihr dann, was spezifisch deutsche Kultur ist. Danach kommt sie hier nie wieder her, und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.“[2]

Aus AfD-Kreisen weist man zurecht darauf hin, dass „der scheinheilige [Johannes] Kahrs [SPD] im März 2013 „Merkel entsorgen“ wollte, und (…) Sigmar Gabriel bereits 2012 (…) die komplette Merkel-Regierung „entsorgen“ wollte, und das sogar „rückstandsfrei“.

An Alexander Gauland aber soll jetzt ein Exempel statuiert werden. Fischer will ihn die ganze Härte des Gesetzes spüren lassen, denn: „Die Staatsministerin Özoğuz (…) ist (…) in ihrer Eigenschaft als ‚Deutsch-Türkin‘ adressiert worden.“ Ex-BGH-Richter Fischer zeigt Dr. Gauland (AfD) wegen „Volksverhetzung“ an[1] weiterlesen

AfD: Von Hohmann bis Gedeon und zurück (20.1.2017)

Wolfgang Gedeon meldet sich mit einer brillianten Analyse zurück und erweist sich erneut als der wahre „Parteiphilosoph“ und Konzeptionalist der AfD. http://www.wolfgang-gedeon.de/2017/01/afd-eine-zionistische-partei/

Selbst die, die bei dem Wort „Zionismus“ sofort in Schockstarre oder politisch korrekte Schnappatmung verfallen (ich würde diesen schillernden und extrem missverständlichen Begriff nicht verwenden!), sollten in der Lage sein, sich wenigstens mit den restlichen 90 % seiner Positionen geistig auseinanderzusetzen. Eine AfD, die darauf verzichtet, springt programmatisch zu kurz; vielleicht verhilft ihr folgende Überlegung dazu: AfD: Von Hohmann bis Gedeon und zurück (20.1.2017) weiterlesen