„Das sind keine Menschen!“

Seit fünf Uhr wird zurückgehetzt?

„Das sind keine Menschen!“ Diese zu Gewalt und Willkürmaßnahmen aufhetzende Äußerung des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich weckt Assoziationen an das Dritte Reich. Jedoch: Massenmedien oder Politik scheinen das als angemessene Antwort auf das Verhalten sächsischer Demonstranten zu verstehen, die einen Flüchtlingsbus blockierten und hierbei „Wir sind das Volk!“ skandierten.
Es wird sogar suggeriert, derartige Verlautbarungen amtierender Politiker würden die „deutsche Leitkultur“ verteidigen, in die sächsische Demonstranten nicht hinreichend „integriert“ seien.

(Anders hier: http://journalistenwatch.com/cms/das-sind-keine-menschen/

Erfüllt Tillich seinerseits den Tatbestand der Volksverhetzung?

Etwa in einer der Varianten des § 130 Absatz 1 StGB? “Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, … die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er … Teile der Bevölkerung … böswillig verächtlich macht … wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

Ein Angriff auf die Menschenwürde kann bei einer Verlautbarung wie „Das sind keine Menschen“ unproblematisch bejaht werden.

Allerdings fehlt es am geeigneten „Angriffsobjekt“:

„Unter den Schutz der Norm fallen [nur] alle von der inländischen Bevölkerung … unterscheidbare Gruppen (…). Erfasst sind mithin [nur] (…) aus ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bestehende Bevölkerungsteile, soweit sie dauerhaft hier leben …“

(Münchner Kommentar STGB/Miebach-Schäfer, § 130, Rn 22, 25, zitiert nach Weiler, Benjamin, Der Tatbestand der „Volksverhetzung“ im europäischen Vergleich – Zugleich ein Beitrag zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 130 Abs. 3  und 4 StGB, Verlag Dr. Kovac, 2012, Seite 41).

Gegenüber der eigenen Bevölkerung können sich unsere „Volksvertreter“ somit alles erlauben (s. auch unter „Siegmar Gabriel“ oder „Pack“ …).

Kollektiv-Beleidigung?

Alles?! Die ca. hundert Clausnitzer Demonstranten könnten geeignete Tatopfer einer sog. ´Kollektiv-Beleidigung´ (§ 185 StGB) sein, wenn man sie als „hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe“ im Sinne der (jeweils den Tatbestand ablehnenden) „Fuck-Cops“- oder „Soldaten-sind-Mörder“-Urteile des Bundesverfassungsgerichts betrachtet – was alles Andere als abwegig ist.

Clausnitz-Silvester-Tabelle

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Ein Gedanke zu „„Das sind keine Menschen!““

  1. „Das sind keine Menschen“

    Als schon lange in Köln ansässiger Ausländer freue ich mich sehr, daß endlich mal auch ein hochrangiger Politiker etwas Passendes über den Silvestermob auf der Domplatte gesagt hat.

    Aber warum muß das ein Sachse tun und erst jetzt? Warum konnte es nicht die Frau Kraft tun und das schon viel früher?

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