Im April 2013 bezweifelte der in London lehrende EU-Rechtler Prof. Dr. Gunnar Beck im Handelsblatt[1] in einem furiosen Artikel, dass es verfassungsgemäß ist, wenn die Europäische Zentralbank (EZB) Anleihen maroder EURO-Staaten ankauft. Und wies mit Blick auf die noch ausstehende ´Entscheidung in der Hauptsache´ des Bundesverfassungsgerichts auf angebliche inoffizielle skandalöse Verlautbarungen dessen Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, hin. http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-zur-rettungspolitik-die-euro-zone-ist-wie-wilder-westen-fuer-die-ezb-seite-all/8069108-all.html
Hierüber forderten Mitglieder der seinerzeit gerade gegründeten AfD von Voßkuhle in einem ´offenen Brief´ Aufklärung:
„Sehr geehrter Herr Prof. Voßkuhle,
Medienberichten zufolge sollen Sie bei einem Studentenempfang an der Universität Oxford in gelöster Atmosphäre deutschen Studenten gegenüber erklärt haben: Sie werden das Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der angekündigten unbegrenzten Anleihekäufe verschuldeter Euro-Staaten (sog. OMT-Programm) solange hinauszögern, bis die EZB Fakten geschaffen habe oder aber, wenn sich das Urteil nach Ablauf von in etwa einem Jahr einfach nicht mehr länger hinauszögern lasse, werden Sie mit irgendeinem der vielen juristischen Scheinargumente, auf die das Gericht immer zurückgreifen könne, ein Verbot von Draghis Anleihenkäufen als offensichtliche Mandatsverletzung durch die EZB elegant umgehen.
Wir fordern Sie auf, zu dieser Behauptung und ihrem Wahrheitsgehalt Stellung zu nehmen. Sollten Sie tatsächlich die behauptete Äußerung getan haben, wäre dies ein ungeheuerlicher Vorgang, zu dem es in der Rechtspflege der Bundesrepublik Deutschland keine Parallelen gibt. Sie wären in diesem Falle als Präsident eines der höchsten Verfassungsorgane nicht länger tragbar. Auch strafrechtlich müßte Ihr Verhalten geprüft werden.
Die Bürger unseres Landes müssen auf die unverbrüchliche Neutralität und Bindung des Verfassungsgerichts an Gesetz und Recht vertrauen können.
Die genannten Vorwürfe müssen deshalb rückhaltlos aufgeklärt werden.
Hochachtungsvoll“
Geworden ist daraus nichts, die etablierten Medien unterstützten diesen Vorstoß nicht weiter. Interessiert es nicht, ob das Bundesverfassungsgericht die Bürger vor Rechtsbrüchen regierender Politiker gfs. zu schützen gedenkt oder selber korrupt ist ?
Ob die EURO-Rettung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist bis heute nicht geklärt. Der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, einer der EURO- und EU-Kritiker der ersten Stunde, verneint dies. Schon mit der Aufgabe der DM hätte Deutschland die Hoheit über den eigenen Staatshaushalt verloren und damit seine Souveränität eingebüßt: http://www.youtube.com/watch?v=99Q_Va8WFaA#t=437
Präsident Voßkuhle schien die verfassungsrechtlichen Bedenken zunächst auch sehr ernst zu nehmen, hier im Interview der Süddeutschen Zeitung:
>> Bei allem Verständnis des Gerichts für die „große politische Bedeutung“ der Rettungsbemühungen: Wenn mit der Ratifizierung der Verträge vollendete Tatsachen geschaffen würden, könnte der „verfassungsgerichtliche Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren … möglicherweise leerlaufen.“<< http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-esm-und-fiskalpakt-verfassungsrichter-denken-das-undenkbare-1.1408095
Das klang schon mal weise. Dennoch winkte er und sein Senat bekanntlich die Sache im Eilverfahren erst einmal durch, ohne Bundesregierung und Bundestag in die Parade zu fahren. Auf den an ihn gerichteten offenen Brief gab er bis heute keine Antwort. Skandalös ist, dass die Hauptsache-Entscheidung des BVerfG zu ESM und EZB-Anleihen nicht zeitnah vom Gericht in Angriff genommen wird.
2. Neben dem EURO könnte sich die Personen-Freizügigkeit als weitere fundamentale ´Fehlkonstruktion´ der EU herausstellen.
1993 – schon vier Jahre nach der Deutschen Wiedervereinigung – wurde zunächst der europäischen ´Binnenmarkt´ gegründet und sodann der Vertrag von Maastricht unterzeichnet, was der Startschuss zur „Europäischen Union“ war. Seither gehören zum Kernbestand der ´europäischen Integration´ die 4 bekannten Grundfreiheiten: Freizügigkeit von Dienstleistungen, Waren, Kapital – und Personen. Letztere häufig „Arbeitnehmer-Freizügigkeit“ genannt, ein Schelm, wer Böses dabei dachte. Aber gerade diese Bezeichnung könnte sich als Euphemismus herauszustellen. Ermöglicht sie – weit über das hinaus, was der Name verspricht – massenhafte Armutseinwanderung in die Sozialsysteme wohlhabenderer Mitgliedstaaten, nicht zuletzt Deutschlands ?
Verlockend für Viele sind schon hiesige Ansprüche auf Kindergeld, medizinische Versorgung im Krankheitsfalle oder Wohngeld. Und schlichte Scheinanmeldung eines „Gewerbes“ führt zum umfassenderen Hartz-IV-Anspruch, wovon u. a. Zigeuner aus Rumänen und Bulgaren massenhaft Gebrauch machen. Eigentlich dürfen Staatsangehörige dieser Länder bislang nur mit gültiger Arbeitserlaubnis oder als Touristen, Studenten, Hochqualifizierte, Saisonarbeiter einreisen – oder eben als ´Selbständige´ (Bingo!).
Ab 01.01.2014 fallen auch für Angehörige dieser EU-Staaten diese letzten Einreisehürden. Sofern man seit dem Schengen-Abkommen von 1995 mangels Grenzkontrollen noch von Hürden sprechen kann. Darf man noch sagen, dass es Böseres auf dieser Welt als Grenzkontrollen gibt, oder wird man dann schon als Rechtsradikaler abgestempelt ? Jedenfalls dürfen sich nach EU-Recht EU-Bürger in jedem anderen EU-Land aufhalten, um ´Arbeit zu suchen´. Soweit so gut ! Fragt sich nur, was ´Arbeit suchen´ genau ist. Kommunen, bei denen das zu massiv erhöhten Sozialausgaben führt, stöhnen. Viele sind tiefverschuldet und haben eigentlich ´nichts zu verschenken´. http://www.focus.de/finanzen/doenchkolumne/streit-um-zuwanderung-nach-europa-sie-wandern-ein-in-unseren-sozialstaat_aid_1129102.html
Deshalb kommt es jetzt zum Schwur: Reicht EU-Ausländern für den hiesigen Hartz-IV-Anspruch schon die schlichte Arbeitslosmeldung, selbst wenn eine Arbeitssuche weder ernsthaft betrieben, noch aussichtsreich ist ?
Die Frage, ob Deutschlands hiergegen aufgebaute juristische Hürde EU-konform ist, wurde jüngst von zwei Landessozialgerichten verneint. Geregelt ist das in § 7 des ´Hartz-IV´-Gesetzes (SGB II). Keine Hartz-IV-Leistungen erhalten danach u. a. „Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen“.[2][3]
Aber steht das im Einklang mit EU-Recht ?
Sowohl die Kernfrage, unter welchen Voraussetzungen eigentlich jemand als „arbeitssuchend“ zu gelten hat, als auch die Versuchungen der Sozialhilfe sind bedacht worden in der sog. Unionsbürgerrichtlinie der EU (2004/38/EG). Diese lässt einen gesetzlichen Leistungsausschluß bei „Unangemessenheit“ eines Leistungsbegehrens zu[4]. Knackpunkt ist aber, ob dies auch pauschal geschehen darf wie im Hartz-IV-Gesetz oder nur im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. In den „Erwägungsgründen“ der Richtlinie heißt es dazu:
„(10)… Personen, die ihr Aufenthaltsrecht ausüben, [sollten] während ihres ersten Aufenthalts die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen. Daher sollte das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen für eine Dauer von über drei Monaten bestimmten Bedingungen unterliegen.…
(16) Der Aufnahmemitgliedstaat sollte prüfen, ob es sich bei dem betreffenden Fall um vorübergehende Schwierigkeiten handelt, und die Dauer des Aufenthalts, die persönlichen Umstände und den gewährten Sozialhilfebetrag berücksichtigen, um zu beurteilen, ob der Leistungsempfänger die Sozialhilfeleistungen unangemessen in Anspruch genommen hat, und in diesem Fall seine Ausweisung zu veranlassen. In keinem Fall sollte eine Ausweisungsmaßnahme gegen Arbeitnehmer, Selbständige oder Arbeitssuchende in dem vom Gerichtshof definierten Sinne erlassen werden, außer aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.“
Im Gegensatz zum Landessozialgericht Niedersachen[5][6] meinen die Landessozialgerichte in NRW und Hessen, dass die Richtlinie keinen pauschalen Leistungsauschluss zuläßt, sondern gesetzliche Regelungen erfordert, wonach abhängig von den jeweiligen Umständen Leistungen im Einzelfall ausnahmsweise möglich sein muss.“http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Nordrhein-Westfalen_L-6-AS-13013_Hartz-IV-Anspruch-gilt-auch-fuer-EU-Buerger-aus-Rumaenien.news17278.htm Diese Gerichte bemühten sich aber weder selbst um eine ´EU-konforme´ Auslegung „im Einzelfall“, noch legten sie die Sache zwecks Auslegung des EU-Rechts dem EuGH in Luxemburg vor, sondern erklärten den für EU-Ausländer einschlägigen Passus der ´Hartz-IV´- Norm für „nicht anwendbar“ und gaben dem Begehren der Hilfesuchenden statt. http://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-6-AS-43313-B-ER_Arbeitssuchender-rumaenischer-Staatsangehoeriger-hat-Anspruch-auf-ALG-II.news17335.htm
Der mitgliedstaatliche ´Ausführungsspielraum´ wird so schon von der nationalen Gerichtsbarkeit beschnitten, die die Brüsseler ´Integrations´-Ideologie offenbar bereits tief inhaliert hat. Klar ist daher: Der Gesetzgeber sollte handeln und die deutsche Regelung so ändern, das die Vorschrift dem Einzelfall gerecht werden kann und passgenau den Vorgaben der Unionsbürgerrichtlinie entspricht. Das beabsichtigte Innenminister Friedrich auch angeblich. Bis er von der Großen Koalition zum Landwirtschaftsminister degradiert wurde.
Veranlasst durch die ab 1.1.2014 drohende Personenfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren kündigte Englands Premier David Cameron in der Financial Times an, Großbritannien wolle Zuwanderern aus EU-Ländern künftig in den ersten drei Monaten keine Arbeitslosenunterstützung mehr zahlen, außerdem das Wohngeld kürzen. Hierfür wurde er nicht nur von EU-Sozialkommissar Laszlo Andor heftig kritisiert. EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding legte England sogar nahe, „aus der EU auszutreten“. Das Recht auf Freizügigkeit sei „einer der grundlegenden Pfeiler der EU-Verträge“ und daher „nicht verhandelbar“.
„Das ist der Geist des EU-Vertrags, und die Kommission wird dies unerbittlich durchsetzen.“ http://www.stern.de/politik/ausland/cameron-fuehrt-streit-um-eu-freizuegigkeit-weiter-2074438.html
Für DIE WELT sind Cameron und Friedrich „Populisten“, und die Sache sei ganz klar: „Das beste Mittel, den Populisten zu begegnen, wäre die Durchsetzung europäischen Rechts.“ http://www.welt.de/debatte/kommentare/article122489339/Das-verfuehrerische-Recht-auf-Sozialhilfe.html
Doch wie ist die „Personen-Freizügigkeit“ der EU zu verstehen ? Das nunmehr mit der Sache befasste Bundessozialgericht – es geht konkret um den Hartz-IV-Anspruch einer in Bosnien geborenen Schwedin und ihrer Kinder – hat die EU-rechtliche Frage dem in der EU zuständigen EuGH zur Entscheidung vorgelegt.
Fraglich ist, ob ausgerechnet der Gerichtshof in Luxemburg im Sinne der Souveränität der Mitgliedsstaaten entscheiden wird, bekannt ist er nicht gerade dafür. Außerdem sah sich das Landessozialgericht NRW bei seiner Entscheidung bereits durch ein ´freizügiges´ EuGH-Urteil vom 19.09.2013[7] bestätigt. Anhand der jetzt vom Bundessozialgericht dem EuGH vorgelegten Fragen lässt sich ersehen, was da alles streitentscheidend ist:
a) besagte Unionsbürgerrichtlinie
b) die EU-Gleichbehandlungs-Verordnung „zur Koordinierung der Systeme der Sicherheit enthaltenen Verpflichtung zur Gleichbehandlung auf dem Gebiet des Sozialrechts“ (Art. 4 VO/ EG 883/2004), und
c) die „EuGH-Rechtsprechung zu Sozialleistungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und nach dem Recht der Mitgliedstaaten von Umständen abhängig gemacht werden können, die für eine tatsächliche Verbindung zwischen der betroffenen Person und dem betroffenen räumlichen Arbeitsmarkt repräsentativ sind“[8] …..
Hier wurde scheinbar ein Glasperlenspiel derart feinabgewogener politischer Kompromisse konstruiert, dass es en detail nur noch für Spezialisten durchschaubar ist – wie Vieles in der EU, deren Gesetzesbestand (sog. ´acquis communautaire´)[9] ca. 140.000 Seiten umfassen soll. Wenn aber alles so oder eben auch anders verstanden werden kann, ermöglicht das dem EuGH, letztlich nicht juristisch qua Subsumption, sondern politisch-ideologisch zu entscheiden.
„Dass nunmehr am Ende ein europäisches Gericht darüber entscheidet, wen der deutsche Sozialstaat zu unterstützen habe, ist höchst gefährlich und birgt großen politischen Sprengstoff“, beklagt der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Alexander Gauland, der immer wieder mutig die Dinge beim Namen nennt.
Unser höchstes Sozialgericht konnte die Klage allerdings kaum abweisen, ohne vorher dem EuGH vorzulegen, weil ansonsten ein durch die „Kommission“ eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu befürchten stand. Deren Aufgabe besteht u. a. darin, die einzelstaatlichen Gesetze auf Vereinbarkeit mit EU-Recht zu überprüfen. Sie sieht sich sogar befugt, die Verfassungen der Mitgliedstaaten auf ihre Vereinbarkeit „mit den Werten der EU“ zu untersuchen. Mit Henryk M. Broder („Die letzten Tage Europas“, S. 208) kann man insbesondere letztere Anmaßung als „atemberaubend“ bezeichnen.
DIE WELT geht davon aus, dass der EuGH „Europäisches Recht durchsetzen“ werde – freilich nach deutscher Lesart. Auch Gauland hofft darauf, dass der EuGH „Vernunft walten“ lässt, zeigt sich jedoch andererseits „skeptisch, dass die deutschen Interessen angemessen berücksichtigt werden.“ In der Tat könnte sich erneut herausstellen, dass der EuGH unter „Vernunft“ nur das versteht, was der ´Europäischen Integration´ dient. „Die Ideologie aus Brüssel kann den National-Staaten nicht weiterhelfen. … Die EU steht vor einer Wand. Für Bürokraten gibt es an dieser Stelle keine Wende-Möglichkeit“, kommentiert die DWN. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/12/02/hoechstgericht-alle-eu-auslaender-haben-in-deutschland-anspruch-auf-hartz-iv/
Deutsche Hartz-IV-Empfänger werden nicht selten von den JOB-Centern bei aufkommenden Zweifeln an ihrer Arbeitswilligkeit mit Sanktionen und existenzbedrohlichen Leistungskürzungen traktiert und könnten sich noch verwundert die Augen reiben.
Krasses Beispiel: Eine Dame jenseits des 50. Lebensjahr trat zunächst zum 1-EURO-Job auf einer Baustelle an, stelle sodann fest, dass sie fürs Steineschleppen nicht mehr in der erforderlichen körperlichen Verfassung ist, weigerte sich sodann, die Arbeit fortzusetzen, das Job-Center zeigte kein Erbarmen und kürzte.
3. Die schon im Keim angelegten Probleme wurden erst virulent durch die permanent vorangetriebene irrwitzige Ost-Erweiterungspolitik der EU.[10]
Ab 2004 wurde ein wirtschaftlich labiles Land nach dem anderen in die „EU-Familie“ geholt. Waren die Konsequenzen im Vertrag von Nizza, der die ´Osterweiterung´ einleitete, nicht wirklich durchdacht oder von der EU gewollt ?
Grotesk: Während die Spardiktate der Troika im Süden der EU zu Massenarbeitslosigkeit, Elend und bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen und in Italien bei Straßenprotesten die ersten EU-Fahnen verbrannt werden, harren in der Ukraine EU-phile Demonstranten bei klirrender Kälte aus, um auf friedliche Weise ihre Regierung zu stürzen und sich ihren EU-Traum zu erfüllen. Hätte man nicht warten könnten bis zur nächsten demokratischen Wahl ? Was würden eigentlich Merkel & Co. machen, wenn die Deutschen einmal vom Sofa runterkämen und etwa in Berlin massenhaft gegen ESM, EURO-Rettung, Transfer-, Haftungs- und Bankenunion mit dem Ziel eines Staatsstreichs auf die Straße gingen – logistisch, wenn nicht sogar finanziell, unterstützt von ausländischen Mächten, sagen wir Putin ? Militärische Hilfe der EURO—GENDfor-Eingreiftruppe anfordern ? Durch die Unterstützung EU-freundlicher Kräfte mischt sich die EU jedenfalls massiv in innere Angelegenheiten der Ukraine ein und lässt es sogar auf ein geopolitisches Kräftemessen mit Russland ankommen. Im Gegenzug wird Klitschko von unseren öffentlich-rechtlichen Medien für hiesige EU-Propaganda instrumentalisiert: Jeden Abend werden uns in der Tagesschau die EU-philen Demonstranten wie Vorbilder unter die Nase gerieben.
Selbst die Haftentlassung des Dissidenten Chodorkowski veranlasste die Tagesschau zur üblichen Klarstellung: Wir sind die Guten – Putin ist der böse Diktator, der die Menschenrechte mit Füßen tritt. Mit Russland müsse man zwar weiter „reden“, aber nur um „Veränderungen“ zu bewirken, meint Kanzlerin Merkel (Tagesschau vom 20.12.13). Obwohl immerhin der vom Europarat gegründete Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte die Inhaftierung Chodorkowskis seinerzeit nicht als Menschenrechtsverletzung angesehen hatte, wie die Tagesschau vermeldete. Der frühere Chef des Erdölkonzerns ´Jukos´ war wegen Steuerhinterziehung, Unterschlagung von Millionen Tonnen Erdöls, Betrugs und Geldwäsche verurteilt worden. Den ´Kauf´ von Duma-Abgeordneten hatte er in der Zeit des ´Wildwest´-kapitalistischen Aufbruchs der Oligarchen in Russland als „sein gutes Recht“ angesehen, berichtet Jürgen Elsässer unter Berufung auf Äußerungen dessen Weggefährtin Irina Jassina in der russischen Business-Zeitschrift ´Profil´. https://www.compact-magazin.com/chodorkowskij-frei-gnade-fuer-einen-schwerverbrecher/ Demonstrantenführer Klitschko grüßt Chodorkowski von der Ukraine aus über die Tagesschau. Das ´westlich´ schlagende Herz ist tief bewegt. Wir sind jetzt alle Chodorkowski. Eine Posse.
Wie eine Trotzreaktion auf die Entscheidung der ukrainische Regierung, von dem Assoziierungsabkommen ihr Abstand zu nehmen, wirkt die sofortige Verkündung der EU, solche aber nun mit Georgien und Moldawien abschließen zu wollen.
Mit Serbien ist der nächste Beitrittskandidat im Schacht. Und selbst ein EU-Beitritt der geographisch zu Asien gehörenden und von Erdogan islamisierten Türkei steht nach wie vor im Raum. Brüssel hat schon ´mal den visa-freien Reiseverkehr der Türken in alle EU-Staaten in Angriff genommen, wahrscheinliche Konsequenz: „Gegen den visafreien Ansturm aus Anatolien wird selbst die Armutseinwanderung aus Rumänien und Bulgarien in die deutschen Sozialsysteme nur mehr als Lüftchen erscheinen“, kommentiert die JF (Printausgabe 20.12.13).
4. Ganz neue Fakten sollen durch das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) geschaffen werden. Hier soll einmal mehr über die ´Hintertür´ völkerrechtlicher Verträge – gegen die Interessen von Verbrauchern und Steuerzahlern – eine Umverteilung nach ´ganz oben´ ermöglicht und anschließend in den Mitgliedstaaten parlamentarisch abgenickt werden, die auf (national-)demokratischem Wege, also ohne EU-Überbau, niemals durchzusetzen wäre. https://www.campact.de/ttip/appell/teilnehmen/
Trotz wachsender Bürger-Proteste soll der US-Saatgut-Konzern ´Monsanto´ aufgrund massiver ´Lobby-Arbeit´ nun doch noch seinen Willen bekommen, dass die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch manipulierte Lebensmittel verschwindet. Zulasten hochwertiger Lebensmittel europäischer Landwirte. Überhört wird auch die verbreitete Skepsis gegenüber der ökologisch umstrittenen ´Fracking´-Methode zur Gasgewinnung. Auch für gesundheitsgefährdendes Hormonfleisch aus den USA wäre der Weg nach Europa frei.
Das Abkommen „öffnet Privatisierungen Tür und Tor“: Konzerne sollen „auf Kosten der Allgemeinheit Profite bei Wasserversorgung, Gesundheit und Bildung machen“ können, urteilt Mehr-Demokratie e. V. „Was in den USA erlaubt ist, würde auch in der EU legal“. Dieses sog. ´Herkunftsprinzip´ nivelliert schon jetzt im europäischen ´Binnenmarkt´ herkömmliche Warenstandards auf ihren kleinsten gemeinsamen Nenner – der nun auf die USA ausgedehnt werden soll.
Damit nicht genug: Steuerzahler der EU-Mitgliedsländer sollen durch ´Investitionsschutz-Klauseln´ die unternehmerischen Risiken US-amerikanischer Konzerne insoweit übernehmen, als jeder Staat u. U. milliardenschwere Schadensersatzforderungen zu leisten hat, falls er durch unliebsame behördliche Auflagen deren Gewinne schmälert. http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/europa/michael-brueckner/ttip-abkommen-mauschelrunde-verordnet-jubelstimmung.html
„Einmal beschlossen, sind die Verträge für gewählte Politiker nicht mehr zu ändern. Denn bei jeder Änderung müssen alle Vertragspartner zustimmen. Deutschland allein könnte aus dem Vertrag auch nicht aussteigen, da die EU den Vertrag abschließt“, https://www.mehr-demokratie.de/ttip-aufruf.html
5. Was ist der tiefere Sinn des Ganzen ? Henryk M. Broder zitiert in seinem Buch „Die letzten Tage Europas“ den ehemaligen Präsidenten der EU-Kommission, Jacques Delors, mit dem Satz
„Europa ist wie ein Fahrrad: Hört man auf zu treten, kippt es um“.
Kann Delors nicht zwischen „Europa“ und „EU“ unterscheiden ? Die Richtung ist jedenfalls klar: Man will längst kein ´Europa der Vaterländer´ mehr, sondern die Vereinigten Staaten von Europa. Unentwegt wird deshalb an einem gordischen Knoten komplizierter Regelungen mit dem Endziel gewebt, dass dieser nicht mehr auseinanderklamüsert werden kann. Ein Point-of-no-return, ab dem man schon drastischere Maßnahmen wie weiland Alexander der Große ergreifen müsste, könnte längst überschritten sein. Er schlug den Knoten bekanntlich durch. Das Bild mit dem Fahrrad ist aufschlussreich, es handelt sich allerdings eher um einen mit größter Geschwindigkeit auf abschüssiger Bahn dahindonnernden EC.
6. Jetzt mal ehrlich: Wer soll den Zug noch aufhalten ? Ist die EU überhaupt in dem Sinne substantiell reformierbar, dass wieder Souveränitätsrechte an die Mitgliedstaaten „zurück übertragen“ werden ? Genau davon hatte Kanzlerin Merkel nämlich kurz vor der Bundestagswohl verheißungsvoll gemunkelt. Jetzt zeigt sich aber, dass unsere große Koalition völlig andere Pläne hat. Schon einen Tag nach ihrem endgültigem Zustandekommen wurde den Deutschen in der Tagesschau präsentiert, was Merkel unter „tiefgreifenden Reform der EU“ versteht:
Wer „mehr Europa“ wolle, müsse eben auch auf die Abgabe von noch mehr Souveränitätsrechten der Mitgliedstaaten hinarbeiten (!)http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video1360270.html
Noch deutlicher kann Volksverdummung nicht sein.
Gegenläufige Kräfte sind nur die als ´rechtspopulistisch´ verschrienen Parteien unserer europäischen Nachbarn wie etwa die englische UKIP, die österreichische FPÖ, die PVV des Niederländers Geert Wilders, die französische Front National etc., die dort mittlerweile soviel Zulauf erhalten, dass hiesige Medien bereits die Bevölkerung vor ihnen warnen. Diese Parteien könnten zumindest weiteren Irrsinn im EU-Parlament blockieren. Offenbar will eine wachsende Zahl europäischer Bürger kein zentralistisches Europa und wird deshalb bei den kommenden Europawahlen im Mai entsprechend wählen.
Nur in Deutschland fehlt ein entsprechendes Pendant. Vielleicht kann auch die Alternative für Deutschland (AfD) nach den Wahlen zum EU-Parlament dort einige gut dotierte EU-Abgeordnete stellen. Aber ihr Bundesvorsitzender Bernd Lucke hat verkündet, eine Zusammenarbeit mit der Anti-EU-Front im EU-Parlament abzulehnen. Warum eigentlich ? Im Parteiprogramm lautet ein Passus:
„Das europäische Parlament hat bei der Kontrolle Brüssels versagt. Wir unterstützen nachdrücklich die Positionen David Camerons, die EU durch mehr Wettbewerb und Eigenverantwortung zu verschlanken.“
Da nur einzelne Positionen Camerons genannt werden, hätte man es wenigstens bei schlichtem Offenlassen der Kooperations-Frage auf EU-Ebene belassen können, anstatt sich harsch gegenüber der UKIP abzugrenzen. Immerhin deklariert die AfD im Parteiprogramm unter Stichwort „Europapolitik“:
„Wir bejahen ein Europa souveräner Staaten mit einem gemeinsamen Binnenmarkt. Wir wollen in Freundschaft und guter Nachbarschaft zusammenleben. Wir werden dafür sorgen, dass Gesetzgebungskompetenzen zurück zu den nationalen Parlamenten verlagert werden.“
Man könnte aber getrost 20 Jahre Europäische Integration rückgängig machen und sogar den Vertrag von Maastricht aufkündigen, ohne dieses Ziel zu verfehlen. Mehr will die UKIP auch nicht.
„Wir bestehen auf dem uneingeschränkten Budgetrecht der nationalen Parlamente. Eine Transferunion oder gar einen zentralisierten Europastaat lehnen wir entschieden ab.“
Die EU ist aber auf dem ´besten´ Wege dorthin. In einem inoffiziellen Positionspapier der AfD-NRW heisst es zurecht:
„Die Europäische Kommission treibt unter unverfänglich klingenden Namen wie Bankenunion und Sozialunion eine weitere Zentralisierung der EU, vor allem innerhalb der Eurozone, voran. Wir fürchten, dass dabei vor allem auf deutsche Ressourcen zugegriffen werden soll.“
7. Warum gibt es die EU eigentlich ?
Noch deutlicher wurde der frühere Chef des Bundes der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Olaf Henkel, der sich nun zu den EU-Parlamentswahlen im Mai 2014 in der AfD zum Kandidaten küren lassen möchte. In seinem 2010 erschienenen Buch „Rettet unser Geld“ http://www.amazon.de/Rettet-unser-Geld-Deutschland-ausverkauft/dp/3453182847 offenbarte er Brisantes zur Entstehungsgeschichte des EURO, die nicht lösgelöst von deutschlandpolitischen Fragen verständlich ist.[11] Aus öffentlich gewordenen Geheimdokumenten des Auswärtigen Amtes berichtet und zitiert Henkel François Mitterand, der von Deutschland die Aufgabe der DM als Preis für seine Zustimmung zur deutschen Wiedervereinigung verlangt hätte, andernfalls, so hätte er gedroht, werde
„Deutschland in Europa so isoliert dastehen wie am Vorabend des ersten Weltkrieges“. http://ef-magazin.de/2010/12/20/2745-buchbesprechung-rettet-unser-geld-von-hans-olaf-henkel
Im gleichen Jahr (2010) äußerte der frühere EU-Kommissar Günter Verheugen (SPD) bei Maybritt Illner im ZDF:
„Dieses ganze Projekt Europäische Einheit ist wegen Deutschland notwendig geworden. Es geht immer darum Deutschland einzubinden, damit es nicht für andere zur Gefahr wird. Das dürfen wir in diesem Land nicht vergessen. Wenn Sie glauben, Herr Starbatty, daß das 65 Jahre nach Kriegsende keine Rolle mehr spielt, dann sind Sie vollkommen schief gewickelt. Ich kann Ihnen nach zehn Jahren Brüssel sagen: Das spielt jeden Tag noch eine Rolle. Die Art und Weise, wie Deutschland in Europa auftritt, wird anders beurteilt als die Art, wie Luxemburg in Europa auftritt. Und das aus gutem Grund.“[12]http://www.youtube.com/watch?v=nfdEP7Mpcyk
Die Afd ist laut Parteiprogramm nicht „gegen“ die EU, sondern will sich nur
„…. für eine Reform der EU stark machen, um die Brüsseler Bürokratie abzubauen und Transparenz und Bürgernähe zu fördern.
Aber was bliebe vor oben skizziertem Hintergrund von der EU übrig, wenn die größtenteils auf dem Rücken Deutschlands erbrachte „EURO-Rettung“ aufhörte? Das EU-Parlament kann die EU auch nicht „reformieren“, sondern allenfalls blockieren, da es kein eigenes Gesetzesinitiativrecht hat.[13] Anders als in den demokratisch konstituierten Verfassungen ihrer Mitgliedsstaaten gibt es in der EU keine Gewaltenteilung. Ihre Rechtsakte werden von der (Exekutiv-) ´Kommission´ vorgeschlagen, vom (Fachminister)-´Rat´ beschlossen und vom „EU-Parlament“ nur noch in toto abgenickt – oder eben blockiert.[14]
Auch die 2014 neu zu wählende EU-Kommission wird weiterhin jede Zuständigkeit auskosten, was könnte sie plötzlich zum Zurückrudern veranlassen ? Und im Minister-´Rat´ kann Deutschland seit dem Vertrag von Lissabon überstimmt werden, da seither nicht mehr Einstimmigkeit erforderlich ist, sondern im Regelfall qualifizierte Mehrheit ausreichen soll.
Dafür beschäftigt sich das EU-Parlament mittlerweile mit Dingen, die die EU nichts angehen. Sein Frauen-Ausschuss hat versucht, mit dem sog. Estrela-Bericht eine „Resolution“ des Parlaments zu bewirken, die sich für ein EU-weites Recht auf Abtreibung und staatliche Frühsexualisierung von Kindern ausspricht. Es herrsche ein „großer Kulturkampf, der in Europa über die Themen Abtreibung und Sexualerziehung tobt.” (Wie bitte ?!)
http://www.freiewelt.net/nachricht/estrela-bericht-erneut-beschlossen-10017284/
So sollen die Worte „Mutter“ und „Vater“ bald EU-weit durch „Elter 1“ und „Elter 2“, wenn es nach dem Willen ihrer hauptberuflichen Genderstrategen ginge: http://rt.com/news/lithuania-schools-parent-mother-father-375/
Eine Resolution ist zwar kein EU-„Rechtsakt“ im vorgenannten Sinne, könnte aber die Kommission zur finanziellen Förderung von Organisationen veranlassen, die Frühsexualisierung und Abtreibung protegieren.
Das EU-Parlament hat den Erlaß der Resolution bislang abgelehnt. Es hat stattdessen – mit nur knapper Mehrheit – eine alternative Resolution angenommen hat, derzufolge einschlägige Regelungen ausdrücklich Sache der Mitgliedsstaaten bleiben sollen. Dennoch: Der Vorgang als solcher sollte insbesondere für bekennende Christen hinreichender Anlaß sein, die von Beginn an trompete frohe Botschaft zu hinterfragen, dass die EU für „Frieden, Wohlstand und Menschenrechte in Europa“ sorge. Denn „es wird weitere nationale und internationale Bestrebungen geben, die Tötung ungeborener Kinder als ´Frauenrecht´ zu installieren“ und Europa sei „dabei, seine christlichen Wurzeln vollends und in jeder Hinsicht zu kappen“, warnt die ´Freie Welt´. http://www.freiewelt.net/es-wurde-gewonnen-doch-es-wird-zerrinnen-10018818/
„Dramatisieren kann man die heutige Lage wohl kaum, in der sich eine demographische, kulturelle, Finanz- bzw. Schulden-Katastrophe in Verbund mit einer ethnischen Integrations- und nationalen Identitätskrise langsam zu einem Problem-Tsunami aufschaukelt, die noch einige soziale Verheerungen anrichten wird“, erläutert der Literaturwissenschaftler Prof. Dr. Günter Scholdt auf einem Vortrag bei der AfD in Thüringen. http://afd-thueringen.de/2013/12/die-historische-mission-der-afd-ratschlag-von-aussen-vortrag-von-prof-dr-scholdt/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=Facebook
8. In der EU geschieht genauso wenig etwas „zufällig“ wie in Russland. Der ganze Wahnsinn könnte durchaus mit Bedacht erfolgen: Die Kinderlosigkeit in Deutschland und Europa – Euphemismus: „demographischer Wandel“ – würde eigentlich aufgrund des damit verursachten Arbeitskräftemangels zu Lohnerhöhungen und damit sinkenden Kapitalrenditen führen, wenn man nicht die „Resersearmee der Hausfrauen“ für den Arbeitsmarkt rekrutiert hätte, kritisiert der bekannte Sozialrichter Jürgen Borchert aus familienpolitischer Perspektive in einem für die AfD erstellten Thesenpapier.
Aus dem gleichen Grund könnte es gewollt sein, dass wir durch allgegenwärtige ´Willkommenskultur´ Migrantenströme ins Land locken, keineswegs nur ´Facharbeiter´. Man kann problemlos Individuen in Gesellschaften integrieren, sogar relativ große Bevölkerungsgruppen. Denn die angeblich verbreitete „Ausländerfeindlichkeit“ gibt es jedenfalls hierzulande nur noch als vernachlässigbare Größe. Aber nicht jede Art von Bevölkerungsgruppe. Z. B. geht die USA nicht etwa ´unter´ aufgrund ihrer dortigen Parallelgesellschaften wie etwa ´China Town´. Denn weder erhalten diese der hiesigen vergleichbare Sozialhilfe oder ´Hartz IV´, noch träumen sie davon, der Anpassung an die verachtete aufnehmende Gesellschaft dadurch zu entgehen, dass sie darauf hinarbeiten, dass diese sich ihnen anpasst.
Obwohl sie eines der erbittert verfochtenen links-grünen Projekte ist, nützt Zuwanderung primär anglo-amerikanischem Geldadel und Industrie-Konzernen wie Monsanto, die als Lobby in Brüssel ein gehöriges Wörtchen mitredet. Womit wir wieder – so schließt sich der Kreis – bei der die eigenen Pfründe sichernden linken EU-Elite sind, für die jede Sachfrage zur Machtfrage wird. Unter gleichem Vorzeichen macht das von der AfD zurecht kritisierte Freihandelsabkommen mit der USA (TTIP) ´Sinn´.
Die Horrorvision von FOCUS-Money: „Bei der Wahl zum EU-Parlament im Mai siegen europakritische Parteien wie der französische Front National, die britische Independence Party oder die deutsche AfD. Sie stellen fortan die Mehrheit im Parlament. Hier fahren sie fortan eine Blockadepolitik, die die EU ins wirtschaftliche und politische Chaos stürzt.“ http://www.focus.de/finanzen/boerse/duestere-prognosen-rezesion-vermoegensabgabe-aktiencrash-zehn-horrorszenarien-fuer-2014_id_3491450.html
Eine Blockadepolitik würde zwar nicht unbedingt „der EU“ oder der Klientel nützen, der FOCUS MONEY verpflichtet ist, wohl aber Deutschlands Interessen.
Aber schon die Kommission kann auch ohne Beteiligung des Parlaments genug Schaden anrichten. Aktuell geht sie wettbewerbskommissarisch gegen Deutschland wegen der hiesigen Strompreis-Rabatte für energieintensiv produzierende Industrieunternehmen vor („unzulässige Beihilfen“), obwohl diese immer noch mehr bezahlen, als sonst überall in der EU – und durch den EU-Vorstoß womöglich zehntausende (Vizekanzler Gabriel: „hunderttausende“) Arbeitsplätze gefährdet sind.
So etwas bringt auch Bernd Lucke auf die Palme:
„Letztlich geht es darum, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu schwächen, um die wirtschaftliche Situation der übrigen EU-Staaten zu verbessern“,
wird er in einer Pressemitteilung der AfD v. 18.12.13 zitiert. Zurecht lautet eine der neuen AfD-„Thesen zum Europawahl“:
„Deutschland muss entsprechend seiner Einwohnerzahl und Bedeutung mehr Gewicht in den europäischen Institutionen erhalten“.
Um das aber – oder überhaupt Reformen der EU ´von innen her´ durchzusetzen -, wäre allerdings erforderlich, dass Deutschland als der hauptsächliche Financier des Ganzen nicht nur die Rückkehr zur DM, sondern auch den Austritt aus der EU als Ultima-ratio-Option auf den Verhandlungstisch knallt. Andernfalls reichen noch so überzeugend formulierte „Thesen zur Europawahl“ selbst dann nicht, wenn sie von der Großen Koalition vertreten würden.
Der Eklat zwischen Englands Cameron und der EU-Kommissarin Reding zeigt, dass ausscherende Mitgliedsstaaten von der EU eingeschüchtert werden sollen. Auch Deutschland hat jedes Recht der Welt, sich politisch gegen seine Ausbeutung und „Abschaffung“ (Thilo Sarazzin) zu wehren und könnte wieder anfangen, seine Interessen zu artikulieren. Die sich mit gesamteuropäischen Interessen zwar überschneiden, aber keineswegs deckungsgleich mit diesen sind. Unsere Politiker haben einen Eid darauf abgegeben, „zum Wohle des deutschen Volkes“ zu handeln.
Zweitens: Selbst Parlaments-„Blockaden“ kann die AfD in der EU nicht im Alleingang, sondern allenfalls in Allianz mit den ´EU-Rebellen´ von UKIP & Co. bewirken. Das wäre patriotisches Gebot der Stunde, Aufbruchssignal für eine ´Alternative für Deutschland´, die diesen Namen verdient, und würde der europaweiten EU-kritischen Bewegung rechtzeitig vor den Europawahlen Auftrieb geben. Was das mit „Ausländerfeindlichkeit“, „Rassismus“ oder „niederen Instinkten“ zu tun haben soll, hat noch niemand überzeugend begründet. http://regionalreport.org/nigel-farage-diese-botschaft-geht-quer-durch-den-kontinent/
9. Will man um jeden Preis in der EU bleiben ? Selbst wenn es ´weiter so´ in Richtung großeuropäischem ´postdemokratischem´ Einheitsstaat weitergehen wird, in dem wir nicht nur die Erdrosselung von Demokratie & Meinungsfreiheit und Frieden in Europa, sondern auch noch unseren eigenen Untergang großzügig sponsern ? Falls nicht, wäre es an der Zeit, es zu sagen. Es ist 5 vor 12.
Völkerrechtlich zulässig wäre ein Austritt allemal. Dies erläuterte der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider im Oktober 2013 auf einer Konferenz in einem Vortrag über „Souveränität“. Deutschland hätte völkerrechtlich das jederzeitige Recht, die seinerzeitige Zustimmung zum Maastricht-Vertrag durch einen gegenläufigen, spiegelverkehrten „actus contrarius“ wieder aufzuheben. Dies entnimmt er der Entscheidungsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes im sog. „Maastricht-Prozess“. Schachtschneider war seinerzeit Prozeßbevollmächtiger von Klägern. http://www.youtube.com/watch?v=wsiHwMfccZ4 (ab min1.32).
Ein Austritt Deutschlands aus der EU, um wirklich zu einem Europa der Vaterländer zurückkehren zu können, wäre allerdings auch für Bernd Lucke ein Tabu-Bruch. Hier stößt man deshalb selbst bei der AfD auf Denkverbote. Ein Verbleib Deutschlands in der EU wird auch von ihr als alternativlos betrachtet. Lieber kritisiert man stattdessen so viel an der EU, dass eigentlich – bis auf den seit 1993 bestehenden sog. Binnenmarkt – nichts von ihr übrig bleibt. Genauso gut könnte man für ein Weihnachten ohne Weihnachtsbaum, St. Nikolaus, Christkind, Geschenke etc., nur ist es dann eben kein „Weihnachten“ mehr. Es gibt keinen „Mut zur Wahrheit“ ohne „Mut zur Klarheit“ ! (Fn 15)
Springt die AfD zu kurz ? Schachtschneider hatte schon gegen den Vertrag von Maastricht als zu weit gehende Einschränkung Deutschlands Souveränität protestiert und von Anfang an bezweifelt, dass die AfD „die richtige Richtung einschlägt“, wenn die Partei „nur die Auswüchse der EURO-Rettung eindämmen“ will – statt sich klar gegen die EU und Brüssel zu bekennen. http://www.youtube.com/watch?v=MRkX0_CC34o
Konservativere Führungskräfte wie etwa der ehemalige stellvertretende AfD-NRW-Vorsitzenden Martin Renner, der z. B. entgegen Luckes Marschrichtung Nigal Farage von der UKIP in Brüssel besucht hatte, oder der Finanzrichter Dr. Balke, wurden zwar von Delegierten abgewählt. Lucke himself kam extra nach NRW, um die Parteifunktionäre entsprechend einzunorden. Die Parteibasis, deren Haltung keineswegs mit derjenigen ihrer bisherigen Delegierten, die man in der Gründungshektik kaum kennenlernen konnte, übereinstimmen muss, könnte indes mehrheitlich anders denken. Die Würfel fallen erst auf dem Bundesparteitag im März. Dort dürfen nicht nur Delegierte, sondern alle Mitglieder abstimmen, also ca. 16000. Zwar werden sich kaum alle nach Thüringen aufmachen. Aber dieses Ereignis darf man mit Spannung erwarten. Es könnte wichtig für Deutschlands Zukunft sein. Bernd Lucke mag alternativlos in der AfD sein, braucht aber neue Mitstreiter im Bundesvorstand, die der Partei den konservativen Mut zur Klarheit zurückgeben, mit dem sie aufgebrochen ist – ohne sich mit einem bescheidenen Katzentisch neben ihm zufrieden zu geben.
[1]und an weiterer Stelle: http://www.geolitico.de/2013/04/20/in-europa-weicht-das-recht-der-politischen-willkur/
[2] „Ausgenommen sind nach § 7 I Satz 2 SGB II:
1. Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,
2. Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,
3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes
Satz 2 Nr. 1 gilt nicht für Ausländerinnen und Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.”
[3] EU-Ausländer, die in Wahrheit keine Arbeit suchen, oder keine Aussicht haben, welche zu finden, haben keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, sondern allenfalls auf Kindergeld, und in Notlagen Wohngeld und medizinische Behandlung. Wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selber aufkommen können, verlieren sie sogar ihr Aufenthaltsrecht und können ausgewiesen werden. (Quelle: JF vom 13.12.13, S. 7).
[4] Art. 24 Abs. 2 Unionsbürger-Richtlinie
[5] Das LandesSozG Niedersachen versteht das so, dass die Richtlinie „den Mitgliedsstaaten (erlaubt), Unionsbürgern, die nicht Arbeitnehmer oder Selbständige sind, unter bestimmten Voraussetzungen keine ´Sozialhilfeleistungen´ zu gewähren" – und wies die Klage der Hilfesuchenden ab. http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=16880&article_id=65303&_psmand=100
[6] Begründung des LSozG NS: „Der Europäische Gerichtshof hat es in einer Entscheidung vom 4. Juni 2009 ausdrücklich als legitim bezeichnet, dass ein Mitgliedsstaat eine Beihilfe (Sozialhilfe) erst gewährt, wenn ein Arbeitsuchender eine tatsächliche Verbindung mit dem Arbeitsmarkt des Aufenthaltsstaates hergestellt hat. Diesem Gesichtspunkt ist bereits durch die (im vorliegenden Fall nur für sechs Monate geltende) Aufrechterhaltung der Erwerbstätigeneigenschaft (§ 7 Abs. 3 Buchst. c UBRL) Rechnung getragen worden.
Über die ersten sechs Monate seiner Arbeitslosigkeit hinaus hat der Antragsteller daher keinen weiteren Anspruch auf SGB II-Leistungen zur Sicherung seines Lebensunterhaltes.“
[7] EuGH vom 19.09.2013, Az. C-140/12
[8] „1. Gilt das Gleichbehandlungsgebot des Art 4 VO (EG) 883/2004 ‑ mit Ausnahme des Exportausschlusses des Art 70 Abs 4 VO (EG) 883/2004 ‑ auch für die besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen iS von Art 70 Abs 1, 2 VO (EG) 883/2004 ?
2. Falls 1. bejaht wird: Sind ‑ ggf in welchem Umfang ‑ Einschränkungen des Gleichbehandlungsgebots des Art 4 VO (EG) 883/2004 durch Bestimmungen in nationalen Rechtsvorschriften in Umsetzung des Art 24 Abs 2 RL 2004/38/EG möglich, nach denen der Zugang zu diesen Leistungen ausnahmslos nicht besteht, wenn sich ein Aufenthaltsrecht des Unionsbürgers in dem anderen Mitgliedstaat allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt ?
3. Steht Art 45 Abs 2 AEUV in Verbindung mit Art 18 AEUV einer nationalen Bestimmung entgegen, die Unionsbürgern, die sich als Arbeitsuchende auf die Ausübung ihres Freizügigkeitsrechts berufen können, eine Sozialleistung, die der Existenzsicherung dient und gleichzeitig auch den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert, ausnahmslos für die Zeit eines Aufenthaltsrechts nur zur Arbeitsuche und unabhängig von der Verbindung mit dem Aufnahmestaat verweigert ?“
[9] http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftlicher_Besitzstand
[10]Und die Aufnahme ungeeigneter Kandidaten in die EURO-Währungsunion. Erst im Wahlkampf 2013 demonstrierten deutsche EU-Politiker – von der neuen AfD unter Druck gesetzt - Konsens darüber, dass Griechenland sich den Beitritt zur Währungsunion auf betrügerische Weise erschlichen hat. Inwieweit Ex-Goldman-Sachs-Mann Draghi das eingefädelt und ermöglicht hat, wird wohl nicht mehr aufgeklärt werden. Auch Italien hätte nach den Maastrichter Kriterien gar nicht erst aufgenommen werden dürfen.
[11]Henkel: „Ja, oft hatte ich das Gefühl, daß unsere Freunde diesseits und jenseits des Atlantiks geradezu darauf spekulierten, daß wir uns grundsätzlich duckten, weil wir nun einmal daran gewöhnt waren oder weil wir ‘den Krieg verloren’ hatten oder in der UN-Charta formal immer noch als ‘Feindstaat’ gelten, auch wenn wir wieder als temporäres Mitglied im Sicherheitsrat sitzen dürfen.“
[12] Quelle: http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/02/12/die-eu-ist-die-fortsetzung-des-versailler-vertrages-mit-anderen-mitteln/
[13] Seine Zusammensetzung orientiert sich nach wie vor nicht an den Bevölkerungszahlen der EU-Mitgliedstaaten.
[14] und vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verbindlich ausgelegt (28 Richter, wiederum einer pro Land).
(15) Der neue Hessische AfD-Landesvorsitzende Volker Bartz forderte: „Wir müssen den AfD-Slogan ´Mut zur Wahrheit´ um ´Mut zur Klarheit´ ergänzen.“ (JF vom 20.12.13)
Prof. Schachtschneider (Vortrag auf einer AfD-Veranstaltung) u.a. zur Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit eines Austritts Deutschlands aus der EU wie auch der Währungsunion /EURO: http://www.youtube.com/watch?v=stR8m1JD6-k
Maßstäbe setzendes Manifest:
Entwurf von Teilen eines Europawahlprogrammes der AfD
von Karl Albrecht Schachtschneider:
Für ein europäisches Europa
Die Alternative für Deutschland strebt ein europäisches Europa an, ein Europa, das die Völker Europas in ihrer Vielfalt und ihrer Eigenart vereint, eigenverantwortlich für ihr Gemeinwohl und eigenständig in ihrer Kultur, im festen Bündnis nach innen und außen, der Freiheit der Bürger und dem Frieden der Welt verpflichtet, ein Europa des Rechts und der sozialen Gerechtigkeit, das demokratisch und subsidiär geordnet ist und die Menschenwürde und die Menschenrechte verwirklicht.
Die Souveränität der Bürger muß wieder das bestimmende Prinzip des gemeinsamen Lebens der europäischen Völker werden.
Das europäische Europa ist säkularistisch.
Eine solche föderalistische Republik der Republiken ist das vereinte Europa im Sinne des Art. 23 des Grundgesetzes.
Institutionelle Neuordnung
Die AfD will die Europäische Union auf das demokratische, das rechtsstaatliche und das soziale Prinzip ausrichten. Dafür muß das Subsidiaritätsprinzip verwirklicht werden. Die Mitgliedstaaten müssen die bestimmenden Akteure der Politik in ihren Ländern und in der Union sein. Der europäische Staatenverbund darf nicht verdeckt zum Bundesstaat entwickelt werden. Die Aufgaben und Befugnisse der Organe der Union müssen auf ein europäisches Europa ausgerichtet werden. Ihre derzeit zentralistische Macht muß im Sinne echten Föderalismus eingeschränkt werden.
Neuausrichtung der Wirtschaftsverfassung
Die Wirtschaftsverfassung muß der Eigenverantwortung der Völker genügen, aber diesen auch die Chance lassen, im europäischen und weltweiten Wettbewerb zu bestehen und den Wohlstand ihrer Völker zu mehren.
Wirtschaft, Währung und Soziales sind eine Einheit, deren Gestaltung in einer Hand, in der der Einzelstaaten, liegen muß. Diese müssen folglich die Hoheit über ihre Währungen und ihren Außenhandel unabhängig ausüben können.
Der Markt wird im Rahmen der Weltwirtschaftsordnung von den Einzelstaaten geordnet, die auch das Sozialprinzip nach ihren Möglichkeiten verwirklichen. Der europäische Binnenmarkt ist der Kern der Europäischen Union, darf aber den schwächeren Volkswirtschaften nicht die Lebensgrundlagen nehmen.
Die Preise sind vorrangig Sache des Marktes, die Löhne Sache der Tarifpartner.
Einzelstaatliche Finanzwirtschaft
Die finanzielle Verantwortung für ihren Staat und ihre Wirtschaft haben ohne jede Einschränkung die Mitgliedstaaten und deren Völker. .
Die Völker können nur verbrauchen, was sie erwirtschaftet haben. Die Einheit von Handlung und Haftung ist Grundprinzip ökonomischer Vernunft.
Kein Mitgliedstaat darf für die Finanzierung anderer Mitgliedstaaten oder deren Wirtschaft, vor allem deren Banken, in Anspruch genommen werden (striktes Bail-out-Verbot). Die Hilfe für fremde Staaten ist staatswidrig.
Gesellschaftspolitische Grundsätze
Die Menschenwürde und die Menschenrechte sind unberührbar. Ihrer Verwirklichung dient alle Politik.
Die Gesellschaftspolitik ist allein Sache der Völker. Deren Bürger bestimmen in Souveränität ihre Lebensordnung. Sie sollten das Subsidiaritätsprinzip achten, also der Privatheit größtmögliche Entfaltungsmöglichkeit lassen. Grundlage des gemeinsamen Lebens ist ausschließlich die Freiheit, die es verbietet, daß einer dem anderen schadet. Was schadet, müssen die Gesetze bestimmen. Das Leitprinzip des Gesetzgebers ist der kategorische Imperativ, die praktische Vernunft. Sie gebietet Wissenschaftlichkeit.
Staatliche Ausrichtung der Gesellschaft an Religionen und Ideologien lehnt die AfD ab. Europa darf nicht hinter die Aufklärung zurückfallen. Die Säkularität der Politik ist äußeres und inneres Prinzip des europäischen Bürgers.
Ehe und Familie müssen Grundlage des Gemeinwesens sein und bleiben. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften können einen sachgerechten Schutz ihrer Gemeinschaft beanspruchen.
Deutschland ist genausowenig wie die die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Einwanderungsland.
Erläuterungen
Institutionelle Neuordnung
Die Integration der Europäischen Union verletzt die Grundsätze, nach denen Deutschland sich in Art. 23 Abs. 1. S. 1 des Grundgesetzes verpflichtet hat, an der Vereinigung Europas mitzuwirken. Die reale Union ist weder demokratisch, noch rechtsstaatlich, noch sozial, noch föderativ, noch gar subsidiär gestaltet. Sie vernachlässigt den Grundrechtsschutz. Die AfD betreibt darum die Reform der Institutionen der Union.
Das demokratische Defizit der Union in der gegenwärtigen Gestaltung ist unüberwindlich und verletzt zutiefst die Souveränität der Bürger.
Die Rechtsetzung ist im Wesentlichen exekutiv, nicht parlamentarisch, obwohl die Union fast neunzig Prozent der Rechtsvorschriften, die in den Mitgliedstaaten angewandt werden, hervorbringt. Die Richtlinien und Verordnungen werden ausschließlich von der Kommission vorgeschlagen und vom Rat, den zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten, und von Europäischen Parlament beschlossen, soweit letzteres überhaupt „Mitgesetzgeber“ ist. Dieses „Parlament“ vermag die Rechtsetzung nicht demokratisch zu legitimieren, weil es zum einen kein europäisches Volk gibt, das es vertreten könnte, und zum andern nicht nach dem demokratischen Prinzip egalitär gewählt ist. Das Stimmgewicht der Wähler der einzelnen Völker weicht extrem von einander ab. Im Rat sind die großen Völker, zumal Deutschland, genauso mit einem Minister vertreten wie die kleinen Länder, etwa Malta. Auch die qualifizierte Mehrheit, die in vielen, nicht den wirklich wichtigen Bereichen erforderlich ist, gleicht dieses Defizit nicht aus.
Die Union ist nicht rechtsstaatlich. Sie entbehrt der Gewaltenteilung, weil sie von den Exekutiven dominiert wird. Die eigentliche Macht haben die Staats- und Regierungschefs, nicht etwa ein demokratisches Parlament.
Allzu große Macht hat der Europäische Gerichtshof. Ihm fehlt jede demokratische Legitimation, derer er als Verfassungsgericht für die ganze Union im besonders hohem Maße bedarf. Jeder Mitgliedstaat stellt einen Richter im Gerichtshof und im Gericht. Sie werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen ernannt, ausgerechnet von den Gegenspielern der Bürgerrechte, ja überhaupt den Organen, von denen nach der Erfahrung die größte Gefahr für das Recht ausgeht. Die Amtszeit der Richter ist kurz, sechs Jahre, aber Wiederernennung ist möglich. Das Gehalt ist außerordentlich hoch. Das reizt zur Anpassung der Richter an die Politik derer, die sie wieder mit dem begehrten Amt betrauen können. Einer solchen „Gerichtsbarkeit“ kann man das Recht in Europa nicht anvertrauen. Man kann ihr allenfalls unverbindliche Rechtsklärung in europarechtlichen Streitigkeiten zugestehen.
Die verbindliche Rechtsetzung muß wieder Sache der souveränen Bürgerschaften der Einzelstaaten sein. Der Rat sollte Konsultativorgan werden. die Kommission Büro des Rates. Die überaus kostspielige Bürokratie der Europäischen Union mit ihren vielen Amtswaltern und Agenturen sollte weitgehend aufgelöst werden. Auch das „Parlament“ der Union sollte, wenn es überhaupt bestehen bleibt, Konsultativorgan sein. Es sollte wieder aus Mitgliedern der nationalen Parlamente bestehen. Eine Wahl dieses Beratungsgremiums ist dann entbehrlich. Rat und Parlament können den nationalen Gesetzgebungsorganen Gesetzesvorschläge unterbreiten, welche diese im Interesse einer einheitlichen Rechtsordnung in der Union beschließen können. Praktische vernünftige Politiken können und sollten alle Mitgliedstaaten im gemeinsamen Interesse verbindlich machen.
Eine Gesetzgebungsmacht der Unionsorgane findet keine demokratische Grundlage. Sie bedurfte eines Unionsstaates mit einem Unionsvolk. Ein solches wäre das Ende der Souveränität der mitgliedstaatlichen Völker und würde dahingehende Verfassungsänderungen derselben voraussetzen.
Eine Integration der Völker Europas zu einem Volk lehnt die AfD ab, weil diese wegen der Größe des Volkes von mehr als 500 Millionen Menschen und wegen der kulturellen und sprachlichen Unterschiedlichkeit keine Chance hätte, demokratisch gestaltet zu werden. Sie würde unausweichlich zu einer zentralistischen und diktatorischen Herrschaftsform führen, wie sie sich jetzt schon abzeichnet.
Neuausrichtung der Wirtschaftsverfassung
Der Binnenmarkt der Europäischen Union, das wesentliche Element ihrer Wirtschaftverfassung, überzieht die Freihandelsdoktrin zu Lasten der schwächeren Volkswirtschaften. Der Binnenmarkt ist die Wirklichkeit der Marktfreiheiten. Diese hat der Europäische Gerichtshof entgegen den Grundverträgen extrem neoliberal praktiziert. Das hat zu einer harten Deregulierung der Märkte geführt. Den Mitgliedstaaten ist es nicht möglich, ihr Gemeinwohl gegen die Zwänge der Wirtschaft zu behaupten. Das schadet den schwachen Volkswirtschaften existentiell. Die Unternehmen der starken Volkswirtschaften, mit regelmäßig internationalen Eignern, beherrschen zunehmend den Binnenmarkt. Der „Wettbewerb“ der Systeme führt zu einem „Krieg aller gegen alle“ mit globaler Auswirkung. Besteuerung, Sozialleistungen und Umweltschutz werden von den Unternehmensinteressen diktiert. Außenschutz der Einzelstaaten und der Union sind weitgehend über die Weltwirtschaftsordnung hinaus unterbunden.
Vor allem die Kapitalverkehrsfreiheit hat verheerende Schäden für die nationalen Unternehmensstandorte zur Folge. Dadurch werden im Interesse internationaler Finanzmächte und Unternehmen Arbeitsplätze und damit menschenwürdige Lebensverhältnisse von ganzen Völkern vernichtet. Wesentliche Belange ihres Gemeinwohls müssen die Einzelstaaten unabhängig verwirklichen können, in eigener wirtschaftlicher, sozialer und finanzieller Verantwortung.
Wie ursprünglich im Gemeinsamen Markt muß das Bestimmungslandprinzip wieder gelten. Der Einzelstaat, in dem die Menschen leben, arbeiten, herstellen und verbrauchen, muß die Standards für Waren und Dienstleistungen definieren. Es ist nicht hinnehmbar, daß etwa die Lebensmittelqualität nicht von den Völkern bestimmt wird, welche Souveräne ihres Landes sind. Der Europäische Gerichtshof hat im Gegensatz dazu aus den Markfreiheiten das Herkunftslandprinzip abgeleitet, im übrigen gegen den Wortlaut der Verträge und gegen die Rechtsgrundsätze des Völkerrechts, das eine unmittelbare und vorrangige Anwendbarkeit von völkerrechtlichen Verträgen nicht vorsieht. Das hat zur Folge, daß etwa in Deutschland nicht die eine Rechtsordnung, die allein von den Deutschen demokratisch legitimiert ist, gilt, sondern weitere 27 Rechtsordnungen fremder Staaten.
Die Einheitswährung, der Euro, hat den Mitgliedern der Eurozone die wirksamste Möglichkeit genommen, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft in der Union und am Weltmarkt durch Abwertung der Währung zu schützen. Durch die Währungseinheit ist die Währung einiger Staaten, insbesondere Deutschlands, kraß unterbewertet, die anderer Staaten, die jetzt notleidend sind, kraß überbewertet. Unvermeidlich profitieren deutsche Unternehmen, wem auch immer diese gehören, von einem durch die unterbewertete Währung verursachten Preisdumping. Das ist der wesentliche Grund des Erfolges am Weltmarkt. Aber das bezahlt mittelbar die Bevölkerung, deren Kaufkraft im Inland und im Ausland durch die unterbewertete Währung unterentwickelt ist, etwa 30% bis 50 %. Die „Sozialdividende“ der Aufwertung wird ihr vorenthalten. Mittelbar bezahlen das aber wegen der Niedrigzinspolitik auch die Sparer, welche die Europäische Zentralbank zur Finanzhilfe der notleidenden Staaten (entgegen ihrer Aufgabe und ihren Befugnissen) betreibt. Es zahlen auch die Rentner, deren Lebensversicherungen nur noch geringe oder keine Renditen erbringen. Die deutsche Wirtschaft kann eine Aufwertung gut bewältigen, wie sie schon oft bewiesen hat. Insbesondere stehen steigenden Exportpreisen sinkende Importkosten gegenüber. Zudem wird der Binnenmarkt durch die wachsende Kaufkraft der Bevölkerung belebt, so daß inländische Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die Politik des billigen Geldes und der monetären Staatsfinanzierung führt zu einer schweren Vermögensinflation, die sich vor allem am Aktienmarkt zeigt und bei einer Flucht aus den Vermögensanlagen zu einer gefährlichen Inflation in der Realwirtschaft führen kann.
Der Euro als Einheitswährung ist ökonomisch untragbar und mit der Souveränität eines Staates unvereinbar. Die Währungshoheit muß wieder von den Einzelstaaten ausgeübt werden, vor allem weil diese die gesamtpolitische Verantwortung tragen. Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik dürfen nicht auseinander gerissen werden.
Der Zahlungsbilanzausgleich, gewissermaßen eine Balance von Importkosten und Exporteinnahmen, gehört zum verfassungsgebotenen Stabilitätsprinzip, nämlich dem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht (Art. 109 Abs. 2 GG), also dem magischen Viereck des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes Deutschlands. Es ist im Sozialprinzip verankert, das zur Identität der Verfassung Deutschlands gehört. Eine unterbewertete Währung ist eine Verletzung des Fairneßprinzips der Weltwirtschaftsordnung.
Der Europäische Gerichtshof hat entgegen den Gründungsverträgen (bereits 1973) die ausschließliche Befugnis der Union für die Handelspolitik, also die Politik der Außenwirtschaft, dekretiert. Kein Land kann die Verantwortung für den Außenhandel ohne Schaden für sein Gemeinwohl aus der Hand geben, weder ein Land mit starker Exportwirtschaft, wie Deutschland, noch ein Land, das stärker importiert.
Das Wettbewerbsrecht, das einen fairen Wettbewerb gewährleisten soll, muß wieder an die Prinzipien des Rechtsstaates herangeführt werden. Das Kartellrecht muß darum vom Administrationsprinzip geleitet sein. Das Legalitätsprinzip, das die Bewertung eines Kartells als nützlich oder schädlich für den Binnenmarkt den Unternehmen überantwortet, ist gänzlich unbestimmt, weil die Wirkung eines Kartells zumal am Weltmarkt erst beurteilt werden kann, wenn die Wirkungen eingetreten sind. Alles andere ist Anmaßung von Wissen. Illegale Kartelle führen trotz dieser Unbestimmtheit des Handlungsmaßstabes zu extrem hohen Strafen. Das ist ein Eldorado für Bestechungen der Amtswalter, welche über die Strafbarkeit zu befinden haben. Am besten ist es, jedes Kartell zu verbieten.
Einzelstaatliche Finanzwirtschaft
Ein Grundprinzip des gemeinsamen Lebens in Freiheit ist die wirtschaftliche Eigenverantwortung. Sie gehört zur Selbständigkeit des Bürgers, die zu fördern, aber auch zu fordern der wesentliche Gegenstand des Sozialprinzips ist. Die AfD weist den sozialistischen Egalitarismus ab.
Zum Zusammenhalt eines Volkes, das gemeinsam wirtschaftet, gehört aber mit dem Sozialprinzip auch die Solidarität mit den Jungen, Alten, Kranken und Schwachen. Das Volkseinkommen muß gerecht verteilt werden. Maßstäbe der Verteilung sind auf der Grundlage der Gleichheit in der Freiheit die Leistung und der Bedarf. Aber auch die Ergebnisse des Marktes und der Nutzen des Eigentums, einschließlich der Erbschaft, müssen in einer Markwirtschaft, die wesentlich auf Eigentum gründet, berücksichtigt werden. Das wird in dem Begriff soziale Markwirtschaft zusammengefaßt. Diese Solidarität ist aber auf die Bürgerschaft des gemeinsamen Staates beschränkt, weil nur diese existentiell mit dem Staat verbunden ist. Nur sie unterliegt den Gesetzen dieses Staates, die sich selbst als der Souverän im allgemeinen Willen gibt. Solidarität kann es nur in hinreichender Nähe und in gegenseitiger Verantwortung geben. Das Sozialprinzip ist untrennbar mit dem demokratischen Prinzip verbunden. Beide bestimmen das Recht des Gemeinwesens.
All diese Voraussetzungen bestehen im Verhältnis zu Bürgerschaften fremder Staaten nicht. Es fehlt nicht nur die Solidarität begründende Schicksalsgemeinschaft, welche die Europäische Union vergeblich zu erzwingen unternimmt, sondern vor allem der gemeinsame demokratische Einfluß auf die Sozialpolitik, zumal die Einkommens- und Verteilungspolitik.
Strenge Auflagen für die Wirtschafts- und Finanzpolitik, von denen die „solidarische“ Hilfe für andere Staaten, vornehmlich deren Banken, abhängig gemacht werden, greifen völkerrechts- und staatswidrig in die Souveränität der hilfsbedürftigen Staaten ein. Sie sind Fremdherrschaft, die den Grundprinzipien des friedlichen Zusammenlebens der Völker widerspricht, demokratiewidrige Intervention. Die Finanzierung fremder Staaten verletzt aber auch das eigene Volk, weil das Volkseinkommen nicht unter der Bürgerschaft geteilt wird, sondern um fragwürdiger Ziele willen nach außen gegeben wird, nämlich vor allem um die mißratende Währungsunion weiter als Hebel zu nutzen, um den Großstaat Europa zu erzwingen Dem hat bisher kein Volk zugestimmt. Die politische Klasse hat nicht das Recht, die Leistungen des Volkes in der Welt zu verstreuen, d. h. mit den Steuern der Bürger fremde Staaten zu finanzieren, deren Kosten zudem vielfach mißbräuchlich sind. Darüber hilft auch die Zustimmung des Parlaments nicht hinweg.
Die Staatsfinanzierung des Europäischen Systems der Zentralbanken geht in allen Formen unmittelbar und mittelbar zu Lasten der Volkseinkommen und damit der steuerzahlenden Bürgerschaften der Länder, die belastbar sind. Das betrifft nicht nur die Kreditierung mittels Staatsanleihen ohne valide Sicherheiten, sondern auch das gewissermaßen automatische Bail-out durch das zentrale grenzüberschreitende Verrechnungssystem des monetären Systems der Einheitswährung (TARGET 2) und dessen für die leistungsfähigen Staaten konjunkturwidrige Niedrigzinspolitik.
Zudem will die Europäische Zentralbank im OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) die (unbegrenzte) monetäre Staatsfinanzierung von der Erfüllung der Auflagen abhängig machen, welche die hilfsbedürftigen Staaten nach Maßgabe des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) auf sich zu nehmen gezwungen werden. Die EZB maßt sich damit wesentliche Regierungsfunktionen an, ohne daß sie auch nur im geringsten Maße demokratisch legitimiert wäre.
Die Rettungsschirme EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) und ESM, niemals vom Bundesverfassungsgericht für rechtmäßig erklärt, sind ohnehin mit dem Staatsprinzip unvereinbar. Sie bringen auch für Deutschland unbezahlbare Verpflichtungen mit sich, welche die „Vertreter des ganzen Volkes“ den Bürgern nicht auferlegen dürfen Sie nützen weder dem eigenen Volk noch gar den hilfsbedürftigen Völkern. Sie stützen vor allem die international agierenden, sprich spekulierenden, Banken, die mit Hilfe botmäßiger Politiker ihre Verlustgefahren auf die steuerzahlenden Bürger abzuwälzen vermochten. Allen beteiligten Völkern wird damit schwer geschadet. Das Prinzip: Wer handelt, der haftet, wird dadurch verhöhnt.
Gesellschaftspolitische Grundsätze
Instrument des Staates ist (neben dem Verwaltungsakt und dem Richterspruch) vornehmlich das Gesetz, das die praktische Vernunft zur Geltung bringen soll. Instrument des privaten Lebens ist vor allem der Vertrag, dessen freie Gestaltung nicht moralistisch gegängelt werden darf.
Der Glaube jedes Menschen an seinen Gott verdient jede Achtung.
Der menschenrechtlich gestützten Religionsgrundrechte gewährleisten den Religionspluralismus in Deutschland. Dieser ist nur mit der Säkularität der Politik und damit des Rechts vereinbar. In einer demokratischen Republik, in der die Bürger souverän sind und ihr allgemeiner Wille die Gesetze gibt und somit ihre Wahlen und Abstimmungen auf die Erkenntnis der Gesetze bestimmenden Einfluß haben, muß sich jeder Bürger innerlich säkularisieren. Er darf seine Religion nicht zum Leitfaden seiner Politik machen. Vielmehr muß er sich bemühen, die Maximen seiner Politik an der allgemeinen Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit auszurichten. Sonst kann er nicht erwarten, daß seine Vorschläge von den anderen Bürgern akzeptiert werden. Das gilt in besonderem Maße für die Abgeordneten als Vertreter des ganzen Volkes.
Straf- und Familienordnung etwa können nicht einer Religionsschrift entnommen werden. Eine Einheit von Religion und Politik läßt der Moderne Staat in Europa nicht zu. Schon gar nicht kann eine Religion politisch maßgeblich sein, welche mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung schwerlich vereinbar ist, die vor allem nicht demokratisch und rechtsstaatlich, aber auch nicht gleichheitlich ist.
Genauso wendet sich die AfD gegen die Ideologisierung der Politik. Die AfD folgt ausschließlich wissenschaftlichen Erkenntnissen, um einem guten Leben aller Bürger in Deutschland und Europa bestmöglich dienen zu können.
Die systematische Zerstörung der Familie durch die Gesetzgebung muß rückgängig gemacht werden. Eine Familie besteht aus Mutter, Vater, Kind.
Unvollständigen Familien, insbesondere alleinerziehenden Müttern, muß eine Hilfe gewährt werden, die den Kindern ein Leben ermöglicht, das dem der Kinder aus vollständigen Familien nicht nachsteht. So gebietet das das Grundgesetz seit 1949.
Das Scheidungsrecht muß den Bestand der Familie stärker stützen..
Homosexualität ist weder ein Grund für Diskriminierung noch für Privilegierung.
Der politischen Klasse ist es verwehrt, mittels des Asylrechts oder in anderer Weise das Deutsche Volk in eine bunte Bevölkerung umzuwandeln. Das Asylrecht muß auf seinen menschheitlichen Grund, die Hilfe für politisch Verfolgte, zurückgeführt werden. Wirtschaftliche Not eines Landes, die zur Einwanderung in „Sozialsysteme“ führt, ist, wenn auch meist politisch bedingt, keine politische Verfolgung. Deutschland und Europa können nicht die Not dieser Welt auf sich nehmen.
Die Freizügigkeit in der Union muß auf die Arbeitnehmer und deren Aufenthalt für die Arbeit begrenzt werden. Der Status Unionsbürger rechtfertigt nicht den Zugang zu den Sozialleistungen eines anderen Staates.
Die Umwandlung Deutschlands in ein Einwanderungsland bedarf einer Änderung des Grundgesetzes durch ein Volksreferendum, weil das Deutschtum des Volkes in Art. 20 des Grundgesetzes verankert ist, der nicht zur Disposition der Staatsorgane steht.
Berlin, den 27. Oktober 2013
Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Und hier das – von mir auch so prognostizierte – Ende vom Lied:
„Deutschland muss das Existenzminimum von EU-Ausländern sichern, die nach mehr als sechs Monaten einen „verfestigten Aufenthalt“ haben.
„Zwar greift der gesetzliche Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen, stattdessen muss aber die Sozialhilfe einspringen.“ (Urteil Bundessozialgericht vom 03.12.2015, Az. B 4 AS 44/15 R, B 4 AS 59/13 R und B 4 AS 43/15 R).
„Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum menschenwürdigen Existenzminimum für Asylbewerber (Urteil vom 18. Juli 2012, Az.: 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11).“
„Ob ein Sozialhilfeanspruch besteht, hängt laut BSG von den Gründen und der Dauer des bisherigen Aufenthalts ab.
Bei einem „verfestigten Aufenthalt“ von mehr als sechs Monaten sei das Ermessen der Behörden „auf Null“ geschrumpft, so dass in der Regel Sozialhilfe zu gewähren ist, urteilte das BSG.
Wegen Krankheiten oder anderer persönlicher Umstände kann danach aber auch schon vorher ein Leistungsanspruch bestehen.“
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/deutsche-sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-538963
Siehe auch „BSG ordnet Sozialhilfe für EU-Ausländer an“:
https://alexanderdilger.wordpress.com/2015/12/13/2224/