Nochmal für alle: Wenn der „EuGH kürzlich Merkels Vorgehen in der Flüchtlingskrise für rechtsmäßig erklärt hat“, dann meint er die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht (insb. mit der Dublin-Verordnung). Das heisst aber noch lange nicht, dass es gemessen am Grundgesetz und deutschem Ausländerrecht rechtmäßig war (so etwas prüft der EuGH nämlich nicht)! Ist das jetzt angekommen?!
(Hoffentlich auch bei dem Starjuristen Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung 🙄)
Es bleibt also dabei: Gegen Merkel muss wegen Schleuserei (§ 97 AufenthaltsG) und Hochverrats ermittelt werden!
Und wegen Beihilfe zu Straftaten ihrer „Flüchtlinge“ in Deutschland: Beim subjektiven Tatbestand genügt bedingter Vorsatz, und dieser läßt sich mit Merkels Ausspruch nachweisen: „Ist mir egal, ob ich schuld am Zustrom der Flüchtlinge bin. Nun sind sie halt da.“
Außerdem könnten Amtshaftungsansprüche (§ 839 BGB, Art 34 GG) aller derjenigen bestehen, die von illegal über die Grenze geströmten sogenannten „Asylbewerbern“ vergewaltigt, ins Koma getreten, beraubt etc. worden sind.
Kurz: Politiker haften für ihre Flüchtlinge!
In diesen Fall muß ich Frau Merkel nicht mehr in Schutz nehmen ! Da bis heute keine erschöpfende Lösung von Ihr kommt, sondern nur eine pauschale Aufklärung (wenn die Wahl vorbei ist ,werden wir wiederum eine Lösung finden ), Dabei kommen ein eigenartige Gefühle auf, daß Sie die Sache beschönigt !