Nein – weder von deutscher, noch von europäischer Seite!
A. Deutschland soll nur nachweislich bereits anderweitig „Registrierte“ zurückweisen – und von diesen wiederum nur solche, die schon in EU-Ländern registriert sind, mit denen es „Rückführungsabkommen“ gibt, wie Seehofer plötzlich mitteile!
Was gilt ohne Rückführungsabkommen? Was ist mit Nichtregistrierten, von denen keine Fingerabdrücke im EUDAC-System sind? Was ist mit dem Protest Österreichs gegen die „Transitlager“?
Welche wenigen Grenzübertritte werden überhaupt kontrolliert – und wie lange noch? Was ist mit den ohnehin vielen grünen Grenzen?Gewerkschaft der Polizei: „Wir wissen noch gar nicht, ob die EU die Erlaubnis für deutsche Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich überhaupt über November 2018 hinaus verlängert.“
In der Tat erlaubt Art 25 f. Schengener Grenzkodex systematische Binnengrenzkontrollen im Schengenraum – selbst als ultima ratio – längstens für (zusammengerechnet) 2 Jahre. Diese Galgenfrist ist längst abgelaufen. Sie wurde dennoch bis November 2018 verlängert. Aber was folgt danach? Die EU-Schengen-Verordnung müßte auf jeden Fall reformiert werden. Erforderlich wäre qualifizierte Mehrheit im EU-Rat.
Auffanglager oder „Ankerzentren“ auf deutschem Territorium müßten die Residenzpflicht für dort internierte Asylbewerber mit Polizeikräften durchsetzen lassen. Jedoch: Erstens ist die SPD dagegen. Zweitens sieht sich die Bundespolizei dafür „nicht zuständig“ und protestiert gegen eine solche Aufgabe!
B. „Europäische Lösung“?
1. Es fehlt bislang die Zustimmung von Drittstaaten für Auffanglager außerhalb der EU auf ihrem Territorium.
2. Das bisherige EU-Recht (Art 78 I AEUV und Art 3 I Dublin-VO) läßt eine Zurückweisung von Menschen, die an EU-Außengrenzen Asyl oder „Internationalen Schutz“ beantragen, gar nicht zu!
Frontex und andere EU-Agenturen müßten gerettete Bootsflüchtlinge zur afrikanischen Küste zurückbringen. Das ist nicht vorgesehen und wurde in der Vergangenheit auch weder vom EuGH, noch vom EGMR akzeptiert: wegen angeblicher „menschenunwürdiger Behandlung“ (Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention/ EMRK).
Festung Europa!
Fazit: Die einzige, einer deutschen Grenzschließung ´wirkungsgleiche´ „europäische Lösung“, die Sekundär-Migration nach Deutschland effektiv unterbände, heißt ´Festung Europa´. Dies dürfte aber – juristisch und faktisch – wesentlich schwerer zu realisieren sein, als eine umfassende Kontrollen und Zurückweisung an deutschen Grenzen!
Nachtrag vom 8.7.2018:
Asylkonflikt wurde für einfach für beendet erklärt!
Anstatt die Herrschaft des Unrechts zu beenden und bis auf Weiteres ALLE Asylbewerber an deutschen Grenzen zurückzuweisen, soll nur ein kleiner Teil der Deutschland heimsuchenden Migranten nach Durchlaufen eines auf 48 Stunden befristeten „Transferverfahrens“ an der Grenze in das Ersteinreiseland zurückgeschickt werden. Dies betrifft aber nur solche, die
(1.) nachweislich bereits in einem anderen Land Asyl beantragt haben (Fingerabdruck im EUdac-System) und setzt
(2.) voraus, dass eine bilaterale Übereinkunft mit dem betreffenden Land zustande kommt (was ungewiß ist).
Seehofer räumt ein, dass die „geplanten Maßnahmen nur relativ wenige Migranten betreffen würden“, behauptet aber, ein neues, abschreckendes „Signal“ gesetzt zu haben, das die Völkerwanderung nach Deutschland wirksam unterbindet, „weil sie wissen, daß sie zurückgewiesen werden.“ (?!)
Quelle: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/seehofer-haelt-konflikt-mit-merkel-fuer-beendet/