Obergrenzen beim Asylrecht?

Wie manch anderer asylpolitische Vorschlag der Unionsparteien kratzt auch die Diskussion um eine „Obergrenze“ ohne umfassende und robuste Sicherung nationaler Grenzen nur an der Oberfläche der sicherheitspolitischen Probleme. Jede „Obergrenze“ bleibt solange Makulatur, wie man nicht feststellen kann, wann sie überschritten wird.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article160902357/Wie-viele-Fluechtlinge-kommen-ohne-Papiere-Das-BAMF-weiss-es-nicht.html
Und gerade links-liberale ´No-Nation-no-border´-Euphoriker werden keinen Polizeistaat wollen. 

Selbstverständlich kommt es nicht nur auf die Quantität, sondern auch auf die Qualität der Zutrittsuchenden an: Bei Terroristen bzw. ´Schläfern´ ist schon Einer zuviel. Das Gleiche gälte für ein jährliches Kontingent von 100000 Integrationsunwilligen oder Kriminellen.**

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?

„Obergrenzen“ sind auch moralisch fragwürdig, da der Staat damit die Parole der Müller: „Wer zuerst kommt, malt zuerst!“ ausgibt. Das Asylgrundrecht wird so von einem Schutzrecht für Verfolgte und Schwache zu einem Recht des Stärkeren und Schnellsten, zu einer Option für die Skrupellosesten oder technisch besser Vernetzten. Insoweit ist an die Morde an Christen auf Lampedusa-Schlepperboten zu erinnern. Ohnehin haben die in Kriegsgebieten Traumatisierten und Schwächsten keine Kraft für eine ´Flucht´ über viele sichere Drittstaaten und eine Distanz von 7000 Kilometern. Diese moralisch abstruse Situation haben wir ja jetzt schon seit der Grenzöffnung. „Obergrenzen“ können an ihr nichts ändern.



„Generalverdacht“

[**Insoweit ist – allen Egalitaristen zum Trotze – ein Generalverdacht hinsichtlich bestimmter Herkunftsstaaten erforderlich (unabhängig davon, ob diese „sicher“ sind): Aus Gründen öffentlicher Sicherheit und Ordnung wie auch zur Bewahrung prinzipieller Funktionalität des Staates und seiner Institutionen, von der ´ewige´ Verfassungsprinzipien wie Demokratie, Rechts- und Sozialstaatlichkeit (Art 20, 79 III GG) abhängen. Oberste Priorität muss die Wiederherstellung der Sicherheit der hiesigen Bevölkerung (einschließlich derjenigen mit Migrations- oder Fluchthintergrund) haben. Das muss auch beim Familiennachzug gelten. Ausnahmereglungen sind insbesondere für verfolgte Christen oder Yesiden aus den betreffenden Regionen vonnöten.


Zwar werden auch viele Muslime vom „islamischen Staat“/IS oder anderen dschihadistischen  Organisationen verfolgt. Diese können aber aus sicherheits- und bevölkerungspolitischen wie auch ökomischen Gründen nicht von Europa resp. Deutschland aufgenommen werden (insb. Gefahr einer fortschreitenden Islamisierung, siehe die dies illustrierende Graphik), sondern müssen bei islamischen Nachbarstaaten Asyl beantragen. Mit ärmeren Staaten müssen die Geberstaaten der UNO, nicht zuletzt Deutschland, über angemessene finanzielle Unterstützung und deren Konditionen verhandeln; erpressbar von Erdogan oder anderen Potentaten sind sie nur dann, wenn sie selbstständige effektive Grenzsicherung aus ideologischen (oder vermeindlich ökonomischen) Gründen nicht bewerkstelligen wollen.


´Dexit´ erforderlich?

In jedem Fall sind die Grenzen des Asyl-Artikels 16 a (Absätze II bis V) GG zu beachten, der seit dem ´Asylkompromiß´ von 1994 bei Einreise über den Landweg jegliches Asylrecht ausschließt. Dies gilt nicht nur für das Asylrecht im engeren Sinne (Art 16 a GG und Art 1 A Genfer Flüchtlingskonvention: „politisch Verfolgte“), sondern – im Erst-recht-Schluß – analog auch für das (1994 noch nicht existierende) schwächere Recht des „internationalen subsidiären Schutzes“ für Bürgerkriegsflüchtlinge.

„EU-rechtliche Überlagerung“

Sollte allerdings eine „EU-rechtliche Überlagerung“ tatsächlich Art 16 a GG quasi obsolet machen (was wir bestreiten), müßte Deutschland im Rat der Europäischen Union das Thema Austritt aus der EU nach Art 50 EUV („Dexit“) behandeln – solange es noch die ökonomische Kraft dazu hat. Die EU ist nicht „Europa“ – und es lassen sich andere Assoziationsformen mit europäischen Nachbarn aushandeln, die eine größere Gewähr für einen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ bieten. Die Schweiz und Norwegen zeigen ja, wie es geht: auch ohne EU-Mitgliedschaft. Auch in Deutschland gab es unbestreitbar ein Leben vor den Verträgen von Maastricht und Lissabon: ohne EURO und EU. Und immer mehr Menschen wird klar, dass es sogar ein Besseres war!

Russland 

Von besonderer Wichtigkeit ist eine engere Kooperation mit Russland (solange wir überhaupt noch ein interessanter Verhandlungspartner und nicht schon ein ´failed state´ sind). Solange von unserem techischen ´Know-How´ und ´Wohlstand´ überhaupt noch die Rede sein kann, muss eine synergetische Allianz mit Russlands Bevölkerungsmassen und Bodenschätzen (und nicht zuletzt seiner religiösen Orthodoxie) geschlossen werden.

Donald Trump und der nun breitere Grad

Für derartige Überlegungen ist durch den US-Wahlsieg des Putin respektierenden Trump nun ein wesentlich breiterer Grad vorhanden als bisher. Doch die transatlantische ´Gutmenschenweltgemeinschaft´ unter Merkel und Hillary Clinton ist hierfür nicht zu gewinnen. Der Kulturkampf der „Rechtspopulisten“ gegen die „Gutmenschen“ ist also – so oder so – unvermeidlich.


Schmerzhafter Spagat zwischen den Stühlen … 

Es gibt natürlich auch eine Art „dritten Weg“: den Spagat zwischen den Stühlen, wie er jetzt auch von Sarah Wagenknecht dargeboten wird: Gegen Grenzöffnung für Flüchtlinge, gegen Kaputtsparen der Polizei, gegen EU und NATO – aber das Schlimmste ist das Erstarken der AfD und der böse „Nationalismus“ … Nur: Tut das nicht weh?!

„Die Linke teilt EU-Skepsis der Rechten

Wagenknecht gibt rechten Verschwörungstheoretikern auch recht, wo es um die EU geht. „Ich glaube, dass sich die EU entgegen der Bedürfnisse der Menschen entwickelt hat. Demokratische Werte werden abgeschafft.“ Das Ergebnis sei unausweichlich: „Das zwingt mehr und mehr Menschen, diese Art von Europa abzulehnen. Das fördert den Nationalismus, und das sollten wir zu vermeiden versuchen.“ (…)

Fraktionschefin setzt in Syrien auf Moskau

Natürlich findet auch Sahra Wagenknecht, dass der richtige Weg in Syrien über „mehr Kooperation mit Russland und nicht mehr Konfrontation“ gefunden werden müsse. Und überhaupt müsse man für den Weltfrieden „die Nato auflösen und mit einem System kollektiver Sicherheit ersetzen, das Russland einschließt“. Ob man dann gemeinsam Grenzen militärisch verschiebt wie in der Ukraine oder Krankenhäuser bombardiert wie in Syrien, lässt Wagenknecht offen.

Aber wie Le Pen ist sie der Meinung, dass die Aufnahme syrischer Flüchtlinge ein Hauptfehler der Regierung Merkel war. Die Empfangsbereitschaft der Kanzlerin sei es gewesen, die viele Flüchtlinge erst angezogen habe und dabei nahezu unlösbare Integrationsprobleme erzeuge. „Das ist ein riesiges Problem, weil es die Deutschen mit Zweifeln und Ablehnung erfüllt. Letztlich ist das der Grund, warum die AfD so stark geworden ist.“
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article160010031/Wagenknechts-Thesen-koennten-auch-von-rechts-kommen.html

 

Facebook Comments Box

Ein Gedanke zu „Obergrenzen beim Asylrecht?“

  1. Der ganze geistige Ansatz der Asylfrage scheint mir bei Licht betrachtet ziemlich absurd. Es handelt sich ja dabei nicht um ein deutsches Anliegen sondern das des Asylsuchenden, von dem man folglich erwarten darf, daß er als Schutzsuchender froh ist nicht (mehr) verfolgt (!) zu werden und dafür das tut, was man in dem Fall von ungebetenen Gästen erwarten darf, nämlich sich selbst zu unterhalten soweit ihm dies möglich ist.
    Aus welchem Grunde denn wird er mit Inländern ungleich behandelt, wieso müssen sich die Landsleute bis aufs Unterhemd ausziehen wenn sie staatliche Unterstützung beanspruchen während dort die bloße Vorsprache für den Anspruch reicht?

    Noch absurder ist der sogenannte „Familiennachzug“ – tatsächlich ein unter falschem Begriff segelnder Migranten-Import:
    mal überlegt: welches Land verfolgt Kinder/Jugendliche derart, daß sie Asyl brauchten? Wenn deren Familien vor Ort sind – wieso werden diese nicht verfolgt – aber angeblich deren Kinder? Wenn diese also weiter in ihren angestammten Gebieten leben können – wieso können diese ihre Sprößlinge nicht wieder in ihrem Schoß aufnehmen? Wenn die Familie zwar dort lebt, aber ihren Sprößling nicht zurückhaben will weil sie ihn hier als besser aufgehoben vermutet – wieso wird sie nicht zum Unterhalt herangezogen?

    Bei den gedanklichen Ansätzen will ich’s belassen – dem geneigten Leser dürfte klar werden, mit welchen begrifflichen Versatzstücken er hinter die Fichte geführt wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.