Staatsfeind Nr.1: Viktor Orban

„Solidarischer Patriotismus“? Nazi-Wort oder sozialistische Parole von Björn Höcke?

Hier erklärt von Viktor Orban, ´Staatsfeind Nr.1´ der EU, in seiner jüngsten Rede an die Nation. Nachdem er Gott für den dreijährigen wirtschaftlichen Aufschwung seines Landes dankte, führte Orban aus:

„Ich glaube daran, dass das Selbstbewusstsein, der Wille, die Haltung – ja auch der persönliche Erfolg des Menschen – sehr stark dadurch bestimmt wird, wie er die Chancen seiner eigenen Kinder und die Aussichten seiner Heimat bewertet. Ich sehe heute, dass die Ungarn viel arbeiten, planen, ihr zuhause in Ordnung halten und verschönern, Häuser bauen, ihre Kinder in die Schule schicken und zum lernen ermuntern und danach streben, etwas ihren Kindern und Enkeln übergeben zu können. Was ist das denn bitte, wenn nicht die Geschichte eines Aufstiegs? … Der in die Zukunft gesetzte Glaube ist ein großer Schatz. Man darf ihn nicht verplempern. … Für uns bedeutet es nicht den Sieg, wenn unsere Partei gewinnt, für uns bedeutet es den Sieg, wenn unser Land gewinnt. Unsere Gemeinschaft steht auf nationaler Grundlage. Wir machen die Politik nicht, um modischen Idealen zu dienen, sondern damit das Ungarntum erhalten bleibt.“

Im weiteren Text seiner Rede (hörenswert!) verdeutlicht er, dass er ökonomisch weiterhin einen Weg jenseits von Heuschrecken-kapitalismus und Planwirtschaft anstrebt: Den dazwischen liegenden Weg gesunden Menschenverstandes, früher auch bekannt als „soziale Marktwirtschaft.“ Der Mittelstand muss von staatlicher und EU-Bürokratie entfesselt, hingegen Globalkonzerne und ihre internationalen Kapitaleigner mit nationalem Recht eingehegt werden.

In Deutschland wäre das Wirtschaftsliberalen zu ´links´ und Linken zu ´rechts´. Aber Orbans Weg ist der Weg, der Europa in eine lebenswerte Zukunft führt. Es ist der Weg, den die Deutschen bereits erfolgreich gegangen sind: Zu Zeiten der EWG, bis zur Wiedervereinigung 1989 bzw. bis 1992 – vor Gründung der Europäischen Union. Nie war er so wertvoll wie heute! Gerade jetzt, in Zeiten der Globalisierung. Darüber muss in einer Demokratie debattiert werden; intelligenter Protektionismus darf nicht zum Tabu werden. Für seine „Exportweltmeisterschaft“ kann sich Deutschland im wahrsten Sinne des Wortes nichts kaufen. Und das geht schon jahrzehnte lang so. Seit 1971, als US-Präsident Nixon die Goldbindung des Dollars – und damit die mittelbare Goldbindung aller Währungen – entgegen der Verträge der BrettonWoodsKonferenz (1944) – völkerrechtswidrig beendete
(s. hierzu den Vortrag von Andreas Popp unter URL https://www.youtube.com/watch?v=X0GzMWaeI3s).

Orbans Weg ist jedenfalls der Weg, den das Grundgesetz vorgibt: „Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Art 20 I). „Eigentum … soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ (Art 14 II).

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Freizeitgesellschaft der Zukunft – oder „Fachkräftemangel“? – Beides geht nicht

NDR-TV-Runde: Richard David Precht erzählt von der Freizeitgesellschaft der Zukunft, die wegen „Digitalisierung“ und Automation sicher käme Freizeitgesellschaft der Zukunft – oder „Fachkräftemangel“? – Beides geht nicht weiterlesen

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Islamisierung nimmt Fahrt auf

Seit 2012 wird in diversen Bundesländern Islamunterricht an öffentlichen Schulen erteilt, obwohl die Organisationsstrukturen muslimischer Moscheevereine und -Verbände nicht den Anforderungen des Grundgesetzes für „Religionsgesellschaften“ (Art 7 III) genügen. Islamisierung nimmt Fahrt auf weiterlesen

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„Prüfet alles, und das Gute bewahret“ (Apostel Paulus, 1.Thess. 5:21)

Die Kirchen in Westeuropa werden sich wohl erst gesundschrumpfen müssen, bevor es wieder aufwärts geht mit dem Christentum. Wesentliche Irrwege seit dem II. Konzil: „Prüfet alles, und das Gute bewahret“ (Apostel Paulus, 1.Thess. 5:21) weiterlesen

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Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik

Durch sein Schweigen wird das Gericht zum Totengräber der Demokratie. Wenn ihm in drei Jahren keine Rechtfertigung für die „Grenzöffnung“ einfällt, dann gibt es wohl keine. Die „Unabhängigkeit der Gerichte“ zählt zum Kernbestand „europäischer Werte“ (s. EU-Sanktionen gegen Polen). Wie steht es mit der Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts?

Von Alexander Heumann

Die Hüter der Verfassung in Karlsruhe haben bei der Auslegung des Grundgesetzes das letzte Wort. Doch niemand scheint antragsbefugt, die Asylpolitik der offenen Grenzen auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Schon 2016 nahm das Gericht Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung an“, obwohl das bei „grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung“ eigentlich gesetzeswidrig ist (§ 93a BVerfG-Gesetz). Jetzt verwarfen die Richter die auf den Parlamentsvorbehalt gestützte Organklage der AfD als unzulässig. Kurz zuvor auch Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung der Kanzlerin zum UNO-Migrationspakt. Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik weiterlesen

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BVerfG zum ´Global Compact for Migration´

Am 7. Dezember 2018 hat das Bundesverfassungsgericht insgesamt 13 Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen, der Bundeskanzlerin zu untersagen, den UN-Migrationspakt zu unterzeichnen.

Begründung: „Die [in der Hauptsache] zu erhebenden Verfassungsbeschwerden wären unzulässig, weil die Zustimmung der Bundesregierung zum Migrationspakt und zum Flüchtlingspakt keinen tauglichen Beschwerdegegenstand gemäß § 90 I BVerfGG darstellen.“ BVerfG zum ´Global Compact for Migration´ weiterlesen

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„Weiße Babys töten und die Eltern aufhängen“

„Wen die Vorstellung einer christlichen Gesellschaft abstößt, sollte sich die ´unchristliche Gesellschaft´ ausmalen – oder einfach die Augen aufmachen“ (A. Heumann, Abschied von Demokratie und Christentum, Zur justiziellen Seite der neuen Weltordnung, i. E.).

„Französischer Rapper: Weiße Babys töten und die Eltern aufhängen“ http://www.zaronews.world/zaronews-presseberichte/franzoesischer-rapper-weisse-babys-toeten-und-die-eltern-aufhaengen/
http://www.tagnews.de/news/328/nizza-migranten-schlagen-weissen-tot-und-feiern-sich-dabei

Derweil zeigt sich der französische Präsident entzückt mit jungen Schwarzen, die den Satanistengruß nebst Mittelfinger zeigen:

 

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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die „Rattenfänger des Populismus“


SKANDAL auf dem 72. Deutschen Juristentag!
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, warnt die versammelten deutschen Juristen in seinem Festvortrag über Demokratie und Rechtsstaat davor, „nicht den Rattenfängern des Populismus auf den Leim [zu] gehen.“ 
(Voßkuhle auf dem 72. Dt. Juristentag Sept. 2018, zit. nach: Dr. N. Lührig, Deutscher Juristentag sorgt sich um den Rechtsstaat, AnwBl. Online vom 27.9.2018 https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/vereinsarbeit/djt)

>>Der oberste Verfassungshüter warnte vor einer generellen Diskreditierung des Rechts: Es gebe eine Argumentation, mit der die Justiz unter Generalverdacht gestellt werde, Eigeninteressen zu verfolgen und in ihrer Rechtsprechung den Mehrheitswillen nicht hinreichend zu respektieren. „Sie fällt vor allem dort auf fruchtbaren Boden, wo die politische Debatte sich radikalisiert, wo das Ringen um Ausgleich und Kompromiss der schlichten Diffamierung des politischen Gegners weicht (…)“, sagte Voßkuhle.<<
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungshueter-vosskuhle-wer-dem-recht-misstraut-geht-rattenfaengern-auf-den-leim-/23116410.html?ticket=ST-4288472-x9NH7F7kxRFDflVZdtgo-ap6


Offener Brief von RA Alexander Heumann, Düsseldorf:

Sehr geehrter Herr Prof. Voßkuhle!

Einen deutlicheren Eindruck politischer Befangenheit als durch Ihr o. g. Diktum auf dem 72. Deutschen Juristentag kann man kaum hinterlassen. Sie üben sich in genau der „schlichten Diskreditierung des politischen Gegners“, die sie diesem vorwerfen. Und das schon länger. Nur scheint es ihrem Publikum nicht aufzufallen. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die „Rattenfänger des Populismus“ weiterlesen

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Anne Will & Co: Deutschlands posttraumatische Belastungsstörung als Endlossschleife

Das Thema „Mord in Chemnitz durch Asylbewerber“ wurde zum Thema „illegitime Zusammenrottungen“ ummodelliert, die man „nicht hinnehmen“ werde (Regierungssprecher Seibert). Seibert drohte hier nicht kriminellen Messergangs, sondern protestierenden Bürgern, die es wagen, rechtmäßig auf der Straße zu demonstrieren. Seine Kollegin Sawsan Chebli, die Scharia-Apologetin mit Integrationshindernisgrund, verlangte sogar, „noch radikaler“ zu werden.

Jetzt passierte mitten in der Hexenjagd gegen ´aufmarschierende Rechte´ etwas Unerwartetes: Verfassungsschutz-Chef Maaßen fiel der Kanzlerin mäßigend in den Arm. Er verbreitete in der BILD-Zeitung Skepsis hinsichtlich des einzig bekanntgewordenen „Hetzjagd-Videos“. Es könne sich um „gezielte Falschinformationen“ handeln. Klarer Fall: Maaßen muss eingenordet oder wegen Zersetzung zurückgetreten werden.

Merkel und Seibert legten ihre angeblichen „Videos“ über „Hetzjagden“ bis heute nicht vor. Forderungen danach sind auch verstummt. Stattdessen drehte man die Beweislast um: Maaßen soll die Nichtexistenz von Hetzjagden belegen. Anne Will & Co: Deutschlands posttraumatische Belastungsstörung als Endlossschleife weiterlesen

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Rechtsbeschwerde-Schrift im ´Moscheeschwänzer´-Fall

Da die Rechtsbeschwerde-Instanz durch Kleinspenden finanziert wurde, wird hier der Text der Rechtsbeschwerdeschrift (anonymisiert) für alle Interessenten veröffentlicht.
Eine grundsätzliche juristische Auseinandersetzung mit dem deutschen Religionsverfassungsrecht und dem Islam ließ sich vorliegend gar nicht vermeiden.

Moschee in Rendsburg

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