Ob zwangsweise Moscheebesuche oder postmoderne „Gender“-Sexualerziehungskonzepte („Bildungspläne“): Welche Rechte haben Eltern gegenüber dem Staat, wenn dieser ihre Kinder in der Schule einseitig indoktriniert? Gibt es dann einen Anspruch auf Befreiung vom Schulunterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen? Immerhin bestimmt Art 6 II GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
In seiner Grundsatzentscheidung von 1977 zur Einführung der schulischen Sexualerziehung hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Der Staat darf nicht einseitig indoktrinieren. Vor allem nicht bei „Wertungs- und Erziehungsfragen im engeren Sinne“, die über reine Wissensvermittlung hinausreichen. Gerade bei der Sexualerziehung müsse der pluralistische Staat für die verschiedenen Wertvorstellungen offen sein, also auch konservative Wertvorstellungen berücksichtigen.
2008 urteilte das Bundesverwaltungsgericht (Az. 6 B 64/07) über eine Klage christlicher Eltern auf Befreiung ihres Kindes vom Sexualkundeunterricht. Der Unterricht verfolgte das Ziel „Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und damit verbundenen Beziehungen und Lebensweisen“. Obwohl das BVerwG warnte, dass „eine Sexualerziehung, die jede Art sexuellen Verhaltens gleichermaßen bejahe und befürworte, eindeutig gegen das Zurückhaltungs- und Rücksichtnahmegebot verstoße und mit dem Indoktrinationsverbot unvereinbar“ sei, und eine Forderung nach „Akzeptanz“ weit über das Toleranzgebot (von ´tolerare´, lateinisch ´erdulden´) hinausgeht, verneinte das Gericht im Ergebnis eine Indoktrination.
Indes: „Im Falle eines unzulässigen Sexualerziehungskonzepts besteht ein Befreiungsanspruch für die Kinder bzw. Eltern“.
Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Rechtsgutachten des Hamburger Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Christian Winterhoff.
>>Das 100seitige »Rechtsgutachten zur Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit der Erziehung von Schulkindern an staatlichen Schulen in Schleswig-Holstein zur Akzeptanz sexueller Vielfalt«, das vom Verein »echte Toleranz e.V.« in Auftrag gegeben worden ist, hat eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, Gutachten und Grundsatzentscheidungen zur Sexualerziehung der letzten Jahre analysiert und kommt zu dem Schluß:
»Es ist mit der dem Staat obliegenden Neutralitäts- und Zurückhaltungspflicht unvereinbar und verstößt gegen das Indoktrinationsverbot, wenn Schulkindern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt und insbesondere Heterosexualität und andere sexuelle Orientierungen als gleichwertige Erscheinungsformen menschlicher Sexualität dargestellt werden.« << (Quelle: https://demofueralle.wordpress.com/2016/09/07/rechtsgutachten-unterricht-zu-akzeptanz-sexueller-vielfalt-ist-verfassungswidrig/)
Aber ist nicht gerade eine Darstellung als „gleichwertig“ neutral, könnte man fragen. Eben nicht!
„Zwar dürfe diese Auffassung durchaus an staatlichen Schulen vorgestellt werden, jedoch nicht als „einzig wahre und richtige Sicht der Dinge“. Vielmehr müsse auch die gegenteilige Auffassung behandelt und als ebenso vertretbar dargestellt werden. Nur so sei das Neutralitätsgebot des Staates gewährleistet. (…), kommentiert Anabel Schunke auf http://www.tichyseinblick.de/meinungen/sexualerziehung-die-schizophrene-republik/ „(…) Der Staat dürfe demnach den Schülern zwar den Eindruck vermitteln, dass Homo- und Heterosexualität gleichwertig seien, allerdings dürfe er in der Schule lediglich darauf hinwirken, dass jeder Bürger Homosexualität toleriert – so wie jede andere Form legaler Sexualität auch.“
Winterhoff: „Unterrichtsmaterial an staatlichen Schulen darf nicht darauf ausgerichtet sein, Schüler zu veranlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen. Gerade das sei aber beim Methodenschatz der Fall.“
Schunke fährt fort: „Schleswig-Holstein ist längst nicht das einzige rotgrün regierte Bundesland, in dem man künftig auf die einseitige Propagierung der „sexuellen Vielfalt“ setzen will. So sind neben Schleswig-Holstein u.a. auch Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg von der rotgrünen Indoktrination betroffen. Dabei geht es keinesfalls darum, Homosexualität abzulehnen. Vielmehr besteht die Problematik, wie so oft, wenn es um rotgrüne Ideologie geht, in der Einseitigkeit, mit der ein bestimmtes Weltbild vermittelt werden soll. Im öffentlichen Diskurs, in den mehrheitlich rotgrün besetzten Medien, hat man diese einseitige Propagierung bestimmter Weltbilder bereits erfolgreich und nahezu flächendeckend durchgesetzt. Das Gutachten jetzt ist ein wichtiger Schritt, dieser Indoktrination zumindest in den Schulen Einhalt zu gebieten.“
- Dr. med. Gabriele Von Gimborn D.O. fasst auf Journalistenwatch.de die wesentlichen Ergebnisse des Rechtsgutachtens zusammen:„Besonders im Bereich der Sexualerziehung ist der Staat zur Zurückhaltung und Toleranz verpflichtet. Die Schule (…) hat das natürliche Schamgefühl der Kinder zu achten und muss allgemein Rücksicht nehmen auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern.
- Daher erweist sich jeder schulische Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur Befürwortung jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, als verfassungswidrig.
- Staatliche Vorgaben für die schulische Sexualerziehung, die Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität als gleichwertige Ausdrucksformen von Sexualität vorgeben, verstoßen gegen das verfassungsrechtliche Indoktrinationsverbot.
- Im Falle eines unzulässigen Sexualerziehungskonzepts besteht ein Befreiungsanspruch für die Kinder bzw. Eltern“ http://journalistenwatch.com/cms/lehrplan-zur-sexualerziehung-verpflichtende-aufklaerung-fuer-sechsjaehrige-ueber-homosexuelle-partnerschaften/)
Den „Bildungsplan“ in Hessen kommentiert Frau Dr. Von Gimborn wie folgt:
„Soeben wurde in Hessen ein neuer Lehrplan zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden Schulen in Kraft gesetzt. Die schwarz-grüne Landesregierung hat sich über den ablehnenden Beschluss des Landeselternbeirats von Hessen hinweggesetzt! Mit dem Lehrplan zur Sexualerziehung, sollen schon Sechs- bis Zehnjährige verpflichtend über homosexuelle Partnerschaften aufgeklärt werden.
Das Kultusministerium verfasste den Lehrplan zur Sexualerziehung völlig von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Diese umstrittenen Themen im hessischen Lehrplan sind verbindlich und fächerübergreifend, gehen also wesentlich weiter als die übliche Sexualkunde. Es sollen die Schüler ab sechs Jahren mit Inhalten wie „kindliches Sexualverhalten“ und „gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ konfrontiert werden.
Die Entschlossenheit, Gender mit der Brechstange in den Schulen durchzusetzen, ist wirklich verblüffend. Dabei werden sogar erhebliche Prestigeverluste in Kauf genommen.
Die Kernaussage der Gender-Ideologie, die Geschlechter seien nicht eindeutig definiert und maßgeblich von Gesellschaft und Kultur „konstruiert“, ist dermaßen abenteuerlich, dass sie ursprünglich zu wenig ernst genommen wurde.
Genauso wie andere Ideologien wie etwa Marxismus, kann sich die Gender-Ideologie nur in Gesellschaften erfolgreich ausbreiten, in denen sie nicht auf den Widerstand des christlichen Glaubens stößt.“
Eine von derartigen ´Bildungsplänen´ betroffene Mutter berichtet auf ihrem Facebook-Account:
„SexUnterricht für 8 jährige *kotz*
Gewaltsame FRÜHSEXUALISIERUNG unserer HILFLOSEN Kinder!!!
+++Verbreitung erlaubt und gewünscht+++
Dies ist aus dem Schulranzen „meines“ eigegen Sohnes!
SELBST abfotografiert! SEXunterricht für die 8 jährigen! Ich muss grad echt kotzen! Ab JETZT wird mein Kind Schulschwänzer!“ https://www.facebook.com/TussyKiller/media_set?set=a.890892890925169.1073741834.100000134008570&type=3&hc_location=ufi
Ein Gedanke zu „Rechte der Eltern gegenüber Schulen bei weltanschaulicher Indoktrination“