Warum die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung verfassungswidrig ist
Was vielerorts immer wieder durcheinander gerät: Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge werden NICHT durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt (vgl. Def. „Flüchtling“ in Art 1 A der Konvention: Nur „politisch Verfolgte“!). Ebensowenig durch das deutsche Grundrecht auf Asyl gem. Art 16 a GG!
Erst die UNO bzw. deren „Hoher Flüchtlingskommissar“ hat – offenbar in Kenntnis dieser klaren Rechtslage – dafür gesorgt, dass der darüberhinaus gehende Begriff des „internationalen subsidiären Schutzes“ über EU-Rechtsakte in deren Mitgliedstaaten rechtliche Relevanz erlangte. Die Scheinheiligkeit der (von Deutschland zu 1/3 finanzíerten, aber von den USA politisch dominierten) UNO zeigt sich daran, dass sie die Gelder für die Flüchtlingslager im nahen Osten plötzlich drastisch reduzierte und damit eine nicht unwesentliche Mitursache für das Anwachsen der Flüchtlingsströme seit 2015 setzte.
Der Dammbruch wurde aber schon von der EU – sozusagen hausgemacht – vorbereitet, nämlich dadurch, dass in den EU-Primärverträgen schon seit dem Vertrag von Lissabon´ – trotz des Wegfalls der Binnengrenzen durch ´Schengen´ – der „Grundsatz der Nichtzurückweisung“ an den EU-Außengrenzen jedenfalls als politisches „Ziel“ verankert ist (Art 78 I AEUV).
Im Zuge der Etablierung des neuen „subsidiären Schutzes“ behaupteten sodann deutsche Juristen die Existenz eines unbegrenztes Rechts von Jedermann zur EINREISE nach Deutschland zwecks „Asyl“-Antragstellung – gegen den klaren Text des deutschen Grundgesetzes, des Asylgesetzes (§ 18) und Aufenthaltsgesetzes (§ 14). Obwohl jeder noch nicht indoktrinierte Grundschüler unschwer erkennen kann, dass die EU – und schon gar nicht Deutschland im Alleingang – nicht neben politisch Verfolgten auch noch alle Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge der 3. Welt – ohne Obergrenze(!) – aufnehmen kann, ohne selbst in Chaos zu versinken.
Noch destruktiver ist die unter linken und leider auch kirchlichen Humanitaristen verbreitete gefühlsduselige Illusion, man müsse darüber hinaus aus moralischen Gründen sogar alle hunderte von Millionen WIRTSCHAFTSFLÜCHLINGE dieser Welt in Europa beherbergen – am besten im „reichen“ Deutschland (mit ´nur´ 2 Billionen offiziellen und wohl ca. 10 Billionen stillen Schulden in Form von internationalen Verpflichtungen & Bürgschaften, innerstaatlichen Pensionsverpflichtungen etc.).
Wer solch sektiererhafter extremistischer Ideologie anhängt – und dies tun alle Altparteien (mit Ausnahme der CSU) – ist von allen guten Geistern verlassen. In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis darauf, dass „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, ….die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig sind“ (! Art 21 I Satz 3 Grundgesetz). Um so lächerlicher, wenn sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zum Sprachrohr der „demokratischen“ Parteien macht, die sich „jetzt alle gemeinsam der AfD entgegenstellen“ wollen … https://www.youtube.com/watch?v=JHUdYXoc6jk
Soweit zum Status Quo.
Auch in Zukunft helfen kann Europa der dritten Welt mit derem „youth buldge“-Problem nur dann, wenn es zur „Festung“ wird, die souverän bestimmt, wen sie hineinläßt. „Frontex“ darf also nicht mehr auf dem Mittelmeer das Geschäft der Schlepper besorgen, sondern muss ihrem Namen gerecht werden und die Flüchtlingsboote allesamt rigoros zur Herkunftsküste zurückbringen – auch wenn europäische Gerichtshöfe dann sofort ihre „Menschenrechts“-Litanei beginnen. Denn nur dann wird auch die Zahl der ertrunkenen Flüchtlinge im Mittelmeer zurückgehen. Die seit einiger Zeit herrschende Praxis der Spanier auf der Marrokko-Route belegt das: Dort sind kaum noch Tote zu beklagen.