UPDATE zum Fall (April 2019):
Vorbereitungen für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe (Fristablauf: 9. Mai 2019!). Siehe hierzu den Gastbeitrag von RA Heumann auf Tichys Einblick: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/gericht-bestaetigt-bussgeld-nach-verweigertem-moscheebesuch/
Spendenkonto:
RA Alexander Heumann (Anderkonto)
Deutsche Bank Düsseldorf
IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
(Verwendungszweck: „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)
Wer nichts erübrigen kann, mag den Spendenaufruf verteilen.
Dafür bedanke ich mich im Namen der Mandantschaft schon jetzt im Voraus!
Ihr RA Alexander Heumann, Düsseldorf
PS: Frohe Ostern!
Am 12.9.2018 legten wir gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsbeschwerde ein. Namens des verurteilten Vaters des jungen ´Moschee-Schwänzers´ darf ich mich bei allen Spendern herzlich bedanken, die dies – Gott-sei-Dank! – ermöglichten!
Link zur Rechtsbeschwerde: http://heumanns-brille.de/rechtsbeschwerde-schrift-im-rendsburger-moscheeschwaenzer-fall/#more-3771
Der Fall wird bis zum Karlsruher Verfassungsgericht gebracht werden – und notfalls bis zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg (EGMR). Der jetzige Gang zum OLG Schleswig ist dafür unverzichtbar. Es wird daher weiterhin zu Spenden aufgerufen. Rendsburger Moschee´-Schwänzer-Fall: UPDATE/ Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde weiterlesen