Der Bundesgerichtshof bejaht die „Möglichkeit der Verurteilung nur wegen Totschlags bei starker Beherrschung des Täters von den Vorstellungen und Anschauungen seiner Heimat“ (Urteil v. 7.10.1994 – 2 StR 319/94). Ehrenmorde: Hintertür des BGH und Praxis der Instanzgerichte weiterlesen