I. Noch nie wurde eine im Bundestag und sämtlichen Landtagen vertretene Partei verfassungsfeindlicher „Bestrebungen“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (vulgo „FDGO“) verdächtigt. Nun ist es soweit – bei der AfD. Dank der „Brausetabletten-Theorie“: Der nationalkonservative Flügel der AfD löste sich zwar auf Höckes Initiative auf, „wirke“ aber weiter, heißt es. Aber ist die AfD oder der „Flügel“ überhaupt rechtsextrem?
Nach der Legaldefinition des § 4 Bundesverfassungsschutz-Gesetz umfaßt die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO):
Auf dem Weg zum Verbot Deutschlands einzig nennenswerter parlamentarischer Opposition. weiterlesen