EuGMR kippt Bestrafung eines türkischen Politikers wegen Leugnung des Genozids an den christlichen Armeniern – die Meinungsfreiheit ginge vor http://www.nzz.ch/schweiz/die-meinungsfreiheit-geht-vor-1.18206579
Allerdings urteilt/e derselbe europäische Gerichtshof ganz anders zur Meinungsfreiheit, wenn es um Fragen i.Z.m. der sog. ´Ausschwitzlüge´ geht, also deutsche Bürger von Gesinnungsstrafrecht betroffen sind. Das zweierlei Maß ist das rechtsstaatswidrige Moment. „Menschenrecht“ und „westliche“ Werte weiterlesen