Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Pluralismus essentiell für eine Demokratie, so dass – selbstverständlich – auch extreme bzw. „extremistische“ Meinungen zum legitimem Meinungsspektrum gehören, solange sie sich innerhalb der Schranken des Art 5 II GG („allgemeine Gesetze, Gesetze zum Schutz der Jugend und der Ehre“) bewegen. Eine Demokratie tut gut daran, sie nicht zu unterdrücken, sondern sie – im eigenen Interesse – im gesellschaftlichen Diskurs als potentielle ´Bereicherung´ zuzulassen, da sie den für etwaige Kurskorrekturen notwendigen Seitenspiegel für politische ´blinde Flecken´ bieten. Deswegen sagt das Grundgesetz: „Eine Zensur findet nicht statt“. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Regierung und herrschende Klasse in Krisen orientierungslos ´auf Sicht fahren.´ Deswegen sind selbst so extremistische, weil in ihrer Pauschalität und Undifferenziertheit absurde Ansichten wie „refugees welcome“ oder „kein Mensch ist illegal“ de jure nicht verbietbar. Extremismus und AfD weiterlesen