VERFASSUNGSWIDRIGKEIT ALLER ALTPARTEIEN

Warum die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung verfassungswidrig ist 

Was vielerorts immer wieder durcheinander gerät: Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge werden NICHT durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt (vgl. Def. „Flüchtling“ in Art 1 A der Konvention: Nur „politisch Verfolgte“!). Ebensowenig durch das deutsche Grundrecht auf Asyl gem. Art 16 a GG!

Erst die UNO bzw. deren „Hoher Flüchtlingskommissar“ hat – offenbar in Kenntnis dieser klaren Rechtslage – dafür gesorgt, dass der darüberhinaus gehende Begriff des „internationalen subsidiären Schutzes“ über EU-Rechtsakte in deren Mitgliedstaaten rechtliche Relevanz erlangte. Die Scheinheiligkeit der (von Deutschland zu 1/3 finanzíerten, aber von den USA politisch dominierten) UNO zeigt sich daran, dass sie die Gelder für die Flüchtlingslager im nahen Osten plötzlich drastisch reduzierte und damit eine nicht unwesentliche Mitursache für das Anwachsen der Flüchtlingsströme seit 2015 setzte.

Der Dammbruch wurde aber schon von der EU – sozusagen hausgemacht – vorbereitet, nämlich dadurch, dass in den EU-Primärverträgen schon seit dem Vertrag von Lissabon´ – trotz des Wegfalls der Binnengrenzen durch ´Schengen´ – der „Grundsatz der Nichtzurückweisung“ an den EU-Außengrenzen jedenfalls als politisches „Ziel“ verankert ist (Art 78 I AEUV).

Im Zuge der Etablierung des neuen „subsidiären Schutzes“ behaupteten sodann deutsche Juristen die Existenz eines unbegrenztes Rechts von Jedermann zur EINREISE nach Deutschland zwecks „Asyl“-Antragstellung – gegen den klaren Text des deutschen Grundgesetzes, des Asylgesetzes (§ 18) und Aufenthaltsgesetzes (§ 14). Obwohl jeder noch nicht indoktrinierte Grundschüler unschwer erkennen kann, dass die EU – und schon gar nicht Deutschland im Alleingang – nicht neben politisch Verfolgten auch noch alle Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge der 3. Welt – ohne Obergrenze(!) – aufnehmen kann, ohne selbst in Chaos zu versinken.

Noch destruktiver ist die unter linken und leider auch kirchlichen Humanitaristen verbreitete gefühlsduselige Illusion, man müsse darüber hinaus aus moralischen Gründen sogar alle hunderte von Millionen WIRTSCHAFTSFLÜCHLINGE dieser Welt in Europa beherbergen – am besten im „reichen“ Deutschland (mit ´nur´ 2 Billionen offiziellen und wohl ca. 10 Billionen stillen Schulden in Form von internationalen Verpflichtungen & Bürgschaften, innerstaatlichen Pensionsverpflichtungen etc.).

Wer solch sektiererhafter extremistischer Ideologie anhängt – und dies tun alle Altparteien (mit Ausnahme der CSU) – ist von allen guten Geistern verlassen. In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis darauf, dass „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, ….die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig sind“ (! Art 21 I Satz 3 Grundgesetz). Um so lächerlicher, wenn sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zum  Sprachrohr der „demokratischen“ Parteien macht, die sich „jetzt alle gemeinsam der AfD entgegenstellen“ wollen … https://www.youtube.com/watch?v=JHUdYXoc6jk
Soweit zum Status Quo.

Auch in Zukunft helfen kann Europa der dritten Welt mit derem „youth buldge“-Problem nur dann, wenn es zur „Festung“ wird, die souverän bestimmt, wen sie hineinläßt. „Frontex“ darf also nicht mehr auf dem Mittelmeer das Geschäft der Schlepper besorgen, sondern muss ihrem Namen gerecht werden und die Flüchtlingsboote allesamt rigoros zur Herkunftsküste zurückbringen – auch wenn europäische Gerichtshöfe dann sofort ihre „Menschenrechts“-Litanei beginnen. Denn nur dann wird auch die Zahl der ertrunkenen Flüchtlinge im Mittelmeer zurückgehen. Die seit einiger Zeit herrschende Praxis der Spanier auf der Marrokko-Route belegt das: Dort sind kaum noch Tote zu beklagen.

 

Verfassungsbeschwerden gegen Flüchtlingspolitik

Mit unglaublicher Dreistigkeit setzt die Bundesregierung ihre unverantwortliche, längst als rechts- und verfassungswidrig entlarvte, grenzenlose Flüchtlingspolitik fort – und lügt weiterhin die Bürger an:

>„Tatsächlich wird von den allermeisten Flüchtlingen nicht einmal der Name aufgeschrieben“, kritisiert (der Polizeigewerkschaftler) Rainer Wendt. „Derzeit werden nur rund 10 Prozent der Flüchtlinge registriert.“ Der Rest werde aus Zeit- und Personalmangel mehr oder weniger durchgewunken. Einzig der Fingerabdruck werde überprüft, um zu sehen, ob die Flüchtlinge schon einmal registriert wurden, sagte Wendt.
Auch (die Behauptung von IM De Maiziere), dass Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen würden, stimme so nicht, sagte Wendt der Huffington Post. Wer nach Skandinavien wolle, werde zurückgewiesen – aber bei einem erneuten Versuch am nächsten Tag häufig doch ins Land gelassen.“
„Haben längst die Kontrolle verloren“< http://www.focus.de/politik/deutschland/haben-schon-laengst-die-kontrolle-verloren-polizei-gewerkschaft-derzeit-werden-nur-zehn-prozent-der-fluechtlinge-registriert_id_5234513.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-politik&fbc=facebook-focus-online-politik&ts=201601241840

Offenbar hat nicht einmal der Silvesterschock gereicht, den Herrschaften Beine zu machen – obwohl sich mittlerweile mehr als 1200 Opfer aus vier Städten gemeldet haben. http://www.info-direkt.eu/mehr-als-1200-opfer-in-vier-staedten/  


Strafanzeigen gegen die Kanzlerin wegen Hochverrats (§81 StGB)
hat es bereits hundertfach gehagelt. http://www.focus.de/politik/deutschland/schwere-vorwuerfe-in-der-fluechtlingskrise-400-strafanzeigen-gegen-merkel-was-ist-dran-am-vorwurf-des-hochverrats_id_5049186.html
Bislang führte keine Anzeige zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens. Obwohl die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber dem Focus „sorgfältige Prüfung“ durch ihre Behörde zusagte, versandte die  Generalstaatsanwaltschaft an alle Anzeigeerstatter lediglich gleichlautende Textbausteine/Einzeiler – ohne Begründung.

Merkel wird verhaftet ..
Ich selbst hatte die Strafanzeige gegen die Kanzlerin nicht nur auf den Vorwurf des Hochverrats, sondern auch auf den Vorwurf der Schleuserei (§96 Aufenthaltsgesetz) gestützt. http://www.heumanns-brille.de/merkels-hochverrat-und-schleuserei/
Obwohl der Strafrechtsprofessor Holm Putzke aus Passau genau diesen Vorwurf gegenüber dem Focus als zutreffend bezeichnet hat, erhielt auch ich nur eine derartige lapidare Antwort von der Generalstaatsanwaltschaft. http://www.news.de/politik/855623887/angela-merkel-strafanzeige-wegen-fluechtlingspolitik-fluechtlingskrise-druck-auf-merkel-waechst/1/

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Verfassungsbeschwerden gegen die Flüchtlingspolitik

Nun werden vielerorts Verfassungsbeschwerden gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung angekündigt. Ein Kollege aus Münster hat soeben Verfassungsbeschwerde erhoben; es dürfte die erste in dieser Angelegenheit sein, deren Wortlaut im Internet online gestellt wurde: http://www.institut-fuer-asylrecht.de/26703_URL.pdf

Problem: Das Bundesverfassungsgericht will in ständiger Rechtsprechung sog. ´Popularklagen´, mit denen sich „jedermann“ – und sei es aus noch so guten Gründen – quasi zum Sachverwalter der Allgemeinheit aufschwingt, ausschließen und macht daher die Zulässigkeit (Beschwerdebefugnis, § 90 I BVerfGG) von Verfassungsbeschwerden davon abhängig, dass der einzelne Bürger „selbst, gegenwärtig und unmittelbar“ von staatlichem Handeln betroffen ist. Der Kollege bejaht diese spannende Frage wie folgt:

„Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der illegalen Einreise sogenannter Flüchtlinge, Asylbewerber und anderer Ausländer. Als Deutscher habe ich ein „Recht auf Rechtsstaatlichkeit“ (Artikel 20 Abs. 3 GG), also einen Rechtsanspruch darauf, daß die Bundesregierung unsere verfassungsmäßige Ordnung nicht verfassungswidrig (Artikel 79 Abs. 3 GG) außer Kraft setzt und die Rechtsstaatlichkeit ganz oder teilweise beseitigt. Deshalb bin ich – bzw. deshalb ist jeder (!) – durch die gegenwärtige „Flüchtlings“-Politik der Bundeskanzlerin „selbst, gegenwärtig und unmittelbar“ beschwert!“  Gut gebrüllt, Löwe!

 

Immerhin folgerte das BVerfG  in seinen Entscheidungen zum Vertrag von Lissabon und zum OMT-Programm der EZB aus Art 38 I GG [Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen”] das auch subjektive Recht eines jeden wahlberechtigten Bürgers, bei qualifizierten Kompetenzanmaßungen der EU von Bundesregierung und Bundestag politisches oder juristisches Tätigwerden zu verlangen, was das bisherige (engere) System des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzes sprengte. Ohne dieses schmale Tor zur Rettung von (Rechts-)Staatlichkeit und Demokratie hätte das BVerfG schon 1993 das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Maastricht nicht durchwinken können. http://www.heumanns-brille.de/bverfg-zu-esm-und-omt/

Nun aber handelt es sich aber bei der Öffnung der Grenzen (entgegen Art 16a II GG und §18 II AsylverfahrensG) um historisch einmalige Kompetenzanmaßungen der Bundesregierung selbst, die mit Rechtsstaatsprinzip (nicht zuletzt Gewaltenteilung) und Demokratieprinzip (insb. Parlamentsvorbehalt) unvereinbar sind. Was nun? Der gesunde Menschenverstand sagt: Dann erst recht!

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Ein Netzwerk aus 6 Anwälten reichte ebenfalls Verfassungsbeschwerde ein. http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/verfassungsklage-gegen-merkels-fluechtlingspolitik-a-1073362.html Hier versuche ich gerade juristische Details in Erfahrung zu bringen.

Auch der renommierte Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. http://www.epochtimes.de/politik/europa/schachtschneider-kuendigt-verfassungsklage-an-merkel-hat-prinzip-der-rechtsstaatlichkeit-verletzt-a1299973.html Er war der erste, der die Flüchtlingspolitik rundheraus als verfassungswidrig bezeichnet hat. Mittlerweile sind ihm Di Fabio, Bertram, und sogar der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in dieser Frage gefolgt!

Fraglich, ob und innerhalb welcher Zeit das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Zur „Entscheidung annehmen“ wird es die Verfassungsbeschwerden müssen, da eine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ (§90 a BVerfGG) eigentlich unbestreitbar auf der Hand liegt; sicher ist dies jedoch nicht: Das BVerfG kann die Annahme zur Entscheidung – ohne jegliche Begründung – auch ablehnen. Denkbar ist, dass es in der Sache entscheidet, aber unter Berufung auf die „Einschätzungsprärogative“ der Bundesregierung abweist; rechtlich haltbar wäre das aber m. E. nicht, weil Merkel & Co. die unabänderlichen (Art 79 III GG) Grundsätze und Grenzen der Verfassung (Art 20 I bis III GG, insb. Rechtsstaats- und Demokratieprinzip) sprengen. Auf jeden Fall könnte gegen eine abschlägige Entscheidung binnen 6 Monaten noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen werden. http://www.menschenrechtskonvention.eu/

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Hinsichtlich meiner Strafanzeige gegen den Hamburger Innensenator wegen Schleuserei http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/ sei an die Worte des Strafrechtsprofessors Holm Putzke gegenüber dem „Focus“ erinnert:

„Solange Ausländer sich strafbar machen, wenn sie unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, ist die Strafbarkeit auch bei all jenen gegeben, die dazu Hilfe leisten.“

Die Kanzlerin hat am 5. September 2015 die unerlaubte Einreise aktiv gefördert. Ebenso aber auch der Hamburger Innensenator Neumann mit einem internen Schreiben an die Hamburger Polizeibehörden, wodurch Polizisten von der strafrechtlichen Verfolgung illegal Eingereister abgehalten wurden. Hier ist neben §96 AusländerG (´Schleuserei´) und §258a StGB (Strafvereitelung im Amte) auch noch an §357 StGB (Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat) zu denken.

Besonderheit: Bei Strafanzeigen bei ´normalen´ Staatsanwaltschaften kann man – im Gegensatz zu Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft – die Sache im sog. Klageerzwingungsverfahren bis zum Oberlandesgericht (Hamburg) bringen, m.a.W.:
Ein Gericht, hier also das OLG, müsste dann über die Frage einer Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden – und wäre dadurch gezwungen, sich erstmals mit den strafrechtlichen Vorwürfen – die ja in gleicher Weise die Kanzlerin betreffen – in der Sache auseinanderzusetzen. Falls mich jemand beauftragen möchte, der Sache nachzugehen, stehe ich gerne zur Verfügung.