„Na, herzlichen Dank, allen Ungeimpften! (…) Alle Impfverweigerer (…) tragen mit Verantwortung dafür, dass die Gesellschaft wieder unter Druck gerät, wieder Ärzte und Pflegekräfte über ihre Grenzen hinaus arbeiten müssen. Wieder Gastronomen und Ladenbesitzer um ihre Existenz bangen. Und sie müssen sich fragen, welche Mitverantwortung sie haben, an den wohl tausenden Opfern dieser Corona Welle.“ [1]
Der Erfolg der öffentlich-rechtlichen Hetze ließ nicht lange auf sich warten. Schon am nächsten Tag wird in Österreich diskutiert, ob man allen „Impfverweigern“ den Führerschein entziehen soll – eindeutig „Willkürmaßnahmen“ i.S.d. § 130 I Nr.1 StGB!
Da beschuldigt eine Redakteurin des MDR in den „Tagesthemen“ auf ARD Ungeimpfte (in Deutschland ca. 12,5 Millionen Erwachsene sowie 12 Mill. Minderjährige ab 12 Jahren), mitverantwortlich „an den wohl tausenden Opfern dieser Corona Welle“ zu sein.
Dabei korreliert die Impfquote gar nicht mit der Covid-Ausbreitung!
„Gibraltar ist bei der 7-Tage-Inzidenz europäischer Spitzenreiter“ – mit Impfquote 100% (Frankfurter Rundschau vom 21.11.2021, Corona Gibraltar: 100 Prozent Impfquote, 1000er-Inzidenz – doch die Impfung wirkt | Panorama (fr.de)
-Island: Impfquote 89% und höchste Neuinfektionsrate seit Beginn der Pandemie.
– Rumänien: (Impfquote 39 % / Inzidenz 129) – Zahlen fallen seit Wochen
– Bulgarien: (I-Quote 22 % / Inzidenz 265) – Zahlen fallen seit Wochen
– Belgien: (I-Quote 75 % / Inz. 829) – Zahlen steigen seit Wochen
– Irland: (I-Quote 76 % / Inz. 625) – Zahlen steigen seit Wochen https://corona-in-zahlen.de
Hierauf verweist der Arzt Dr. med. Lukas Trimmel (Wien) in einem offenen Brief an den österreichischen Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein (14.11.2021): http://www.schneider-institute.de/Trimmel-141121_pp.1.pdf
Öffentlich-rechtliche Medien sind zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Dafür erhalten sie jedes Jahr 8 Milliarden Euro von der deutschen Bevölkerung. Dennoch wird dort eine Bevölkerungsgruppe mit unverhohlendem Zorn zu Sündenböcken gestempelt, quasi zu Brunnenvergiftern erkärt.
Eine „Mitverantwortung“ an tausenden Toten, überhaupt der ganzen Corona-Misere, wird besonders herausgestellt – ohne Hinweis auf andere Mitverantwortliche, wie etwa diejenigen, die während der Pandemie 25 Krankenhäuser in Deutschland schlossen und tausende Intensivbetten abbauten, u.a. weil das qualifizierte Personal dafür fehlt (anstatt Personal aufzustocken und für zumutbare Arbeitsbedingungen zu sorgen). https://byc-news.de/pflegekraefte-aus-mainz-sagt-den-leuten-endlich-die-wahrheit-und-steht-zu-euren-fehlern
Ist die Äußerung der Redakteurin Sarah Frühauf einfach eine ärgerliche „Meinung“, schlicht Unsinn oder sogar strafbar? Es gibt den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB). In Absatz 1 heißt es dort:
„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. (…) gegen Teile der Bevölkerung (…) zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung (…) beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Ein sog. „Offizialdelikt“, das die Staatsanwaltschaften auch ohne Strafantrag verfolgen können. Sie müssen sogar ermitteln, sobald sie Kenntnis von Sachverhalten erlangen, die einen Anfangsverdacht bedeuten, etwa durch eine Strafanzeige.
Vielleicht sollten sie das, um der gegenwärtigen und täglich weiter wachsenden Pogromstimmung gegen Ungeimpfte die rechtsstaatlichen Grenzen aufzuzeigen.
Als offen ist angesichts des bestürzenden Diskussionsstandes zu bezeichnen, wie lange Ungeimpfte überhaupt noch medizinisch behandelt werden, etwa in Kliniken (>Staatsanwaltschaft ermittelt: Ließ das Karlsruher Klinikum einen ungeimpften Patienten sterben? – ZUERST! ZUERST!) Selbst Sterbehilfe wird teilweise nur noch Geimpften gewährt (s. hier: Sterbehilfe nur noch für Geimpfte und Genesene | Verein Sterbehilfe).
Der Erfolg der öffentlich-rechtlichen Hetze ließ ja auch nicht lange auf sich warten. Schon am nächsten Tag wird in Österreich diskutiert, ob man allen „Impfverweigern“ den Führerschein entziehen soll – eindeutig „Willkürmaßnahmen“ i.S.d. § 130 I Nr.1 StGB!
„Vergessen wir nicht, daß am Anfang nationalsozialistischer Herrschaft nicht Auschwitz stand, sondern die Ausgrenzung von Menschen, die als störend und schädlich betrachtet wurden.“
(Andre´ Heller)
[1] Quelle: Tagesthemen, 19.11.21 | Verfügbar bis 26.11.2021: Die Meinung von Sarah Frühauf, MDR, zur Solidarität von Impf-Gegnern, https://www.daserste.de/information/nachrichten-wetter/tagesthemen/videosextern/tagesthemen-21-45-uhr-202.html