Corona-Paradigmenwechsel ante portas? OLG-Familiensenat gibt dissentierenden Familiengerichten Recht!

OLG Karlsruhe – Familiensenat – gibt dissentierenden Familiengerichten in der Frage des zulässigen Rechtswegs Recht! (Az. 20 WF 70/21).

Die Brisanz dieser OLG-Entscheidung geht weit über die Beseitigung des Rechtsbeugungs-Vorwurfs an die betreffenden Familienrichter hinaus: Bei „Anregungen“ (§ 24 FamFG) an ein Familiengericht, kindeswohlsichernde Maßnahmen gegen „Dritte“ zu ergreifen, kommt eine bloße Verweisung (§ 17a GVG) an die Verwaltungsgerichte von vorne herein nicht in Betracht – auch dann nicht, wenn Dritte in staatlicher Funktion handeln!

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