Gedanken eines Fachanwalts für Familienrecht zu einer aktuellen Diskussion
von RA und Fachanwalt für Familienrecht
Alexander Heumann, Düsseldorf
(Juli 2000)
I. Definition des ´PAS´:
Unter dem Parental-Alienation-Syndrome (Eltern-Entfremdungs-Syndrom) – im Fachjargon kurz mit dem Akronym ´PAS´ bezeichnet -, wird die „kompromisslose Zuwendung eines Kindes zu einem, den guten Elternteil, mit dem es zusammenlebt, und die ebenso kompromisslose, feindselige Abwendung vom anderen, dem bösen, gehaßten Elternteil“[1], mit dem es nicht mehr zusammenlebt, im Kontext von Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten verstanden.
Dem Syndrom wird z. T. „klinischer Wert“ beigemessen. „Gravierende Beeinträchtigungen in Bezug auf Identität, Vertrauen, Liebes- und Beziehungsfähigkeit“ werden als „fast sicher voraussehbare Spätfolgen“ bei betroffenen Kindern betrachtet.[2] Nicht nur der Verlust eines Elternteils, sondern auch die sich hieraus oft entwickelnde „symbiotische Bindung“ an den verbleibenden Elternteil mit später schlechteren Abnabelungschancen sind anzuführen.
Über Ursachen und Auswirkungen des PA-Syndroms besteht allerdings Streit unter Psychologen, Sozialpädagogen und Juristen, erst recht darüber, ob und inwieweit Familiengerichte intervenieren dürfen oder sollen. “PAS” und die Kindschaftsrechtsreform weiterlesen