Das ganze Corona-Kartenhaus fußt auf fragwürdigen PCR-Tests! „80% der Positiven sind nicht ansteckend!“

„Inzidenz!“, „Die Zahlen!“ Unverstanden blieb bis dato, dass invalide PCR-Tests das „Urproblem“ (Gunnar Kaiser) der gesamten Covid-Statistik und des „Infektionsgeschehens“ sind. Jedenfalls weigert man sich, Konsequenzen aus dieser Erkenntnis zu ziehen. 

PCR-Tests werden im Strafprozeß seit Jahrzehnten genutzt, um Täter mittels DNA-Spuren zu überführen. Hier ist man sich der begrenzten Aussagekraft der Tests bewußt und es hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung dazu entwickelt.[1] Können auch Corona-PCR-Tests falschpositiv ausfallen?

Chef-Virologie Drosten und seine Clique im Umfeld der Berliner Charite´ bestritten das. Zu ihr gehört z.B. Olfert Landt. Er ist Alleingesellschafter der Firma TIB Molbiol, die Corona- Tests im großen Stil herstellt.

Testentwickler Landt: 50% aller Positiven seien nicht ansteckend

Allerdings sagte Landt im Dezember 2020 im Interview: „Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind.“ Ca. 50% aller Positivgetesteten seien nicht ansteckend. [2]  (In Wahrheit sind es sogar 80%, s. weiter unten)

Landt verlangte daher vom RKI „mehr Mut“: Man müsse Testergebnisse „mit einer Bewertung“ versehen. Wenn Positive kaum oder gar nicht infektiös seien, sollen die Behörden keine Quarantäne aussprechen, sondern nur „Kontaktvermeidung“.[3] Nach welcher Meßlatte sollen Behörden das entscheiden? In Betracht kommt nur die sog. „Viruslast“.

„Viruslast“: Was geschieht beim Corona-Test?

Beim Corona-Test wird Körpersubstanz entnommen, um darin nach Viren zu suchen. „Weil die Mengen zum Nachweis zu klein sind, wird die Erbsubstanz der Viren vervielfältigt – und zwar mit der Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Die Anzahl der Zyklen sagt, wie oft die Erbsubstanz verdoppelt wurde.“ Kritiker wie RA Dr. Füllmich klagen: In Deutschland würden die Tests „durch sehr viele Zyklen auf hohe Werte getrimmt, um viele positive Ergebnisse hervorzubringen. Selbst genetische Bestandteile einer früheren Grippe können zu einem positiven Ergebnis führen.“
Landt hält dagegen: „Sie können bei einer negativen PCR 100 Zyklen machen, und die bleibt dann auch negativ“,[4] weil es „keine verwandten zirkulierenden Viren“ gäbe. Wirklich nicht?

Springt der Corona-Test nur auf Corona an?

Das Magazin 2020News dazu: »Der unter Leitung von Prof. Drosten durchgeführte Instand-Ringversuch der Dt. Akkreditierungsstelle hat bereits bei einer Leerprobe 1,4 % falschpositive Ergebnisse gezeigt. Bei mit harmlosen Coronaviren versetzten Proben lag die Rate (…) mit 2,6 bis 7,6 % schon höher.« Zudem betreibe die Firma TIB Molbiol mit ihrem Produkt „LightMix Modular SARS-CoV (COVID19) E-gene (Katalog-Nummer 53-0776-96)“ selbst eine Art “Breitband-SARS-Coronavirus-Test”, der laut Beipackzettel “SARS und SARS-CoV-2 sowie andere Fledermaus-assoziierte, SARS-verwandte Viren (Sarbeco-virus)” detektiert, also nicht nur auf SARS-CoV-2 reagiere.[5]

WHO warnt vor Fehlinterpretation der PCR-Tests

Im Januar 2021 platzte eine Bombe. Die WHO warnte in ihrer „Information Notice for IVD Users 2020/05[6] unter Hinweis auf ihren Leitfaden „Diagnostische Tests für SARS-CoV-2“,[i] dass eine „sorgfältige Interpretation schwacher positiver Ergebnisse erforderlich“ sei. Auf Grundlage dessen, was wir nun über „Polymerase-Kettenreaktion (PCR)“ wissen, wird die Botschaft der WHO verständlich. Zu deutsch:

  1. Positive Tests können nicht einfach als Corona-„Infektion“ interpretiert werden!
  2. Je weniger Krankheitssymptome eine Testperson aufweist, desto mehr „steigt das Risiko falsch positiver Tests“. Bei nur geringen Symptomen müssen Positivtests mit neuem Abstrich wiederholt werden!
  3. Bleibt der Test positiv, muss die „Viruslast“ berücksichtigt werden: Je mehr Zyklen bei der Polymerase-Kettenreaktion erforderlich waren um das Virus nachzuweisen (sog. Ct-Wert), desto geringer ist die Viruslast („umgekehrt proportional“).[7]

Wie schon Testentwickler Olfert Landt zu verstehen gab: Gesundheitsämter sollten bei hoher Zyklen-Zahl keine Quarantäne, sondern mildere Mittel wie „Kontaktvermeidung“ anordnen. Also benötigten Labore und Gesundheitsbehörden eine offizielle Tabelle:
– Bis X erforderliche Zyklen: Person ist stark infiziert und daher ansteckend, daher: Quarantäne!
– ab Y Zyklen: Person ist nur leicht infiziert, also auch nur schwach ansteckend – wenn überhaupt. Daher nur social distance nötig!
– ab Z Zyklen: Person ist nur kontaminiert, aber nicht „infiziert“!

Kurz: Wer nicht „infiziert“ ist, ist für seine Mitmenschen nicht ansteckend.

Blick zum Corona-Recht

Nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich  setzt eine „Infektion“ „die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“ voraus (§ 2 Nr. 2 Infektionsschutz-Gesetz).[8] Hieran fehlt es, wenn das Virus erst nach sehr hoher Zyklen-Zahl nachgewiesen wird. Dann hat die körpereigene Immunabwehr gesiegt: trotz Kontakt mit Corona-Viren unterblieb eine „Infektion“ (!).

Diesbezüglich undifferenzierte „Fallzahlen“ besitzen eine viel zu geringe Aussagekraft, um harte Lockdowns – oder gar Impfpflichten – juristisch zu rechtfertigen. Daher die Wichtigkeit der Messung der „Viruslast“ beim PCR-Test, auf die selbst der Testentwickler Olfert Landt hinwies.

Dementsprechend mahnte auch die WHO, bei symptomfreien „Positiven“, zwingend den Test zu wiederholen. Geschieht das in der Praxis? Undurchsichtig! Auf einer Pressekonferenz mit Drosten, Spahn & Co. konnte dem Journalisten Boris Reitschuster niemand eine Antwort darauf geben. Stattdessen wurde Reitschuster auf schriftliche Anfragen beim RKI verwiesen; hierauf erhielt er jedoch keine Antwort, schrieb er auf seinem Blog.

Hanebüchene Corona-Justiz

Ende 2020 räumten erste Obergerichte ein, „dass ein positiver PCR-Test als solcher keine Infektiosität im Einzelfall belegt.“ So das Oberverwaltungsgericht NRW im November 2020.[9] Das Gericht bestreitet jedoch die Relevanz: „Dies ändert nichts an dem Umstand, dass die Entwicklung der positiven Testungen insgesamt sowie die daraus abgeleiteten Inzidenz- (…) Werte und (…) die steigende Zahl stationär behandelter COVID-19-Patienten,[10] einen (…) Rückschluss auf die Dynamik des Infektionsgeschehens erlauben.“[11]

Man verweigert sich also der Erkenntnis, dass unzureichende Validität der Corona-PCR-Tests allen darauf gestützten rechtlichen und medizinischen Folgerungen den Teppich unter den Füßen wegzieht.

Das beginnt mit dem zentralen Rechtsbegriff der „Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen (§ 28a III InfSG): Wie will man diesen „Inzidenz-Wert“ aus PCR-Tests „ableiten“, die keine verläßlichen Ergebnisse liefern? „Wo keine Infektionen nachgewiesen werden (können), da kann auch keine Infektionsdynamik erkannt werden“ (RA Carlos A. Gebauer[12]).

Voraussetzung dafür wäre, stets den Ct-Wert offenzulegen. Aber statt einer verbindlichen „Eichung“[13] gibt es eine „Vielzahl von PCR-Tests, die mit unterschiedlichen Replikationszyklen arbeiten. Ein PCR-Test mit 25 Zyklen (25Ct) liefert wesentlich andere Ergebnisse als ein Test mit 30, 35 oder gar – wie der ´Drosten-Test´ – 45 Zyklen“ (Gebauer[14]).

Trotz dieser mittlerweile wohl gerichtsbekannten Tatsachen behauptet der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH): „Für die Annahme, dass PCR-Tests in Deutschland nicht ordnungsgemäß durchgeführt würden, nennt der Antragsteller keinerlei Beleg.“[15] Der VGH behauptet, die WHO-Warnung betone „lediglich die Notwendigkeit einer sachgemäßen Durchführung von PCR-Tests“. Er unterschlägt dabei, dass die WHO vor allem eine „Bewertung“ der Testergebnisse im Hinblick auf die Zahl der zum Virusnachweis erforderlichen Replikationszyklen anmahnte.

Im Ergebnis hält es der Bayrische VGH für „irrelevant“, ob durch einen PCR-Test „aktuelle Infektiösität der Testperson nachgewiesen werden könne“.[16] Wie das?

Weil „§ 28 I Satz 1 IfSG (und daran anknüpfend § 28a I i.V.m. II Nr. 1 IfSG) als Voraussetzung für eine Schutzmaßnahme gar nicht verlangt, dass infektiöse Personen festgestellt werden. Erforderlich ist lediglich, „dass ´Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider´ festgestellt werden.“  Deshalb genüge allein die Zahl der Covid-Patienten in den Krankenhäusern und der von ihnen benötigten Intensivbetten für diese Feststellung.[17] Ein  logischer Zirkel. Wer zwar „positiv“, aber nicht infiziert ist, sollte nicht als „Covid-Patient“ gezählt werden! Ergo muss das Gesetz geändert (oder wenigstens grundgesetzkonform – also eng – ausgelegt) werden!  Warum erfolgt keine Richtervorlage des Gesetzes ans Bundesverfassungsgericht?!

„An oder mit“ Corona hospitalisiert?!

Hinzu kommt: Nach wie vor unterscheiden RKI & Länder bei ihren Zahlenwerken nicht zwischen „mit/wegen Covid“ im Krankenhaus. Selbst wer nach einem Verkehrsunfall dort interniert wird und beim obligatorischen Test „positiv“ ist, gilt als  „Corona-Patient“. Wahnsinn mit Methode!
(WELT.de, 02.02.2022, Krankenhausinzidenz: Wie zufällig positiv Getestete die Corona-Statistik verzerren, URL:  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus236630585/Corona-Zahlen-Wie-zufaellig-positiv-Getestete-die-Statistik-verzerren.html)

Studie: 80% der PCR-„Positiven“ sind NICHT ansteckend!

Im Juni 2021 erkannte BILD aufgrund einer „Studie der Universität Duisburg/Essen, die über 190 000 Test-Ergebnisse auswertete: „Positive PCR-Tests taugen nicht zur Einschätzung der Pandemie-Situation.“ https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-corona-studie-pcr-tests-keine-grundlage-fuer-politische-massnahmen-76823868.bild.html
Zwischenzeitlich berichtete auch der TV-Sender RTL über diese Studie – und deren Ergebnis: 80% der PCR-„Positiven“ sind NICHT ansteckend! Ein Arzt und Medizinjournalist kommentiert im RTL-Interview: Somit sei es „stumpfsinnig“, Coronamaßnahmen an der Positiven-Zahl auszurichten. Auch RTL beginnt nun zu verstehen: „Das Problem sei, dass bei einem PCR-Test nur ermittelt wird, ob die Person Corona-positiv ist, aber nicht, ob die Person auch ansteckend ist.“

Jüngst wurde erstmals in einer Talkshow – auf Phoenix – die Unzuverlässigkeit der PCR-Tests erläutert. Es handelte sich allerdings nur um einen sachkundigen Bürger, der versehentlich ins Studio durchgeschaltet wurde. Konsterniert blickende Podiumsgäste und Moderator gingen darauf nicht ein.

Stattdessen diskutiert man überall über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht! Verrückt.

Zu Recht fragt RussiaToday am 07. Dez. 2021: „Warum gibt es in der Pandemie keine offene Diskussion über den Nutzen von PCR-Tests?“ RT.de interviewte die Humanbiologin Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, die als molekularbiologische Expertin im April 2021 für das Familiengericht Weimar ein Gutachten erstellt hatte. Darin ermittelt sie die mangelhafte Aussagekraft von PCR-Tests hinsichtlich individueller Infektiosität und stellt auf dieser Grundlage sogar die gesamte „Pandemie“ in Frage.  https://de.rt.com/inland/128038-warum-gibt-es-keine-offene-diskussion/


Neues zum PCR-Test aus den USA:

Im Juli 2021 empfahl die amerikanische CDC (entspricht dem deutschen RKI) dortigen Laboren, ab 2022 nicht mehr den Covid-PCR-Test zu nutzen, sondern eine andere Test-Methode zu verwenden, um künftig besser zwischen Covid-19 und stinknormalen Grippeviren unterscheiden zu können.  In Original-Geschwurbel:

„Nach dem 31. Dezember 2021 wird die CDC den Antrag auf Zulassung des CDC 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV) Real-Time RT-PCR Diagnostic Panel, der erstmals im Februar 2020 zum Nachweis von SARS-CoV-2 eingeführt wurde, an die Food and Drug Administration (FDA) zurückziehen. (…) In Vorbereitung auf diese Änderung empfiehlt CDC klinischen Labors und Testzentren, die den CDC 2019-nCoV RT-PCR-Assay verwendet haben, die Auswahl und den Übergang zu einem anderen von der FDA genehmigten COVID-19-Test zu beginnen. CDC ermutigt die Labore, die Einführung einer Multiplexmethode in Betracht zu ziehen, die den Nachweis und die Differenzierung von SARS-CoV-2- und Influenzaviren erleichtern kann. Solche Assays können kontinuierliche Tests sowohl auf Influenza als auch auf SARS-CoV-2 erleichtern und können Zeit und Ressourcen sparen, während wir in die Influenza-Saison gehen. Labore und Testzentren sollten ihren ausgewählten Assay in ihrer Einrichtung validieren und verifizieren, bevor sie mit klinischen Tests beginnen.“
(Quelle: „07/21/2021: Lab Alert: Changes to CDC RT-PCR for SARS-CoV-2 Testing“, URL: https://www.cdc.gov/csels/dls/locs/2021/07-21-2021-lab-alert-Changes_CDC_RT-PCR_SARS-CoV-2_Testing_1.html?fbclid=IwAR1ycZ8hlwAdGmLKffitFwAWx0XbP0eL5Gh_OFPwEtfBfWKfTYmNi9THtcE)

 
Das Letzte: Ein neuer Schnelltest der Firma Roche „unterscheidet Corona und Grippe“. Toll! (dpa-Mitteilung vom 06.12.2021, Zeitschrift APOTHEKE ADHOC: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/coronavirus/roche-schnelltest-unterscheidet-corona-und-grippe-welche-virusinfektion-ist-es/)

NACHTRAG 01. Januar 2022: Auch Dr. Antoni Fauci vom CDC bestätigt überraschend im Interview unverblümt:
„Ob man ansteckend ist, hängt davon ab, ob sich ein lebendes Virus im Körper vermehrt. Und die PCR-Tests messen das nicht. Sie messen nur die Anwesenheit eines Virus. Dieses kann ein totes, inaktives Virus sein, das sich nicht überträgt.“ (Dr. Antoni Fauci, Interview, ARE YOU KIDDING ME?? | Dr. Fauci On PCR Tests | #Shorts, 31.12.2021, https://www.youtube.com/watch?v=FxoCP2k50Jw)

Nichts Anderes meint der Virologe und Epidemiologe Prof. Klaus Stöhr, wenn er gegenüber Panikern wie Drosten und Lauterbach betont: „Die ´Infektiosität´ sagt nichts darüber aus, wie groß die Krankheitslast wird.“ Weltweit zeige sich – „selbst in Ländern mit vier- bis fünffach so hoher Inzidenz wie Deutschland“: „Höhere Übertragbarkeit heißt ja nicht gleich schlechtere Situation“ in puncto Hospitalisierung oder Intensivbettenbedarf (Interview auf WELT.de, 02.02.2022).
https://www.welt.de/politik/deutschland/video236638755/Klaus-Stoehr-Infektiositaet-sagt-nichts-darueber-aus-wie-gross-die-Krankheitslast-wird.html?cid=socialmedia.twitter.shared.web)

Klappt das Corona-Kartenhaus nun endlich zusammen? 
So bald wohl noch nicht. Während immer mehr Länder aus dem global orchestrierten Panik-, Lockdown- und Impfzirkus aussteigen, hält Deutschland stur als Geisterfahrer am einmal eingeschlagenen Kurs fest. Das ist bei der Coronapolitik nicht anders  als bei der „Klima“-/CO²-Politik, Europa- , Geo-  oder Migrationspolitik.


[1] So Richter P. Schleiter bei Erläuterung seiner Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Gesetze und Verordnungen (Podcast „Indubio“ von Burkhard Müller-Ullrich, 14.01.2021, Flg.092 – Verfassungsbeschwerde).

[2] 2020News.de, 23.12.2020, Drosten-Partner Olfert Landt: “50% der Infizierten nicht infektiös – warum dann Quarantäne?” (URL: https://2020news.de/drosten-partner-landt-viele-infizierte-nicht-infektioes/)

[3] „Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind“. Quelle: FuldaerZeitung.de, 01.01.2021, https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/corona-pcr-test-hersteller-robert-koch-institut-rki-mut-tib-molbiol-olfert-landt-berlin-90132220.html

[4] Fuldaer Zeitung, 01.01.2021, a.a.O.

[5] 2020News.de, 23.12.2020, a.a.O.

[6] WHO-Informationsmitteilung für IVD-Nutzer 2020/05, Nukleinsäureprüfung (NAT)-Technologien, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) zum Nachweis von SARS-CoV-2 verwenden, 20.01.2021, Warnung zu medizinischen Produkten, https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05

[7] „(1). Der Zyklusschwellenwert (Ct), der zum Nachweis des Virus benötigt wird, ist umgekehrt proportional zur Viruslast des Patienten. Entsprechen die Testergebnisse nicht der klinischen Darstellung, so sollte eine neue Probe entnommen und mit der gleichen oder anderen NAT-Technologie erneut getestet werden. DIE WHO erinnert IVD-Anwender daran, dass die Krankheitsprävalenz den Vorhersagewert der Testergebnisse verändert; mit abnehmender Krankheitsprävalenz steigt das Risiko falsch positiver [Tests]. (2). Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person, die ein positives Ergebnis hat (SARS-CoV-2 nachgewiesen), wirklich mit SARS-CoV-2 infiziert ist, mit abnehmender Prävalenz abnimmt, unabhängig von der beanspruchten Spezifität. Die meisten PCR-Assays sind als Hilfe zur Diagnose angegeben. Daher müssen die Gesundheitsdienstleister jedes Ergebnis in Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenahme, der Probenart, den Assay-Spezifikationen, den klinischen Beobachtungen, der Patientengeschichte, dem bestätigten Status aller Kontakte und epidemiologischen Informationen berücksichtigen.“ (WHO a.a.O.)

[8] RA Carlos A. Gebauer, 22.01.2021, Achgut.com /WHO beendet_epidemische Lage_von_nationaler_Tragweite

[9] OVG NRW, 25.11.2020 (Az. 13 B 1780/20 NE), unter II. 2. (URL: https://openjur.de/u/2311149.html)

[10] https://www.divi.de/joomlatoolsfiles/docmanfiles/diviintensiv registertagesreports/DIVI-Intensivregister_Tagesreport_2020_11_23.pdf;
https://www.divi.de/aktuellemeldungenintensivmedizin/nichtwartenbiswiramlimitsindgemeinsamerrufnachpolitischemschutzschirmfuerbelastetekliniken“ (OVG NRW a.a.O.)

[11] „Vgl. auch OVG Berlin.-Bbg. v. 18.11.2020 – 11 S 104/20 -, Rn. 42; zu den PCR-Tests Bay. VGH v. 08.09.2020 –20 NE 20.2001-, juris, Rn. 28.“ (OVG NRW a.a.O.)

[12] Carlos A. Gebauer, Achgut.com, 26.1.2021, urteile_lesen_statt_richter_mobben

[13] Gebauer a.a.O.

[13] Gebauer a.a.O.: „Maße, Gewichte und Zeitbestimmungen unterliegen (…) der Rechtsklarheit wegen der bundesgesetzlichen Normierung: Art. 73 Nr. 3 GG.“

[14] Gebauer a.a.O.

[15] BayVGH, 24.1.2021 (10 Cs 21.249), Rn 34.

[16] „im Erg. ebenso BayVGH v. 8.12.2020 – 20 CE 20.2875 – juris Rn. 9; OVG NRW v. 30.11.2020 – 13 B 1658/20.NE – juris Rn. 32 f.“ (Bay.VGH v. 24.1.2021, Rn 34).

[17] BayVGH, 24.1.2021 (10 Cs 21.249), Rn 34.

[i] file:///C:/Users/Alexa/Downloads/WHO-2019-nCoV-laboratory-2020.6-eng%20(1).pdf