Da die Rechtsbeschwerde-Instanz durch Kleinspenden finanziert wurde, wird hier der Text der Rechtsbeschwerdeschrift (anonymisiert) für alle Interessenten veröffentlicht.
Eine grundsätzliche juristische Auseinandersetzung mit dem deutschen Religionsverfassungsrecht und dem Islam ließ sich vorliegend gar nicht vermeiden.
UPDATE zum Fall (April 2019): Vorbereitungen für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe (Fristablauf: 9. Mai 2019!). Siehe hierzu den Gastbeitrag von RA Heumann auf Tichys Einblick: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/gericht-bestaetigt-bussgeld-nach-verweigertem-moscheebesuch/
Spendenkonto:
RA Alexander Heumann (Anderkonto) Deutsche Bank Düsseldorf IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00 (Verwendungszweck: „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)
Wer nichts erübrigen kann, mag den Spendenaufruf verteilen.
Dafür bedanke ich mich im Namen der Mandantschaft schon jetzt im Voraus!
Ihr RA Alexander Heumann, Düsseldorf
PS: Frohe Ostern!
Am 12.9.2018 legten wir gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsbeschwerde ein. Namens des verurteilten Vaters des jungen ´Moschee-Schwänzers´ darf ich mich bei allen Spendern herzlich bedanken, die dies – Gott-sei-Dank! – ermöglichten!