Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der deutschen Grenze für rechtlich möglich.
Seegmüller sagte „Bild am Sonntag“ [17.6.2018], die Prüfung der Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens sei „in dem Land durchzuführen, aus dem der Asylbewerber gerade ausreisen möchte und nicht in dem Land, in das er einreisen möchte“.
Folge man dieser Ansicht, die er persönlich überzeugend finde, „steht Europarecht einer Zurückweisung an der Grenze nicht entgegen“.
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2018/06/17/das-amen-kirche/
Na eben!! Siehe hierzu meinen Artikel in der Jungen Freiheit (JF) vom 8.6.2018 (print)
sowie meinen am 15.5.2018 auf JF-online erschienenen Artikel: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/sein-oder-nichtsein-im-zuwanderungsrecht/