Vorb.: Heute wurde mir, wie auch diversen Zeitungsredaktionen, nachstehende Strafanzeige zugeleitet, die einer islamischen Organisation Volksverhetzung (§ 130 StGB) vorwirft. Sie wird im Folgenden wortgetreu wiedergegeben:
Henning Tresckow Hermaringen, 30.6.2018
Georg-Elser-Straße 39
89568 Hermaringen
Polizeipräsidium
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg
S t r a f a n z e i g e
gegen folgende Islamische Organisation:
Islamische Gemeinschaft der Schiiten (IGS) / Schöne Aussicht 36 / 22085 Hamburg
u.a. wegen des Verdachtes der Volksverhetzung, nach § 130 STGB aufgrund der bisherigen Darbietung und Bewerbens des Koran, des Berufens und des zugänglich Machens von Inhalten des Koran.
(Weiter: Die Einleitung eines Verbotsverfahrens zum Koran und zu o.g. Islamischer Organisation! Besonders ist der Hinweis auf das Jugendschutzgesetz auf Seite 10 bis 12 zu beachten!
Diese Strafanzeige nimmt Bezug auf ein aktuelles Geschehen.
Am 14.6.2018 berichtete das Fernsehmagazin Kontraste über den israelfeindlichen Al-Quds Marsch am 09.06.2018 in Berlin. Daran nahmen viele Vertreter der o.g. Organisation teil. Zeitgleich bekommt die o.g. Organisation dieses Jahr 128.000 € vom Bundesfamilienministerium für „deren Jugendarbeit“ ausgezahlt.
Das passiert, obwohl der große geistige Führer der Schiiten, Ayatolla Khomeini (1979-1989) in seinem „Buch der Ehe“ den Schenkelsex schon mit Säuglingen und die Sodomie befürwortet hat. Darauf wird in hiesiger Anzeige ab Seite 10 näher eingegangen.
Wie stellt sich das Bundesfamilienministerium, mit Frau Dr. Franziska Giffey als Ministerin die Jugendarbeit dieser Organisation vor, deren geistiges Vorbild derartig abartige Vorstellungen hatte? Dieses geistige Vorbild der Schiiten, berief sich auf den Koran!
Die o.g. Islamische Organisation bewirbt den Koran und dessen Inhalte. Strafanzeige gegen islamische Vereinigung wegen Verdachts der Volksverhetzung weiterlesen