AfD auf Sand gebaut?

Das ist die schlechteste AfD-Nachricht seit langem: http://www.freiewelt.net/nachricht/luckes-weckrufs-ziel-afd-klein-zu-machen-10062017/

Wenn die neo-liberale transatlantische „Weckruf“-Sekte auch im Falle einer Abstimmungsniederlage auf dem Essener Parteitag nicht – wie für diesen Fall zunächst zu hoffen war – die AfD freigibt wie ein böser Geist, sondern die Partei weiterhin in stalinistischer Manier unterwandern will, eigens dafür – wie einst Dr. Kohl von ominösen „Großspendern“ – Geld in den Allerwertesten gepumpt erhält, um die AfD als „Klientel-Partei“ auf kleiner Flamme von nur 5 bis 6 % Wählern (!) kastrieren will, um eine neue Volkspartei zu verhindern (!), dann gehen logischerweise die AfD-internen Grabenkämpfe weiter bis zum St. Nimmerleinstag! Diese werden dann auf unabsehbare Zeit ein Großteil der Ressourcen verbrauchen, die man eigentlich für Programmarbeit und den Kampf mit dem politischen Gegner benötigt.

Selbst im Falle eines ´Unvereinbarkeitsbeschlusses´ könnten die Luckisten durchaus auch OHNE „Weckruf“-Verein den Grabenkampf in der AfD fortsetzen. Schließlich haben sie ihn auch VOR der Vereinsgründung erfolgreich betrieben.

Das ganze Weckruf-Theater nenne ich Verrat an der AfD – und an Deutschland – und die Anzeichen häufen sich, dass dieser schon lange läuft und alle idealistischen Mitglieder von Anfang an hinter die Fichte geführt wurden.

Was soll nur aus dieser Partei werden? Wenigstens wissen wir jetzt, woran sie wirklich erkrankt ist: Nicht an ´Rechten´, das war nur ein perfides Ablenkungsmanöver der Kolibris & und deren späterer Taliban-Variante „Der Weckruf“! Und auch nicht am Bedenkenträgertum einer „Wandergruppe“, die einfach etwas länger braucht zur „Eiger Nordwand“, wie Bernd Kölmel neulich noch in einer Talkshow seine Nebelkerze erläuterte.

Eines dürfte allen Patrioten klar sein: Für den Fall eines Essener SIEGES der Weckrufer gilt die EURO-Devise der AfD: Besser ein Ende mit Schrecken … Dann sollte eine NEUE Partei gegründet werden (möglicherweise unter dem bereits bestehenden Vereins-Label WA2017), und ja: dann muss die ganze Gründungs-Ochsentour noch mal von vorne beginnen (einziges Trostpflaster: Viele sind nun schon erfahren & geschult), dann hilft alles nichts, mag das auch für jetzige gutwillige Funktionäre unbefriedigend sein. Noch ist es nicht zu spät mit Blick auf die BTW 2017. Die AfD hatte 2013 nach nur einem halben Jahr (!) nur knapp den Einzug in den Bundestag verpasst.

(„Es hat keinen Sinn, eine Mehrheit für die Sozialdemokratie zu erringen, wenn der Preis dafür ist, kein Sozialdemokrat mehr zu sein“ (Willy Brandt) – -Quelle: Le Bohémien.de- Was sagt das der AfD?)

 

Mit Schachtschneider in Würzburg

Missverstandene Grund- und Menschenrechte
– „Aufklärung“ ad absurdum

Gestern in Würzburg wurde Herrn Prof. Dr. jur. Schachtschneider von der Bürgerbewegung Pax Europa/BPE http://www.paxeuropa.de/ unter großem Beifall der Mitglieder der ´Hiltrud-Schröter-Preis´ verliehen. Schachtschneider würdigte seinerseits das Engagement der BPE, die sich der „größten Herausforderung“ Europas, der Islamisierung, stelle.
Morris Barsoum und ich nutzten die Gelegenheit und stellten in unseren Reden das Projekt einer paritätisch besetzten „Bürger-Talkshow“ als notwendiges Gegengewicht zur häufig einseitigen GEZ-´Infotainment´-Propaganda vor http://www.heumanns-brille.de/buerger-talkshow/ Große Zustimmung von Prof. Schachtschneider hat meine These erfahren, dass bei den Demonstrationen gegen ´Islamisierung des Abendlandes´ und ´Amerikanisierung des Abendlandes´ das gemeinsame, übergreifende – und häufig unerkannte – Thema die „Freiheit und SOUVERÄNITÄT der europäischen Völker und Nationen“
– eben Schachtschneiders Thema – sei.

Vortrag von Prof. Schachtschneider

In einem ca. 1-stündigen Vortrag legte Herr Prof. Schachtschneider u. a. dar, dass der europäische „Freiheits“-Begriff auf den CHRISTLICHEN Geboten (u. a. ´Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst´) beruhe, die in säkularisierter Form in Kants kategorischem Imperativ (In der Alltagssprache meiner Oma: „Was, wenn das jeder machen würde?“) und den aufklärerischen Werten (Freiheit/Gleichheit/Brüderlichkeit) ihren Niederschlag gefunden hätten. Dies wurde abgegrenzt vom „herrschaftlichen“ Staatsverständnis sowohl des Islam („Unterwerfung“ unter Allah), als auch von einem republikwidrigen Souveränitätsverständnis, das in Deutschland seit Hegel tradiert ist und auch dem EU-Vertrag von Lissabon zugrunde läge (wo das Wort „Herrschaft“ 26 mal vorkäme, obwohl wir es in den Verfassungen der europäischen Staaten nirgends finden, auch nicht in unserem Grundgesetz. Der Sinn des Gebotes: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ sei bis heute nicht verstanden und durch die Parteiendemokratie in ihrer jetzigen Form keineswegs verwirklicht.)

Mutation des Freiheits-Begriffs

Und jetzt kommt´s: Dieser christlich geprägte Freiheitsbegriff wurde NICHT mit in die ´neue Welt´ nach Amerika genommen, von wo aus seither ein neuer „liberalistischer“ Freiheitsbegriff Furore gemacht hätte, der „Freiheit“ von Verantwortung abkoppele. Als Beispiel wurde Unternehmerisches Handeln gegenüber Arbeitnehmern, Konkurrenten und dem Vaterland ohne ethische Grundsätze aufgeführt. Diese Mutation des Freiheitsbegriffs hätte dann auch das alte Europa infiziert. (Demzufolge verdankt man ihr die Deregulierung des Finanzmarktes und Globalismus – und damit Raubtierkapitalismus, „Heuschrecken“, Shareholdervalue etc. – und übrigens auch das von der EU als „Querschnittsaufgabe“ verordnete Gender Mainstreaming, mittlerweile durch Tatjana Festerling/Pegida und die ´Heute-Show´ von „Euer Lügenpresse-Olli“ Wilke bekannt als Genderkacka.)

Wenn man sich die anarchisch-totalitären Zustände im Inneren der USA (s. dazu das aktuelle Interview mit Michael Morris auf Kopp-Online http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/enthuellungen/redaktion/-zehn-kleine-negerlein-.html und deren geo-politisches Agieren in den letzten Jahrzehnten vergegenwärtigt – und dann noch einen Blick zur Brüsseler EU-Bürokratie, ihrer anmaßenden ´Wirtschaftsregierung´ und die prekäre soziale Lage Griechenlands wirft -, dann läßt sich diese These gut empirisch belegen.

Festzuhalten ist also, dass das, was Martin Schulz, Draghi & Co. als „Europäische Werte“ verkaufen, in Wahrheit US-amerikanische Werte sind: Eine neue ´Religion´ des schnöden Mammons, unter der hiesiges „Recht und Gesetz“ einknickt wie ein Bambushalm; das hat sie mit der Scharia gemein.

Als Folge dieser geistesgeschichtlichen Entwicklung könne man beobachten, erläuterte Prof. Schachtschneider, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte in einem liberalistischen Sinne (könnte man auch sagen: „freimaurerischen“ Sinne?) uminterpretiert, (zur „Religionsfreiheit“ s. auch: http://www.heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/), der zum Gegenteil von bürgerlicher Freiheit, nämlich Totalitarismus, sich internationalisierender Oligarchie und Fremdbestimmung der Völker führt. Demzufolge ist die „Aufklärung“ also zumindest unvollendet, da durch die Guillotinen der Jakobiner im bisherigen Ergebnis lediglich die schon seinerzeit internationale Erb-Aristokratie durch eine internationale Finanz-Aristokratie ausgetauscht wurde. (S. zur „Aufklärung“ mein Artikel: http://www.heumanns-brille.de/quo-vadis-europa/)

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ (aus der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ vom 10.10.1948).[1]

Auch die „Menschenrechte“ entwickeln sich parallel hierzu unter der Ägide des Straßburger ´Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte´ (EMGR) in diese demokratie- und republikwidrige Richtung, die die Universalität der Menschenrechte mit links-liberalen populistischen Parolen wie ´No border – no nations´ verwechselt. Deshalb verbat der EMGR z.B. Italien, Flüchtlinge nach deren Rettung auf See zurück zum lybischen Herkunftshafen zu verbringen.

Und auch das Völkerrecht kehrt zunehmend seinen ursprünglichen Ansatz – Schutz von Freiheit und Selbstbestimmung der Völker – in sein Gegenteil, wie die unter dem heuchlerischen Banner „Demokratie, Freiheit und Menschenrechte“ geführten Angriffskriege der NATO mit zahllosen zivilen Opfern und fürchterlichsten globalen Folgen (u. a. eben die Flüchtlingsströme) zeigen.

Liberalismus als Wegbereiter der Tyrannei

Wenn George Orwell („1984“), der nicht zur Zunft der Hellseher gehörte, bereits in den 1930er Jahren die Umdeutung der existentiellen Begriffe („Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei“) samt deren Folgen hat voraussehen können, bestätigt dies m. E., dass hier ideengeschichtlich induzierte Erdbeben zu beobachten sind, die sich schon sehr früh seismographisch ankündigten. Übrigens bekämpfte schon der griechische Philosoph Platon in seinen dialektischen Diskursen (in einem seiner Hauptwerke, ´politeia´, wo er seine Staatslehre ausbreitet) den „Liberalismus als Wegbereiter der Tyrannei“ (Klaus Adomeit, Rechtstheorie für Studenten – Normlogik, Methodenlehre, Rechtspolitologie, UTB, 3. erg. Auflage 1990, S. 142). Wie hiess noch gleich der Spruch, den die meisten von uns in der Schule gehört haben (sinngemäß): Bei diametral gegensätzlichen politischen Extremen beißt sich die Katze in den Schwanz. Muslimischen Freidenkern hat hingegen (in der Epoche der Eroberung Spaniens) Platons Vorschlag von der ´Herrschaft der Weisen´ zugesagt, das war noch am ehesten mit dem Koran zu vereinbaren (Manfred Kleine-Hartlage, Das Dschihad-System).

Und last but not least: Meine geliebte Oma – Gott hab´ sie selig – hatte Kants ´Metaphysik der Sitten´ – obzwar nie gelesen – sie war wohlhabende Bäuerin – besser verstanden als die ganze moderne Staatsrechtslehre dies heute vermag, Prof. Schachtschneider ist mein Zeuge.

Fußnote:
[1] Am 10.10.1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet. Viele ihrer Bestimmungen finden sich völkerrechtlich verbindlich in den beiden internationalen Pakten über Bürgerliche und Politische Rechte („Zivilpakt“, BPR) sowie über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte („Sozialpakt“, WSKR), beide 1966 geschlossen und 1976 in Kraft getreten, dürften aber auch mittlerweile zum Völkergewohnheitsrecht zu zählen sein (Quelle: Wikipedia).

Religionsfreiheit: Abschiedsvorlesung des Prof. Dr. jur. Kästner

Prof. Schachtschneiders Verständnis von Art 4 GG und seine grundsätzliche Kritik an der Dogmatik des BVerfG zur sog. „Religionsfreiheit“ wird gestützt durch den (2014 emeritierten) Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht Karl-Hermann Kästner aus Tübingen; hier ein im Netz zu findender Bericht der Universität zu dessen Abschiedsvorlesung:

>Religionsfreiheit
in Zeiten des religiösen Pluralismus

Abschiedsvorlesung von Prof. Dr. jur. Karl-Hermann Kästner am 18. Juli 2014

Im Rahmen seiner Abschiedsvorlesung knüpfte Prof. Dr. Karl-Hermann Kästner an seine nach Übernahme des Tübinger Lehrstuhls am 30. Juni 1998 gehaltene Antrittsvorlesung mit dem Thema Hypertrophie des Grundrechts auf Religionsfreiheit?“ an und stellte die Frage, wie sich der Umgang mit dem Grundrecht seither entwickelt habe.

Insoweit verwies er eingangs mit Bedauern auf das Alte Testament (Der Prediger Salomo 1, 9): „…es geschieht nichts Neues unter der Sonne.“

Während sich das gesellschaftliche Umfeld religiöser Entfaltung deutlich verändert habe (und unweigerlich weiter verändern werde), seien für die praktische Entfaltung des Grundrechts auf Religionsfreiheit weithin noch die Grundlinien derLumpensammlerentscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 maßgebend. Religionsfreiheit: Abschiedsvorlesung des Prof. Dr. jur. Kästner weiterlesen

Anmerkungen zum AfD-Richtungs-Mitgliederentscheid

Die Bundesgeschäftsführung hat den “Richtungs-Mitgliederentscheid” des Herrn Geiger nunmehr allen Afd-Mitgliedern als Stimmzettel zugeleitet, obwohl er rechtswidrig ist (s. http://www.heumanns-brille.de/afd-richtungsstreit/). Unglaublich, aber wahr: Der Bundesvorstand hat entschieden, dass – entgegen den Vorgaben des Antragstellers Geiger – über jede einzelne “These” separat abgestimmt werden soll. Auch das ist rechtswidrig.

§20 IV der Parteisatzung lautet:
Die Antragsteller legen durch die Antragsschrift fest,
a) ob ein Mitgliederentscheid oder eine Mitgliederbefragung beantragt wird,
b) über welche mit „Ja“ oder „Nein“ zu entscheidende Frage abgestimmt werden soll.“

Zudem bestätigt ein Gegengutachten des Prof. Dr. jur. Hans Herbert von Arnim das hier gefundene Ergebnis, dass der „Richtungs-Mitgliederentscheid“ wegen Verstoßes gegen den Parteitagsvorbehalt des § 9 III ParteienG – so oder so – „rechtswidrig“ bzw.  „unzulässig“ ist. Das Gutachten sagt allerdings zu Möglichkeiten des prozessualen Vorgehens gegen den eindeutig als (materiell) rechtswidrig erkannten Richtungs-Mitgliederentscheid: Nichts. Der Auftraggeber des Gutachtens – AfD-Landesverband Sachsen – hatte hiernach allerdings auch nicht gefragt.

Ob der Mitgliederentscheid noch vor Ablauf der Abstimmungsfrist (07. Juni 2015) im Eilverfahren vor dem Bundesschiedsgericht oder Zivilgericht gekippt werden kann, ist fraglich. Der Antragsteller muss darlegen, warum es unzumutbar ist, den Anspruch in einem regulären Klageverfahren zu verfolgen. Durchaus denkbar, dass man gerichtlicherseits darauf verweist, dass über die Verbindlichkeit des Mitgliederentscheids auch noch im Nachhinein im normalen Hauptsacheverfahren entschieden werden könne, da die Durchführung eines möglicherweise rechtswidrigen Mitgliederentscheides “keinen unwiderruflicher Schaden” verursache. Das birgt erheblichen Begründungsaufwand für den Antragsteller.

Mittlerweile hat der AfD-Landesverband Niedersachsen Eilantrag vor dem Bundesschiedsgericht gestellt mit dem Antrag, dem Bundesvorstand die Durchführung des Richtungs-Mitgliederentscheides zu untersagen. Es fehlen allerdings Darlegungen zur Eilbedürftigkeit (sog. „Anordnungsgrund“ im Eilverfahren).[1], die wie gesagt keineswegs selbstverständlich ist. Außerdem wäre es tunlich, dem Schiedsgericht mitzuteilen, bis wann man auf dessen Entscheidung zu warten gedenkt, bevor man zusätzlich die ordentlichen Gerichte bemüht.

Es stellt sich daher die Frage, wie die Mitglieder der AfD mit dem Stimmzettel umgehen können. Hier Anmerkungen zu den einzelnen „Thesen“:

„These“ 1: „Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Die AfD lehnt Fundamentalkritik an unserem Staat, unserer Gesellschaft oder unserem Wirtschaftssystem ab. Wir üben sachliche Kritik an einzelnen Fehlentwicklungen, bejahen aber eindeutig die Bundesrepublik Deutschland als demokratischen, sozialen Rechtsstaat und die Soziale Marktwirtschaft.“

Die Überschrift dieser „These“ ist irreführend. Es geht nicht um das (für alle AfD-Mitglieder selbstverständliche) „Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, sondern um die Zurückweisung von „Fundamentalkritik.“
Es wird darüber hinweggetäuscht, dass es durchaus möglich ist, „die Bundesrepublik Deutschland als demokratischen, sozialen Rechtsstaat und die Soziale Marktwirtschaft zu bejahen“ und gleichwohl – oder gerade deshalb (!) – „Fundamentalkritik an unserem Staat, unserer Gesellschaft oder unserem Wirtschaftssystem“ zu üben.

Diese Fallen-„These“ werde ich daher verneinen. Wer ganz sicher sein will, dass ihm seitens der Parteiführung aufgrund seines Abstimmungsverhalten kein Strick in Form von Parteiordnungsmaßnahmen gedreht wird, kann sich enthalten (die Ordnungsmaßnahmen  wären allerdings rechtswidrig: Das Schiedsgericht hätte implizit die Rechtswidrigkeit des Mitgliederentscheides festzustellen; auf ein wie auch immer geartetes Abstimmungsverhalten bei einem rechtswidrigen, manipulativen Mitgliederentscheid können niemals rechtmäßige Parteiordnungsmaßnahmen gestützt werden.) Allerdings erhöht dies die Gefahr, dass am Ende die Ja-Stimmen zu dieser These überwiegen. Und ich lasse mich nicht kastrieren. Eine AfD ohne „Fundamental-Kritik“ halte ich für überflüssig wie einen Kropf.

These 2: „Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie
Die AfD fordert die Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch Volksabstimmungen nach dem Schweizer Vorbild. Aber direkte Demokratie muss sich auf Schlüsselentscheidungen beschränken. Die parlamentarische Demokratie bleibt unverzichtbar.“   Diese These ist m. E. uneingeschränkt zu bejahen.

Die weiteren Thesen bestehen in Wahrheit jeweils aus einer Vielzahl unterschiedlichster (Unter-)Thesen. Ich habe sie daher mit (a), (b), (c) etc. unterteilt:  

These 3: „Bekenntnis zu sachorientierter Politik
(a) Die zunehmende Lähmung des politischen Diskurses durch ungeschriebene Regeln der ‚political correctness‘ lehnen wir entschieden ab. Das ist aber kein Freibrief für pöbelhaftes Benehmen oder beleidigende Äußerungen. Unsere Kritik muss der Sache dienen. Bei Kritik an Personen wahren wir Anstand und Respekt. Die AfD will die deutsche Politik mitgestalten und dadurch verändern.“ (Anm.: Bis hierhin nur Selbstverständlichkeiten, die man bejahen könnte, wenn sie nicht mit weiteren Unter-Thesen zu einer „These“ zusammengeworfen und gemeinsam zur Abstimmung gestellt worden wären.

(b) „Die AfD unterhält keine Kontakte zu Vertretern der sogenannten Neuen Rechten,  der sogenannten identitären Bewegung oder zu Organisationen im Dunstkreis des Rechtsradikalismus. In diesen Kreisen wächst Gedankengut, das mit den Grundüberzeugungen der AfD unvereinbar ist, so dass jeder Kontakt der Partei und ihrem Ansehen schaden würde.
Wir lehnen eine Zusammenarbeit mit Parteien ab, die europafeindliche oder ausländerfeindliche Positionen vertreten. Dazu zählen zum Beispiel der französische Front National (Le Pen) und die niederländische Partij voor de Vrijheid [Wilders].“

Hier also eine Abgrenzung nach ´rechts´, während – entlarvenderweise – eine Abgrenzung nach ´links´ fehlt. An dem Wort „oder“ im ersten Satz ist erkenntlich, dass keineswegs nur eine Abgrenzung nach „rechtsradikal“, sondern sogar ganz allgemein nach „rechts´ bzw. „neu-rechts“ an und für sich zur Abstimmung gestellt wird. Insgesamt eine geradezu hanebüchene Verkennung von Sinn und Daseinsgrund einer „Alternative für Deutschland“, die ja nicht der Parteienlandschaft ein  weiteres ´linkes Projekt´ hinzufügen wollte.
Das Attribut „europafeindlich“ impliziert eine sachlich unzutreffende Gleichsetzung von „Europa“ und EU“, womit eine der größten Propagandalügen der System-Medien brav nachvollzogen wird (von den ca. 50 Staaten Europas sind nur 28 in der EU).
Das dem französischen Front National und der Partei Wilders angehängte Attribut „ausländerfeindlich“ entbehrt ebenfalls einer sachlichen Grundlage. Die niederländische ´Partij voor de Vrijheid´ versteht sich sogar – wie der Name schon suggeriert – nicht als „rechte“, sondern als liberale oder libertäre Partei. Man kritisiert keineswegs „Ausländer“ an und für sich, auch nicht Muslime per se, sondern den Islam als totalitäre Ideologie im Schafspelz einer „Religion des Friedens“. Das in den beiden genannten Parteien „wachsende Gedankengut“ ist – zumindest in Teilen – sehr wohl mit den „Grundüberzeugungen der AfD vereinbar“. Für ein Kontaktverbot besteht daher kein Anlaß. Insgesamt ist die These daher zu verneinen.)   

These 4: „Deutschland in Europa und der Welt“
(a) „Wir bejahen die Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO und in der EU.
Wir treten allen Versuchen entgegen, die sich daraus ergebenden Souveränitätseinschränkungen Deutschlands zum Anlass zu nehmen, offen oder verdeckt den Austritt Deutschlands aus der NATO oder aus der EU zu fordern.“

Schon aufgrund des für die Zukunft – unbefristet – verbindlichen, also unwiderruflichen Charakters sämtlicher „Thesen“ des „Richtungs-Mitgliederentscheids“ sollte dieser These nicht zugestimmt werden. Niemand kann soweit hellseherisch in die Zukunft schauen, um bereits jetzt ein für alle Male festzulegen, dass Deutschlands Interessen niemals einen Austritt aus der EU bzw. die Kündigung des Vertrags von Lissabon oder einen Austritt aus der NATO erfordern. Wie heisst es so schön: ´Sag niemals nie!´ Wer sich mit selbst gesetzten roten Linien festlegt und die Einengung seiner Optionen auch noch lauthals verkündet, wird nicht einmal die „Reformen“, um die es ihm geht, verwirklichen können, denn die andere Seite des Verhandlungstisches weiss ja stets bescheid. Dümmer geht´s nimmer. Genau diese Geisteshaltung und deren ständige Verlautbarung ist ein politischer Krankheitserreger erster Ordnung, z. B. in der EURO-Rettungs-Frage i.Z.m. Griechenland oder in der Zuwanderungs- und Asylpolitik.

(b) „Wir wollen Frieden und Freundschaft mit Russland, ohne dabei die Westbindung Deutschlands in Frage zu stellen. Wir akzeptieren das Sicherheitsbedürfnis Russlands, erwarten aber auch, dass Russland das Völkerrecht achtet und Konflikte ausschließlich friedlich löst. Dasselbe erwarten wir von den USA und allen unseren Bündnispartnern.“

Durch die Erstnennung Russlands – vor der USA, die häufig das Völkerrecht bricht – wird deutlich, dass dieser These die – sachlich falsche – Prämisse von der russischen „Annektion“ der Krim zugrunde liegt.

(c) „Wir setzen uns für das Wohl des deutschen Volkes und für die Interessen Deutschlands in der Welt ein. Die AfD lehnt es aber entschieden ab, sich mit überhöhten „vaterländischen“ Attributen zu schmücken. Deutsche Politik muss nationale Interessen vertreten. Doch müssen wir uns auch heute noch der nachvollziehbaren Empfindlichkeiten in anderen Ländern wegen der im Dritten Reich begangenen Verbrechen bewusst sein. Ein markig zur Schau gestellter deutscher Patriotismus ist der wünschenswerten Völkerverständigung nicht zuträglich. Er erschwert die Durchsetzung unserer nationalen Interessen.“

Siehe hierzu schon die Anmerkungen zu These 4 a). Wie dort verdeutlicht verhält es sich genau anders herum: Die „Durchsetzung unserer nationalen Interessen“ wird nicht durch zu viel „Patriotismus“ erschwert, sondern durch ständig vorauseilenden und auch noch stets an die große Glocke gehängten Willen zum Gehorsam gegenüber den Erwartungen und Interessen des Auslands.

These 5: „Marktwirtschaft und TTIP
Wir bejahen die Soziale Marktwirtschaft und den freien Handel. Handelsabkommen wie TTIP sind für uns nur dann akzeptabel, wenn unsere Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards gewahrt bleiben und wenn das Recht des Staates, dem Allgemeinwohl dienende Gesetze zu erlassen, nicht vor Schiedsgerichten angefochten werden kann.“

Das TTiP sieht nicht die Möglichkeit vor, „das Recht des Staates, dem Allgemeinwohl dienende Gesetze zu erlassen, vor Schiedsgerichten anzufechten“, allerdings die Option für Konzerne, sich von Schiedsgerichten Schadensersatz in Milliardenhöhe wegen enttäuschter Gewinnerwartungen auf Steuerzahlers Kosten zusprechen zu lassen.
Diese These ist eine Zwickmühle: Sie suggeriert, es bestünde die ernsthafte Möglichkeit eines TTiP ohne ökonomische Knebelung der Nationalstaaten qua ´Investitionsschutz´-Klauseln. Diese sind aber gerade das Kernanliegen bei diesem ´Handelsabkommen´.  Ich werde die These verneinen, da schon der Art des Zustandekommens des TTiPs im Wege für den Bürger intransparenter Mauscheleien hinter verschlossenen Türen eine klare Absage ´ohne wenn und aber´ zu erteilen ist.

These 6: „Asyl und Einwanderung
(a) Wir stehen uneingeschränkt zum Recht auf politisches Asyl, wenden uns aber entschieden gegen dessen weitverbreiteten Missbrauch. Vorhandene Gesetze und ergangene Urteile sind strikt und unverzüglich umzusetzen. (Das könnte man – isoliert betrachtet – unterschreiben).  

(b) Angesichts der bedrohlichen demographischen Entwicklung anerkennt die AfD, dass Deutschland eine qualifizierte, sinnvoll gesteuerte Einwanderung braucht.

Hier soll wohl implizit Reklame für ein sog. Einwanderungsgesetz gemacht werden. Bevor man ein solches in Angriff nimmt, muss aber zunächst einmal die Überflutung durch sog. „Flüchtlinge“ durch Änderungen im Asylverfahrensrecht gestoppt bzw. verhindert werden. Siehe hierzu: http://www.heumanns-brille.de/fluechtlinge/
Hierzu ist ein „Punktesystem“ im Rahmen eines „Einwanderungsgesetzes“ niemals ausreichend. Hier muss man – erstens – beim Asylverfahrensrecht ansetzen, und – zweitens – ´Schengen´ thematisieren. Alles andere springt zu kurz. Zudem haben wir bereits die sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU.

(c) Die AfD lehnt es strikt ab, Einwanderung nach „völkischen“ Kriterien zu steuern.
Herkunft oder Hautfarbe sind für die Frage der Einwanderung irrelevant.
Stattdessen wollen wir eine Einwanderungspraxis, die sich an Bildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen, dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt und einem klaren Bekenntnis zum Grundgesetz orientiert.

Siehe hierzu: http://www.heumanns-brille.de/religionsfreiheit/

These 7: „Religionsfreiheit und Islam
(a) „Wir setzen uns ein für die Werte der Aufklärung. Dazu zählt die Religionsfreiheit, die auch das Recht beinhaltet, sich in öffentlichen Gotteshäusern friedlich zum Gebet zu versammeln. Prediger müssen das Grundgesetz achten. Sie sollen aktiv gegen Extremisten Stellung beziehen.“

Siehe zum mißverstandenen ´Supergrundrecht´ der „Religionsfreiheit“: http://www.heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/

(b) „Wir wenden uns entschieden gegen das demonstrative Tragen des Kopftuches im öffentlichen Dienst und in Schulen. Wer unserem Staat dient, darf grundlegende Werte unserer Gesellschaft wie die Gleichberechtigung der Frau nicht durch seine Kleidung in Frage stellen.“ (Diese These wäre – isoliert für sich betrachtet – zu bejahen).

(c) „Pegida ist für uns weder Verbündeter noch Kooperationspartner. Wir nehmen aber die Sorgen auch von Bürgern, die bei Pegida demonstrieren, ernst und beteiligen uns nicht an Ausgrenzungsversuchen.“

Diese „These“ IST ein Ausgrenzungsversuch. PEGIDA ist bekanntlich ein Akronym für die Worte: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“. Wer jegliche „Kooperation“ mit Pegida ablehnt, muss sich fragen lassen, ob er eine „Islamisierung“ Europas befürwortet; (s. hierzu: http://www.heumanns-brille.de/protokoll-der-islamisierung/) es stellt sich daher die Frage, ob er selbst auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.

(d) „Wir wenden uns entschieden gegen den menschenverachtenden islamistischen Terrorismus und gegen alle, die ihm den Boden bereiten. Dessen Schreckenstaten wollen wir jedoch nicht dem Islam allgemein anlasten.“

Auch das ist falsch, da Islamismus, Salafismus und islamischer Terrorismus sehr wohl etwas mit dem Islam und dessen Quellen zu tun haben. Siehe hierzu auch: http://www.heumanns-brille.de/islam-und-Demokratie/

Lucke in Neuss

 Gastbeitrag von RA Dr. Björn Clemens, Düsseldorf

Bernd Lucke hat einen einzig und allein auf Fragen der wirtschaftlichen Stabilität verengten Blickwinkel. Seine Philosophie ist die des Marktes, nicht die des Volkes oder der Kultur. Fragen nationaler Identität oder Souveränität erfasst er nicht in ihrer Bedeutung. Das Selbstbestimmungsrecht von Staaten gehört nicht zu seinem Gedankengut.

Am Dienstag, dem 5.5.2015 führte die AfD des Kreisverbandes Neuss, einer Nachbarstadt von Düsseldorf, eine Vortragsveranstaltung mit deren Bundesvorsitzenden Bernd Lucke durch.

Etwa 200 bis 250 Anhänger oder Interessierte waren der Einladung ins Landestheater Neuss gefolgt, der Jugendanteil entsprach dem bei Gottesdiensten der evangelischen Kirche. Geschätzte 90% der Zuhörer entstammten der Altersklasse zwischen 40 und 70.

Vor dem Eingang wurden Handzettel verteilt, auf denen das Ensemble, also die Angestellten des Theaters, für Weltoffenheit Vielfalt, Tolerie fallera warb. Arbeitsrechtlich dürfte das unzulässig sein. Ob sie eine Abmahnung bekommen, ist dennoch zu bezweifeln.

Lucke kam etwas verspätet, was allerdings nicht aus Taktik geschah (wer die Menge warten lässt, wird wichtiger), sondern an den verstopften Straßen lag. Der Vorsitzende der jungen Partei wirkte sympathisch und kompetent. Sein Vortrag entsprach jedoch eher einer Universitätsvorlesung über die Geschäftsordnung des europäischen Parlaments sowie finanzwissenschaftliche Mechanismen als einer politischen Rede. Deshalb kam schnell Langeweile auf, zumal der Mann kein mitreißender Redner ist und wenig Charisma besitzt.

Inhaltlich enthielt der Vortrag aber einige interessante Informationen, etwa über die Bedeutungslosigkeit eines EU-Abgeordneten, der kein eigenes Antragsrecht hat. Gehört er einer Fraktion an, so hat diese zwar Antragsrecht, aber nicht das Recht, dass ihre Anträge auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt werden. Das lässt sich nach den Worten Luckes nur durch Kungelei mit anderen Fraktionen erreichen, wenn sie hin und wieder die Unterstützung der Außenseiter brauchen. Kommt es dann tatsächlich dazu, dass ein Abgeordneter sprechen darf, so ist seine Redezeit auf eine Minute begrenzt, wobei die Rede aber auch so gut wie nur von denjenigen Abgeordneten angehört wird, die selbst darauf warten, an die Reihe zu kommen. Die von Lucke leider nicht beim Namen genannte Wirklichkeit des EU-Parlaments ist also die einer scheindemokratischen Fassade.

Davon abgesehen, befasste sich der AfD-Vorsitzende ausschließlich mit der Finanzpolitik, insbesondere dem unseligen Wirken der EZB, die nach Auffassung Luckes, die er auf eine Nachfrage aus dem Publikum äußerte, genau wie der Euro abgeschafft werden müsse.

Sein besonderes Augenmerk galt der Niedrigzinspolitik, die zwei signifikante Folgen hervorgebracht hat: Zum einen ist der Wert verzinslicher Geldanlagen rapide gesunken. Das betrifft auch kapitalgedeckte private Rentenversicherungen, wie z.B. die Riesterrente oder auch berufsständische Versorgungswerke. Lucke nannte Berechnungen, nach denen in den letzten fünf Jahren der Wert solcher Anlegen um die Hälfte (!) gefallen sei. Das heißt, dass die gleiche Einzahlung eines Betrages  heute zu ungefähr der halbierten Anwartschaft führt, wie noch vor fünf Jahren! (Oder der Einzahler muss für die gleiche Anwartschaft den doppelten Betrag einzahlen) Das bedeutet einen massiven und direkten Zugriff der EZB auf die Vermögenswerte der derzeitigen Arbeitnehmer und späteren Rentner. Da in Deutschland die Sparquote am höchsten ist, trifft die Niedrigzinspolitik, wie so oft bei Maßnahmen der EU, die Deutschen am härtesten.

Zum anderen ist der Wert nicht zinsgebundener Anlagen, wie etwa Aktien massiv gestiegen. Bei dem jetzt erreichten Niveau (vgl. DAX) lohnt es sich aber nicht mehr von verzinslichen Papieren auf andere Anlagen umzusteigen, da der Anleger zu zu hohen Preisen kaufen müsste.

An dieser Stelle hätte sich aufgedrängt, die Vorgänge und Herrschaftsmethoden der EU grundsätzlich zu hinterfragen. Dann wäre nämlich zu ergänzen gewesen, dass auch die Eigentümer von Immobilien (also nicht diejenigen, die sich jetzt dafür interessieren, sondern diejenigen, die bereits Eigentum haben) zu den Gewinnlern der EU-Politik zählen. Wenn man dann noch in den Blick nimmt, dass vor einigen Jahren in Deutschland ein regelrechter Privatisierungswahn herrschte, gerade was den Sektor kommunaler Immobilien – Gesellschaften betraf, bei dem Wohnungen und Mietshäuser hunderttausendfach von internationalen Fonds und Konzernen und dergleichen aufgekauft wurden, wäre dargelegt gewesen, wer der eigentliche Nutznießer der EU Strukturen ist:  das internationale Konzern- und Finanzkapital, das die Aktienmärkte kontrolliert und, wie gesagt, nun Großeigentümer von Wohnraum ist. Der Kreis schließt sich beim Blick auf die explodierenden Mieten.

Die EU hat also ein ausgeklügeltes, über Jahre sich verzahnendes System entwickelt, dass Vermögenswerte vom schaffenden deutschen Bürger in die Hände anonymer Finanzmagnaten transferiert. Dabei stößt man auch automatisch auf die zweifelhafte Person des Mario Draghi, der ursprünglich für die internationale Großbank Goldmann Sachs gearbeitet hat, die zu den Hauptdrahtziehern des Weltfinanzsystems gehört. Jetzt ist er EZB-Chef…

Die hinterhältige Rafinesse der Niedrigzinspolitik besteht darin, dass der Angriff unmittelbar aber mit wenig Getöse auf die Geldbörse der Menschen erfolgt und nicht mehr über den Umweg der Staaten, wie das beispielsweise der Fall ist, wenn Deutschland wieder einmal mit der Schuldkeule zu diversen Zahlungen gepresst wird, wie es derzeit Griechenland versucht.

Lucke hat also mit wenigen Worten eine hochexplosive Materie angesprochen, allerdings ohne die Brisanz des Themas anzudeuten. Dabei fordert sie eine fundamentale Systemalternative geradezu heraus.  Und genau damit zeigte er leider, dass seine AfD keine Alternative ist, denn die von ihm wenigstens angedeuteten Mechanismen müssten zwingend dazu führen, das ganze EU – System als solches in Frage zu stellen, am besten mit der Antwort eines deutschen Austrittes.

Doch diese, aus dem Publikum explizit gestellte, Frage verneinte er unter Hinweis auf die angeblichen Errungenschaften der EU in den letzten Jahrzehnten. Damit meinte er den wirtschaftlichen Wohlstand und die Waren- und Dienstleistungsfreiheiten. Aber genau diese ökonomischen Freiheiten degradieren den Menschen zur Funktion des Kapitals. Ebenso schien Lucke die Frage eines anderen Diskutanten nach dem Verhältnis von EU und nationaler Souveränität in ihrem Kern gar nicht zu erfassen.

Auch der Aspekt der Überfremdung spielte für ihn keine Rolle. Aus dem Zuschauerraum gestellte Fragen zum Thema Flüchtlingssituation beantwortete er mit einigen Vorschlägen zur besseren Kontrolle der Flüchtlingsströme unter Wahrung humanitärer Grundsätze. Als weltfremden Vorschlag der AfD präsentierte Lucke dazu, eine europaweite Regelung herbeizuführen, nach der Asylbewerber ihren Antrag bei dazu einzurichtenden Behörden im Ursprungsland zu stellen haben. Realistisch dürfte indes eher davon auszugehen sein, dass Flüchtlinge eine deutsche Botschaft besetzen, um ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erpressen, als dass sie sich geduldig dort hinsetzen und Formulare ausfüllen.

Bei einem weiteren Statement bewies Lucke eine erstaunliche Naivität, als er seine Entfremdung von der CDU, der er mehr als 30 Jahre angehört hatte, damit begründete, dass die Abgeordneten dieser Partei dem Vertrag von Lissabon zugestimmt hätten, obwohl die CDU doch im Wahlkampf gegenteilige Aussagen getätigt hätte. Lucke scheint also sowohl an Wahlversprechungen als auch an die Kompetenz oder gar Rechtschaffenheit von Abgeordneten einer Altpartei zu glauben… (oder geglaubt zu haben).

Fazit:

Bernd Lucke hat einen einzig und allein auf Fragen der wirtschaftlichen Stabilität  verengten Blickwinkel. Seine Philosophie ist die des Marktes, nicht die des Volkes oder der Kultur. Fragen nationaler Identität oder Souveränität erfasst  er nicht in ihrer Bedeutung. Das Selbstbestimmungsrecht von Staaten gehört nicht zu seinem Gedankengut. Dabei weiß er sich mit dem Großteil der Zuhörer/Anhänger einig. Bis ins Detail gehende Fragen nach der Sicherheit und Zusammenstellung (!) von Vermögensanlagen zeigen, dass das AfD – Klientel überwiegend aus Personen besteht, die die Angst um ihre Kapitalrendite umtreibt, nicht die Angst vor Fremdbestimmung oder Überfremdung. Das Wort „Islamisierung“ fiel an dem Abend kein einziges Mal, weder vom Podium noch vom Auditorium aus. Sicherlich sind die Anliegen dieser Leute berechtigt und ernst zu nehmen. Aber eine nationale Erneuerung ist mit ihnen nicht zu machen.

Björn Clemens, 6.5.2015 www.bjoern-clemens.de

 

Flüchtlinge

Wir können nicht von heute auf morgen die „Zustände in den Heimatländern“ der Invasoren verbessern, mag deren illegales Handeln noch so „menschlich verständlich“ sein. Also ist akut bzw. kurz- bis mittelfristig nur eine ´Festung Europa´ – oder jedenfalls Wiedereinführung lückenloser deutscher Grenzkontrollen – realistisch.

Zuwanderung billiger „Fachkräfte“ für Industrie & Wirtschaft qua Asyl?
Selbst wenn man die auf Lampedusa-Boten finden würde, wie Michael Hüther, seines Zeichens Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), im WELT-Interview meint, könnte das nicht im Interesse des erwerbstätigen Teils der Bevölkerung, insbesondere nicht der abhängig Beschäftigen sein (früher genannt: ´Arbeiterschaft´). Merkwürdig, dass letztere heutzutage – nicht zuletzt dank der ´Lügenpresse´ – sowohl von links-grüner, als auch neo-liberaler Seite nach Strich und Faden verarscht werden können – so ganz ohne #Aufschrei#! Kein Wunder, dass immer mehr von ihnen bei Pegida mitdemonstrieren – und das ist gut so!

Die Ausbildung afrikanischer Flüchtlinge zu „Fachkräften“ auf hiesigem Niveau mit halbwegs passablen Deutschkenntnissen wäre derart zeit- und kostenintensiv für den Steuerzahler, dass es sich unter dem Strich kaum lohnen kann, diese anschließend als Lohndumper und Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt gegen sich selbst einzusetzen und damit der eigenen Arbeitslosigkeit – seit Agenda 2010 auf baldigem Hartz-IV-Niveau – (oder wahlweise der besseren Ausbeutbarkeit mit unbezahlten Überstunden am Rande des gesundheitlichen Ruins) Vorschub zu leisten: ein doppelt und dreifach schlechtes Geschäft! Ganz zu schweigen vom Wohnungsmarkt

Aber es geht der Linken eben schon lange nicht mehr um ökonomische Rationalität: „Gewalttätige oder sonst in einer Form kriminelle Jugendliche sind ein Problem. Sie sind jung, mutig, mobil, hungrig, risikobereit, initiativ. Solche Menschen braucht das Land. Natürlich ist es nicht schön, wenn Jugendliche – ob mit türkischem oder libanesischem Hintergrund – in den Straßen von Berlin Banden bilden, Reviere verteidigen und mit Messern hantieren. Aber hinter der Kritik an ihrem Verhalten verbirgt sich oft bloß der Neid derer, die Vitalität als Bedrohung empfinden, weil sich die eigene Mobilität auf den Wechsel vom Einfamilienreihenhaus in die Seniorenresidenz beschränkt. Lieber ein paar junge, ausländische Intensivtäter als ein Heer von alten, intensiv passiven Eingeborenen.“ http://www.tagesspiegel.de/meinung/kontrapunkt-mentales-altersheim-jugendbanden-und-demographie/2691704.html

„Neu-Ansiedlungs“-Projekt der EU
Wer glaubt noch an Rechtsstaat und Weihnachtsmann?
Die EU spricht im Zusammenhang mit Asylbewerbern von einem großen, europaweiten „Neu-Ansiedlungs“-Projekt.
„Flüchtlinge“ i.S.v. Art 1 der Genfer Flüchtlingskonvention und „Siedler“ sind aber juristisch völlig unterschiedliche Welten. Wen schert´s?
Mit Blick auf die Zustände im Mittelmeer sprechen fast alle Medien von der „Flüchtlingskatastrophe“. Das ist Unsinn. Ebenso, wenn Juncker am 29.04.2015 im EU-Parlament die „NEUANSIEDLUNG von Flüchtlingen“ in ganz Europa mit den Worten ankündigt: „Wir MÜSSEN alle solidarisch sein … Wenn wir die Eingangstüren nicht öffnen, dürfen wir auch nicht überrascht sein, wenn die Ünglücklichen dieser Welt die Türen einrennen. … Man muss die Türen öffnen!“ (Vor diesem eigenartigen Rechtsverständnis warnt hingegen Nigel Ferrage eindringlich – ab Min. 11.10): https://www.youtube.com/watch?v=T2YslMwJ8X8

Was ist eigentlich ein „Flüchtling“? Der Begriff des Flüchtlings ist in Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert:
„Flüchtling ist eine Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.“
Sog. Wirtschaftsflüchtlinge – und bei den meisten aus Afrika handelt es sich um solche – sind also gar keine „Flüchtlinge“ im Rechtssinne, die einen Anspruch auf Asyl i. S. v. Art 16 a GG haben könnten, sondern um „Eindringlinge. Sie sind so wenig ‚Flüchtlinge’ wie die Deutschen, die auf RTL oder Pro7 ihr Glück im Ausland suchen“ (Martin Biermann auf FB).

Auch wer vor der Polizei flieht, ist ein „Flüchtling“…
<<< Udo Ulfkotte: Mal zur Klarstellung: In Europa heißen viele Asylforderer in den Medien verniedlichend „Flüchtlinge“, weil sie als Kriminelle vor der Polizei in ihren Heimatländern flüchten. Denn: Auch wer vor der Polizei flieht, ist ein „Flüchtling“… Darüber berichtete jetzt mit allen Fakten zu solchen Kriminellen auch die BBC… Kein Wort dazu in deutschsprachigen Lügenmedien… Das, was deutsche Journalisten hier betreiben, ist für mich subjektiv eindeutig Gesindelschutzjournalismus… >>> http://www.bbc.com/news/26677428

Fazit: Es ist nicht unsere Aufgabe, in jeder Hinsicht „unbegrenzt“ Wirtschaftsflüchtlinge aufzunehmen, die Christen schon auf der Fahrt nach Lampedusa ermorden und von denen jederzeit auch eine IS-Fachkraft ihren Bombengürtel umschnallen könnte (schließlich haben nicht nur internationale Verantwortung, sondern zuförderst dem eigenen Volk gegenüber); wohl aber ist es unsere Aufgabe, ´nein´ zu sagen zu kriegstreiberischen Machenschaften von USA und NATO und endlich aufzuhören, der drittgrößte Waffenlieferant der Welt zu sein etc.

Wirklich politisch Verfolgten (und Kriegsflüchtlingen) muss natürlich geholfen werden, aber dazu muss die EU ein sog. Botschaftsasylverfahren vor Ort in den Herkunftsländern durch neu zu errichtende Behörden einführen, außerdem militärisch abgesicherte und menschenwürdige Lager an den Grenzen zu Kriegsgebieten errichten, wo Notleidende Asylanträge stellen können, die dann bei kursorischen Erfolgsaussichten sogar von dort nach Europa verbracht werden. Nur dass einfach ALLE hier als angebliche „Flüchtlinge“ eigenmächtig über das Mittelmeer eindringen können sollen, das halte ich für eine irrationale Vorstellung.

Merke(l): Es gibt kein „Menschenrecht“ auf illegale Einwanderung in fremde Staaten! Und wenn von einem solchen ´Menschenrecht´ binnen 1 bis 2 Jahren millionenfach Gebrauch gemacht wird, dann ist das nichts anderes als Invasion, wenn nicht sogar Krieg ohne Kriegserklärung gegen das einheimische Volk mit neuartigen Methoden. Teile der politischen Klasse, die Derartiges aktiv unterstützen, sollten wegen Hochverrats strafrechtlich belangt werden.

Erinnern Sie sich noch an die Lenor-Werbung aus der guten alten Zeit? „Siehst Du! Jetzt hast Du ein schlechtes Gewissen!“ Man stelle sich einmal so eine Lampedusa-Talkshow wie bei Maischberger und Jauch anlässlich der weltweit durchschnittlich täglich 1600 Verkehrstoten vor. Allein in Deutschland sind es 300 Verkehrstote pro Monat. Nach der Gedenkminute bei Jauch: Einmütige Forderung, Kraftfahrzeuge abzuschaffen. Oder wenigstens überall nur noch Schrittgeschwindigkeit. Plakate werden verteilt: „Autofahrer sind Mörder!“ Frau Roth ruft zu 1. Mai-Demonstrationen gegen die Automobilindustrie auf, etc.

(Wiki „Verkehrstod“: „Bereits die Summe der nationalen Erhebungen ergibt jährlich weltweit ca. 600.000 Todesfälle, also täglich im Schnitt ca. 1.600. Die tatsächlichen Zahlen liegen jedoch wesentlich höher, da beispielsweise in einigen Staaten (speziell in Afrika) keine diesbezüglichen Statistiken geführt werden. Nach Erhebungen und Schätzungen von Weltbank und Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben weltweit jährlich etwa 1 Million (Weltbank) bis 1,2 Millionen (WHO 2003) Menschen an den Folgen von Verkehrsunfällen.[1] Die Zahl der Verkehrstoten liegt damit weit über den Opferzahlen von Krieg, Genozid oder Terrorismus. Die Anzahl der Verletzten wird auf jährlich etwa 40 Millionen geschätzt.“)

S. zum Thema „Flüchtlinge“ auch: http://www.heumanns-brille.de/lanz-lucke-lampedusa/

Politische Leitlinien der AfD

Ein beeindruckendes Beispiel für ´gelenkte Demokratie´ erhielt die AfD-Parteibasis bereits im März 2014 durch eine Email von Bernd Lucke, mit der die Mitgliederbefragung zu den ´Politischen Leitlinien der AfD´ eingeleitet wurde:

„… durch den Versuch, die AfD „rechts von der CSU zu verorten“, seien „2/3 unseres Wählerpotentials bedroht“. Man müsse „mit einem unmissverständlichem Votum der Mitglieder dagegen angehen.“ Hierzu erteile er „strikte Vorgaben“ für die Mitgliederbefragung …

In einer Mitglieder-Mail vom 1. November 2014 wollte Lucke sodann „allen den Parteiaustritt nahelegen, die kritisch über Zins- und Zinseszins, das Geldsystem oder eine goldgedeckte Währung, über den Einfluss amerikanischer Banken auf die Politik oder die Souveränität Deutschlands nachdächten (…) Nur durch gut funktionierende Teamarbeit im Vorstand konnte der Versand dieser Mail verhindert werden.“ http://www.welt.de/politik/deutschland/article135975592/AfD-Eine-Partei-bricht-mit-ihrem-Vorsitzenden.html

Noch deutlicher wird die Rücksichtslosigkeit der Versuche, eine bestimmte Parteilinie durchzusetzen, aber durch den „Richtungs-Mitgliederentscheid“.
(>> Text, s.: http://www.heumanns-brille.de/afd-mitgliederentscheid-text/)
Dieser soll – außerhalb eines Parteitages – die Mitglieder nicht nur „befragen“ oder deren Stimmungsbild einholen, sondern verbindlich – und unverrückbar für die Zukunft – programmatische Aussagen festlegen.

Lucke fordert, sich endgültig zu Westbindung, NATO, EU, politisch korrektem Verständnis von „Asylverfahrensrecht“ (gegen eine Kooperation mit Ferrage, Strache, Wilders etc., die das ´australische Modell´ befürworten) und „Religionsfreiheit“ (zugunsten des Islam) zu bekennen.

Die Parteispaltung bzw. Abspaltung sog. ´rechter´ – oder besser gesagt: nicht transatlantisch gesonnener – Kräfte soll nun vollendet werden. Der Showdown ist beschlossene Sache. Und er soll außerhalb eines Parteitages stattfinden.

Die grundsätzliche Thematik ist dem Publikum bekannt aus der (allerdings seinerzeit unverbindlichen) SPD-Mitgliederbefragung zur Frage einer großen Koalition mit Merkel. Unvergesslich, was für harsche Kritik schon dies in der Tagesschau fand und wie die verfassungsrechtlichen Bedenken auf Siegmar Gabriel geradezu heruntergeprasselten.

Mißtrauisch macht der etwa zeitgleich überraschende Rücktritt Hans-Olaf Henkels aus dem Parteivorstand, der erwartungsgemäß von der Presse in ihrem Kampf gegen die AfD als ´rechter´ Gefahr ausgeschlachtet wird. Selbst der Chefredakteur der Jungen Freiheit warnt die Parteibasis (sinngemäß) erneut eindringlich mit Untergangsphantasien davor, Sirenenklängen von ´rechts der CDU´ zu folgen.

Juristisch fragwürdig ist, dass „Mitgliederentscheide“ durchgeführt werden sollen, bevor überhaupt eine Verfahrensordnung hierfür existiert. § 20 V der Satzung: „Die Einzelheiten werden in der Verfahrensordnung für Mitgliederbefragungen und Mitgliederentscheide geregelt, die der Konvent beschließt.“ Ein Konvent ist aber noch nicht einmal konstituiert. Folge: Ein Mindestquorum existiert nicht. Ein kleiner Bruchteil der Mitglieder könnte hier einen historisch nicht nur für die AfD, sondern für Deutschlands und Europas Zukunft bedeutsamen Richtungsentscheid treffen. Insbesondere, falls die Mehrheit der Basis dem Irrglauben erliegt, man könne der Sache durch bloßes Ignorieren aus dem Weg gehen, statt schriftlich mit „Nein“ zu stimmen.

Fragwürdig ist aber vor allem der Mitgliederentscheid der Parteiführung in seiner konkreten Gestalt. Es handelt sich um ein Sammelsurium von „Thesen“, die von den Mitgliedern  nur in toto entweder mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten werden können.
Zum Teil sind sie überflüssig, nichtssagend, weil sie für alle Mitglieder nur Selbstverständliches bekräftigen, aber Gegnern des Richtungsentscheides natürlich implizit das Gegenteil unterstellen (z. B. ´Bejahung´ von Demokratie und Rechtsstaat). Zum Teil betreffen sie aber eben auch Gretchenfragen zu „Zielen“ (vgl. § 1 III ParteienG) und programmatischem Parteikern der AfD, wie noch zu zeigen sein wird. Insoweit gilt – analog zum sog. ´Parlamentsvorbehalt´ im Sinne der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts – der sog. „Parteitagsvorbehalt“ des § 9 III ParteienG, nach dem über programmatische Kernfragen ausschließlich der Parteitag als oberstem Parteiorgan befinden darf. Nur auf einem Parteitag ist eine offene Präsenz-Debatte in Form direkter Rede und Gegenrede möglich, was im Gerichtsprozess – jedenfalls soweit er rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen soll – dem ehernen „Gebot der mündlichen Verhandlung“ entspricht.

Nun legt die Parteiführung überraschend ein Rechtsgutachten des renommierten Parteienrechtlers Prof. Jörn Ipsen vor, in dem die rechtliche Zulässigkeit des konkret in Rede stehenden Mitgliederentscheids bejaht wird. Das Gutachten überzeugt allerdings nicht. Ipsen bezeichnet den Einwand eines Verstoßes gegen den Parteitagsvorbehalt selbst als „naheliegend“, räumt die verfassungs- und parteirechtliche Notwendigkeit einer „inhaltlichen Begrenzung“ programmatischer Mitgliederentscheide ein und gelangt zum Zwischenergebnis, dass ein Mitgliederentscheid jedenfalls nicht dem bisherigen – konkret: dem „vom Parteitag beschlossenen und beim Bundeswahlleiter hinterlegten“ – Parteiprogramm „widersprechen“ darf, weil damit die Grenze von der bloßen „Ergänzung“ zur unzulässigen „Ersetzung“ eines Parteitagsbeschlusses überschritten sei; er verneint das jedoch im Ergebnis.

Das in den zur Abstimmung gestellten Thesen enthaltene (unverrückbare) Bekenntnis zu einem Verbleib Deutschlands in der EU zieht Ipsen insoweit gar nicht erst näher in Betracht, da diese Aussage lediglich ein „Bekenntnis ohne programmatischen Charakter“ beinhalte.

Gleiches gilt nach Ipsen auch für das unverrückbare Bekenntnis zur „Religionsfreiheit“ (in der Lesart des Bundesverfassungsgerichts, s. hierzu: http://www.heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/) und das ausdrückliche Bekenntnis zur politisch korrekten Unterscheidung zwischen „Islam“ und „Islamismus“, kurz: Das Bekenntnis zur Islamisierung (z. B. Zulässigkeit von Moscheen, unabhängig von deren Anzahl, Größe und Benennung).

„Programmatisch“ im hier interessierenden Sinne sind nach Ipsens Dafürhalten lediglich die beiden Thesen zur „Einführung plebiszitärer Institute“ (auf Bundesebene) und „nach Auflösung des EURO-Währungsgebietes“. Insgesamt wiesen – so Ipsen – die Thesen sogar „einen Parteiprogrammen geradezu entgegengesetzten Charakter“ auf.

Es ist sehr fraglich, ob diese Argumentation vor Gerichten Bestand haben wird. Hier ein Auszug aus dem (nach wie vor auf der Webside der AfD/Bund zu findenden) „Wahlprogramm der Alternative für Deutschland“ gemäß Bundesparteitagsbeschluss vom 14.04.2013: Uneindeutig, wenn nicht sogar in sich widersprüchlich sind die dort beschlossenen Aussagen zur „Europapolitik: 

  • Wir bejahen ein Europa souveräner Staaten mit einem gemeinsamen Binnenmarkt.
    Wir wollen in Freundschaft und guter Nachbarschaft zusammenleben.
    (Anm.: Das wäre die „EWG“ in der Gestalt vor dem Vertrag von Maastricht).
  • Wir bestehen auf dem uneingeschränkten Budgetrecht der nationalen Parlamente. Eine Transferunion oder gar einen zentralisierten Europastaat lehnen wir entschieden ab.
  • Wir werden dafür sorgen, dass Gesetzgebungskompetenzen zurück zu den nationalen Parlamenten verlagert werden.
  • Wir werden uns für eine Reform der EU stark machen, um die Brüsseler Bürokratie abzubauen und Transparenz und Bürgernähe zu fördern.“

11.05.2015: In seiner heutigen Rundmail an die Parteimitglieder fasst Bernd Lucke zusammen: „… gibt es, vereinfacht gesprochen, zwei sehr unterschiedliche Gruppen von Mitgliedern: Die eine Gruppe kritisiert wichtige politische Fehlentwicklungen (z. B. Euro,  Energiepolitik, Bildungspolitik, Einwanderungsgesetze, Demokratiedefizite), akzeptiert aber die wesentlichen gesellschaftlichen Grundentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland.“

(Hier wäre eine kurze Erläuterung angebracht, von welchen „gesellschaftlichen Grundentscheidungen“ die Rede ist oder warum es nicht legitim sein könnte, diese in Frage zu stellen.)

Weiter behauptet Lucke: „Die programmatische Beschlusslage der AfD ist eindeutig im Sinne der ersten Gruppe“

Nein, ist sie nicht. Schon die Online-Abstimmung zu den „Politischen Leitlinien“ wurden seinerzeit in der Lucke-Rundmail vom 26.03.14 manipulativ eingeleitet, Zitat:

«Halten Sie sich dabei aber bitte strikt an zwei Vorgaben:

1. In den Leitlinien soll unser politischer Grundkonsens ausgedrückt werden.
Es geht nicht darum, kontroverse Positionen zu entscheiden.
Schlagen Sie deshalb nur Änderungen vor, die Ihrer Auffassung nach innerparteilich auf sehr breite Zustimmung stoßen werden.
(Anm.: Befehl zur Selbst-Zensur!)

2. Es geht nicht um Detailarbeit. Die Leitlinien sollen ein überschaubares, schnell lesbares Dokument sein, das grundlegende Positionen kurz beschreibt. Eingehendere Analysen sparen Sie bitte auf für unser Parteiprogramm, mit dessen Erarbeitung wir unmittelbar nach den Leitlinien (und der Europawahl) beginnen sollten.

3. Wenn Sie Vorschläge für die Leitlinien machen, dann achten Sie bitte darauf, dass die politischen Positionen aus unserem Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Subsidiarität und sozialer Marktwirtschaft ableitbar sind. Sie können sich auch auf andere Prinzipien, die in der Eurokrise verletzt worden sind, beziehen, etwa auf das Gebot der Transparenz, der Verantwortung gegenüber der heutigen oder den künftigen Generationen.»

Die unverbindliche Online-Abstimmung von März/April 2014 war manipulatives Theater. Die Mitgliederschaft wurde von vorne herein von „eingehenderen Analysen“ und Versuchen abgehalten, auch unkonventionelle Vorschläge zur Abstimmung zu stellen, die möglicherweise den Rahmen einer politischen Korrektness gesprengt hätten. Und sie ersetzt keinen Parteitagsbeschluss. Ein von der Mitgliederschaft beschlossenes Parteiprogramm steht nach wie vor aus. Es wurde bislang nur über „Wahlprogramme“ abgestimmt.)

„ – und ich bin der festen Überzeugung, dass diese die große Mehrheit der Parteimitglieder ausmacht.“

(Deutschland, Europa, aber auch der Afd selbst wäre zu wünschen, dass Lucke hier irrt).

„Ich sehe im wesentlichen drei Probleme, die den Bestand der Partei gefährden (…): 
1. Der Verlust „bürgerlicher“ Mitglieder.“

(Kein Wunder: Kleinbürger wurden offiziell ausgeladen von Hans Olaf Henkel: „Wir sind nicht die Partei der kleinen Leute“; das mittlere Bürgertum versteht vielfach noch nicht, worum es geht, weil die AfD keinen Mut hat, es deutlich genug zu erklären; und das meist kosmopolitisch orientierte Großbürgertum bleibt gerne bei CDU oder FDP, weil es aus eigener Interessenlage heraus keinen Grund sieht, vom globalen Neo-Liberalismus abzurücken).


11.Mai 2015 (22.22 Uhr
): Die Bundesgeschäftsführung hat den „Richtungs-Mitgliederentscheid“ des Herrn Geiger nunmehr allen Afd-Mitgliedern als Stimmzettel zugeleitet; man hat entschieden, dass – entgegen den Vorgaben des Antragstellers Geiger – nun doch über jede einzelne „These“ separat abgestimmt werden soll. Auch das ist rechtswidrig. Denn §20 IV der Parteisatzung lautet: „Die Antragsteller legen durch die Antragsschrift fest,
a) ob ein Mitgliederentscheid oder eine Mitgliederbefragung beantragt wird,
b) über welche mit „Ja“ oder „Nein“ zu entscheidende Frage abgestimmt werden soll.“

Ein Gegengutachten des Prof. Dr. jur. Herbert von Arnim bestätigt zwischenzeitlich das hier gefundene Ergebnis, dass der Richtungs-Mitgliederentscheid wegen Verstoßes gegen den Parteitagsvorbehalt des § 9 III ParteienG unzulässig ist.

Ob der Mitgliederentscheid noch vor Ablauf der Abstimmungsfrist (07. Juni 2015) im Eilverfahren vom Bundesschiedsgericht oder einem Verwaltungsgericht gekippt werden kann, ist fraglich. Es stellt sich daher die Frage, wie die Mitglieder der AfD mit dem Stimmzettel umgehen können. Siehe hierzu http://www.heumanns-brille.de/anmerkungen-zum-afd-richtungs-mitgliederentscheid/

 

Völkermord

Singularität des Holocausts?

Erschütternde Doku auf dem Sender Phönix (Samstag, 18.04.15, 22.30 Uhr) über den vor 100 Jahren von den Türken verübten GENOZID an den christlichen Armeniern. Glücklicherweise hatten wir von dem christlichen Historiker und Autor Michael Hesemann, der über die Thematik gerade ein Buch veröffentlichte http://www.amazon.de/V%C3%B6lkermord-den-Armeniern-Michael-Hesemann/dp/3776627557, rechtzeitig den Programmhinweis erhalten … Das Fazit vorneweg: Die Türkei war zu dieser Zeit quasi ein einziges KZ (https://www.youtube.com/watch?v=NctUH1w_-fo&feature=youtu.be).

Viele Originalaufnahmen mit bis auf die Knochen abgemagerten Kindern wirken wie aus Nazi-KZs. Das wurde mit alten Filmaufnahmen und vielen seinerzeit schriftlich festgehaltenen Aussagen von z. T. hochrangigen Zeitzeugen (aus Berliner Archiven) bewiesen, die in der Doku durch bekannte Schauspieler verlesen wurden, s. auch hier: http://beta.nzz.ch/international/europa/man-treibt-sie-in-die-wueste-um-ihre-kraft-zu-brechen-1.18519809.
Die von KINDERN abgehackten Hände waren so zahlreich, dass man damit kilometerweit hätte Straßen pflastern können, hieß es u. a. Pogrome und geradezu satanischer Sexualsadismus im ganz großen Stil, unvorstellbare Greueltaten – an Männern, Frauen, Kindern, Jungen, Alten, Kranken und Gesunden! 1,5 Millionen  Menschen abgeschlachtet, vergewaltigt, verstümmelt, verdurstet, in den eigenen Fäkalien vermodert, verhungert, oder bei den Deportationen vor Erschöpfung gestorben. Mütter ließen aus Verzweiflung ihre kleinen Kinder und Säuglinge auf der Straße verdursten oder ertränkten sie, um sie von ihren Qualen zu erlösen. Sie selbst sehnten sich nicht nach Brot, sondern nach Gift, denn Brot würde ihr Leiden nur verlängern. Es war zum Heulen, das anzuschauen! Fiese Crux: Nachdem man nicht nur viele wohlhabende Armenier, sondern auch deren ERBEN gleich MIT getötet hatte, verlangte die jungtürkische Regierung von deren Versicherungen Auskehr der Lebensversicherungssummen! Erst hier – als es ums Geld ging – stießen sie dann erstmals auf ´Widerstand´…

Als ich das alles sah, wurde mir klar, warum dieser erste Völkermord des 20. Jahrhunderts so lange ´Verschlusssache´ war – obwohl der „Völkerbund“ als historischer Vorläufer der UN gerade als Reaktion der Völkergemeinschaft auf den Genozid an den Armeniern überhaupt erst entstanden ist!

Zum einen war das ´Abendland´ seinerzeit mit dem ersten Weltkrieg beschäftigt – und hat bequem weggeschaut (so wie  ja auch heutzutage, wenn Christen abgeschlachtet werden http://www.religiousfreedomcoalition.org/2015/04/13/armenian-genocide-then-and-now/). Deutschland hatte zwar Protestnoten gesandt, wollte aber den verbündeten Osmanen nicht wirklich in die Parade fahren, obwohl es aufgrund seiner technischen, ökonomischen und politischen Überlegenheit ein Machtwort hätte sprechen können –  eine weitere Schande für Deutschland!

Andererseits aber durfte die pseudoreligiöse Doktrin von der „Singularität“ des Holocausts, mit der wir alle aufgewachsen sind und die bis heute dazu dient, die Deutschen vom aufrechten Gang abzuhalten und Tribut für die Vergangenheit leisten zu müssen, NICHT ANGETASTET werden! In Wahrheit war gerade dieser erste Völkermord 20 Jahre später „Blaupause“ für Hitler, der sich wegen ihm sicher war, mit seinen Völkermord an den Juden genauso ungestraft davon zu kommen, wie die jungtürkischen Paschas. Das Staatsoberhaupt der jungtürkischen Regierung durfte nach der Machtübernahme durch Atatürk sogar seinen Lebensabend ruhig und komfortabel in Berlin verbringen und erhielt später noch ein geradezu triumphales Staatsbegräbnis!

Drittens will man natürlich auch – politisch korrekt – verhindern, dass – neben türkischem Chauvinismus und Nationalwahn – der ISLAM mit auf die Anklagebank gerät. Während Obama noch 2007 als Senator öffentlich deklarierte, dass es „ohne Zweifel“ einen Genozid an den Armeniern gegeben hätte, sagte er schon bei seiner Antrittsrede als Präsident nichts mehr dazu, gefällt sich heute als Islamappeaser und hält – als mächtigster Mann dieser Erde – lieber die Klappe (viele glauben, er sei Muslim, s. http://dtj-online.de/grossmutter-von-obama-besucht-mekka-52513). Auch die derzeit 30 Millionen (!) Sklaven – meist Schwarze – in muslimisch dominierten Ländern wie Mauretanien und Pakistan scheinen ihn nicht sonderlich zu interessieren. Obviously the global ´agenda´ has changed!

Nichts Neues unter der Sonne

Aber eines blieb seit 100 Jahren unverändert: Die ´westliche Wertegemeinschaft´ schont ihren NATO-Verbündeten Türkei (ebenso wie Saudi Arabien und Katar). Während das EU-Parlament in diesem Falle immerhin (ausnahmsweise) Rückgrat zeigt, buckelt vor allem unsere GROKO-Bundesregierung geradezu unterwürfig und unterstreicht damit das absolute Primat des Ökonomischen, anstatt weitere Kooperation von einem klaren Schuldeingeständnis Ankaras abhängig zu machen. http://www.phoenix.de/regierung_vermeidet_voelkermord/955180.htm

Trotz geradezu höhnischer Weigerung Erdogans, den Völkermord einzugestehen, der herausfordernd „Beweise“ verlangt, ohne die „das türkische Volk“ gar nicht erst anfangen würde, „sich zu rechtfertigen“. Trotz nachweislicher türkischer Unterstützung des IS und menschenrechtswidriger Kurdenpolitik. Heute alles so wie vor 100 Jahren – nichts Neues unter der Sonne! Man muss sich das mal vorstellen: In Istanbul werden bis heute STRAßEN nach den damaligen drei „jungtürkischen“ Führern benannt! Wie ja auch bis heute Moscheen in Deutschland nach osmanischen Kalifen und Massenmördern benannt werden … und dennoch die Türkei der EU beitreten soll – oder war es umgekehrt(?) – ein Unding!

Zur Entlastung der Türken muss man fairerweise konzedieren, dass nach der Ermordung des türkischen Filmemachers, der den Völkermord thematisiert hatte, sehr viele Demonstranten auf den Straßen Ankaras Aufdeckung der staatlichen Lügen verlangten – trotz bis heute bestehender Strafandrohung und Gefahr der Inhaftierung für die Behauptung eines türkischen Völkermords. Auf Plakaten las man: „1.500.000 + 1“ oder „Wir sind Armenier“. Aber nach wie vor läßt sich eine Mehrheit vom Demagogen Erdogan an ihrem übersteigerten Islam-Nationalismus packen, wie sich zeigte, und wählt dementsprechend. Mit Speck fängt man Mäuse!

Angesichts der abschüssigen Bahn, auf der sich die Welt befindet, beruhigt es mich ungemein, dass meine Landeschefs gerade im Landtag NRW zwei weltbewegende „Volksinitiativen“ der AfD bewarben: „Die eine richtet sich gegen den Zwang, Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen, die andere fordert größere Mindestabstände zwischen Windkrafträdern und Wohngebieten.“ Nicht, dass das etwa unwichtig wäre. Aber selbst die WELT kommentiert fast schon enttäuscht: „Der Auftritt der beiden beweist, wie sehr die AfD sich inzwischen den anderen Parteien angenähert hat, obgleich sie doch schon im Namen für sich beansprucht, eine Alternative zu den etablierten Parteien zu sein“ – um sich dann aber schnell wieder im nüchternden Tenor in den Chor der über der AfD kreisenden Krähen einzureihen.  http://www.welt.de/print/wams/nrw/article139749220/Ziemlich-beste-Feinde.html

Aber auch die Hoffnung der AfD-Mitglieder stirbt zuletzt …

 

 

Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen.

Artikel in der Jungen Freiheit vom 17.04.2015 (Forum, Seite 18): „Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen.“ Das Bundesverfassungsgericht und sein ´Supergrundrecht´ der Religionsfreiheit.  http://heumanns-brille.de/wp-content/uploads/2016/10/2015-04-17-JF-17-15-Seite-18-Rubrik-Forum-1.pdf

Vorbemerkung: Mit seiner Rechtsprechung zur „Religionsfreiheit“, die im jetzigen Kopftuchbeschluss ihren vorläufigen Höhepunkt findet, stellt das Bundesverfassungsgericht den Islam nicht nur gleich, sondern privilegiert ihn. Indem es dem Gesetzgeber den Versuch einer gereralisierenden Gefahrenabwehr explizit „verbietet“, leistet es der Islamisierung Vorschub. In einem jahrzehntelangen Prozess juristischer Selbstentwaffnung warf es hierzu hergebrachte Verfassungslehre über Bord, kehrte den emanzipatorischen Impetus des Grundgesetzes in sein Gegenteil – und blendete nicht zuletzt bekannte Fakten zum Islam aus, die sachkundigere Spatzen längst von allen Dächern pfeifen. Als ´Hüter der Verfassung´ hat das Gericht damit ebenso versagt wie schon angesichts der „europäischen Integration“, die Haushaltshoheit und Staatlichkeit auflöste. Insgesamt ist das Gericht dadurch selbst tief in die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstrickt. Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen. weiterlesen

Religionsfreiheit

Darf man bei Asylrecht und Einwanderung die Religionszugehörigkeit berücksichtigen?

These: Man sollte das sogar, wenn man kein Rassist sein will. Denn es ist vernünftiger, nach Religionszugehörigkeit zu differenzieren, als nach Herkunft oder Ethnie.

„Deutschland wird sich in den nächsten dreißig Jahren dramatisch verändern. Im Moment kommen Zehntausende, die keinerlei Beziehung zu diesem Land, seiner Geschichte, seiner Kultur haben, und dies auch gar nicht wollen. Wenn diese Zuwanderer politische Parteien gründen, wird es nichts geben, was dieses Land zusammenhält. (…) Ich zumindest rate meinen Kindern, ihre Zukunft nicht hier zu planen.“

So Dr. Nicolaus Fest im Interview der Jungen Freiheit (Ausgabe vom 10.04.2015) https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2015/ex-bild-journalist-fest-erneuert-islam-kritik/ (Mehr aus dem JF-Interview: http://www.heumanns-brille.de/nicolaus-fest-bleibt-fest/)

Grenzen der Meinungsfreiheit

Der ehemalige stellvertretende Chefredakteur der Bild am Sonntag war schon im Juli 2014 mit seinem Leitartikel-Kommentar „Islam als Integrationshindernis“ in der Bams an die Grenzen der Meinungsfreiheit gestoßen, als er deklarierte:
Ist Religion ein Integrationshindernis? Mein Eindruck: nicht immer. Aber beim Islam wohl ja. Das sollte man bei Asyl und Zuwanderung ausdrücklich berücksichtigen! (…) Mich stört die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund. Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle. Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht.“ http://www.bild.de/news/standards/religionen/islam-als-integrationshindernis-36990528.bild.html.

Verfolgte Christen aus diesen Regionen bringen dieses Integrationshindernis nicht mit sich – im Gegenteil, wie Peter Scholl-Latour uns angesichts der Christenverfolgung im Orient durch IS & Co. erklärte.

Rassismus-Vorwurf

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Özcan Mutlu geißelte Fests Äußerung und spricht von „Haßtiraden“ und „Rassismus pur“. Aber Kritik an einer Religion kann nicht gleichgesetzt werden mit Diffamierung der Menschen, die dieser Lehre anhängen; das gilt auch für den Islam. Ein ähnlicher Kurzschluss ist ihre Verwechslung mit „Rassismus“: Religionen sind keine Rassen.

Vollends lächerlich wirkt der Rassismus-Vorwurf aus dem Munde des türkischen Ministerpräsident Davutoglu gegenüber Papst Franziskus und dem EU-Parlament, weil diese den Genozid an den (christlichen) Armeniern beim Namen nennen. htps://jungefreiheit.de/politik/ausland/2015/tuerkei-papst-schuert-rassimus/

Man sollte nie vergessen, was Staatspräsident Erdogan vor dessen Inhaftierung durch die kemalistische Regierung deklamierte:
„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“
http://www.welt.de/print-welt/article341831/Reformer-oder-Wolf-im-Schafspelz.html

Von den echten Hardlinern – Anhängern des Erdogan-Ziehvaters Erbakan oder den Islamnazis „Graue Wölfe“, die sich noch im April 2015 zu Tausenden in NRW ein Stelldichein geben werden -, mal ganz zu schweigen. http://www.blu-news.org/2015/04/07/graue-woelfe-kommen-nach-oberhausen/

Wer sich aber der Islamisierung Europas entgegenstemmt, wird schon ´mal mit „Goebbels“ und der „NSDAP“ verglichen: https://afdwatchafd.wordpress.com/2014/12/11/afd-mitglied-heumann-in-gobbels-manier-afd-auf-den-spuren-der-nsdap/

Nicolaus Fest handelte sich mit seinen Statement einen gewaltigen politisch korrekten ´Shitstorm´ ein. Stefan Niggemeier titulierte hämisch: Islamhassender „BamS“-Vize erschreibt sich „herrlichen Shitstorm“ und eine Art Abmahnung. „Er geht soweit, zu suggerieren, dass man doch vielleicht das Gewähren von Asyl auf Nicht-Muslime beschränken könnte, was nicht nur viel über sein Bild von Moslems sagt, sondern auch über seine Vorstellung, was das Grundrecht auf Asyl eigentlich bedeutet.“
Statt dem nun seine Vorstellung vom Asylrecht und sein „Bild von Moslems“ gegenüber zu stellen, begnügt sich Niggemeier mit ´Petzen´ und Vorführung des Angeklagten im Stile Freislers. Auch die Strafe steht von vorne herein fest: Für Journalisten, die ein negatives Werturteil zum Islam abgeben, dürfe „kein Platz“ bei der Bams sein: Feuern! (Danke, Herr Niggemeier, setzen!)

Scharfe Kritik kam auch von Bild-Chef Kai Diekmann, der seinen Kollegen Fest auf BILD zurechtwies: „Keine Pauschalurteile gegen den Islam!“ http://www.bild.de/news/standards/bild-kommentar/keine-pauschalurteile-ueber-den-islam-36999364.bild.html
Es fehlt nur noch die Fatwa. Dabei hatte die „BILD“-Zeitung noch eine Woche zuvor mit Blick auf die muslimischen „Juden-ins-Gas“-Demos gegen Israel noch lauthals appelliert „Antisemitismus in Deutschland nicht schweigend hinzunehmen“. Aber wenn jemand wie Fest daraufhin in logischer Konsequenz die ´Religion des Friedens´ dafür kritisiert, in Koran und Hadithen den ideologischen Nährboden für eben diesen Antisemitismus zu liefern, zieht BILD die politisch korrekte Notbremse. Das ist verlogen.

Links-neoliberale Agenda

Weniger Skrupel mit „pauschalen Werturteilen“ haben linke Meinungs-Führer bei sogenannten „Rechten“, die – im Gegensatz zu Linkspopulisten und Linksextremisten – stets sofort an Ort und Stelle exkommuniziert werden: da wird nicht lange gefackelt, ob diese nun moderat oder extrem sind. In Bausch und Bogen verdammt werden alle, die sich als Sand im Getriebe der links-grün-neoliberalen Agenda des Establishments erweisen: Pegida-Demonstranten, EURO-Gegner, Afd-Wähler, EU-Gegner, US-/NATO-Gegner, Patrioten, TTiP-Gegner, Islam-Gegner, Christen etc.. Vorneweg beim Hetzen: ARD und ZDF. http://www.heumanns-brille.de/rassismus/

Dabei zeigen die Plakate der bis heute aktiven Friedensbewegung aus den 80er-Jahren, dass es große Schnittmengen zwischen ´links´ und ´rechts´ gibt: „NO-NATO“ und „Ami go home“ heisst es da. Genau deshalb kam es bei den jüngeren Mahnwachen zu Differenzen, mit wem man eigentlich politisch korrekterweise zusammen für Frieden in der Ukraine demonstrieren dürfe.

Jede Islamkritik sollte fairerweise konzedieren, dass der Westen seit 100 Jahren ´Öl ins Feuer´ kippt: http://www.heumanns-brille.de/neo-kolonialisierung-und-islamistischer-terror/

Das heisst aber noch lange nicht, dass Terror nichts mit dem Islam, sondern nur mit bösen Geheimdiensten zu tun hätte. https://conservo.wordpress.com/2015/05/06/geheimpapier-enthullt-totalitare-infiltrationsplane-zur-eroberung-europas/
Denn der Westen ist nicht alleinverantwortlich für islamischen Terror:
„Wenn pakistanische Taliban Mädchen erschießen, weil sie in die Schule gehen, Helfer erschießen, die Kinder gegen die Kinderlähmung impfen wollen, nigerianische Radikale von Boko Haram ganze Dörfer auslöschen und die Frauen versklaven, philippinische Piraten Menschen kidnappen um für sie im Namen von Allah Lösegeld zu erpressen, dann ist es einfach nur noch schwachsinnig, für den Terror in der Welt den Westen im allgemeinen und die Amerikaner im besonderen verantwortlich zu machen.“ 
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/islam_fuers_Poesiealbum)

Zurück also zu Mullah Diekmann: „Wer eine Religion pauschal ablehnt, der stellt sich gegen Millionen und Milliarden Menschen, die in überwältigender Mehrheit friedlich leben.“ Ach ja? Nach dieser Logik „stellen sich“ – erstens – z. B. Atheisten, die jegliche Religion „pauschal ablehnen“ gleich gegen mehrere Milliarden Menschen. Und – zweitens – ist das Projektion: Der eigene ´Kurzschluss´ von Meinung auf den Wert des dahinterstehenden Menschen, den man im täglichen ´Kampf gegen rechts´ trainiert, wird dem Islamkritiker unterstellt.

Die Shitstormer wollen partout alle Religionen gleichbehandelt sehen, ihr Motto: In der Nacht sind alle Katzen grau. Je weniger sie von den einzelnen Religionen wissen (wollen), um so unerbittlicher beharren sie auf ihrer undifferenzierten Betrachtungsweise und fordern sie bei allen ein.

Aber auch die, die es besser wissen müssten – Kirchenfunktionäre und viele „christliche“ Politiker – reden ihnen nach dem Mund. Anscheinend vergessen sie die Regensburger Vorlesung von Papst Benedikt, die 2006 internationales Aufsehen erregte: Dort hatte Benedikt  den byzantinischen Kaiser Manuel II. Palaeologos zitiert, der 1391 im Dialog mit einem gebildeten Perser über Christentum und Islam sagte: „Zeig mir doch, was Mohammed Neues gebracht hat und da wirst du nur Schlechtes und Inhumanes finden wie dies, daß er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch das Schwert zu verbreiten“. http://www.heumanns-brille.de/papst-benedikt-regensburger-vorlesung/ „Heute könne man sagen, ohne befürchten zu müssen, widerlegt zu werden, daß Papst Benedikt XVI. 2006 in Regensburg recht hatte. (…) Die anhaltende Gewalt bringe auf unmißverständliche Weise die wahre Natur des dschihadistischen Islams ans Licht und bietet uns die Gelegenheit, „die Regensburger Rede ohne politisch korrekte Scheuklappen neu zu lesen.“ http://www.katholisches.info/2014/09/22/islam-benedikt-xvi-hatte-mit-regensburger-rede-recht-aber-weite-teile-der-kirche-haben-rede-vergessen/?hc_location=ufi

Diekmann aber setzt apodiktisch noch eins drauf: „Genau solche Auseinandersetzung entlang religiöser Grenzen wollen wir NICHT. Wir wollen sie nicht führen, nicht befördern und nicht herbeischreiben. Denn sie enden immer verheerend – das hat die Geschichte oft genug gezeigt!“ Aber lernen wir nicht – ganz im Gegenteil – aus der Geschichte, dass gerade Appeasement gegenüber totalitären Weltanschauungen „verheerende“ Auswirkungen haben kann? Auch die Gegenwart in islamisch dominierten Staaten mit ihrer hunderttausende betreffende Christenverfolgung stützt das Diktum Diekmanns kaum: Verfolgte und abgeschlachtete Christen brauchten weder einen Diekmann, noch das Bundesverfassungsgericht mit seinen Kopftuch-Beschlüssen, die ihnen den Mund verbieten, das hatten sie schon selber begriffen – aber was hat ihnen ihr Schweigen genützt?!

Religionsfreiheit

Einerseits sind Menschen muslimischen Glaubens so unterschiedlich wie innerhalb anderer gesellschaftlicher Gruppen auch; andererseits ist der Islam, da wo er als Religion ernst genommen wird, ein Integrationshindernis, weil sich die im Koran angeordnete Scharia nun einmal nicht mit Demokratie und Menschenrechten vereinbaren läßt. http://www.heumanns-brille.de/islam-und-demokratie/

Das Islamproblem in Europa ist im Wesentlichen ein Problem der Quantität. Richtig ist zweifellos, dass nicht jeder Muslim islamischem Fundamentalismus zugeneigt ist. Viele hierzulande mögen auch ´Pro-forma-Muslime´ sein, ähnlich der  vielen Christen, die man nie in der Kirche sieht und auch sonst ´den lieben Gott einen guten Mann sein lassen´, zumal im Koran Apostasie mit schweren Strafen bedroht ist (und in vielen islamischen Staaten auch heute noch mit dem Tode bestraft wird). Dennoch ist es eine unbestreitbare Tatsache, dass bereits eine qualifizierte muslimische Minderheit aufgrund ihrer betont engen Solidarität untereinander und der auf diese Weise verursachten einschüchternden Lautstärke im öffentlichen Raum schon aktuell zu kaum mehr zu bewältigenden gesellschaftlichen Problemen führt. Ähnliches lässt sich weltweit beobachten und muss daher etwas mit dem Islam zu tun haben. Die Zustände in den schon bisherigen hiesigen Parallelgesellschaften – von Sarrazin (SPD) und Heinz Buschkowsky (SPD) und vielen anderen eindrucksvoll kommentiert – sollten als Beleg dafür ausreichen, dass ein Weiter-so in die Sackgasse führen muss.

Ein Blick auf die 1400-jährige Eroberungsgeschichte des Islam gibt – jedenfalls im Dreiklang mit islamischen Schriften und der heutigen Realität islamisch dominierter Staaten – eindeutigen Aufschluss: Der Islam ist ein klug erdachtes, quasi-organisches „Dschihad-System“, um auf den bekannten Buch-Titel des Soziologen Manfred Kleine-Hartlage zu rekurrieren. http://korrektheiten.com/2011/04/23/dschihad-system-islam/
Ihm zufolge findet Dschihad auf unterschiedlichen Ebenen statt, die miteinander Synergieeffekte erzeugen: Keineswegs primär gewaltsam, sondern insbesondere auf friedlichem, heutzutage sogar demokratischem Wege durch Asyl, Zuwanderung, Familiennachzug, größere Fertilität, Einschleusung radikaler Imane, Finanzierung durch Scharia-Staaten wie Saudi-Arabien und Katar – und natürlich Konversion bzw. Radikalisierung liberaler Muslime. http://www.heumanns-brille.de/heumann-interview-journalistenwatch/
Eine unkontrollierte Massenzuwanderung von Muslimen nach Europa sollte also gestoppt werden, bevor ein point-of-no-return in Richtung Scharia eintritt. Von den täglich zunehmenden Gefahren eines 9/11 in deutschen Städten ganz zu schweigen.

Wenn aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Akt wehrhafter Demokratie im Asyl- und Zuwanderungsrecht ein Generalverdacht gegenüber Muslimen erforderlich ist, um die schrittweise Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verhindern, dann ist das eben so. Das im Grundgesetz vorgesehene Widerstandsrecht (Art 20 Absatz IV) macht das sogar zur sittlichen Pflicht, sagt der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider im Interview: https://www.youtube.com/watch?v=0W6CkukQVu4 (s. auch dessen Monographie „Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“, erschienen 2010 im Duncker & Humblot-Verlag: http://www.kaschachtschneider.de/component/content/article/2-aktuelles/23-verfassungswidrigkeit-islamischer-religionsausuebung-in-deutschland.html).

Das ist schlichte, aber unabweisbare polizeirechtliche Logik. Andernfalls wird auf kurz oder lang auf demokratischem Wege Scharia, weltliche Iman-bzw. Mullah-Herrschaft, Subordination der Frauen und ´Dhimmi´-Status aller ´Ungläubigen´ in Europa eingeführt werden, daran sollte niemand zweifeln.

Verfassungsschutz

In Wahrheit glaubt niemand ernsthaft daran, dass sich ein „EURO-Islam“ – ohne Scharia, ohne Koran, ohne den Religionsgründer Mohammed – durchsetzt.
Doch, halt! Der sogenannte „Verfassungsschutz“ – jedenfalls in Bayern: Der dortige Landesverband der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa e. V. /BPE http://www.paxeuropa.de/ – immerhin ständig Teilnehmerin auf OSZE-Konferenzen – wurde wegen „islamfeindlicher“ Bestrebungen im Landesverfassungsschutzbericht 2013 erwähnt, weil sein ehemaliger Landesvorsitzender Michael Stürzenberger seinerzeit im Zusammenhang mit dem geplanten ´Zentrum für Islam in Europa – München´(ZIE-M) nicht nur vor einer „Islamisierung des Abendlandes“ warnte, sondern laut darüber nachdachte, Muslime vor die Alternative „Abschwören von verfassungsfeindlichen Bestandteilen des Korans oder Abreisen“ zu stellen, womit der Bogen überspannt war. Später ist er selbst wieder davon abgerückt. Die BPE versucht nun, den Makel in einem über mehrere Instanzen geführten Prozeß  gegen den Freistaat Bayern wieder los zu werden, in dem die Gretchenfrage endlich einmal prozessual ausgefochten wird: Wo sind die juristischen Grenzen von Meinungs- und Religionsfreiheit für Islamkritiker? Und wer ist aus Sicht des „Verfassungsschutzes“ Bock – und wer Gärtner? Auch in der AfD sollte man einsehen: „Der Verfassungsschutz hat nicht immer recht!“ http://patriotische-plattform.de/blog/2015/04/24/standpunkt-der-patriotischen-plattform-der-verfassungsschutz-hat-nicht-immer-recht/

Das Bundesverfassungsgericht und sein  Supergrundrecht der Religionsfreiheit   

Eine entscheidende Rolle bei der Ausbalancierung der aufklärerischen Ideale „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ (>> http://www.heumanns-brille.de/aufklaerung/) spielt das Bundesverfassungsgericht, insbesondere seine Judikatur zur  „Religionsfreiheit“ (Art 4 GG):
„Die Dogmatik der Religionsgrundrechte wirft Fragen nach Meinen, Wissen und Glauben, nach politischer Freiheit und religiöser Herrschaft, nach Diesseits und Jenseits, nach Staat und Religion auf, die Frage nach einer Republik, deren fundamentales Prinzip die Freiheit der Bürger ist, die demokratisch zum Recht finden.http://www.amazon.de/Grenzen-Religionsfreiheit-am-Beispiel-Islam/dp/3428135059

In der Tat! Hierzu ein paar Gedanken.
Links-liberale Gleichheits-Ideologie verlangt nicht nur Chancen-, sondern Ergebnisgleichheit: durch Quoten und ´Diskriminierungs´-Verbote. Eine so verstandene „Gleichheit“ steht aber auf Kriegsfuß mit der „Freiheit“ – auch sie eines der aufklärerischen Ideale -, die zwar zwingend Gleichberechtigung (vor dem Gesetz) erfordert, aber „Gleichstellung“ gerade nicht verträgt. Daher dürfte z. B. der in den 90er Jahren in das Grundgesetz eingefügte, von der Europäischen Union verordnete ´Gender´-Artikel (3 Absatz II Satz 2 GG) verfassungswidrig sein: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin – nachdem es im vorangehenden Absatz 1 noch lapidar (seit 1949) heißt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wie soll sich der oberste Gleichheitssatz der Verfassung mit dem Diktat „Quote vor Leistung“ in Einklang bringen lassen? Dadurch werden heutzutage Männer gegenüber Frauen diskriminiert, z. B. im öffentlichen Dienstrecht. Das grundlegende Spannungsverhältnis zwischen Freiheit, Gleichberechtigung und ´Anti-Diskriminierung´ bringt eine amerikanische Journalistin pointiert auf die Formel: „Das Recht auf Diskriminierung ist die Essenz der Freiheit“.  https://jungefreiheit.de/kolumne/2015/das-recht-auf-diskriminierung-ist-die-essenz-der-freiheit/

Ganz besonders im Zielkonflikt mit der Gleichheit vor dem Gesetz steht die „Religionsfreiheit“ in der Lesart des Bundesverfassungsgerichts, wie sie uns aktuell wieder in dessen ´Kopftuch-Beschluß´ präsentiert – und dem Gesetzgeber ´diktiert´ – wurde. Mit dieser Rechtsprechung setzte ich mich grundlegend kritisch auseinander in einem Artikel, der am 17.04.15 in der Jungen Freiheit erscheint, Titel: „Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen“ – Das Bundesverfassungsgericht und sein  Supergrundrecht der Religionsfreiheit. (Seite 18, im „Forum“), Hier zu lesen:  http://www.heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/

 

Dieser BLOG-Beitrag erschien auch auf Journalistenwatch: http://journalistenwatch.com/cms/religionsfreiheit/?fb_ref=Default