– Rechtsanwalt
– Linksextremismus-Experte der „Deutschen Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ (DBM)
– Mitglied im Kuratorium der ´Deutschen Gesellschaft für De-Programmierung bei chronisch-rezidivierendem Gehirnwäsche-Syndrom´ (DIfDPG)
– Rechtsanwalt
– Linksextremismus-Experte der „Deutschen Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ (DBM)
– Mitglied im Kuratorium der ´Deutschen Gesellschaft für De-Programmierung bei chronisch-rezidivierendem Gehirnwäsche-Syndrom´ (DIfDPG)
Deutschland ist jederzeit einen “Abstecher” wert!
Nur: Wo bleiben die Lichterketten von Bayern bis Flensburg?!
Sind die vom zivil-religiösen „breiten Bündnis“ alle im Toskana-Urlaub? Wo stecken Claus Kleber und seine Marionetta vom öffentlichrechtlich-neutralen Integrations-Fensehen?! Chemnitz: Das Schlachten geht weiter! weiterlesen
Wer darf vor dem Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklagen gegen gesetzliches Unrecht erheben?
(z.B. gegen Abschiebeverbote oder hundertausendfache „Duldungen“ rechtskräftig abgewiesener Asylanten)
Nach Artikel 93 GG bedarf es dazu 25% aller Bundestagsabgeordneten (oder einer Landesregierung). Bis zu hinreichender Größe der AfD im Bundestag wenden Sie sich bitte an Bayern (CSU) – oder an die FDP.
(Aber seien Sie nicht allzu enttäuscht über die Reaktion.)
Etwas für Deutschlands Schulen und Universitäten!
Für Christen ist Gott der transzendente persönliche Bewährungshelfer auf Lebenszeit: Im Ton moderat bis barmherzig, aber in der Sache unerbittlich. Wohl dem, der einen guten ´Draht´ zu ihm hat. Gott ist auch vorbildlich für den Staat, die Gesetze und das universelle Recht, die Kirchen und Priester, für die Lehrer und Erzieher, für den Vater und die Familien.
Die Außenminister der EU-Staaten vereinbarten am 2.5.2018 mit etlichen afrikanischen Staaten, bis zu 300 Millionen Afrikaner nach Europa zu holen. Das sind ca. 50 % der Einwohnerzahl Europas und mehr als die Hälfe der derzeit ca. 500 Millionen EU-Bürger – eine „Migrationsflut biblischen Ausmaßes“.
Quellen/Links:
https://sciencefiles.org/2018/07/10/manipulation-durch-auslassung-massenzuwanderung-in-marrakesch-vereinbart/
http://www.danisch.de/blog/2018/07/08/neulich-in-marrakesch/
https://www.pravda-tv.com/2018/07/marrakesch-erklaerung-aufnahme-von-bis-zu-300-millionen-migranten-durch-eu-vereinbart/ Die EU verfolgt eine grundgesetz- und völkerrechtswidrige Agenda! weiterlesen
UPDATE zum Fall (April 2019):
Vorbereitungen für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe (Fristablauf: 9. Mai 2019!). Siehe hierzu den Gastbeitrag von RA Heumann auf Tichys Einblick: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/gericht-bestaetigt-bussgeld-nach-verweigertem-moscheebesuch/
Spendenkonto:
RA Alexander Heumann (Anderkonto)
Deutsche Bank Düsseldorf
IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
(Verwendungszweck: „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)
Wer nichts erübrigen kann, mag den Spendenaufruf verteilen.
Dafür bedanke ich mich im Namen der Mandantschaft schon jetzt im Voraus!
Ihr RA Alexander Heumann, Düsseldorf
PS: Frohe Ostern!
Am 12.9.2018 legten wir gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsbeschwerde ein. Namens des verurteilten Vaters des jungen ´Moschee-Schwänzers´ darf ich mich bei allen Spendern herzlich bedanken, die dies – Gott-sei-Dank! – ermöglichten!
Link zur Rechtsbeschwerde: http://heumanns-brille.de/rechtsbeschwerde-schrift-im-rendsburger-moscheeschwaenzer-fall/#more-3771
Der Fall wird bis zum Karlsruher Verfassungsgericht gebracht werden – und notfalls bis zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg (EGMR). Der jetzige Gang zum OLG Schleswig ist dafür unverzichtbar. Es wird daher weiterhin zu Spenden aufgerufen. Rendsburger Moschee´-Schwänzer-Fall: UPDATE/ Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde weiterlesen
2016 wurde die radikal-salafistische Vereinigung „Die wahre Religion“, die 3,5 Millionen Exemplare des Koran in Deutschlands Fußgängerzonen verteilt hatte, vom Bundesinnenministerium verboten,
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-11/die-wahre-religion-islam-salafisten-faq
Nach Auffassung von Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium stünden ihre Lehren „im Widerspruch zum Grundgesetz“.
Die Organisation würde zur „Radikalisierung beitragen und 140 Teilnehmer der „Lies!“-Aktionen seien in den Nahen Osten ausgereist, um sich dort der islamischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.“
https://www.idea.de/gesellschaft/detail/berlin-ex-islamist-wegen-christenfeindlicher-hetze-verurteilt-105900.html
Jedoch: „Radikal-salafistisch“ ist ersichtlich der Koran selbst!
Es muß daher die Frage erlaubt sein: Warum werden nicht alle Vereinigungen in Deutschland, die sich auf den Koran berufen – also mehr oder weniger alle islamischen Vereinigungen – nach Artikel 9 Abs. II des Grundgesetzes verboten:
„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ (Art 9 II GG)
Antwort: Weil das Bundesverfassungsgericht dem Islam zu weitgehend das Privileg der „Religionsfreiheit“ gewährt. Politik und Medien stützen sich darauf. Siehe hierzu meine Artikel, z.B. hier: https://michael-mannheimer.net/2015/04/16/die-missverstandene-religionsfreiheit-als-trojanisches-pferd-der-islamisierung-Europas/
Und hier: http://heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/
Koran im Widerspruch zum Grundgesetz weiterlesen
Nein – weder von deutscher, noch von europäischer Seite!
A. Deutschland soll nur nachweislich bereits anderweitig „Registrierte“ zurückweisen – und von diesen wiederum nur solche, die schon in EU-Ländern registriert sind, mit denen es „Rückführungsabkommen“ gibt, wie Seehofer plötzlich mitteile!
Was gilt ohne Rückführungsabkommen? Was ist mit Nichtregistrierten, von denen keine Fingerabdrücke im EUDAC-System sind? Was ist mit dem Protest Österreichs gegen die „Transitlager“?
Welche wenigen Grenzübertritte werden überhaupt kontrolliert – und wie lange noch? Was ist mit den ohnehin vielen grünen Grenzen? „Migrationspolitische Wende“?! weiterlesen
Vorb.: Heute wurde mir, wie auch diversen Zeitungsredaktionen, nachstehende Strafanzeige zugeleitet, die einer islamischen Organisation Volksverhetzung (§ 130 StGB) vorwirft. Sie wird im Folgenden wortgetreu wiedergegeben:
Henning Tresckow Hermaringen, 30.6.2018
Georg-Elser-Straße 39
89568 Hermaringen
Polizeipräsidium
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg
S t r a f a n z e i g e
gegen folgende Islamische Organisation:
Islamische Gemeinschaft der Schiiten (IGS) / Schöne Aussicht 36 / 22085 Hamburg
u.a. wegen des Verdachtes der Volksverhetzung, nach § 130 STGB aufgrund der bisherigen Darbietung und Bewerbens des Koran, des Berufens und des zugänglich Machens von Inhalten des Koran.
(Weiter: Die Einleitung eines Verbotsverfahrens zum Koran und zu o.g. Islamischer Organisation! Besonders ist der Hinweis auf das Jugendschutzgesetz auf Seite 10 bis 12 zu beachten!
Diese Strafanzeige nimmt Bezug auf ein aktuelles Geschehen.
Am 14.6.2018 berichtete das Fernsehmagazin Kontraste über den israelfeindlichen Al-Quds Marsch am 09.06.2018 in Berlin. Daran nahmen viele Vertreter der o.g. Organisation teil. Zeitgleich bekommt die o.g. Organisation dieses Jahr 128.000 € vom Bundesfamilienministerium für „deren Jugendarbeit“ ausgezahlt.
Das passiert, obwohl der große geistige Führer der Schiiten, Ayatolla Khomeini (1979-1989) in seinem „Buch der Ehe“ den Schenkelsex schon mit Säuglingen und die Sodomie befürwortet hat. Darauf wird in hiesiger Anzeige ab Seite 10 näher eingegangen.
Wie stellt sich das Bundesfamilienministerium, mit Frau Dr. Franziska Giffey als Ministerin die Jugendarbeit dieser Organisation vor, deren geistiges Vorbild derartig abartige Vorstellungen hatte? Dieses geistige Vorbild der Schiiten, berief sich auf den Koran!
Die o.g. Islamische Organisation bewirbt den Koran und dessen Inhalte. Strafanzeige gegen islamische Vereinigung wegen Verdachts der Volksverhetzung weiterlesen