Aktualisierung 5.7.2018:
Im In- und Ausland wartete man auf die Entscheidung – nun ist sie da: Die Eltern des betroffenen Jungen – d.h. des ´Moschee-Schwänzers´ – sind gestern tatsächlich vom Amtsgericht Meldorf verurteilt worden!
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/schueler-schwaenzt-moschee-besuch-eltern-sollen-bussgeld-zahlen/
Man stelle sich vor, was los wäre, wenn muslimische Kinder in Deutschland zum zweistündigen Besuch christlicher Kirchen gezwungen würden, einschließlich Demonstration katholischer Gebete und Rituale … (die Schüler mußten in der Moschee auf dem Teppich sitzen).
Die Rechtsmittelfrist läuft schon am 11.7.2018 ab.
Das Urteil ist noch anfechtbar. Es stammt nicht von der „zweiten Instanz“, die zurückverwiesen hatte, sondern von der ersten Instanz.
Wird kein Rechtsmittel eingelegt, gibt es nicht einmal ein schriftliches Urteil und der Staat ist das Thema „islamische Indoktrination an deutschen Schulen“ los.
Problem der Prozeßkosten
Aber nach schon zweijähriger(!) anwaltlicher Arbeit an dem Fall – ´für einen Appel & ein Ei´(!) – fehlt es den Eltern schlicht an der nötigen Kriegskasse, um diesen straf- bzw. ordnungswidrigkeiten-rechtlichen Fall durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht (oder vor Verwaltungsgerichten bis zum Bundesverwaltungsgericht) zu treiben!
Seit 2 Jahren gibt es von keiner einschlägigen Organisation irgendeine Form der Unterstützung,
Kein alternativ-geistreich-prominenter Blogger der patriotischen Szene war – sieht man vom anfänglichen Interesse im Jahr 2016 ab – auch nur zur rein medialen Unterstützung bereit – obwohl diese ja nichts kostet.
Ist die grundsätzliche Bedeutung zu schwer zu verstehen?
Die betroffene Familie hat die vielen Hinweise, sie mögen ihr Kind doch „einfach krankschreiben lassen“ nicht akzeptiert. Weil das mutige, ehrbare Leute sind, die weiter denken, als bis zur eigenen Nasenspitze!
Wer sie doch noch versteht, mag wenigstens jetzt TEILEN …
Mittwoch, 04.07.2018 (10.00 Uhr)
Amtsgericht Meldorf
25704 Meldorf (Schleswig-Holstein)
Domstraße 1
Sitzungssaal IV (1. OG)
Vor dem Amtsgericht Meldorf sind die Eltern eines Schülers angeklagt, der sich weigerte, mit seiner „Erdkunde“- Klasse am Islam-Unterricht in einer Moschee teilzunehmen. Die Anklage lautet auf ´Schulschwänzen´ und wirft grundsätzliche Fragen auf:
- Darf der Staat Schüler zum Besuch einer Moschee zwingen?
- Liegt ein Verstoß gegen das Schulgesetz vor, der mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden darf?
- Welche Rolle spielen Grundrechte wie das Erziehungsrecht der Eltern (Art 6 und 7 II GG) und die „negative Religionsfreiheit“ (Art 4 GG)?
- Wer hat Recht und Gesetz missachtet: Die Eltern? Oder die Schulleitung, der Landrat und die Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung der Eltern drängen?
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Verfassungsbeschwerde geplant
Falls die Eltern nicht freigesprochen werden, ist eine Verfassungsbeschwerde geplant.
Der Fall ist politisch brisant: Das Bildungsministerium leugnet, dass die Schulklasse während des Erdkunde-Unterrichts von einem „Iman-Vertreter“ der Großmoschee Islamkunde erhielt, was Sorgen vor islamischer Indoktrination schon der Kinder bestätigt.
Grundsätzliche Bedeutung des Falles
Es geht letztlich darum, die deutsche Justiz dazu zu veranlassen, sich beim Thema „Religionsfreiheit“ (Art 4 GG) endlich einmal mit den Fakten zum Islam in Geschichte, Schriften und Gegenwart auseinander zu setzen.
Dies ist bislang nie geschehen. Insbesondere nicht in den Kopftuch-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts. Ausgerechnet die Hüter der Verfassung leisten der stillen Islamisierung Vorschub: Sie betrachten den Islam als ´Religion wie jede andere ´, der – entgegen Wortlaut (Art 140 GG) und freiheitlichem Geist des Grundgesetzes – vorbehaltslos „Religionsausübungsfreiheit“ zu gewährleisten sei. Hingegen wird Kritik am Islam als Verstoß gegen die Menschenwürde der Muslime gebrandmarkt. Die „Menschenwürde“ derjenigen, die schon länger hier leben, gerät dabei völlig aus dem Blick!
Die in den Fall involvierte Schulleiterin wurde nach Dienstaufsichtsbeschwerde vorzeitig aus dem Schuldienst entlassen. Sie wird nun – neben der Erdkundelehrerin – als Belastungszeugin aussagen. Hingegen wurde der Beweisantrag der Verteidigung, auch den Schüler (und etliche seiner Klassenkameraden) als Entlastungszeugen zu laden, willkürlich übergangen. Obwohl sich bereits ein Richter deshalb einen Befangenheitsantrag einhandelte, setzt seine geschäftsplanmäßige Nachfolgerin diese ´alte Linie´ unbekümmert fort.
Hier mein Bericht von der letzten mündlichen Verhandlung (11.8.2017): http://heumanns-brille.de/rendsburger-moschee-schwaenzer-fall-bericht-von-der-muendlichen-verhandlung/
Dieser Rechtskampf kostet die betroffenen Eltern nicht nur seit 2 Jahren Zeit und Nerven, sondern auch Geld. Spenden für die Eltern sind herzlich willkommen und werden nur zweckgebunden zur Zahlung der Verteidigungskosten verwendet:
RA Alexander Heumann (Anderkonto)
Deutsche Bank Düsseldorf
IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
(Verwendungszweck „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)
Wer nichts erübrigen kann, mag den Spendenaufruf verteilen.
Dafür bedanke ich mich im Namen der Mandantschaft schon jetzt im Voraus!
RA Alexander Heumann, Düsseldorf
Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, daß die seinerzeit zuständige Ministerin in SH – Britta Ernst – die Gattin von Olaf Scholz (SPD) ist. Sollte vielleicht mal bekannt gemacht werden. Ich wünsche den Eltern viel Glück – kann man in diesem „Staat“ gebrauchen.