Pressemitteilung: Showdown im ´Moscheeschwänzer-Fall´ beim Amtsgericht Meldorf

Aktualisierung 5.7.2018:

Im In- und Ausland wartete man auf die Entscheidung – nun ist sie da: Die Eltern des betroffenen Jungen – d.h. des ´Moschee-Schwänzers´ – sind gestern tatsächlich vom Amtsgericht Meldorf verurteilt worden!
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/schueler-schwaenzt-moschee-besuch-eltern-sollen-bussgeld-zahlen/

Man stelle sich vor, was los wäre, wenn muslimische Kinder in Deutschland zum zweistündigen Besuch christlicher Kirchen gezwungen würden, einschließlich Demonstration katholischer Gebete und Rituale … (die Schüler mußten in der Moschee auf dem Teppich sitzen). Pressemitteilung: Showdown im ´Moscheeschwänzer-Fall´ beim Amtsgericht Meldorf weiterlesen

Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall Spendenaufruf zur Prozeßfinanzierung 

Aufgrund Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft ist die weitere Rechtsverteidigung vor dem Oberlandesgericht unausweichlich. Die weitere Prozeßfinanzierung ist jedoch noch ungeklärt!

[Hier der Bericht von der I. Instanz: http://heumanns-brille.de/rendsburger-moschee-schwaenzer-fall-bericht-von-der-muendlichen-verhandlung/]

Der Fall ist politisch brisant, weil das Bildungsministerium leugnet, dass die Schulklasse während des Erdkunde-Unterrichts von einem „Iman-Vertreter“ der benachbarten Großmoschee Islamkunde erhielt, was verbreitete Sorgen vor einer islamischen Indoktrination schon der Kinder bestätigt!

Es geht nicht zuletzt auch darum, die deutsche Justiz dazu zu veranlassen, sich beim Thema „Religionsfreiheit“ endlich mit den erschreckenden Fakten in Geschichte, Schriften und Gegenwart des Islam auseinander zu setzen, was bislang nie geschehen ist – insbesondere nicht in den Kopftuch-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts. Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall Spendenaufruf zur Prozeßfinanzierung  weiterlesen

Pressemitteilung: Dienstaufsichtsbeschwerde im ´Rendsburger Schulschwänzer-Fall´

PRESSE-MITTEILUNG

im ´Rendsburger Schulschwänzer-Fall´:

Aus gegebenem Anlaß haben wir gegen die in den Fall verstrickte Schulleiterin Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Schulamt eingelegt. Den Text finden Sie nachstehend.


An das
Schulamt des Kreises
Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Vorab via Telefax 04331 / 202 – 263

Düsseldorf, 09.11.2016

Der „Rendsburger Schulschwänzer-Fall“,
h i e r :
D i e n s t a u f s i c h t s b e s c h w e r d e
g e g e n
die Schulleiterin des Gymnasiums Kronwerk in Rendsburg,
Frau Renate Fritzsche

Sehr geehrte Damen und Herren!

Namens und kraft angeschlossener Vollmacht des Herrn XXXXXXXXX (Beschwerdeführer) erhebe ich hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Renate Fritzsche (Beschwerdegegnerin) mit dem Antrag,

Frau Fritzsche aus ihrer Verwendung als Schulleiterin in Rendsburg zu entlassen und sie auf eine nachrangige Planstelle in einer anderen Stadt zu versetzen.

G r ü n d e :

I. Mein Mandant ist der konfessionslose Vater des konfessionslosen Kindes, welches am 14.06.2016 nicht zur Schule ging, weil an diesem Tag die Klasse „eine rein informative Schulveranstaltung“ (Zitat aus dem Bußgeldbescheid des Landrates des Kreises Dithmarschen vom 09.08.2016) in der Rendsburger Moschee durchführte.

Im Vorfeld des Moschee-Besuchs hatte die Beschwerdegegnerin schriftliche und telefonische Anträge der Eltern, das Kind von der Schulveranstaltung in der Moschee zu befreien, und dieses während der Zeit des Moscheebesuchs der Klasse am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen zu lassen, um der Schulpflicht nachzukommen, ausdrücklich abgelehnt.

Stattdessen teilte die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 27.06.2016 meinem Mandanten und seiner Ehefrau mit, daß sie – Zitat: – „wegen des Verstoßes gegen § 144 Abs. 1 Ziffer 3 SchulG“ ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten „muss“.

Unter dem 09.08.2016 ergingen sodann Bußgeldbescheide des Landrates an beide Eltern. Den frist- und formwahrenden Einsprüchen der Eltern half die Verwaltungsbehörde nicht ab, sondern leitete die Akten über die Staatsanwaltschaft Itzehoe an das Amtsgericht Meldorf weiter, wo die Verfahren nunmehr anhängig sind.

II. Der „Rendsburger Schulschwänzer-Fall“ ist mit ganz grundsätzlichen Rechtsfragen behaftet, weshalb er von größtem Interesse für die Allgemeinheit, die Politik, die Rechtsfortbildung und die Rechtswissenschaft ist.

Deshalb berichte ich – in Absprache mit den Eltern des Kindes – auch regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens, welches nicht nur in Deutschland, sondern auch in Dänemark, Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Indonesien, Iran, Island, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Pakistan, Polen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Tschechien, Türkei, Ungarn, USA und im Vereinigten Königreich auf großes mediales Interesse stieß.

Löblich zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die – übliche – Zurückhaltung der zuständigen Behörden, welche in den schwebenden Verfahren nicht medial aufgetreten sind.

III. Allerschärfste Kritik ist allerdings an der Beschwerdegegnerin zu äußern, welche die Verfahren zwar in Gang brachte, danach aber besser geschwiegen hätte!

Statt sich die übliche Zurückhaltung aufzuerlegen und die Entscheidungen der zuständigen Stellen in Verwaltung (Der Landrat) und Justiz (Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, ggf. auch Oberlandesgericht und Bundesverfassungsgericht) abzuwarten, preschte die Beschwerdegegnerin noch während ihres Urlaubs vor die Kameras des NDR und gab dem „Schleswig-Holstein Magazin“ ein Interview, welches am 25. Oktober 2016, um 19.30 Uhr, im Fernsehen gesendet wurde.

Beweis:https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Schulbesuch-in-einer-Moschee-sorgt-fuer-Streit,moscheebesuch100.html

Und am ersten Schultag nach den Herbstferien (31.10.2016) setzte die Beschwerdegegnerin ´noch eins drauf´, indem sie ein Flugblatt an alle Kollegen, Schüler und deren Eltern verteilte.

Eine Kopie dieses Flugblattes, Rundschreibens oder wie auch immer das Pamphlet zu nennen ist, ist dieser Dienstaufsichtsbeschwerde beigefügt. Auszugsweise lautet es:

31. Oktober 2016, Gymnasium Kronwerk

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

in der vergangenen Woche ist so viel über unsere Schule und mich als Schulleiterin in der Presse und anderen Medien geschrieben und gesagt worden, dass ich Sie und Euch alle über die Vorgänge informieren möchte.

Die öffentliche Aufmerksamkeit richtet sich auf einen Moscheebesuch einer unserer siebten Klassen innerhalb des Geographieunterrichts im Juni, also im vergangenen Schuljahr. Der Unterricht in der Moschee („Unterricht am anderen Ort“) fand innerhalb des Themas „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ zu, den die Erdkundelehrkraft im Einklang mit dem Lehrplan geplant hatte. Dies war auch am Elternabend angekündigt worden und sollte insgesamt nicht länger als zwei Unterrichtsstunden dauern. Kurz vor der geplanten Exkursion lehnte ein Vater diesen Besuch für sein Kind in einem Brief ab. Er befürchtete die Indoktrination seines Sohnes und beanspruchte für ihn Ersatzunterricht in dieser Zeit. [sic!] (…)“

Zunächst einmal stellt die Beschwerdegegnerin die Gründe der Familie für die Nichtteilnahme an der Veranstaltung in der Moschee mit dem Wort „Indoktrination“ sehr verkürzt dar. Bekanntlich geht es um die Frage, ob jemand gegen seinen freien Willen „– mit welcher Begründung auch immer – gezwungen werden darf, einen bestimmten Sakralbau zu betreten, wenn ihm sein Gewissen oder seine Weltanschauung dies verbietet“ (Einlassung der Eltern im Bußgeldverfahren bzw. im vorausgegangenen telefonischen Austausch mit der Beschwerdegegnerin). Kurz: Es geht um ein Grundrecht eines jeden Bürgers, nämlich die sogenannte ´negative Religionsfreiheit´, hergeleitet vom Bundesverfassungsgericht aus Artikel 4 GG im sogenannten ´Kruzifix-Beschluß´.

Denn die Eltern und das Kind sind Atheisten, sie lehnen es ab, „Moscheen, Synagogen, Kirchen, Klöster oder Tempel“ zu betreten. Und das ist ihr ´gutes Recht´. Wenn Eltern Probleme damit haben, daß ihre Kinder christliche Kirchen aufsuchen sollen, ist es mittlerweile wohl Usus, daß die Schulen für die betreffende Zeit für eine alternative Betreuung sorgen. Es erscheint in mancherlei Hinsicht bedenklich, wenn sich eine Schulleiterin rundheraus weigert („Dies ist so nicht möglich“), im Falle eines geplanten Moscheebesuchs ebenso großzügig zu verfahren.

Zurecht meinte der Rendsburger Landrat Dr. Schwemer in einer kurzen Stellungnahme: „So wie mir der Fall geschildert wurde, hätte die Angelegenheit möglicherweise auch anders geklärt werden können.“

IV. Aber folgen wir der Beschwerdegegnerin im Wortlaut ihres Flugblattes und sehen wir, worüber sie des Weiteren noch „informiert“, ich zitiere:

„Es ist im Erdkunde-Lehrplan der siebten Klassen unter den „fachspezifischen Hinweisen“ ausdrücklich empfohlen, ein islamisches Kulturzentrum oder eine Moschee im Laufe dieses Unterrichtsthemas zu besuchen – dies kann man im Internet unter „Sekundarstufe I – IQSH Lehrplanportal, Erdkunde, Sekundarstufe I, ab Seite 33 nachlesen. (…)“  

Auch diese „Information“ der Eltern und Schüler ist unvollständig: Im Lehrplan lauten die fachspezifischen Hinweise auf Seite 35 eben nicht nur „Besuch eines islamischen Kulturzentrums, einer Moschee“, sondern auch „Erkundungen im Völkermuseum“. Und es ist mit Blick auf das genannte Grundrecht der Religionsfreiheit ein wesentlicher Unterschied, ob eine Klassenfahrt – z. B. nach Hamburg in das Museum für Völkerkunde – organisiert oder durch einen „Schnupperkurs“ in der benachbarten Moschee die Hemmschwelle von Kindern herabsetzt wird, künftig ihre Pausen, Freistunden oder andere Freizeit in dem „Jugendlokal“ der benachbarten Moschee zu verbringen, um dort durch süße und salbungsvolle Worte der „Gläubigen“ missioniert zu werden.

V. Vollends aber trieb die Beschwerdegegnerin den Konflikt durch ihre Bewertungen am Ende ihres Flugblattes auf die Spitze:

„(…) Die Medienberichte haben neben einigen bestärkenden und wohlwollenden Emails und Anrufen zu einem Shitstorm islamfeindlicher und rechtsradikaler Milieus geführt. Es ist m. E. unangebracht, dass pauschal alle Besucher der benachbarten Moschee in die Nähe von islamistischen Extremisten gerückt werden. Und es liegt auf der Hand, dass Äußerungen dieser Art schlechter Nährboden für ein friedliches Zusammenleben der Menschen in unserem Land sind.
Das Bildungsministerium teilt im Kern meine Einschätzung der Sache.
Mit freundlichen Grüßen
R. Fritzsche“

Die Beschwerdegegnerin berichtet also von „einigen bestärkenden und wohlwollenden E-Mails und Anrufen“ einerseits und von „einem Shitstorm islamfeindlicher und rechtsradikaler Milieus“ andererseits. Dazwischen sieht sie keine Grauzone, keine ausgewogene und schon gar keine vermittelnde Position der Anrufer und Schreiber. Diese „Information“ enthält die Botschaft an die Leser: Wer anderer Meinung als die Beschwerdegegnerin ist, wird per Rundbrief an alle Kolleg/inn/en, Schüler/innen und Eltern als Mitglied „islamfeindlicher und rechtsradikaler Milieus“ abgestempelt. Adressiert und ´markiert´ wird damit natürlich insbesondere die Familie des Beschwerdeführers, die hier coram publico herabgesetzt wird, wenn auch nur implizit.

Frau Fritzsche agiert nicht als Privatperson, sondern als Beamtin, sie mißbraucht ihre Macht als Schulleiterin, die Familie des Beschwerdeführers in einem Flugblatt „vorzuführen“ und einen ihrer Schüler fertigzumachen und Mobbing Vorschub zu leisten.

Unabhängig von der Frage, wie die Beschwerdegegnerin politisch oder religiös eingestellt ist, hat sie vor allem eine Fürsorgepflicht gegenüber ihrer Schule, den Schülern und den Eltern, auch wenn diese Personen eine andere politische, religiöse oder weltanschauliche Ansicht als sie selbst haben. Aber das ist eben der Unterschied zwischen Frau Fritzsche als Privatperson und der Beschwerdegegnerin in ihrer amtlichen Eigenschaft und Verwendung als Schulleiterin!

VI. Hinzu kommt, daß Frau Fritzsche an den Bußgeldverfahren des Landrates und der Staatsanwaltschaft nicht beteiligt ist und sich als Beamtin außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs gar nicht dazu hätte äußern dürfen. Ihre Aufgabe als Schulleiterin war es vielmehr, Schaden von der Schule, den Schülern und den Eltern fernzuhalten oder so gering wie möglich zu halten. Dazu hätte die allfällige Auskunft gegenüber Medien genügt, daß sie sich zu den „schwebenden Verfahren“ beim Landrat und der Staatsanwaltschaft nicht äußern darf.

VII. Wie schlecht die Beschwerdegegnerin den Rendsburger „Schulschwänzer-Fall“ kommunizierte und wie ihre Äußerungen vom kritisch denkenden Teil der Bevölkerung aufgenommen wurde, zeigen übrigens diesbezügliche Karikaturen des Flensburger Künstlers Götz Wiedenroth, in denen die Beschwerdegegnerin als Witzfigur und das Gymnasium Kronwerk als pädagogisch fragwürdige Bildungsanstalt erscheinen:

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Fraglos hätte die Beschwerdegegnerin sich nicht nur die künstlerisch-satirische Kritik, sondern auch diese Dienstaufsichtsbeschwerde erspart, wenn sie nicht vor die Fernsehkamera geprescht und mit ihren unvollständigen „Informationen“ in die Öffentlichkeit getreten wäre und dann noch ein Flugblatt mit ihrer unausgewogenen Privatmeinung in der Schule verteilt hätte.

VIII. Zusammenfassend ist festzuhalten, daß der „Rendsburger Schulschwänzer-Fall“ nicht zu einer Staatsaffäre im In- und Ausland geworden wäre, wenn die Beschwerdegegnerin korrekt und neutral ihrer Fürsorgepflicht als Schulleiterin nachgekommen wäre, statt sich beamtenrechtswidrig öffentlich zu Bußgeldverfahren zu äußern und auf Flugblättern ihre unmaßgebliche Privatmeinung zu verbreiten.

Insgesamt hat sich die Beschwerdegegnerin mit ihrem Verhalten disqualifiziert.

Falls Frau Fritzsche jetzt nicht spürbar diszipliniert und auf eine nachrangige Stelle in einer anderen Stadt versetzt wird, schadet sie auch künftig nicht nur sich selbst, sondern vor allem ihrer Schule und den ihr anvertrauten Schülern.

Ihrer Antwort entgegensehend verbleibe ich

hochachtungsvoll

Heumann
Rechtsanwalt

Rendsburger Schulschwänzerfall – 3. (ergänzte) Auflage der Verteidigerschrift

„Der ´Rendsburger Schulschwänzer-Fall´
– eine Verteidigerschrift für die breite Öffentlichkeit.“
Von Rechtsanwalt Alexander Heumann Fachanwalt für Familienrecht

>> Dritte (ergänzte) Auflage ©2016: URL zum PDF: heumann-rendsburg

„Dass die Öffnung deutscher Schulkinder für den strengkonservativen Islam sich wohl kaum mit den neuen ´Bildungsplänen´ für eine progressive minderheitenorientierte schulische Sexualaufklärung unter einen Hut bringen lässt, bei der schon Achtjährige ´Puff´ spielen müssen, hat Herr Wiedenroth in seiner aktuellen Karikatur auf geniale Weise satirisch verarbeitet.“ Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ etwa auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die bereits ´Kinderehen´ erlaubt?“

wiedenroth-karikatur-renate-ii
Hier beim RT-Interview zum Rendsburger ´Schulschwänzer-Fall´: 
„German parents due in court after refusing son’s school trip to mosque“ — RT News: http://on.rt.com/7t5g

Hintergrundwissen: Mein Artikel in der ´Jungen Freiheit´  zu den Kopftuch-Beschlüssen des Bundesverfassungsgericht: 2015-04-17-jf-17-15-seite-18-rubrik-forum

Rendsburger ´Moscheeschwänzer´-Fall: Die staatliche Propagandamaschine kommt auf Touren …

Anläßlich des Rendsburger ´Moscheeschwänzer´-Falls kommt die staatliche ´Wellcome´-Propagandamaschine auf Touren

Jetzt stellt sich der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein „hinter die Schule“ und ihre Bußgeldbescheide. http://www.shz.de/lokales/landeszeitung/ministerium-moscheebesuch-im-fach-erdkunde-ist-pflicht-id15203196.html
Doch Gerichte haben zu entscheiden.

Die Lückenpresse verweist linientreu auf den ´rotgefärbten´ Landesverfassungsschutzbericht, um die Milli-Görüs-Bewegung zu verharmlosen – ohne den Bundesverfassungsschutzbericht 2015 (ranghöher und aktueller) zu erwähnen, in dem unverändert vor Milli-Görüs und deren Ableger „Islamische Gemeinschaft Milli-Görüs e.V.“ (IGMG) gewarnt wird, dessen Dunstkreis die Rendsburger „Centrums-Moschee“ entstammt.

Vielleicht steckt der moralisch verkommene Justizminister Heiko Maas hinter der kompromißlosen Linie gegenüber islamkritischen Familien: Maas will ´kultursensibel´ Ehen mit 13-jährigen Mädchen legalisieren, was nichts anderes als Kindesmißbrauch ist. Links-grüne Bildungspläne zur gendergerechten ´sexuellen Früherziehung´ passen dazu wie die Faust aufs Auge. Die Nitro & Glizerin-Sekte weiss, was sie tut!
http://www.tichyseinblick.de/meinungen/maas-will-mit-kinderehen-kindesmissbrauch-legalisieren/
[s. auch: http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/will-kinderehen-nicht-verbieten-48510094.bild.html]

Dass die Öffnung deutscher Schulkinder für den strengkonservativen Islam sich wohl kaum mit den neuen ´Bildungsplänen´ für eine progressive minderheitenorientierte schulische Sexualaufklärung unter einen Hut bringen lässt, bei der schon Achtjährige ´Puff´ spielen müssen, hat Herr Wiedenroth in seiner aktuellen Karikatur auf geniale Weise satirisch verarbeitet. Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ etwa auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die bereits ´Kinderehen´ erlaubt?

Umso wichtiger ist der Ausgang des Rendsburger Pilot-Falles. Der Schulrat von Neumünster, Jan Stargardt, sieht den Bußgeldbescheid als korrekt an: Zwar verweist er darauf, „dass grundsätzlich kein Kind dazu gezwungen werden könne, eine Moschee zu besuchen. (…) Doch die Eltern hätten sich um eine Alternative kümmern können, z.B. hätte der Sohn am Unterricht der Parallelklasse teilnehmen können.“

Aber genau das haben die Eltern der Rendsburger Schule angeboten! Darauf ist die Schule aber nicht eingegangen. Einfach einmal einen Blick in die Verteidigerschrift (Seite 6 Mitte) werfen, anstatt gegenüber der Presse oder in Kommentarspalten Unsinn zu verbreiten. Dort heisst es:

„Schließlich hatten die Eltern die Schule um Mitteilung eines alternativen Stundenplanes für den betreffenden Tag gebeten. Zum Beispiel hätte das Kind ohne großen Aufwand in einer der Parallelklassen mitmachen können.“
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Bereits mit Email vom 09. Juni 2016 hatte sich der Vater des Jungen nämlich an die Klassenlehrerin mit den Worten gewandt:

„Sehr geehrte Frau XXXXX!
Wie mir S mitteilte, haben Sie einen Besuch in der benachbarten Moschee Rendsburg am Dienstag, dem 14.06.2016 geplant. Wir Eltern stimmen aus weltanschaulichen Gründen der Teilnahme von S an dieser Veranstaltung nicht zu. Bitte teilen Sie uns mit, welchen Stundenplan Sie für S an diesem Tag vorsehen.
Mit freundlichem Gruß“

Am darauffolgenden Tag antwortete ihm die Schulleiterin, Frau Fritzsche wie folgt:

„Sehr geehrter Herr YYYYY,
Frau XXXXX berichtete mir, dass Sie Ihren Sohn im Rahmen des Geographieunterrichts nicht mit in die Moschee gehen lassen möchten.
Das ist so nicht möglich. Die Gründe dafür würde ich Ihnen gern erläutern – bitte vereinbaren Sie mit Frau Z [Sekretariat] einen Gesprächstermin am Montag, den 13.06.2016 (Tel.: …………………..).
Mit freundlichen Grüßen
Fritzsche Schulleiterin“

Über diese „Gründe“ wird die Schulleiterin noch Aufschluss geben müssen.

Möglicherweise muss am Ende das BVerfG das letzte Wort sprechen. Für diejenigen, die Betroffene in diesem oder ähnlich gelagerten Fällen, in denen umfangreicher juristischer Beistand erforderlich ist, unterstützen möchten, haben wir nun einen Spendenbutton eingerichtet (rechts).

NDR-Interview zum ´Rendsburger Schulschwänzer-Fall´ …

NDR-Interview zum ´Rendsburger Schulschwänzer-Fall´…

Der – gesetzlich zur ´Neutralität´ verpflichtete – öffentl.-rechtliche Rundfunk ist offensichtlich nach wie vor nicht an Erkenntnisgewinn, sondern an Propaganda und Indoktrination interessiert, s. hier: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/Eltern-verweigern-Schulbesuch-in-Moschee,shmag42378.html

Nichts, aber auch gar nichts gelernt in den letzten Jahren! An Argumenten bringt er wie (fast) immer nur solche der jeweils ´genehmen´ Seite des Konflikts (also vorliegend nicht meine).

Stattdessen wird ein Video-Ausschnitt von Dezember 2014 eingeblendet, in dem ich als Redner vor dem Landtag NRW bei DÜGIDA rufe: „Wir sind das Volk!“ … Wozu gebe ich dem NDR – aktuell – ein ausführliches schriftliches Interview, wenn bei denen NICHTS hängenbleibt und ich meine juristischen Argumente genauso gut einer vollgeschissenen Toilette hätte darlegen können.

Aber nun gut: Da das Interview schriftlich per Email erfolgte, ist es ja für die Nachwelt erhalten. Wiedervorlage in Bälde (!) – sobald ich meine Brötchen verdient habe. Als erwerbstätiger Teil der Bevölkerung kann ich mich nicht rund um die Uhr mit Politik beschäftigen, manchmal bedauerlich.

Einstweilen empfehle ich zur Einarbeitung in den Themenkomplex Islam und Verfassung, ´Religionsfreiheit´ und ´europäische Werte´ meinen Artikel in der Jungen Freiheit vom 17.04.2015:  http://www.institut-fuer-asylrecht.de/JF_170415-18_Heumann.pdf

 

Pressemitteilung/Heumann-Rendsburg

P R E S S E –M I T T E I L U N G

Düsseldorf, 23.10.2016

Der Rendsburger Schulschwänzer-Fall,

1 x Moschee geschwänzt = 300,- Euro Bußgeld?

In Rendsburg (Schleswig-Holstein) machte die Erdkundeklasse einen Ausflug in die Moschee, Thema laut Lehrplan: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“.

Aber wie erschließt sich einem 13-jährigen Kind das Thema Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ durch den Besuch einer Moschee in einer norddeutschen Kleinstadt, zumal der Islam (Sunniten, Schiiten und Ibaditen) im „Orient“ genauso uneinheitlich etabliert ist wie die christlichen Kirchen, Glaubensgemeinschaften und Sekten in aller Welt?

Das dachten auch die Eltern eines Schülers, suchten den Dialog mit der Schule und einen Ausweg vor der von ihnen befürchteten religiösen Indoktrination ihres Kindes. Die Eltern und das Kind gehören nämlich keiner Glaubensgemeinschaft an und vertreten die Auffassung, daß man niemanden gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaues zwingen kann. Die Eltern fragen: „Warum sollten wir unser Kind zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten?“ Das Grundgesetz haben sie auf ihrer Seite, die Schule und den Landrat leider nicht. Die Schulleiterin hat die Eltern angezeigt und der Landrat hat zwei Bußgeldbescheide (einen gegen die Mutter und einen gegen den Vater) verfügt, weil das Kind an der „Informationsveranstaltung“ in der Moschee nicht teilnahmen und zu Hause blieb. Nach dem Einspruch der Eltern wird der Fall demnächst wohl vor dem Amtsgericht verhandelt. – URL: heumann-rendsburg

Zwangsweiser „Moschee-Besuch“, pseudowissenschaftliche „Gender“-Sexualerziehung schon in der Grundschule, usw. – Welche Rechte haben Eltern gegenüber dem Staat, wenn dieser ihre Kinder in der Schule einseitig indoktriniert?

Gibt es in solchen Fällen einen Anspruch auf Befreiung des Kindes vom Unterricht oder sonstigen Veranstaltungen innerhalb oder außerhalb der Schule?  Nicht nur der Staat (Artikel 7 I GG), sondern auch die Eltern haben einen Erziehungsauftrag, Artikel  6 II 1 GG lautet: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

Gez. Rechtsanwalt A. Heumann