Die Ukraine und das Völkerrecht, – Geographie und Geschichte als Schicksal: „What matters are people, not states“.

– Von Rechtsanwalt Alexander Heumann –

Richter C. Trindade beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in seinem Sondervotum zur Sezession des Kosovo von Serbien: „What matters are people, not states.“[58] Soll heißen: Staaten haben keinen Selbstzweck. Sie sind um der Menschen bzw. der Völker willen da – nicht umgekehrt.


Nach Deutschlands Wiedervereinigung boten der ´Fall des eisernen Vorhangs´, die Auflösung des Warschauer Paktes und der Wegfall der sowjetkommunistischen Bedrohung unverhoffte Chancen auf Frieden und Wohlstand in Europa – ohne atomares Damoklesschwert. „Deutschland, wir reichen dir die Hand, wir geh´n zurück ins Vaterland“, sang der Chor der Rotarmisten.[1] Das Feindbild des Kalten Krieges schien zu verschwinden.[2] Aber während man in Kerneuropa das hoffnungsfrohe Lied vom „Wind of Change“ sang, blieben gegenläufige Sicherheitsinteressen zwischen Mittel-/Osteuropa und Russland als Sollbruchstelle des Kontinents bestehen. Eine Annäherung an ein Dilemma. Die Ukraine und das Völkerrecht, – Geographie und Geschichte als Schicksal: „What matters are people, not states“. weiterlesen

Verfassungsfeindlichkeit der politischen Klasse

„Verfassungsfeindlichkeit im Endstadium“.

Der Verwaltungsrechtler RA Dr. Björn Clemens spricht auf der Jahrestagung der Gesellschaft für freie Publizistik am 30. Mai 2015: „Der Kampf ums Recht – am Beispiel Dügida“.

Deutschland als „Fußabtreter“ der USA, seine Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Europäischen Union (EU), die Verfassungsfeindlichkeit der politischen Klasse und das mißverstandene Verhältnis von Moral, Recht und Verfassung. https://www.youtube.com/watch?v=gL5w0E25_SE&feature=youtu.be


Quellen zum Vortrag:
(1) „Der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erhebt schwere Vorwürfe gegen den Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel. Dieser hatte zur Teilnahme an der „Dügida“-Gegendemo aufgerufen.“
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-gericht-thomas-geisel-gefaehrdet-rechtsfrieden-aid-1.4803680

(2) „Mit dem Aufruf zu einer Gegendemonstration und zur Verdunklung anliegender Gebäude hatte Düsseldorfs Oberbürgermeister auf eine geplante Kundgebung des Pegida-Ablegers „DÜGIDA“ reagiert. Das OVG (Oberverwaltungsgericht Münster) half den Demonstranten nicht: Die entscheidenden Fragen seien gerichtlich nicht geklärt, und die Zeit bis zur Veranstaltung zu knapp. Das grenzt an Rechtsschutzverweigerung, meint Sebastian Roßner.“ http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/duegida-demonstration-oberbuergermeister-duesseldorf-rechtsschutz/

Thorsten Hinz-Statement