Presse- und Meinungsfreiheit im Lichte von Artikel 146 GG – Achillesferse des „Verfassungsschutzes“

Veröffentlicht bei der Staats- und wirtschaftspolitischen Gesellschaft e.V. unter https://www.swg-mobil.de/2024/08/07/presse-und-meinungsfreiheit-im-lichte-von-artikel-146-gg-achillesferse-des-verfassungsschutzes/

Teil 1: „Wollt ihr die totale Demokratie?“

Zur Zeit ist viel von wehrhafter Demokratie die Rede – „auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.“ Presse- und Meinungsfreiheit sollen zwar „für freiheitliche Demokratien schlechthin konstituierend“[1] sein, jedoch „kein Freibrief für Verfassungsfeinde.“[2] Offenbar gibt es eine Grauzone des Grundgesetzes, in der man friedlich und legal im Rahmen aller zivil- und strafrechtlichen Gesetze publiziert und die Grenzen der Meinungsfreiheit beachtet, aber trotzdem vom Inlandsgeheimdienst als „extremistischer“ Verfassungsfeind verdächtigt, überwacht, angeprangert – und schließlich vom Innenministerium zerschlagen werden kann – weil man sich gegen die „verfassungsmäßige Ordnung richtet“ (Artikel 9 GG).[3]

Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang erläutert anhand radikaler „Klimaschützer“ der „Letzten Generation“: Nicht etwa Vereinigungen, die Straftaten zum Zweck der Durchsetzung politischer Forderungen begehen – etwa Nötigungen (u.a. Flughafenblockaden[4]) oder Gewalt (und sei es „nur gegen Sachen“) – , seien Verfassungsfeinde. Nein, „das Begehen von Straftaten macht diese Gruppierung nicht extremistisch.“ „Extremistisch“ seien vielmehr die, die „den Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellen“.[5] [6] Nicht Taten, sondern kritische Gedanken („Infragestellen“) – genauer: eine „kämpferisch-aggressive“ „Haltung“ gegenüber der FGDO – markieren die rote Linie.

Andererseits wurden bei der Vorstellung des VS-Berichts 2023 Forderungen nach einem islamischen Scharia-„Kalifat“ von Haldenwang als „denkbare Staatsform“ („wie Kommunismus, Sozialismus oder Monarchie“) kommentiert; das sei weder strafbar, noch müßte es per se Verbote nach sich ziehen.[7]

Alle stehen vor einem nahezu undurchdringlichen Begriffs-Dschungel. Was darf man (noch) sagen, schreiben und tun? Und was hat das alles mit Artikel 146 des Grundgesetzes zu tun?  Presse- und Meinungsfreiheit im Lichte von Artikel 146 GG – Achillesferse des „Verfassungsschutzes“ weiterlesen

Die AfD als „Systemgegner“? – Eine Entgegnung!

Von Alexander Heumann und Freddy Kühne[a]

Der emeritierte Politologie-Professor Werner Patzelt (CDU) pocht „in Sachen AfD“ wieder einmal auf „Vernunft und Maß“[b], läßt sie jedoch vermissen. Seines Erachtens verbarrikadiert sich die Partei in einer „rechtsradikalen Schmuddelecke“, anstatt sich „Respekt auch von Gegnern“ zu verdienen. Jedenfalls die Rechtsdemagogen im Osten wollten „unsere ganze politische Ordnung“ auf den „Müllhaufen“ befördern. Das ist nicht weit entfernt von Söders Diktum: „Die AfD ist ein Angriff auf Deutschland!“ Und nichts könnte falscher sein. Die AfD als „Systemgegner“? – Eine Entgegnung! weiterlesen

Auf dem Weg zum Verbot Deutschlands einzig nennenswerter parlamentarischer Opposition.

I. Noch nie wurde eine im Bundestag und sämtlichen Landtagen vertretene Partei verfassungsfeindlicher „Bestrebungen“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (vulgo „FDGO“) verdächtigt. Nun ist es soweit – bei der AfD. Dank der „Brausetabletten-Theorie“: Der nationalkonservative Flügel der AfD löste sich zwar auf Höckes Initiative auf, „wirke“ aber weiter, heißt es. Aber ist die AfD oder der „Flügel“ überhaupt rechtsextrem?

Nach der Legaldefinition des § 4 Bundesverfassungsschutz-Gesetz umfaßt die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO):

Auf dem Weg zum Verbot Deutschlands einzig nennenswerter parlamentarischer Opposition. weiterlesen

Anne Will & Co: Deutschlands posttraumatische Belastungsstörung als Endlossschleife

Das Thema „Mord in Chemnitz durch Asylbewerber“ wurde zum Thema „illegitime Zusammenrottungen“ ummodelliert, die man „nicht hinnehmen“ werde (Regierungssprecher Seibert). Seibert drohte hier nicht kriminellen Messergangs, sondern protestierenden Bürgern, die es wagen, rechtmäßig auf der Straße zu demonstrieren. Seine Kollegin Sawsan Chebli, die Scharia-Apologetin mit Integrationshindernisgrund, verlangte sogar, „noch radikaler“ zu werden.

Jetzt passierte mitten in der Hexenjagd gegen ´aufmarschierende Rechte´ etwas Unerwartetes: Verfassungsschutz-Chef Maaßen fiel der Kanzlerin mäßigend in den Arm. Er verbreitete in der BILD-Zeitung Skepsis hinsichtlich des einzig bekanntgewordenen „Hetzjagd-Videos“. Es könne sich um „gezielte Falschinformationen“ handeln. Klarer Fall: Maaßen muss eingenordet oder wegen Zersetzung zurückgetreten werden.

Merkel und Seibert legten ihre angeblichen „Videos“ über „Hetzjagden“ bis heute nicht vor. Forderungen danach sind auch verstummt. Stattdessen drehte man die Beweislast um: Maaßen soll die Nichtexistenz von Hetzjagden belegen. Anne Will & Co: Deutschlands posttraumatische Belastungsstörung als Endlossschleife weiterlesen

Neues von ´der Sekte´: Die #“NAFRI“#-Debatte

„Deutschland diskutiert über den Schwachsinn, ob man für Nordafrikaner die Abkürzung »Nafris« benutzen darf“. Nur Eva Herman fragt zurecht: „Was hatten tausende Nordafrikaner in unterschiedlichen Städten in der Silvesternacht eigentlich vor? Und warum sind die so aggressiv?“ (Eva Herman auf http://www.eva-herman.net/sie-bereiten-etwas-vor/ – lesenswert!)

Um den Fragenkatalog fortzusetzen: Wie gelangten tausende aggressive Lampedusas erst in die EU und später über deutsche Mickimaus-„Grenzen“ nach Köln, Hamburg, Frankfurt, München (oder ins Düsseldorfer „Maghreb-Viertel“), wenn nicht aufgrund massiven „Staatsversagens“? Hat der Grenzschutz Schwarzafrikaner nicht von „Syrern“ unterscheiden können? Ist es ein Problem der Allgemeinbildung? Hatten Politiker in Geographie nicht aufgepasst? Wir wissen es nicht.


http://www.focus.de/politik/videos/in-der-silvesternacht-nicht-nur-koeln-auch-in-anderen-staedten-versammelten-sich-verdaechtige-gruppen_id_6434168.html

Und was sind das für gesellschaftliche Gruppen, die immer, wenn Kritik an der „Asyl“-Politik der Altparteien droht, ihr hysterisches Ablenkungs-Theater aufführen?

Die Selbstmord-Sekte

Schon bei polizeilichen Personenkontrollen nach typisierendem Raster holen sie die „Menschenwürde“- und „Rassismus“-Keulen heraus.
Sie finden sich jederzeit mit einheimischen Gewaltopfern ab, nicht jedoch mit Einzelschicksalen „nicht gerechtfertigter Kontrollierung“ (dann wollen sie einen Sturm „menschenrechtlicher“ Entrüstung lostreten).
Ihre fundamentalistische Antidiskriminierungs-Agenda ist ihnen Religions-Ersatz und daher wichtiger, als elementarste Grundrechte ihrer Mitmenschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Man kann sie nur als Selbstmord-Sekte bezeichnen.

Vorkommen /Ausbreitungsgrad: Grundsätzlich überall in freier Wildbahn bei guter globaler Vernetzung, primär jedoch in Großstädten Westeuropas (insb. Deutschlands) und den Küsten Nordamerikas. Dort allerdings oft in höchsten gesellschaftlichen Positionen anzutreffen.

Charakteristika
: Allgemeine Scheu vor sachlichen Debatten, da arm an Argumenten. Neigung zu postrationalen Visionen, anti-christlicher Esoterik und abergläubischen Beschwörungsformeln („Wir schaffen das“).
 
Gesellschaftlicher Einfluß: Überproportional. Große Finanz- (und Medien-)Macht, die professionellste Propaganda-Kampagnen ermöglicht. Daher gleichwohl Diskurshoheit.
 
Warnhinweis: Bei Kritik muss mit aggressivem Verhalten gerechnet werden. Einzelne Hohepriester (Ralf Stegner) ließen ein ambivalentes Verhalten zu Demokratie, Grundrechten und Gewalt durchblicken, soweit es politische Gegnern betrifft. Immer eine Armlänge Abstand wahren.
 
Verbotsverfahren vor dem BVerfG: derzeit keines anhängig.

Soweit der „alternative Verfassungsschutzbericht 2015/16“. 

Die Beobachtung wird fortgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
: Die sofortige Beschwerde muss binnen zwei Wochen in schriftlicher oder in Textform (§126b BGB) beim Düsseldorfer Institut für Verfassungsschutz (Rechtsform: nicht eingetragener Verein) eingehen. Sie soll eine Begründung enthalten.

Rendsburger ´Moscheeschwänzer´-Fall: Die staatliche Propagandamaschine kommt auf Touren …

Anläßlich des Rendsburger ´Moscheeschwänzer´-Falls kommt die staatliche ´Wellcome´-Propagandamaschine auf Touren

Jetzt stellt sich der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein „hinter die Schule“ und ihre Bußgeldbescheide. http://www.shz.de/lokales/landeszeitung/ministerium-moscheebesuch-im-fach-erdkunde-ist-pflicht-id15203196.html
Doch Gerichte haben zu entscheiden.

Die Lückenpresse verweist linientreu auf den ´rotgefärbten´ Landesverfassungsschutzbericht, um die Milli-Görüs-Bewegung zu verharmlosen – ohne den Bundesverfassungsschutzbericht 2015 (ranghöher und aktueller) zu erwähnen, in dem unverändert vor Milli-Görüs und deren Ableger „Islamische Gemeinschaft Milli-Görüs e.V.“ (IGMG) gewarnt wird, dessen Dunstkreis die Rendsburger „Centrums-Moschee“ entstammt.

Vielleicht steckt der moralisch verkommene Justizminister Heiko Maas hinter der kompromißlosen Linie gegenüber islamkritischen Familien: Maas will ´kultursensibel´ Ehen mit 13-jährigen Mädchen legalisieren, was nichts anderes als Kindesmißbrauch ist. Links-grüne Bildungspläne zur gendergerechten ´sexuellen Früherziehung´ passen dazu wie die Faust aufs Auge. Die Nitro & Glizerin-Sekte weiss, was sie tut!
http://www.tichyseinblick.de/meinungen/maas-will-mit-kinderehen-kindesmissbrauch-legalisieren/
[s. auch: http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/will-kinderehen-nicht-verbieten-48510094.bild.html]

Dass die Öffnung deutscher Schulkinder für den strengkonservativen Islam sich wohl kaum mit den neuen ´Bildungsplänen´ für eine progressive minderheitenorientierte schulische Sexualaufklärung unter einen Hut bringen lässt, bei der schon Achtjährige ´Puff´ spielen müssen, hat Herr Wiedenroth in seiner aktuellen Karikatur auf geniale Weise satirisch verarbeitet. Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ etwa auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die bereits ´Kinderehen´ erlaubt?

Umso wichtiger ist der Ausgang des Rendsburger Pilot-Falles. Der Schulrat von Neumünster, Jan Stargardt, sieht den Bußgeldbescheid als korrekt an: Zwar verweist er darauf, „dass grundsätzlich kein Kind dazu gezwungen werden könne, eine Moschee zu besuchen. (…) Doch die Eltern hätten sich um eine Alternative kümmern können, z.B. hätte der Sohn am Unterricht der Parallelklasse teilnehmen können.“

Aber genau das haben die Eltern der Rendsburger Schule angeboten! Darauf ist die Schule aber nicht eingegangen. Einfach einmal einen Blick in die Verteidigerschrift (Seite 6 Mitte) werfen, anstatt gegenüber der Presse oder in Kommentarspalten Unsinn zu verbreiten. Dort heisst es:

„Schließlich hatten die Eltern die Schule um Mitteilung eines alternativen Stundenplanes für den betreffenden Tag gebeten. Zum Beispiel hätte das Kind ohne großen Aufwand in einer der Parallelklassen mitmachen können.“
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Bereits mit Email vom 09. Juni 2016 hatte sich der Vater des Jungen nämlich an die Klassenlehrerin mit den Worten gewandt:

„Sehr geehrte Frau XXXXX!
Wie mir S mitteilte, haben Sie einen Besuch in der benachbarten Moschee Rendsburg am Dienstag, dem 14.06.2016 geplant. Wir Eltern stimmen aus weltanschaulichen Gründen der Teilnahme von S an dieser Veranstaltung nicht zu. Bitte teilen Sie uns mit, welchen Stundenplan Sie für S an diesem Tag vorsehen.
Mit freundlichem Gruß“

Am darauffolgenden Tag antwortete ihm die Schulleiterin, Frau Fritzsche wie folgt:

„Sehr geehrter Herr YYYYY,
Frau XXXXX berichtete mir, dass Sie Ihren Sohn im Rahmen des Geographieunterrichts nicht mit in die Moschee gehen lassen möchten.
Das ist so nicht möglich. Die Gründe dafür würde ich Ihnen gern erläutern – bitte vereinbaren Sie mit Frau Z [Sekretariat] einen Gesprächstermin am Montag, den 13.06.2016 (Tel.: …………………..).
Mit freundlichen Grüßen
Fritzsche Schulleiterin“

Über diese „Gründe“ wird die Schulleiterin noch Aufschluss geben müssen.

Möglicherweise muss am Ende das BVerfG das letzte Wort sprechen. Für diejenigen, die Betroffene in diesem oder ähnlich gelagerten Fällen, in denen umfangreicher juristischer Beistand erforderlich ist, unterstützen möchten, haben wir nun einen Spendenbutton eingerichtet (rechts).

Religionsfreiheit

Darf man bei Asylrecht und Einwanderung die Religionszugehörigkeit berücksichtigen?

These: Man sollte das sogar, wenn man kein Rassist sein will. Denn es ist vernünftiger, nach Religionszugehörigkeit zu differenzieren, als nach Herkunft oder Ethnie.

„Deutschland wird sich in den nächsten dreißig Jahren dramatisch verändern. Im Moment kommen Zehntausende, die keinerlei Beziehung zu diesem Land, seiner Geschichte, seiner Kultur haben, und dies auch gar nicht wollen. Wenn diese Zuwanderer politische Parteien gründen, wird es nichts geben, was dieses Land zusammenhält. (…) Ich zumindest rate meinen Kindern, ihre Zukunft nicht hier zu planen.“

So Dr. Nicolaus Fest im Interview der Jungen Freiheit (Ausgabe vom 10.04.2015) https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2015/ex-bild-journalist-fest-erneuert-islam-kritik/ (Mehr aus dem JF-Interview: http://www.heumanns-brille.de/nicolaus-fest-bleibt-fest/)

Grenzen der Meinungsfreiheit

Der ehemalige stellvertretende Chefredakteur der Bild am Sonntag war schon im Juli 2014 mit seinem Leitartikel-Kommentar „Islam als Integrationshindernis“ in der Bams an die Grenzen der Meinungsfreiheit gestoßen, als er deklarierte:
Ist Religion ein Integrationshindernis? Mein Eindruck: nicht immer. Aber beim Islam wohl ja. Das sollte man bei Asyl und Zuwanderung ausdrücklich berücksichtigen! (…) Mich stört die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund. Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle. Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht.“ http://www.bild.de/news/standards/religionen/islam-als-integrationshindernis-36990528.bild.html.

Verfolgte Christen aus diesen Regionen bringen dieses Integrationshindernis nicht mit sich – im Gegenteil, wie Peter Scholl-Latour uns angesichts der Christenverfolgung im Orient durch IS & Co. erklärte.

Rassismus-Vorwurf

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Özcan Mutlu geißelte Fests Äußerung und spricht von „Haßtiraden“ und „Rassismus pur“. Aber Kritik an einer Religion kann nicht gleichgesetzt werden mit Diffamierung der Menschen, die dieser Lehre anhängen; das gilt auch für den Islam. Ein ähnlicher Kurzschluss ist ihre Verwechslung mit „Rassismus“: Religionen sind keine Rassen.

Vollends lächerlich wirkt der Rassismus-Vorwurf aus dem Munde des türkischen Ministerpräsident Davutoglu gegenüber Papst Franziskus und dem EU-Parlament, weil diese den Genozid an den (christlichen) Armeniern beim Namen nennen. htps://jungefreiheit.de/politik/ausland/2015/tuerkei-papst-schuert-rassimus/

Man sollte nie vergessen, was Staatspräsident Erdogan vor dessen Inhaftierung durch die kemalistische Regierung deklamierte:
„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“
http://www.welt.de/print-welt/article341831/Reformer-oder-Wolf-im-Schafspelz.html

Von den echten Hardlinern – Anhängern des Erdogan-Ziehvaters Erbakan oder den Islamnazis „Graue Wölfe“, die sich noch im April 2015 zu Tausenden in NRW ein Stelldichein geben werden -, mal ganz zu schweigen. http://www.blu-news.org/2015/04/07/graue-woelfe-kommen-nach-oberhausen/

Wer sich aber der Islamisierung Europas entgegenstemmt, wird schon ´mal mit „Goebbels“ und der „NSDAP“ verglichen: https://afdwatchafd.wordpress.com/2014/12/11/afd-mitglied-heumann-in-gobbels-manier-afd-auf-den-spuren-der-nsdap/

Nicolaus Fest handelte sich mit seinen Statement einen gewaltigen politisch korrekten ´Shitstorm´ ein. Stefan Niggemeier titulierte hämisch: Islamhassender „BamS“-Vize erschreibt sich „herrlichen Shitstorm“ und eine Art Abmahnung. „Er geht soweit, zu suggerieren, dass man doch vielleicht das Gewähren von Asyl auf Nicht-Muslime beschränken könnte, was nicht nur viel über sein Bild von Moslems sagt, sondern auch über seine Vorstellung, was das Grundrecht auf Asyl eigentlich bedeutet.“
Statt dem nun seine Vorstellung vom Asylrecht und sein „Bild von Moslems“ gegenüber zu stellen, begnügt sich Niggemeier mit ´Petzen´ und Vorführung des Angeklagten im Stile Freislers. Auch die Strafe steht von vorne herein fest: Für Journalisten, die ein negatives Werturteil zum Islam abgeben, dürfe „kein Platz“ bei der Bams sein: Feuern! (Danke, Herr Niggemeier, setzen!)

Scharfe Kritik kam auch von Bild-Chef Kai Diekmann, der seinen Kollegen Fest auf BILD zurechtwies: „Keine Pauschalurteile gegen den Islam!“ http://www.bild.de/news/standards/bild-kommentar/keine-pauschalurteile-ueber-den-islam-36999364.bild.html
Es fehlt nur noch die Fatwa. Dabei hatte die „BILD“-Zeitung noch eine Woche zuvor mit Blick auf die muslimischen „Juden-ins-Gas“-Demos gegen Israel noch lauthals appelliert „Antisemitismus in Deutschland nicht schweigend hinzunehmen“. Aber wenn jemand wie Fest daraufhin in logischer Konsequenz die ´Religion des Friedens´ dafür kritisiert, in Koran und Hadithen den ideologischen Nährboden für eben diesen Antisemitismus zu liefern, zieht BILD die politisch korrekte Notbremse. Das ist verlogen.

Links-neoliberale Agenda

Weniger Skrupel mit „pauschalen Werturteilen“ haben linke Meinungs-Führer bei sogenannten „Rechten“, die – im Gegensatz zu Linkspopulisten und Linksextremisten – stets sofort an Ort und Stelle exkommuniziert werden: da wird nicht lange gefackelt, ob diese nun moderat oder extrem sind. In Bausch und Bogen verdammt werden alle, die sich als Sand im Getriebe der links-grün-neoliberalen Agenda des Establishments erweisen: Pegida-Demonstranten, EURO-Gegner, Afd-Wähler, EU-Gegner, US-/NATO-Gegner, Patrioten, TTiP-Gegner, Islam-Gegner, Christen etc.. Vorneweg beim Hetzen: ARD und ZDF. http://www.heumanns-brille.de/rassismus/

Dabei zeigen die Plakate der bis heute aktiven Friedensbewegung aus den 80er-Jahren, dass es große Schnittmengen zwischen ´links´ und ´rechts´ gibt: „NO-NATO“ und „Ami go home“ heisst es da. Genau deshalb kam es bei den jüngeren Mahnwachen zu Differenzen, mit wem man eigentlich politisch korrekterweise zusammen für Frieden in der Ukraine demonstrieren dürfe.

Jede Islamkritik sollte fairerweise konzedieren, dass der Westen seit 100 Jahren ´Öl ins Feuer´ kippt: http://www.heumanns-brille.de/neo-kolonialisierung-und-islamistischer-terror/

Das heisst aber noch lange nicht, dass Terror nichts mit dem Islam, sondern nur mit bösen Geheimdiensten zu tun hätte. https://conservo.wordpress.com/2015/05/06/geheimpapier-enthullt-totalitare-infiltrationsplane-zur-eroberung-europas/
Denn der Westen ist nicht alleinverantwortlich für islamischen Terror:
„Wenn pakistanische Taliban Mädchen erschießen, weil sie in die Schule gehen, Helfer erschießen, die Kinder gegen die Kinderlähmung impfen wollen, nigerianische Radikale von Boko Haram ganze Dörfer auslöschen und die Frauen versklaven, philippinische Piraten Menschen kidnappen um für sie im Namen von Allah Lösegeld zu erpressen, dann ist es einfach nur noch schwachsinnig, für den Terror in der Welt den Westen im allgemeinen und die Amerikaner im besonderen verantwortlich zu machen.“ 
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/islam_fuers_Poesiealbum)

Zurück also zu Mullah Diekmann: „Wer eine Religion pauschal ablehnt, der stellt sich gegen Millionen und Milliarden Menschen, die in überwältigender Mehrheit friedlich leben.“ Ach ja? Nach dieser Logik „stellen sich“ – erstens – z. B. Atheisten, die jegliche Religion „pauschal ablehnen“ gleich gegen mehrere Milliarden Menschen. Und – zweitens – ist das Projektion: Der eigene ´Kurzschluss´ von Meinung auf den Wert des dahinterstehenden Menschen, den man im täglichen ´Kampf gegen rechts´ trainiert, wird dem Islamkritiker unterstellt.

Die Shitstormer wollen partout alle Religionen gleichbehandelt sehen, ihr Motto: In der Nacht sind alle Katzen grau. Je weniger sie von den einzelnen Religionen wissen (wollen), um so unerbittlicher beharren sie auf ihrer undifferenzierten Betrachtungsweise und fordern sie bei allen ein.

Aber auch die, die es besser wissen müssten – Kirchenfunktionäre und viele „christliche“ Politiker – reden ihnen nach dem Mund. Anscheinend vergessen sie die Regensburger Vorlesung von Papst Benedikt, die 2006 internationales Aufsehen erregte: Dort hatte Benedikt  den byzantinischen Kaiser Manuel II. Palaeologos zitiert, der 1391 im Dialog mit einem gebildeten Perser über Christentum und Islam sagte: „Zeig mir doch, was Mohammed Neues gebracht hat und da wirst du nur Schlechtes und Inhumanes finden wie dies, daß er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch das Schwert zu verbreiten“. http://www.heumanns-brille.de/papst-benedikt-regensburger-vorlesung/ „Heute könne man sagen, ohne befürchten zu müssen, widerlegt zu werden, daß Papst Benedikt XVI. 2006 in Regensburg recht hatte. (…) Die anhaltende Gewalt bringe auf unmißverständliche Weise die wahre Natur des dschihadistischen Islams ans Licht und bietet uns die Gelegenheit, „die Regensburger Rede ohne politisch korrekte Scheuklappen neu zu lesen.“ http://www.katholisches.info/2014/09/22/islam-benedikt-xvi-hatte-mit-regensburger-rede-recht-aber-weite-teile-der-kirche-haben-rede-vergessen/?hc_location=ufi

Diekmann aber setzt apodiktisch noch eins drauf: „Genau solche Auseinandersetzung entlang religiöser Grenzen wollen wir NICHT. Wir wollen sie nicht führen, nicht befördern und nicht herbeischreiben. Denn sie enden immer verheerend – das hat die Geschichte oft genug gezeigt!“ Aber lernen wir nicht – ganz im Gegenteil – aus der Geschichte, dass gerade Appeasement gegenüber totalitären Weltanschauungen „verheerende“ Auswirkungen haben kann? Auch die Gegenwart in islamisch dominierten Staaten mit ihrer hunderttausende betreffende Christenverfolgung stützt das Diktum Diekmanns kaum: Verfolgte und abgeschlachtete Christen brauchten weder einen Diekmann, noch das Bundesverfassungsgericht mit seinen Kopftuch-Beschlüssen, die ihnen den Mund verbieten, das hatten sie schon selber begriffen – aber was hat ihnen ihr Schweigen genützt?!

Religionsfreiheit

Einerseits sind Menschen muslimischen Glaubens so unterschiedlich wie innerhalb anderer gesellschaftlicher Gruppen auch; andererseits ist der Islam, da wo er als Religion ernst genommen wird, ein Integrationshindernis, weil sich die im Koran angeordnete Scharia nun einmal nicht mit Demokratie und Menschenrechten vereinbaren läßt. http://www.heumanns-brille.de/islam-und-demokratie/

Das Islamproblem in Europa ist im Wesentlichen ein Problem der Quantität. Richtig ist zweifellos, dass nicht jeder Muslim islamischem Fundamentalismus zugeneigt ist. Viele hierzulande mögen auch ´Pro-forma-Muslime´ sein, ähnlich der  vielen Christen, die man nie in der Kirche sieht und auch sonst ´den lieben Gott einen guten Mann sein lassen´, zumal im Koran Apostasie mit schweren Strafen bedroht ist (und in vielen islamischen Staaten auch heute noch mit dem Tode bestraft wird). Dennoch ist es eine unbestreitbare Tatsache, dass bereits eine qualifizierte muslimische Minderheit aufgrund ihrer betont engen Solidarität untereinander und der auf diese Weise verursachten einschüchternden Lautstärke im öffentlichen Raum schon aktuell zu kaum mehr zu bewältigenden gesellschaftlichen Problemen führt. Ähnliches lässt sich weltweit beobachten und muss daher etwas mit dem Islam zu tun haben. Die Zustände in den schon bisherigen hiesigen Parallelgesellschaften – von Sarrazin (SPD) und Heinz Buschkowsky (SPD) und vielen anderen eindrucksvoll kommentiert – sollten als Beleg dafür ausreichen, dass ein Weiter-so in die Sackgasse führen muss.

Ein Blick auf die 1400-jährige Eroberungsgeschichte des Islam gibt – jedenfalls im Dreiklang mit islamischen Schriften und der heutigen Realität islamisch dominierter Staaten – eindeutigen Aufschluss: Der Islam ist ein klug erdachtes, quasi-organisches „Dschihad-System“, um auf den bekannten Buch-Titel des Soziologen Manfred Kleine-Hartlage zu rekurrieren. http://korrektheiten.com/2011/04/23/dschihad-system-islam/
Ihm zufolge findet Dschihad auf unterschiedlichen Ebenen statt, die miteinander Synergieeffekte erzeugen: Keineswegs primär gewaltsam, sondern insbesondere auf friedlichem, heutzutage sogar demokratischem Wege durch Asyl, Zuwanderung, Familiennachzug, größere Fertilität, Einschleusung radikaler Imane, Finanzierung durch Scharia-Staaten wie Saudi-Arabien und Katar – und natürlich Konversion bzw. Radikalisierung liberaler Muslime. http://www.heumanns-brille.de/heumann-interview-journalistenwatch/
Eine unkontrollierte Massenzuwanderung von Muslimen nach Europa sollte also gestoppt werden, bevor ein point-of-no-return in Richtung Scharia eintritt. Von den täglich zunehmenden Gefahren eines 9/11 in deutschen Städten ganz zu schweigen.

Wenn aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Akt wehrhafter Demokratie im Asyl- und Zuwanderungsrecht ein Generalverdacht gegenüber Muslimen erforderlich ist, um die schrittweise Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verhindern, dann ist das eben so. Das im Grundgesetz vorgesehene Widerstandsrecht (Art 20 Absatz IV) macht das sogar zur sittlichen Pflicht, sagt der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider im Interview: https://www.youtube.com/watch?v=0W6CkukQVu4 (s. auch dessen Monographie „Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“, erschienen 2010 im Duncker & Humblot-Verlag: http://www.kaschachtschneider.de/component/content/article/2-aktuelles/23-verfassungswidrigkeit-islamischer-religionsausuebung-in-deutschland.html).

Das ist schlichte, aber unabweisbare polizeirechtliche Logik. Andernfalls wird auf kurz oder lang auf demokratischem Wege Scharia, weltliche Iman-bzw. Mullah-Herrschaft, Subordination der Frauen und ´Dhimmi´-Status aller ´Ungläubigen´ in Europa eingeführt werden, daran sollte niemand zweifeln.

Verfassungsschutz

In Wahrheit glaubt niemand ernsthaft daran, dass sich ein „EURO-Islam“ – ohne Scharia, ohne Koran, ohne den Religionsgründer Mohammed – durchsetzt.
Doch, halt! Der sogenannte „Verfassungsschutz“ – jedenfalls in Bayern: Der dortige Landesverband der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa e. V. /BPE http://www.paxeuropa.de/ – immerhin ständig Teilnehmerin auf OSZE-Konferenzen – wurde wegen „islamfeindlicher“ Bestrebungen im Landesverfassungsschutzbericht 2013 erwähnt, weil sein ehemaliger Landesvorsitzender Michael Stürzenberger seinerzeit im Zusammenhang mit dem geplanten ´Zentrum für Islam in Europa – München´(ZIE-M) nicht nur vor einer „Islamisierung des Abendlandes“ warnte, sondern laut darüber nachdachte, Muslime vor die Alternative „Abschwören von verfassungsfeindlichen Bestandteilen des Korans oder Abreisen“ zu stellen, womit der Bogen überspannt war. Später ist er selbst wieder davon abgerückt. Die BPE versucht nun, den Makel in einem über mehrere Instanzen geführten Prozeß  gegen den Freistaat Bayern wieder los zu werden, in dem die Gretchenfrage endlich einmal prozessual ausgefochten wird: Wo sind die juristischen Grenzen von Meinungs- und Religionsfreiheit für Islamkritiker? Und wer ist aus Sicht des „Verfassungsschutzes“ Bock – und wer Gärtner? Auch in der AfD sollte man einsehen: „Der Verfassungsschutz hat nicht immer recht!“ http://patriotische-plattform.de/blog/2015/04/24/standpunkt-der-patriotischen-plattform-der-verfassungsschutz-hat-nicht-immer-recht/

Das Bundesverfassungsgericht und sein  Supergrundrecht der Religionsfreiheit   

Eine entscheidende Rolle bei der Ausbalancierung der aufklärerischen Ideale „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ (>> http://www.heumanns-brille.de/aufklaerung/) spielt das Bundesverfassungsgericht, insbesondere seine Judikatur zur  „Religionsfreiheit“ (Art 4 GG):
„Die Dogmatik der Religionsgrundrechte wirft Fragen nach Meinen, Wissen und Glauben, nach politischer Freiheit und religiöser Herrschaft, nach Diesseits und Jenseits, nach Staat und Religion auf, die Frage nach einer Republik, deren fundamentales Prinzip die Freiheit der Bürger ist, die demokratisch zum Recht finden.http://www.amazon.de/Grenzen-Religionsfreiheit-am-Beispiel-Islam/dp/3428135059

In der Tat! Hierzu ein paar Gedanken.
Links-liberale Gleichheits-Ideologie verlangt nicht nur Chancen-, sondern Ergebnisgleichheit: durch Quoten und ´Diskriminierungs´-Verbote. Eine so verstandene „Gleichheit“ steht aber auf Kriegsfuß mit der „Freiheit“ – auch sie eines der aufklärerischen Ideale -, die zwar zwingend Gleichberechtigung (vor dem Gesetz) erfordert, aber „Gleichstellung“ gerade nicht verträgt. Daher dürfte z. B. der in den 90er Jahren in das Grundgesetz eingefügte, von der Europäischen Union verordnete ´Gender´-Artikel (3 Absatz II Satz 2 GG) verfassungswidrig sein: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin – nachdem es im vorangehenden Absatz 1 noch lapidar (seit 1949) heißt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wie soll sich der oberste Gleichheitssatz der Verfassung mit dem Diktat „Quote vor Leistung“ in Einklang bringen lassen? Dadurch werden heutzutage Männer gegenüber Frauen diskriminiert, z. B. im öffentlichen Dienstrecht. Das grundlegende Spannungsverhältnis zwischen Freiheit, Gleichberechtigung und ´Anti-Diskriminierung´ bringt eine amerikanische Journalistin pointiert auf die Formel: „Das Recht auf Diskriminierung ist die Essenz der Freiheit“.  https://jungefreiheit.de/kolumne/2015/das-recht-auf-diskriminierung-ist-die-essenz-der-freiheit/

Ganz besonders im Zielkonflikt mit der Gleichheit vor dem Gesetz steht die „Religionsfreiheit“ in der Lesart des Bundesverfassungsgerichts, wie sie uns aktuell wieder in dessen ´Kopftuch-Beschluß´ präsentiert – und dem Gesetzgeber ´diktiert´ – wurde. Mit dieser Rechtsprechung setzte ich mich grundlegend kritisch auseinander in einem Artikel, der am 17.04.15 in der Jungen Freiheit erscheint, Titel: „Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen“ – Das Bundesverfassungsgericht und sein  Supergrundrecht der Religionsfreiheit. (Seite 18, im „Forum“), Hier zu lesen:  http://www.heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/

 

Dieser BLOG-Beitrag erschien auch auf Journalistenwatch: http://journalistenwatch.com/cms/religionsfreiheit/?fb_ref=Default