Streit um das „Volk“ und den Islam – ist die Zeitenwende unvermeidlich ?

Maximilian Krah sieht „die Epoche der Nationalstaatlichkeit vorüber“[1] und Deutschlands Zukunft unvermeidlich als „multiethnisches Land“. Martin Sellners „Remigrations“-Konzept lehnt er ab, weil es eine „Ungleichbehandlung der Staatsbürger nach ethnischen Kriterien“ bedeute (15.06.2025, X) und die Gefahr eines AfD-Verbots heraufbeschwöre.[2] Sellner kontert: Krah würde „anscheinend einen Vielvölkerstaat“ vertreten, „ohne erst zu versuchen, um ein deutsches Deutschland zu kämpfen.“ (17.06.2025, X).

Vorbemerkung: Ist der Kampf um die Bewahrung eines „deutschen“ Deutschlands – oder eines „europäischen“ Europa – per se verfassungswidrig ?

  1. Nicht, soweit er sich beschränkt auf eine „restriktive Migrations- und Einbürgerungspolitik“. Verlautbarungen der AfD, daß „eine übermäßige Migration die eigene Identität bedrohe“, seien für sich genommen verfassungsrechtlich unbedenklich, stellte das OVG Münster fest.[3] Ex-Kanzler Olaf Scholz forderte im Spiegel sogar „Abschiebungen im großen Stil“, und schon Angela Merkel eine „nationale Kraftanstrengung“, ohne daß dies vom Verfassungsschutz als verfängliche Bestrebungen markiert worden wäre. Und das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Compact-Magazin stellt immerhin fest, daß „eine Vielzahl der (…) migrationsfeindlichen Äußerungen sich (…) auch als überspitzte, aber letztlich (…) zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten“ läßt.[4]
  2. Doch die Dinge sind noch in Bewegung. Progressiverer Auffassung ist die mittlerweile (wohl) herrschende Meinung in der Fachliteratur. Vorreiter ist der renommierte liberale Staatsrechtslehrer Christoph Möllers, der 2017 den Bundesrat im NPD-Verfahren anwaltlich vertreten hat. Er propagiert, daß das Grundgesetz aus menschen- und demokratierechtlichen Gründen jeden „ethnischen“ Volksbegriff „verfassungsrechtlich mißbillige“.[5] Diese Dogmatik lehnt sich einen „Verfassungspatriotismus“ nach US-Vorbild an und bricht mit der traditionellen deutschen Staatslehre. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinen Urteilen zu den EU-Verträgen noch die Bewahrung relativer „kultureller Homogenität“ (aus demokratietheoretischen Gründen) verlangt. Möllers Position läuft hingegen historischer und bisher gängiger Auslegung des Grundgesetzes zuwider:[6] Ohne „ethnischen Volksbegriff“ wäre es nicht jahrzehntelang verfassungsrechtliche Verpflichtung der Staatsorgane gewesen, auf die deutsche Wiedervereinigung hinzuwirken.[7] Während der deutschen Teilung nach 1945 gab es zwei deutsche „Staatsvölker“ (BRD und DDR), aber nur ein deutsches Volk „im ethnischen Sinne“. Dieses hat nach der ursprünglichen Grundgesetz-Präambel nicht nur seine „staatliche“, sondern seine „nationale Einheit“ zu „bewahren“. Warum sollte man die Verfassung jetzt – nach vollzogener Wiedervereinigung – plötzlich gegenteilig interpretieren ? Müßte derart Grundstürzendes nicht sogar gemäß Art. 146 GG „vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen“ werden ?[8]

Zudem: Sowohl dem völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrecht gemäß der Internationalen Menschenrechtskonvention („Zivilpakt“), als auch dem Kardinal-Straftatbestand des Völkermordes liegt ein – auch – „ethnischer“ Volksbegriff zugrunde. (Sonst hätte man z.B. vor der Staatsgründung Israels den Tatbestand eines Völkermordes an den Juden nicht bejahen können).

Dennoch ist nicht ausgeschlossen, daß auch Karlsruhe der neuen Dogmatik folgt. Denn im „Jahresbericht 2024“ des Bundesverfassungsgerichts über sein Urteil zum Finanzierungsausschluss der NPD[9] heißt es: Die Partei „missachtet den Grundsatz der Menschenwürde, indem sie [sic !] am ethnischen Volksbegriff und der Vorstellung von der deutschen ´Volksgemeinschaft´ als Abstammungsgemeinschaft festhält.“[10]


Krahs Position

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Des Kaisers Bart. Zum aktuellen Streit im rechten Lager

„Grenzschließungen und Abschiebungen Ausreisepflichtiger“ bleiben das A&O, aber auch die aktuelle CDU-geführte Regierung erledigt dies nur marginal (Indiz: unverändert hohe Asylerstanträge).

2. Zumal das Problem der langen „grünen Grenzen“  ungelöst bleibt. Lückenloser Hightech-Grenzschutz wäre laut Prof. Martin Wagener unproblematisch und  handelsökonomisch unschädlich machbar – allerdings nicht im Rahmen des EU-Rechts. Es gibt also für die AfD noch genug Möglichkeiten, sich zu profilieren.

3. Obendrein kann man Aufenthaltsrechte beenden, befristete nicht verlängern etc. (Sellner dit). Da ist weitere juristische Detailanalyse für verfassungskonforme Reformen von Gesetzen oder Verwaltungspraxis nötig.

4. Wer eine deutsch-türkische Allianz gegen afro-arabische Migrantenströme sucht, hat das Wesen des Islam nicht verstanden und sollte bei Manfred Kleine-Hartlage („Das Dschihad-System“) nochmal nachschlagen.

5. Was alles demotivierend für Patrioten wirken kann:
a) Eine Rhetorik des demographie-resignierten „alles zu spät“
b) VS-sicherer Abschied vom „ethnisch-kulturellen“ Volksbegriff
c) Zweckoptimistisches Ja zur EU
d) harsche Distanzierung vom aktiven Vorfeld.
e) Verfrühte Anpassung an eine „liberale“ Verfassungstheorie vom „ethisch neutralen“ Staat. Diese ist bislang noch nicht unangefochten Mainstream, sondern erst im Begriff, dazu zu werden, v.a. seit den umstrittenen Kopftuch-Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur „Religionsfreiheit“ als dominantem Supergrundrecht. Jedoch entschied der Europäische Gerichtshof (EGMR) für Italien christlich-traditionsbewußter als Karlsruhe. Ende offen.

6. Auf der anderen Seite sind Remigrations-Parolen dort überzogen, wo zu laut darüber nachgedacht wird, wie man unzureichend „assimilierte“ Staatsbürger wieder loswird. Strategisch unklug, da das Grundgesetz (Artikel 16) allenfalls zahlenmäßig marginale Ausnahmen zuläßt, was den heftigen Gegenwind nicht lohnt.

7. Elefant im Raum ist die EU. Die seit Dekaden schwelende Problematik des vorrangigen EU-Rechts tritt jetzt offen zutage. In den aktuellen Beschlüssen des VG Berlin. Und zuvor schon bei der italienischen Verwaltungsjustiz, die – ebenfalls unter Berufung auf EU-Recht – gegen Melonis migrationspolitische Vorhaben einschritt. Leider begnügt sich die AfD mit illusionionären Hoffnungen auf „Reformen“, initiiert von EU-Staaten mit (demnächst) nationalkonservativen Regierungen. Obwohl die EU gerade erst nach acht Jahre (!) langen Vorarbeiten eine Reform des EU-Asylrechts vorlegte, die 2026 in Kraft tritt, aber nur dreiste Volksbeschwichtigung ist. Obwohl sich nicht einmal der geniale Kickl in Österreich gegen die Tricks der brüsselgesteuerten „Wir-Demokraten“ durchsetzen konnte, Wilders in Holland als gleichfalls stärkste Kraft das Handtuch wirft und selbst in Polen – bislang Hochburg von „Gott-Familie-Vaterland“ – das „liberale“, EU-begeisterte Lager um Tusk übernommen hat. Nein – hier ist Diäten-fokussierter Zweckoptimismus unangebracht.

8. Manche Vorschläge zeugen von mangelnder Würdigung des abendländischen Rechtsstaatsprinzips, das gerade in der deutschen (Rechts-)Kultur – mit Ausnahme 12 dunkler Jahre – höher gehalten wurde als beispielsweise in der französischen, wo man traditionell gewohnt ist, Recht politisch zu instrumentalisieren und zweckorientiert zu verbiegen („whatever it takes“; „Forget the treaty“). Donald Trumps migrationspolitische Beinfreiheit besitzen Regierungen von EU-Staaten nicht (Ausnahme: Dänemark, durch kluge völkerrechtliche Vorbehalte beim EU-Beitritt).

9. Fazit: Man konzentriere sich auf den Spatz in der Hand (mehr Grenzschutz und Abschiebungen sowie Rückehr zum restriktiveren Einbürgerungsrecht), statt auf die Taube auf dem Dach („millionfache Remigration“). Zumal autochthone Deutsche (ca. 75% der Bevölkerung) noch nicht in der Minderheit sind. Ein Zauberkonzept gibt es nicht. Weder in Gestalt des US-„Meltingpots“ (Assimilierung), noch in Gestalt aparter Parallelgesellschaften im tribalistischen Vielvölkerimperium mit je eigenen Rechtsvorstellungen. Ohnehin wird beides scheitern, wenn man die ungesteuerte interkontinentale Migrantenflut nicht stoppen kann, damit Deutschland bzw. Europa auch nur die Chance erhält, sich zukunftsfest zu konsolidieren.

10. Ceterum censeo: dexit. 

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Presse- und Meinungsfreiheit im Lichte von Artikel 146 GG – Achillesferse des „Verfassungsschutzes“

Veröffentlicht bei der Staats- und wirtschaftspolitischen Gesellschaft e.V. unter https://www.swg-mobil.de/2024/08/07/presse-und-meinungsfreiheit-im-lichte-von-artikel-146-gg-achillesferse-des-verfassungsschutzes/

Teil 1: „Wollt ihr die totale Demokratie?“

Zur Zeit ist viel von wehrhafter Demokratie die Rede – „auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.“ Presse- und Meinungsfreiheit sollen zwar „für freiheitliche Demokratien schlechthin konstituierend“[1] sein, jedoch „kein Freibrief für Verfassungsfeinde.“[2] Offenbar gibt es eine Grauzone des Grundgesetzes, in der man friedlich und legal im Rahmen aller zivil- und strafrechtlichen Gesetze publiziert und die Grenzen der Meinungsfreiheit beachtet, aber trotzdem vom Inlandsgeheimdienst als „extremistischer“ Verfassungsfeind verdächtigt, überwacht, angeprangert – und schließlich vom Innenministerium zerschlagen werden kann – weil man sich gegen die „verfassungsmäßige Ordnung richtet“ (Artikel 9 GG).[3]

Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang erläutert anhand radikaler „Klimaschützer“ der „Letzten Generation“: Nicht etwa Vereinigungen, die Straftaten zum Zweck der Durchsetzung politischer Forderungen begehen – etwa Nötigungen (u.a. Flughafenblockaden[4]) oder Gewalt (und sei es „nur gegen Sachen“) – , seien Verfassungsfeinde. Nein, „das Begehen von Straftaten macht diese Gruppierung nicht extremistisch.“ „Extremistisch“ seien vielmehr die, die „den Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellen“.[5] [6] Nicht Taten, sondern kritische Gedanken („Infragestellen“) – genauer: eine „kämpferisch-aggressive“ „Haltung“ gegenüber der FGDO – markieren die rote Linie.

Andererseits wurden bei der Vorstellung des VS-Berichts 2023 Forderungen nach einem islamischen Scharia-„Kalifat“ von Haldenwang als „denkbare Staatsform“ („wie Kommunismus, Sozialismus oder Monarchie“) kommentiert; das sei weder strafbar, noch müßte es per se Verbote nach sich ziehen.[7]

Alle stehen vor einem nahezu undurchdringlichen Begriffs-Dschungel. Was darf man (noch) sagen, schreiben und tun? Und was hat das alles mit Artikel 146 des Grundgesetzes zu tun?  Presse- und Meinungsfreiheit im Lichte von Artikel 146 GG – Achillesferse des „Verfassungsschutzes“ weiterlesen

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Adorno-Revival: Nicht der Islam, sondern das Christentum gerät auf die Anklagebank

Anläßlich des Terrorangriffs der Hamas auf Israel und der antisemitischen Demonstrationen von Muslimen fand ein Solidaritätskonzert beim Berliner Ensemble statt („Gegen das Schweigen. Gegen Antisemitismus“). Auf Initiative des Pianisten Igor Levit gaben sich dort zahlreiche Künstler und Prominente ein Stell-dich-ein. U. a. sieht man Wolf Biermann, Die Toten Hosen, Michel Friedman, Dunja Hayali, Fernsehkoch Tim Mälzer, „Klima“-Ikone Luisa Neubauer und Paul Zichner mit Tanzorchester. Gemeinsam will man mit Musik und Literatur „ein Zeichen gegen Antisemitismus setzen.“ Nur bleibt – politisch korrekt – nicht nur Ross und Reiter mal wieder ungenannt; sie werden sogar ausgetauscht: Nicht der Islam, sondern das Christentum gerät auf die Anklagebank.

Erst gegen Ende der Veranstaltung kommt es zum Schwur: Die Schauspielerin und Regisseurin Maria Schrader  liest einen Text des Philosophen Theodor Adorno, des Säulenheiligen der Frankfurter Schule der „Kritischen Theorie“[1]: Und zwar den Essay „Musterung“ aus einem der Hauptwerke Adornos, der Minima Moralia (Suhrkamp 1951).

Adorno prangert hier – wie schon in seiner „Dialektik der Aufklärung“ – eine nur noch „instrumentelle“ (z.B. auch kommerzielle) Vernunft an – die er überall am Werke sieht: Naturgemäß würden Agenten „praktischer“ Interessen alle Menschen einer „Musterung“ mit nur einem einzigen Wertkriterium unterziehen: Ob er „geeignet oder ungeeignet“ sei, brauchbar für persönliche Karrieren oder die politischen Ziele der jeweils aktuellen, totalen Massen-„Bewegung“. Nur hiernach entscheide sich, ob das jeweilige Gegenüber Freund, Feind, Spreu oder Weizen sei. Alles sehr interessant … Nur: Worauf will die Adorno-Rezitatorin – im Hinblick auf den fürchterlichen Anlaß der Veranstaltung – hinaus´?

Von Kant über Adorno zum Bundesverfassungsgericht

Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Zwischenbemerkung. Großvater dieses Gedankens Adornos ist wohl Immanuel Kant, dessen Menschenwürde-Begriff wiederum Grundlage der „Objekt-Formel“ des Bundesverfassungsgerichts wurde: Menschenwürde sei zwar schwer positiv bestimmbar, aber negativ durchaus auf den Begriff zu bringen: sie sei jedenfalls verletzt, „wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zum bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe, herabgewürdigt wird“. So interpretierte der berühmte Verfassungsjurist Günter Dürig das Grundgesetz zu einer Zeit, als noch niemand vom „Transhumanismus“, „Klonen“ oder „Leihmüttern“ sprach und die individuelle menschliche Seele noch nicht allein auf („nichts als“) Physik, Gehirnchemie oder kopierbare digitale Daten reduziert wurde. Dürigs Definition war auch eine frühe christlich-fundierte Absage an einen globalen orwell´schen Ameisenstaat – mag er noch so „effizient“ sein. Adorno-Revival: Nicht der Islam, sondern das Christentum gerät auf die Anklagebank weiterlesen

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Die Ukraine und das Völkerrecht, – Geographie und Geschichte als Schicksal: „What matters are people, not states“.

– Von Rechtsanwalt Alexander Heumann –

Richter C. Trindade beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in seinem Sondervotum zur Sezession des Kosovo von Serbien: „What matters are people, not states.“[58] Soll heißen: Staaten haben keinen Selbstzweck. Sie sind um der Menschen bzw. der Völker willen da – nicht umgekehrt.


Nach Deutschlands Wiedervereinigung boten der ´Fall des eisernen Vorhangs´, die Auflösung des Warschauer Paktes und der Wegfall der sowjetkommunistischen Bedrohung unverhoffte Chancen auf Frieden und Wohlstand in Europa – ohne atomares Damoklesschwert. „Deutschland, wir reichen dir die Hand, wir geh´n zurück ins Vaterland“, sang der Chor der Rotarmisten.[1] Das Feindbild des Kalten Krieges schien zu verschwinden.[2] Aber während man in Kerneuropa das hoffnungsfrohe Lied vom „Wind of Change“ sang, blieben gegenläufige Sicherheitsinteressen zwischen Mittel-/Osteuropa und Russland als Sollbruchstelle des Kontinents bestehen. Eine Annäherung an ein Dilemma. Die Ukraine und das Völkerrecht, – Geographie und Geschichte als Schicksal: „What matters are people, not states“. weiterlesen

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Postmoderne, Metaethik und Glaubensabfall – zu Peter Sloterdijks These vom Christentum als „gescheitertem Projekt“

Christentum – ein „gescheitertes Projekt“?!
Essay, erschienen in: CRISIS-Journal,
Ausgabe 2/2022 (S. 28 – 33)

  :

I. Von neuzeitlicher Säkularisierung zum totalen Laizismus

Zentrales Axiom der Moderne ist die Trennung von Staat und Religion bzw. Politik und Religion[1]. Diese führt auch zur „Entkoppelung“ von Recht von Moral und von Religion.[2] Hiermit korrespondiert die juristische Doktrin einer weltanschaulichen und „ethischen Neutralität des Staates“,[3] die jede „Leitkultur“, vor allem die christliche, ablehnt, um niemanden zu „diskriminieren“ (hierzu Teil II). Und einer der „führenden“ Philosophen Europas, Peter Sloterdijk, erklärt sogar das ganze „christliche Projekt“ aus anthropologischer Sicht für „gescheitert“.[4]

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EU-„Zukunftskonferenz“: Weniger Demokratie wagen! Dafür mehr Krieg.

Die erste EU-«Zukunftskonferenz» fand am 9. Mai 2022, dem Gedenktag zum Weltkriegsende, statt. Eine „Generalüberholung“ der Europäischen Union steht an.[1] Man sondiert Möglichkeiten, die EU „demokratischer, bürgernäher und effizienter“ zu machen. Es darf gelacht werden. 

Die spektakulärste Forderung lautet: In der Außen- und Fiskalpolitik der Europäischen Union soll das Einstimmigkeitsprinzip abgeschafft werden. Also wenn es z.B. darum geht, Wirtschaftssanktionen  gegen Drittstaaten (sprich: Russland) zu verhängen. Oder gemeinsame Schulden aufzunehmen (was die EU-Verträge bislang verbieten). Dissentierende Mitgliedstaaten (etwa Ungarn) könnten dann einfach überstimmt werden. Kein Veto mehr!

Erneut tritt hier das orwell´sche „Demokratie“-Verständnis der EU zutage: Wegfall des Einstimmigkeits-Prinzips bedeutet weniger Mitentscheidungs-Kompetenz nationaler Parlamente. In Wahrheit will die EU also nicht mehr, sondern weniger Demokratie wagen. EU-„Zukunftskonferenz“: Weniger Demokratie wagen! Dafür mehr Krieg. weiterlesen

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Russisch Roulette für „westliche Werte“

Russland hat „den Krieg nach Europa zurückgebracht“?!
Nein, entgegen eines ARD-Kommentars vom 25. Februar war dies die NATO. 1999 bombardierte sie Serbien, ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Unter Joschka Fischers Schlachtruf „Nie wieder Auschwitz!“ hatte man eine Büchse der Pandora entdeckt: die „Responsibility to protect“. Theoretisch richtig, jedoch praktisch sehr problematisch, wenn der Sachverhalt im Dunkeln liegt. In der Nacht und im Bürgerkrieg sind alle Katzen grau. Kriegsreporter, die nicht wie gewünscht berichten, sind ihres Lebens nicht sicher oder werden nicht mehr vor Ort gelassen. Der SPIEGEL hatte damals in eloquenten Essays einseitig die serbischen Sicherheitskräfte als Barbaren vorgeführt, während UCK-Partisanen für die „gute“ Sache kämpften. Im Krieg stirbt die Wahrheit als Erstes. Im Nachhinein ist die Welt immer schlauer – und sei es durch „geleakte“ Informationen, deren Urheber in Hochsicherheitsgefängnissen landen („westliche Werte“?) -, aber dann ist es zu spät. Russisch Roulette für „westliche Werte“ weiterlesen

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Demokratie heißt nun: Mehr Atomkrieg wagen!

  • 29.04.2022: Die Mehrheit des deutschen. Bundestages ist tatsächlich gewillt, einen Atomkrieg in Europa, auch ein deutsches Hiroshima, für „Werte“ zu riskieren (die Interessen verschleiern). Dafür setzen sie die europäischen Völker, nicht zuletzt ihr eigenes, beim Russisch Roulette aufs Spiel.
    https://www.focus.de/politik/deutschland/analyse-von-ulrich-reitz-wegen-putins-krieg-beerdigt-annalena-baerbock-gruenen-traum_id_90390610.html
  • „Es gab Zeiten, da wurde man wenigstens noch gefragt, ob man den totalen Krieg überhaupt will“ (Kabarettist Uwe Steimle). Die Strack-Zimmermann´sche Parole auf dem FDP-Parteitag („Salva Ukraini!“) fragt allerdings nur wenig anders.
  • „Niemand hatte die Absicht …“
    – eine Mauer zu bauen
    – eine Brüsseler Diktatur zu errichten
    – Corona-Impfpflichten einzuführen
    – oder „sozial credit points“ á la China;
    – den III. Weltkrieg auszulösen ….
  • „Den Teufel spürt das Völkchen nie – und wenn er sie beim Kragen hätte“ (Goethe, Faust I, 1808: Mephisto zu Faust)
  • Der „Westen“ unverändert kompromißlos: Bärbock sagte auf Nachfrage Anne Wills, daß man die Krim unbedingt zurückwill – entgegen dem Votum der dortigen Bevölkerung! Russland soll sich also ohne Gegenleistung aus der Ukraine zurückziehen und Krim zurückgeben – vorher gibt es keinen Frieden! Das ist der Weg in den III. Weltkrieg.
  • Auch ein III. Weltkrieg, den Putin verlöre, wäre einer zuviel.
  • Wenn es wirklich um die „regelbasierte“ Weltordnung ginge, hätte Deutschland anno 1999 Serbien gegen die NATO verteidigen müssen, anstatt sich an diesem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu beteiligen.
  • Die „regelbasierte“ Weltordnung, für die die gleichen Leute, die sich vor Corona und CO2 in die Hose machen, jetzt den III. Weltkrieg (oder ein „deutsches Hiroshima“) riskieren, wurde zig mal von der US/NATO mit Füßen getreten, ohne daß ideologisches Tafelsilber hervorgeholt wurde.
    Diese Praxis ist und bleibt verlogen. Es muss mit Putin verhandelt werden.
  • Es eine völlige Verdrehung der Wahrheit, die Entspannungspolitik von Brandt, Genscher & Co. als Ursache des Ukrainekriegs hinzustellen – statt die auf die Spitze getriebene NATO-Osterweiterung. (Oskar Lafontaine bringt es in der aktuellen Weltwoche auf den Punkt[1]).
  • Der linksradikale Chomsky hatte Trump dafür verdammt, daß er die US-Südgrenze schließen wollte, muss aber ehrlicherweise Trumps diplomatische Haltung zum Ukrainekrieg in höchsten Tönen loben. Auch hier zeigt sich: Die Zukunft liegt im Querdenken![2]
  • In ökonomischer Hinsicht geht es dem US-Establishment im Ukrainekrieg darum, den EURO gegenüber dem Dollar zu schwächen – dem zentralen Pfeiler ihrer Hegemonie.[3]
  • Paradox im Ukrainekonflikt: „Unsere Regierung unterstützt mit Waffenlieferungen, was sie hierzulande als verfassungsfeindlich verfolgt“, nämlich den ethnischen Volksbegriff. (Rechtsstudent, zit. nach Michael Klonovsky[4])
  • George Orwell anno 2022: „Globalisierung heißt Frieden“

[1] https://www.nachdenkseiten.de/?p=83425

[2] https://twitter.com/ggreenwald/status/1520751923355398144?s=20&t=ShlhkLrqElA68ArA1tioKw

[3] https://multipolar-magazin.de/artikel/der-dollar-schluckt-den-euro?fbclid=IwAR0U59zmyDQu642UlyFokhY7atW0kSMAjNCUBLSCoLV9gAjGJMR58042Rlw

[4] „Sollte nicht die AfD nunmehr beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten über die Frage in Auftrag geben, was für einen Volksbegriff die ukrainische Regierung vertritt? Mit anderen Worten: Wie lässt sich denn begründen, dass es irgendwo in dem geographischen Gebiet ‚Ukraine’ ein spezifisches Volk der ‚Ukrainer’ gibt, das einen unabhängigen Staat mit bestimmten Grenzen haben soll, ohne auf neuerdings gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstoßende und daher verrufene Kategorien zu rekurrieren? Unsere Regierung unterstützt mit Waffenlieferungen, was sie hierzulande als verfassungsfeindlich verfolgt.“ (https://www.klonovsky.de/2022/03/das-afd-urteil-im-lichte-des-ukraine-konflikts/)

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„Heil der Ukraine!“ Ist der „Kampf gegen rechts“ zu Ende? Warum nur noch der Zentralrat der Juden Europa vor dem III. Weltkrieg retten kann

„Slava Ukraini!“ (übersetzt: „Heil der Ukraine“) rief die Vorsitzende des Verteidigungsauschusses Strack-Zimmermann auf dem FDP-Parteitag vom 23. April.[1] Die Parole steht für die Forderung, der Ukraine deutsche Kriegswaffen zu liefern. Tatsächlich wurde das am 28. April vom Bundestag beschlossen.[2] 
Gibt es irgendeine rechtliche oder moralische Pflicht, die deutsche Bevölkerung durch ein Energie-Embargo gegen Russland frieren und verarmen zu lassen oder durch die Lieferung von Panzern zur Kriegspartei zu machen?

Es reicht schon der anstehende Energieboykott gegen Russland, um Deutschland vor die Wand zu fahren.[3] Wirtschaftsminister Habeck wies lapidar auf die Konsequenzen hin: Höhere Energiepreise, höhere Inflation und abgebremstes Wachstum. Das volle Programm. »Das bedeutet (…), dass Deutschland buchstäblich ärmer wird.«[4] Die oberen Zehntausend wird’s kaum jucken. Pointe: Laut „Frontal“-Recherchen muss Deutschland für russisches Gas selbst dann noch bis 2030 zahlen, wenn es nicht mehr importiert wird. So sehen es die Langzeitverträge zwischen deutschen Unternehmen und dem Gazprom-Konzern vor. Mehr als 140 Milliarden Euro könnten auf diese Weise aus dem Fenster geschmissen werden.[5]


Welche „Werte“ werden in der Ukraine verteidigt?

Gibt es irgendeine rechtliche oder moralische Pflicht, die deutsche Bevölkerung durch ein Energie-Embargo gegen Russland frieren und verarmen zu lassen oder durch die Lieferung von Panzern zur Kriegspartei zu machen? „Heil der Ukraine!“ Ist der „Kampf gegen rechts“ zu Ende? Warum nur noch der Zentralrat der Juden Europa vor dem III. Weltkrieg retten kann weiterlesen

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