Corona-Paradigmenwechsel ante portas? OLG-Familiensenat gibt dissentierenden Familiengerichten Recht!

OLG Karlsruhe – Familiensenat – gibt dissentierenden Familiengerichten in der Frage des zulässigen Rechtswegs Recht! (Az. 20 WF 70/21).

Die Brisanz dieser OLG-Entscheidung geht weit über die Beseitigung des Rechtsbeugungs-Vorwurfs an die betreffenden Familienrichter hinaus: Bei „Anregungen“ (§ 24 FamFG) an ein Familiengericht, kindeswohlsichernde Maßnahmen gegen „Dritte“ zu ergreifen, kommt eine bloße Verweisung (§ 17a GVG) an die Verwaltungsgerichte von vorne herein nicht in Betracht – auch dann nicht, wenn Dritte in staatlicher Funktion handeln!

Zur Vorgeschichte: http://heumanns-brille.de/weiteres-familiengericht-verbietet-schulleitungen-die-anordnung-einer-maskenpflicht/ Corona-Paradigmenwechsel ante portas? OLG-Familiensenat gibt dissentierenden Familiengerichten Recht! weiterlesen

Pressemitteilung: Showdown im ´Moscheeschwänzer-Fall´ beim Amtsgericht Meldorf

Aktualisierung 5.7.2018:

Im In- und Ausland wartete man auf die Entscheidung – nun ist sie da: Die Eltern des betroffenen Jungen – d.h. des ´Moschee-Schwänzers´ – sind gestern tatsächlich vom Amtsgericht Meldorf verurteilt worden!
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/schueler-schwaenzt-moschee-besuch-eltern-sollen-bussgeld-zahlen/

Man stelle sich vor, was los wäre, wenn muslimische Kinder in Deutschland zum zweistündigen Besuch christlicher Kirchen gezwungen würden, einschließlich Demonstration katholischer Gebete und Rituale … (die Schüler mußten in der Moschee auf dem Teppich sitzen). Pressemitteilung: Showdown im ´Moscheeschwänzer-Fall´ beim Amtsgericht Meldorf weiterlesen

Der Kampf um die Erziehungshoheit

„Kampf um die Erziehungshoheit“ – Mein neuer Artikel in der Jungen Freiheit

„Welchen Sinn macht die kulturelle Öffnung deutscher Schulkinder für den erzkonservativen Islam, wenn gleichzeitig progressive ‘Bildungspläne’ ausgeheckt werden, nach denen schon Achtjährige im Sexualkundeunterricht ‘Puff’ spielen sollen? Gerade zusammengeschüttelt entsteht gesellschaftlicher Sprengstoff. Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die Viel- und Kinderehen erlaubt?“
https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2016/kampf-um-die-erziehungshoheit/

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Die Heuchelei der „Toleranz“-Apostel

„Schulausflug in die Kirche wegen [Eltern-]Protesten abgesagt“ …

Der Rendsburger Schul- bzw. Moscheeschwänzerfall einmal unter anderem religiösen Vorzeichen: Wenn es nicht um den Islam, sondern um das Christentum geht, wird das gesamte juristische Waffenarsenal liebend gern in Stellung gebracht: „staatliche Neutralität in weltanschaulichen Fragen“, „negative Religionsfreiheit“, „Gewissensnöte und Bedrängnis“ … Es trieft vor Verständnis für liberale Eltern, die ihre Kinder vor Christentum und Kirchen schützen wollen. „Es sei ´nicht statthaft´, Schüler und Eltern, die nicht der katholischen Konfession angehören (…)  ´in persönliche Gewissensnöte und Bedrängnis zu bringen´, sekundiert die Süddeutsche Zeitung.

Jedenfalls ist hier weder von Bußgeldbescheiden die Rede, noch vom quasi-sakralen Erziehungsziel der „Toleranz“ und Akzeptanz  multikultureller Vielfalt („Diversity“). Stattdessen sorgt die Schule hier selbstverständlich für anderweitige Betreuung der Kinder, damit sie der Kirche fernbleiben können und Eltern nicht mit der Schulpflicht in Konflikt geraten. Warum aber dann diese politisch korrekten Aufschreie, wenn Eltern nicht möchten, dass ihr Kind einen islamischen Gottesdienst besucht? Hier stimmt etwas nicht!  http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/ebersberg-schulausflug-in-kirche-wegen-protesten-abgesagt-1.2969858

 

Rechte der Eltern gegenüber Schulen bei weltanschaulicher Indoktrination

Ob zwangsweise Moscheebesuche oder postmoderne „Gender“-Sexualerziehungskonzepte („Bildungspläne“): Welche Rechte haben Eltern gegenüber dem Staat, wenn dieser ihre Kinder in der Schule einseitig indoktriniert? Gibt es dann einen Anspruch auf Befreiung vom Schulunterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen?  Immerhin bestimmt Art 6 II GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Rechte der Eltern gegenüber Schulen bei weltanschaulicher Indoktrination weiterlesen