Koran im Widerspruch zum Grundgesetz

2016 wurde die radikal-salafistische Vereinigung „Die wahre Religion“,  die 3,5 Millionen Exemplare des Koran in Deutschlands Fußgängerzonen verteilt hatte, vom Bundesinnenministerium verboten,
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-11/die-wahre-religion-islam-salafisten-faq

Nach Auffassung von Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium stünden ihre Lehren „im Widerspruch zum Grundgesetz“.

Die Organisation würde zur „Radikalisierung beitragen und 140 Teilnehmer der „Lies!“-Aktionen seien in den Nahen Osten ausgereist, um sich dort der islamischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.“
https://www.idea.de/gesellschaft/detail/berlin-ex-islamist-wegen-christenfeindlicher-hetze-verurteilt-105900.html

Jedoch: „Radikal-salafistisch“ ist ersichtlich der Koran selbst!
Es muß daher die Frage erlaubt sein: Warum werden nicht alle Vereinigungen in Deutschland, die sich auf den Koran berufen – also mehr oder weniger alle islamischen Vereinigungen – nach Artikel 9 Abs. II des Grundgesetzes verboten:

„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ (Art 9 II GG)

Antwort: Weil das Bundesverfassungsgericht dem Islam zu weitgehend das Privileg der „Religionsfreiheit“ gewährt. Politik und Medien stützen sich darauf. Siehe hierzu meine Artikel, z.B. hier: https://michael-mannheimer.net/2015/04/16/die-missverstandene-religionsfreiheit-als-trojanisches-pferd-der-islamisierung-Europas/
Und hier: http://heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/

PS: Ex-IS-Sympathisant wird „Sozialarbeiter“ in einer Flüchtlingsunterkunft:
„Weil er gegen Christen und gemäßigte Muslime hetzte, muss der ehemalige Islamist Hawar Z. eine Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro zahlen.“ (Urteil AG Berlin-Tiergarten vom 5. Juli 2018).
„Der 32-Jährige gehörte bis Herbst 2016 (…) der radikal-islamistischen Szene an. So beteiligte er sich auch an den Koran-Verteilaktionen „Lies!“ der mittlerweile verbotenen Vereinigung „Die wahre Religion“ in einer Berliner Fußgängerzone. Anfang 2016 hatte er Andersgläubige in einem Internet-Gespräch unter anderem als „Handlanger des Satans“, „armselige Psychopathen“ und „schlimmer als Tiere“ bezeichnet. „Er wollte Hass gegen andere religiöse Gruppen schüren“, so Richterin Mareike Meier. Damit seien die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Der Angeklagte zeigte sich geständig und distanzierte sich von seinen damaligen Aussagen. (…) Laut Medienberichten engagiert sich Z. mittlerweile als Sozialarbeiter in einer Flüchtlingsunterkunft.“ (Quelle: https://www.idea.de/gesellschaft/detail/berlin-ex-islamist-wegen-christenfeindlicher-hetze-verurteilt-105900.html) 

Anm.: Der Staat läßt zu, dass sich ein ehemaliger(?) IS-Sympathisant „als Sozialarbeiter“ in einer Flüchtlingsunterkunft engagiert. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!!

Siehe auch: http://heumanns-brille.de/islam-und-islamismus/

 

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