Nächste Eskalationsstufe im antifaschistischen Bürgerkrieg! Staatlich finanzierte „Demokratiepädagogik“ wird immer schwärzer, jakobinischer und totalitärer. 

„Brutale Antifa-Attacke: Familienvater von falschem SEK-Kommando in Wohnung überfallen und gefoltert

In der nordsächsischen Stadt Eilenburg kam es zu einem unfassbar brutalen Überfall auf den Bundesvorsitzenden der „Jungen Nationalisten“ (JN), Paul Rzehaczek. Als SEK-Polizisten verkleidete linksextremistische Gewalttäter täuschten eine Hausdurchsuchung vor und folterten den Familienvater dann mit Hammerschlägen.“ (https://www.compact-online.de/brutale-antifa-attacke-familienvater-von-falschem-sek-kommando-in-wohnung-ueberfallen-und-gefoltert/)

Wenn feige Tätergruppen auch noch strafrechtlich davonkommen, ist der Rechtsstaat bankrott. Das steht zu befürchten. Denn nicht nur der Bürger, sondern auch die Strafverfolgungsbehörden werden zum Gedanken dressiert: ´Es geschieht dem Opfer recht´.
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Pressemitteilung in der Strafsache Erik Kothny

Darf der Bürger auf sozialen Medien unter Verweis auf den Völkermord an orientalischen Christen mit drastischen Bildern vor islamistischer Gewalt warnen?

Wer sollte es sonst tun, wenn nicht der interessierte, demokratisch engagierte Bürger? Solange die institutionelle Presse islamistische Gewalt verharmlost – und sich weigert, im Rahmen ihres „Berichterstatterprivilegs“ (§ 131 II StGB) ihren Job in einer der Intensität der Bedrohung angemessenen Weise zu erledigen? Pressemitteilung in der Strafsache Erik Kothny weiterlesen

Strafanzeige gegen islamische Vereinigung wegen Verdachts der Volksverhetzung

Vorb.: Heute wurde mir, wie auch diversen Zeitungsredaktionen, nachstehende Strafanzeige zugeleitet, die einer islamischen Organisation Volksverhetzung (§ 130 StGB) vorwirft. Sie wird im Folgenden wortgetreu wiedergegeben:

 

Henning Tresckow                                                                            Hermaringen, 30.6.2018

Georg-Elser-Straße 39

89568 Hermaringen

 

 

Polizeipräsidium
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg

 

S t r a f a n z e i g e      

gegen folgende Islamische Organisation:

Islamische Gemeinschaft der Schiiten (IGS) / Schöne Aussicht 36 / 22085 Hamburg

u.a. wegen des Verdachtes der Volksverhetzung, nach § 130 STGB aufgrund der bisherigen Darbietung und Bewerbens des Koran, des Berufens und des zugänglich Machens von Inhalten des Koran.

 (Weiter: Die Einleitung eines Verbotsverfahrens zum Koran und zu o.g. Islamischer Organisation! Besonders ist der Hinweis auf das Jugendschutzgesetz auf Seite 10 bis 12 zu beachten!

Diese Strafanzeige nimmt Bezug auf ein aktuelles Geschehen.
Am 14.6.2018 berichtete das
Fernsehmagazin Kontraste über den israelfeindlichen Al-Quds Marsch am 09.06.2018 in Berlin. Daran nahmen viele Vertreter der o.g. Organisation teil. Zeitgleich bekommt die o.g. Organisation dieses Jahr 128.000 € vom Bundesfamilienministerium für „deren Jugendarbeit“ ausgezahlt.

Das passiert, obwohl der große geistige Führer der Schiiten, Ayatolla Khomeini (1979-1989) in seinem „Buch der Ehe“ den Schenkelsex schon mit Säuglingen und die Sodomie befürwortet hat. Darauf wird in hiesiger Anzeige ab Seite 10 näher eingegangen.

Wie stellt sich das Bundesfamilienministerium, mit Frau Dr. Franziska Giffey als Ministerin die Jugendarbeit dieser Organisation vor, deren geistiges Vorbild derartig abartige Vorstellungen hatte? Dieses geistige Vorbild der Schiiten, berief sich auf den Koran! 

Die o.g. Islamische Organisation bewirbt den Koran und dessen Inhalte. Strafanzeige gegen islamische Vereinigung wegen Verdachts der Volksverhetzung weiterlesen

Ehrenmorde: Hintertür des BGH und Praxis der Instanzgerichte

Der Bundesgerichtshof bejaht die „Möglichkeit der Verurteilung nur wegen Totschlags bei starker Beherrschung des Täters von den Vorstellungen und Anschauungen seiner Heimat“ (Urteil v. 7.10.1994 – 2 StR 319/94). Ehrenmorde: Hintertür des BGH und Praxis der Instanzgerichte weiterlesen

Neues zur „Volksverhetzung“

„Was zur Hölle ist in diesem Land los?
Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“
(Beatrix von Storch).

Und das soll strafbare „Volksverhetzung“ i.S.d. § 130 I StGB sein? Gibt es etwa keine „muslimischen, gruppen-vergewaltigenden Männerhorden“ in Deutschland? War Silvester 2015/16 und was wir seither erleben, nur Einbildung? Oder etwa ´Fake-News?!

Wenn viele diesen Kampf für die Meinungsfreiheit TEILEN würden, könnten ja schlecht alle zu Unrecht wegen Volksverhetzung verfolgt werden – und schon hätte man eine kleine ´Revolution´!

Wo doch so oft nach Formen des legalen Widerstandes gefragt wird. Hier ist er sogar gefahrlos vom Sofa aus möglich.

Also: Wo bleibt der ´Aufstand der Anständigen´?

Ex-BGH-Richter Fischer zeigt Dr. Gauland (AfD) wegen „Volksverhetzung“ an[1]

Damit hat sich der medienlüsterne ehemalige Vorsitzende des 2. Strafsenats beim Bundesgerichtshof um die Vernichtung Deutschlands und der Deutschen in geradezu preisverdächtiger Weise verdient gemacht.

Gauland hatte auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung (…) vor Publikum über die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.[1] Aydan Özoğuz (SPD), gesagt:

„Ladet sie mal ins Eichsfeld ein und sagt ihr dann, was spezifisch deutsche Kultur ist. Danach kommt sie hier nie wieder her, und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.“[2]

Aus AfD-Kreisen weist man zurecht darauf hin, dass „der scheinheilige [Johannes] Kahrs [SPD] im März 2013 „Merkel entsorgen“ wollte, und (…) Sigmar Gabriel bereits 2012 (…) die komplette Merkel-Regierung „entsorgen“ wollte, und das sogar „rückstandsfrei“.

An Alexander Gauland aber soll jetzt ein Exempel statuiert werden. Fischer will ihn die ganze Härte des Gesetzes spüren lassen, denn: „Die Staatsministerin Özoğuz (…) ist (…) in ihrer Eigenschaft als ‚Deutsch-Türkin‘ adressiert worden.“ Ex-BGH-Richter Fischer zeigt Dr. Gauland (AfD) wegen „Volksverhetzung“ an[1] weiterlesen

Pressemitteilung: Beihilfe zu Straftaten von Flüchtlingen

 „Politiker haften für ihre Flüchtlinge!“
Das Institut für Asylrecht hat die Bundeskanzlerin aufgrund deren ´Grenzöffnung´ wegen Beihilfe zu Mord und Vergewaltigung an der Freiburger Studentin Maria Ladenburger angezeigt. In seiner Pressemitteilung heisst es:  
Pressemitteilung: Beihilfe zu Straftaten von Flüchtlingen weiterlesen

Merkels Hochverrat und Schleuserei

merkel-raute-mit-blut
Bundesanwaltschaft
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

Vorab via Telefax 0721/ 8191 – 590
sowie an poststelle@generalbundesanwalt.de

Düsseldorf,         16.10.2015
Unser Zeichen: HS/S164/03

Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige

gegen: Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

wegen:
1. Verdacht des Hochverrats (§ 81 StGB);
2. Verdachts der Schleuserei von Ausländern (§96 AufenthaltsG) Merkels Hochverrat und Schleuserei weiterlesen

Strafanzeige gegen Innensenator

Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg

Vorab via Telefax: 040/ 4 27 98 – 1002
Original folgt auf dem Postwege

                                                      Düsseldorf,     02.10.2015
Unser Zeichen: HS/S163/03

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich im eigenen Namen Strafanzeige gegen

  1. den amtierenden Hamburger Innensenator Michael Neumann;
  2. dessen persönlichen Referenten, Herrn Hauke Carstensen,
    – beide Behörde für Inneres und Sport, Johanniswall 4, 20095 Hamburg –
  3. gegen weitere, noch unbekannte Personen

wegen

  1. Einschleusung von Ausländern (§ 96 AufenthaltsG i.V.m. §§95 I Nr.3 i.V.m. 14 AufenthaltsG).
  2. Strafvereitelung im Amt (§ 258 a StGB), hilfsweise: Anstiftung hierzu (§§ 26, 258 a StGB)

Begründung:

A. Sachverhalt

Durch einen Blogeintrag des Hamburger Strafverteidigers und Medienrechtlers Joachim Steinhöfel („Hamburger Polizei wird schriftlich zur Strafvereitelung angewiesen“) ist am 10.09.15 ein Schreiben (Rund-Email) des persönlichen Referenten des Hamburger Innensenators Neumann, Herrn Hauke Carstensen, von Anfang September 2015 bekannt geworden

– beigefügt in der Anlage als Screenshot-Ausdruck -,

in dem Hamburger Polizeibeamte, um „Irritationen und Handlungsunsicherheiten“ vorzubeugen, angewiesen werden, Verstöße „aus Ungarn eingereister Flüchtlingen“ gegen das Aufenthaltsgesetz nicht zu verfolgen. Konkret wird ein „mögliches Vorgehen nach § 95 I Nr.3 Aufenthaltsgesetz“, also eine mögliche strafrechtliche Verfolgung illegal eingereister Flüchtlinge gem. letztgenannter Vorschrift angesprochen; Strafanzeige gegen Innensenator weiterlesen