Islamisierung nimmt Fahrt auf

Seit 2012 wird in diversen Bundesländern Islamunterricht an öffentlichen Schulen erteilt, obwohl die Organisationsstrukturen muslimischer Moscheevereine und -Verbände nicht den Anforderungen des Grundgesetzes für „Religionsgesellschaften“ (Art 7 III) genügen. Islamisierung nimmt Fahrt auf weiterlesen

Rendsburger Moschee´-Schwänzer-Fall: UPDATE/ Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde

UPDATE zum Fall (April 2019):
Vorbereitungen für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe (Fristablauf: 9. Mai 2019!). Siehe hierzu den Gastbeitrag von RA Heumann auf Tichys Einblick: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/gericht-bestaetigt-bussgeld-nach-verweigertem-moscheebesuch/

Spendenkonto:

RA Alexander Heumann (Anderkonto)
Deutsche Bank Düsseldorf
IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
(Verwendungszweck: „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)

Wer nichts erübrigen kann, mag den Spendenaufruf verteilen.

Dafür bedanke ich mich im Namen der Mandantschaft schon jetzt im Voraus!
Ihr RA Alexander Heumann, Düsseldorf

PS: Frohe Ostern!

Am 12.9.2018 legten wir gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsbeschwerde ein. Namens des verurteilten Vaters des jungen ´Moschee-Schwänzers´ darf ich mich bei allen Spendern herzlich bedanken, die dies – Gott-sei-Dank! – ermöglichten!

Moschee in Rendsburg

Link zur Rechtsbeschwerde: http://heumanns-brille.de/rechtsbeschwerde-schrift-im-rendsburger-moscheeschwaenzer-fall/#more-3771
Der Fall wird bis zum Karlsruher Verfassungsgericht gebracht werden – und notfalls bis zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg (EGMR). Der jetzige Gang zum OLG Schleswig ist dafür unverzichtbar. Es wird daher weiterhin zu Spenden aufgerufen. Rendsburger Moschee´-Schwänzer-Fall: UPDATE/ Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde weiterlesen

Koran im Widerspruch zum Grundgesetz

2016 wurde die radikal-salafistische Vereinigung „Die wahre Religion“,  die 3,5 Millionen Exemplare des Koran in Deutschlands Fußgängerzonen verteilt hatte, vom Bundesinnenministerium verboten,
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-11/die-wahre-religion-islam-salafisten-faq

Nach Auffassung von Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium stünden ihre Lehren „im Widerspruch zum Grundgesetz“.

Die Organisation würde zur „Radikalisierung beitragen und 140 Teilnehmer der „Lies!“-Aktionen seien in den Nahen Osten ausgereist, um sich dort der islamischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.“
https://www.idea.de/gesellschaft/detail/berlin-ex-islamist-wegen-christenfeindlicher-hetze-verurteilt-105900.html

Jedoch: „Radikal-salafistisch“ ist ersichtlich der Koran selbst!
Es muß daher die Frage erlaubt sein: Warum werden nicht alle Vereinigungen in Deutschland, die sich auf den Koran berufen – also mehr oder weniger alle islamischen Vereinigungen – nach Artikel 9 Abs. II des Grundgesetzes verboten:

„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ (Art 9 II GG)

Antwort: Weil das Bundesverfassungsgericht dem Islam zu weitgehend das Privileg der „Religionsfreiheit“ gewährt. Politik und Medien stützen sich darauf. Siehe hierzu meine Artikel, z.B. hier: https://michael-mannheimer.net/2015/04/16/die-missverstandene-religionsfreiheit-als-trojanisches-pferd-der-islamisierung-Europas/
Und hier: http://heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/
Koran im Widerspruch zum Grundgesetz weiterlesen

Pressemitteilung: Showdown im ´Moscheeschwänzer-Fall´ beim Amtsgericht Meldorf

Aktualisierung 5.7.2018:

Im In- und Ausland wartete man auf die Entscheidung – nun ist sie da: Die Eltern des betroffenen Jungen – d.h. des ´Moschee-Schwänzers´ – sind gestern tatsächlich vom Amtsgericht Meldorf verurteilt worden!
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/schueler-schwaenzt-moschee-besuch-eltern-sollen-bussgeld-zahlen/

Man stelle sich vor, was los wäre, wenn muslimische Kinder in Deutschland zum zweistündigen Besuch christlicher Kirchen gezwungen würden, einschließlich Demonstration katholischer Gebete und Rituale … (die Schüler mußten in der Moschee auf dem Teppich sitzen). Pressemitteilung: Showdown im ´Moscheeschwänzer-Fall´ beim Amtsgericht Meldorf weiterlesen

Unterwerfung: Islam-Debatte bei Maischberger

Oder: „Wenn eine Muslima deutsche Bundeskanzlerin wird, das wäre mir lieb und wert“ 

ARD-Themenabend: Verfilmung von Houellebecqs Roman „Unterwerfung“ mit anschließender Maischberger-Runde!

Haluk Yildiz (Vorsitzender der Migrantenpartei „BIG“) läßt Klöckners Protest gegen einen ihr (als Frau) verweigerten Handschlag nicht gelten. Dreist wirft der Mohammedaner der Bundeslandwirtschaftsministerin (CDU) vor, „nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“ zu stehen. Klöckners Position sei ihrerseits "frauenfeindlich und diskriminierend" (!).

https://www.ardmediathek.de/tv/Unterwerfung/Interview-1-Edgar-und-Titus-Selge-%C3%BCbe/Das-Erste/Video?bcastId=52902312&documentId=52902370

Erdogan-Freund Yildiz sitzt mit seiner BIG-Partei im Stadtparlament der früheren Bundeshauptstadt Bonn, die man heute primär mit No-go-Areas und Kopftreterbanden assoziiert. 
Yildiz:"Männer und Frauen sind im Islam gleichgestellt“. Yildiz verlangt aber „Verständnis“ für theologische Gründe, die strenggläubige Muslime davon abhalten, Frauen die Hand zu reichen. 

Unterwerfung: Islam-Debatte bei Maischberger weiterlesen

Moschee´-Schwänzer-Fall – Bericht von der mündlichen Verhandlung

Im In- und Ausland wartete man auf die Entscheidung: Dürfen deutsche Schüler zum Besuch einer islamischen Moschee gezwungen werden?
Die gute Nachricht: Das Gericht hat das Verfahren aus formellen Gründen eingestellt. Also ein Erfolg für die Eltern des Jungen. Diese müssen die gegen sie ergangenen Bußgeldbescheide nicht bezahlen!
Die schlechte Nachricht: Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt (gesetzliche Frist dafür: 1 Woche). Die Kuh ist also noch nicht vom Eis. Moschee´-Schwänzer-Fall – Bericht von der mündlichen Verhandlung weiterlesen

EuGMR: „Menschenrechte“ einmal kein trojanisches Vehikel gegen Staat und Gesellschaft

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat gegen muslimische Eltern bzw. deren Lobby entschieden, dass ihre Tochter am Schwimmunterricht teilzunehmen hat. Danke! 

Warum wurden „europäische Werte“ in den letzten Jahren fast immer zugunsten des Islam ausgelegt? Hier aber hat das „Menschenrecht“ der Religionsfreiheit bei der Abwägung mit dem berechtigten gesellschaftlichen Interesse an Integration, Sicherheit & Ordnung einmal den Kürzeren gezogen.

Wie bei der „Flüchtlings“-Politik muss sich Deutschland nun erneut entscheiden, ob es den vom Bundesverfassungsgericht mit den Kopftuchbeschlüssen [hierzu: http://heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/] im vorauseilenden EU-Gehorsam eingeschlagenen ´Sonderweg´ fortführt oder sich einreiht in ein vielleicht im letzten Moment noch aufwachendes und sich auf sich selbst besinnendes Europa.


„Befreiungsschlag“

Tomas Spahn spricht auf Tichy.de von einem „Befreiungsschlag der Zivilisation der Aufklärung“, der „in seiner gesamten Tragweite begriffen und anschließend auch aktiv durchgesetzt“ werden müsse:

„Die Soumission, die der Franzose Michel Houllebecq beschrieb und die als schleichende Islamisierung das westliche Europa des 21. Jahrhunderts prägt, hat durch die Straßburger Richter Grenzen aufgezeigt bekommen.

Bleibt zu hoffen, dass die europäische Politik das Signal richtig zu deuten weiß, seine Unterwerfung unter archaische Traditionen beendet und im Sinne der Verteidigung europäischer Grundwerte tätig wird, die sich uneingeschränkt gegen ein frühmittelalterliches Philosophiekonzept richten, dessen Auslegung mangels entsprechender Instanzen am Ende sogar noch jedem einzelnen Anhänger obliegt und daher beliebig variier- und erweiterbar ist.“ (Zitat Ende) http://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/eugh-stoppt-schleichende-islamisierung/

Sicher: Hier schlägt Aufklärung Religiosität. Aber auch „Identität“ ausufernden Relativismus und Individualismus: „Menschenrechte“ dürfen kein trojanisches Vehikel gegen Staat und Gesellschaft sein. Und „Menschenwürde“ nicht zu einem beliebig instrumentalisierbaren Hebel gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verkommen.

Der Kampf um die Erziehungshoheit

„Kampf um die Erziehungshoheit“ – Mein neuer Artikel in der Jungen Freiheit

„Welchen Sinn macht die kulturelle Öffnung deutscher Schulkinder für den erzkonservativen Islam, wenn gleichzeitig progressive ‘Bildungspläne’ ausgeheckt werden, nach denen schon Achtjährige im Sexualkundeunterricht ‘Puff’ spielen sollen? Gerade zusammengeschüttelt entsteht gesellschaftlicher Sprengstoff. Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die Viel- und Kinderehen erlaubt?“
https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2016/kampf-um-die-erziehungshoheit/

Der Kampf um die Erziehungshoheit weiterlesen

Überfremdung Deutschlands beschlossene Sache 

Der Anteil an Migranten bei den „unter Sechsjährigen“ liegt in vielen Städten bereits bei 60% (München, Düsseldorf, Stuttgart) bis 70 % (Frankfurt, Nürnberg)! http://www.uni-stuttgart.de/zlw/bilder/stuttgart_6_2016_El-Mafaalani.pdf

Natürlich ist das alles eine Frage des Blickwickels. Aus Sicht hochgebildeter Migranten verläuft alles nach Plan; Zitat:

»Warum wird nicht wahrgenommen, dass die Integration von Migranten immer besser gelingt ?
Gelungene Integration führt dazu,  dass der Anteil der Menschen, die teilhaben können und wollen, wächst, diese Menschen ihre Bedürfnisse und Interessen artikulieren (Interessenkonflikte: „Kopftuchstreit“, Muttersprachlicher & Religionsunterricht) die Konkurrenz zunimmt (Ressourcenkonflikte: Arbeits- & Wohnungsmarkt) und die Häufigkeit von Differenz- und Fremdheitserfahrung zunimmt«
(Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani | Professor für Politikwissenschaft, in seiner aktuellen Publikation).


Lüge der „Menschenrechte“
Überfremdung Deutschlands beschlossene Sache  weiterlesen

Rendsburger Schulschwänzerfall – 3. (ergänzte) Auflage der Verteidigerschrift

„Der ´Rendsburger Schulschwänzer-Fall´
– eine Verteidigerschrift für die breite Öffentlichkeit.“
Von Rechtsanwalt Alexander Heumann Fachanwalt für Familienrecht

>> Dritte (ergänzte) Auflage ©2016: URL zum PDF: heumann-rendsburg

„Dass die Öffnung deutscher Schulkinder für den strengkonservativen Islam sich wohl kaum mit den neuen ´Bildungsplänen´ für eine progressive minderheitenorientierte schulische Sexualaufklärung unter einen Hut bringen lässt, bei der schon Achtjährige ´Puff´ spielen müssen, hat Herr Wiedenroth in seiner aktuellen Karikatur auf geniale Weise satirisch verarbeitet.“ Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ etwa auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die bereits ´Kinderehen´ erlaubt?“

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Hier beim RT-Interview zum Rendsburger ´Schulschwänzer-Fall´: 
„German parents due in court after refusing son’s school trip to mosque“ — RT News: http://on.rt.com/7t5g

Hintergrundwissen: Mein Artikel in der ´Jungen Freiheit´  zu den Kopftuch-Beschlüssen des Bundesverfassungsgericht: 2015-04-17-jf-17-15-seite-18-rubrik-forum