Ex-BGH-Richter Fischer zeigt Dr. Gauland (AfD) wegen „Volksverhetzung“ an[1]

Damit hat sich der medienlüsterne ehemalige Vorsitzende des 2. Strafsenats beim Bundesgerichtshof um die Vernichtung Deutschlands und der Deutschen in geradezu preisverdächtiger Weise verdient gemacht.

Gauland hatte auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung (…) vor Publikum über die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.[1] Aydan Özoğuz (SPD), gesagt:

„Ladet sie mal ins Eichsfeld ein und sagt ihr dann, was spezifisch deutsche Kultur ist. Danach kommt sie hier nie wieder her, und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.“[2]

Aus AfD-Kreisen weist man zurecht darauf hin, dass „der scheinheilige [Johannes] Kahrs [SPD] im März 2013 „Merkel entsorgen“ wollte, und (…) Sigmar Gabriel bereits 2012 (…) die komplette Merkel-Regierung „entsorgen“ wollte, und das sogar „rückstandsfrei“.

An Alexander Gauland aber soll jetzt ein Exempel statuiert werden. Fischer will ihn die ganze Härte des Gesetzes spüren lassen, denn: „Die Staatsministerin Özoğuz (…) ist (…) in ihrer Eigenschaft als ‚Deutsch-Türkin‘ adressiert worden.“ Ex-BGH-Richter Fischer zeigt Dr. Gauland (AfD) wegen „Volksverhetzung“ an[1] weiterlesen

Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall Spendenaufruf zur Prozeßfinanzierung 

Aufgrund Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft ist die weitere Rechtsverteidigung vor dem Oberlandesgericht unausweichlich. Die weitere Prozeßfinanzierung ist jedoch noch ungeklärt!

[Hier der Bericht von der I. Instanz: http://heumanns-brille.de/rendsburger-moschee-schwaenzer-fall-bericht-von-der-muendlichen-verhandlung/]

Der Fall ist politisch brisant, weil das Bildungsministerium leugnet, dass die Schulklasse während des Erdkunde-Unterrichts von einem „Iman-Vertreter“ der benachbarten Großmoschee Islamkunde erhielt, was verbreitete Sorgen vor einer islamischen Indoktrination schon der Kinder bestätigt!

Es geht nicht zuletzt auch darum, die deutsche Justiz dazu zu veranlassen, sich beim Thema „Religionsfreiheit“ endlich mit den erschreckenden Fakten in Geschichte, Schriften und Gegenwart des Islam auseinander zu setzen, was bislang nie geschehen ist – insbesondere nicht in den Kopftuch-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts. Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall Spendenaufruf zur Prozeßfinanzierung  weiterlesen

Das demografische Demokratie-Dilemma – kurz erklärt

Frankreich ist theoretisch ein laizistischer Staat. Die Praxis zeigt das Video: https://www.youtube.com/embed/sgTxtxu_YR8?rel=0

Demografische Entwicklungen sind – wie überhaupt der „Zeitgeist“ – auf lange Sicht immer stärker als Recht & Gesetz, die sich letztlich – gerade in Demokratien – der realen Entwicklung ANPASSEN MÜSSEN.

Andernfalls folgt aus dem völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrecht eben das Sezessionsrecht neu erstarkter ethnischer Minderheiten [das notfalls von der NATO unter dem Banner der „Menschenrechte“ herbeigebombt wird (s. der Kosovo-Konflikt im ehemaligen Jugoslawien)].

Wer diese Entwicklung in Westeuropa verhindern will, muss nationale Grenzen vor illegaler Einwanderung schützen – mit allen Mitteln, die dazu erforderlich sind.

Logik und Etikettenschwindel „westlicher Werte“

Wie können Politik, Justiz und Kirchenfunktionäre angesichts der bereits bürgerkriegsähnlichen Zustände bei unseren westeuropäischen Nachbarn immer noch unter eine nationale und europäische Politik der offenen Grenzen propagieren?
http://www.anonymousnews.ru/2017/08/26/italien-fluechtlinge-fuehren-blutigen-krieg-gegen-militaer-und-polizei-mafia-liquidiert-120-afrikaner/

Die in Westeuropa zu beobachtenden islamistischen Terrorattentate im Verein mit der migrationsbedingten Explosion selbst schwerster Straftaten gegen Leib und Leben erfüllen längst den Tatbestand eines „Genozid“ gemäß Romstatut (Völkerstrafgesetzbuch) an den dortigen weißen europäischen Völkern, da es definitionsgemäß auf die subjektive ABSICHT der Täter zum Völkermord ankommt.

Rein theoretisch müsste sich daher die NATO nach neuerer Lesart der UN-Charta (als völkerrechtliches ´Nothilfe´-Recht) zur „humanitären Intervention“ veranlasst sehen, da die jeweiligen Staaten bzw. deren Regierungen sich als unfähig zur Wiederherstellung öffentlicher Sicherheit und Ordnung erweisen. Demnach ist – jedenfalls nach dem im Vordringen begriffenen modernerem Verständnis des Völkerrechts – ein völker- (und letztlich natur-)rechtliches Notwehrrecht der Angehörigen der betroffenen Völker eröffnet, das seine nationalrechtliche Ausprägung auch im deutschen Grundgesetz (Artikel 20 Absatz 4) findet.

Damit will ich weniger zur ´Revolution´ aufrufen, als vielmehr aufzeigen, in welchem Maße der (sich stets auf rational-atheistische „Vernunft“ berufende) universelle Humanitarismus Ausfluß diabolischer, orwell´scher Verdrehung des Guten, Wahren und Schönen ist. Perfekt symbolisiert wird er im umkehrten Kreuz des Anti-Christen.

Lies: Artikel 6 Rom-Statut (Definition „Völkermord“):
„(…) jede der folgenden Handlungen, die in der ABSICHT begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Vernichtung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

„Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen!“

Was Deutschland noch retten könnte, wäre in der Tat der von Medien und Altparteienpolitikern überall panisch gesichtete „Rechtsruck“. Weil dies ein Stück Weg Richtung politischer „Mitte“, also in die Balance bedeutete.

Oder als Merksatz/ Orientierungshilfe: Richtig ist (fast) immer das logische Gegenteil von dem, was die GEZ-Kommandobrücken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wahr und wünschenswert propagieren.

Dazu ein kleiner appetizer aus meinem Buch (in Arbeit): „Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen!“ weiterlesen

Sehr geehrte Wähler und Tagesschau-Gucker!

Wenn jetzt das ein- oder andere ´humanitäre´ NGO-Schlepperboot beleidigt seine Arbeit einstellt, ist das kein Grund zur Entwarnung!
Das dicke Ende kommt noch: NACH der Bundestagswahl – genauer: im März 2018 – wird der FAMILIENNACHZUG wieder auf die massenhaft als „Bürgerkriegsflüchtlinge“ Anerkannten [= weder asylberechtigt (§2 AsylG), noch „anerkannter Flüchtling“ (§3 AsylG), sondern nur „subsidiärer Schutz“ iSv. §4 AsylG] erweitert.
[Für juristisch Interessierte: >> § 104 XIII i.V.m. § 25 II 1, 2. Alt. AufenthaltsG]

Zudem wollen die Führer der EU die ´Dublin-Verordnung´ ändern, um die Italien erdrückende Flüchtlingsflut „gerechter“ auf die Mitgliedstaaten zu verteilen. Mangels gesicherter deutscher Binnengrenzen wird das in der Praxis darauf hinauslaufen, dass das Gros der „Flüchtlinge“ – womöglich mit stillschweigender Unterstützung italienischer Behörden – sich weiterhin seinen Weg in das europäische Land bahnen wird, wo (noch!) am meisten Milch & Honig fließt, also nach Deutschland!
Sehr geehrte Wähler und Tagesschau-Gucker! weiterlesen

Moschee´-Schwänzer-Fall – Bericht von der mündlichen Verhandlung

Im In- und Ausland wartete man auf die Entscheidung: Dürfen deutsche Schüler zum Besuch einer islamischen Moschee gezwungen werden?
Die gute Nachricht: Das Gericht hat das Verfahren aus formellen Gründen eingestellt. Also ein Erfolg für die Eltern des Jungen. Diese müssen die gegen sie ergangenen Bußgeldbescheide nicht bezahlen!
Die schlechte Nachricht: Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt (gesetzliche Frist dafür: 1 Woche). Die Kuh ist also noch nicht vom Eis. Moschee´-Schwänzer-Fall – Bericht von der mündlichen Verhandlung weiterlesen