Bundesverfassungsgericht segnet Coronapolitik ab

Wenige Stunden vor der Corona-Bund-Länder-Konferenz veröffentlicht Deutschlands höchstes Gericht sein Urteil zur „Bundesnotbremse“ und zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

Die Verfassungsbeschwerden werden „verworfen“ bzw.  „zurückgewiesen“. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere (…) verhältnismäßig“ (Pressemitteilung des Gerichts).

Leitsatz 3c: „Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht.“  Wann auch sonst? 

Das ganze Corona-Kartenhaus fußt auf fragwürdigen PCR-Tests! „80% der Positiven sind nicht ansteckend!“

„Inzidenz!“, „Die Zahlen!“ Unverstanden blieb bis dato, dass invalide PCR-Tests das „Urproblem“ (Gunnar Kaiser) der gesamten Covid-Statistik und des „Infektionsgeschehens“ sind. Jedenfalls weigert man sich, Konsequenzen aus dieser Erkenntnis zu ziehen. 

PCR-Tests werden im Strafprozeß seit Jahrzehnten genutzt, um Täter mittels DNA-Spuren zu überführen. Hier ist man sich der begrenzten Aussagekraft der Tests bewußt und es hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung dazu entwickelt.[1] Können auch Corona-PCR-Tests falschpositiv ausfallen?

Chef-Virologie Drosten und seine Clique im Umfeld der Berliner Charite´ bestritten das. Zu ihr gehört z.B. Olfert Landt. Er ist Alleingesellschafter der Firma TIB Molbiol, die Corona- Tests im großen Stil herstellt.

Testentwickler Landt: 50% aller Positiven seien nicht ansteckend

Allerdings sagte Landt im Dezember 2020 im Interview: „Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind.“ Ca. 50% aller Positivgetesteten seien nicht ansteckend. [2]  (In Wahrheit sind es sogar 80%, s. weiter unten)

Landt verlangte daher vom RKI „mehr Mut“: Man müsse Testergebnisse „mit einer Bewertung“ versehen. Wenn Positive kaum oder gar nicht infektiös seien, sollen die Behörden keine Quarantäne aussprechen, sondern nur „Kontaktvermeidung“.[3] Nach welcher Meßlatte sollen Behörden das entscheiden? In Betracht kommt nur die sog. „Viruslast“.

„Viruslast“: Was geschieht beim Corona-Test?

Beim Corona-Test wird Körpersubstanz entnommen, um darin nach Viren zu suchen. „Weil die Mengen zum Nachweis zu klein sind, wird die Erbsubstanz der Viren vervielfältigt – und zwar mit der Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Die Anzahl der Zyklen sagt, wie oft die Erbsubstanz verdoppelt wurde.“ Kritiker wie RA Dr. Füllmich klagen: In Deutschland würden die Tests „durch sehr viele Zyklen auf hohe Werte getrimmt, um viele positive Ergebnisse hervorzubringen. Selbst genetische Bestandteile einer früheren Grippe können zu einem positiven Ergebnis führen.“
Landt hält dagegen: „Sie können bei einer negativen PCR 100 Zyklen machen, und die bleibt dann auch negativ“,[4] weil es „keine verwandten zirkulierenden Viren“ gäbe. Wirklich nicht?

Springt der Corona-Test nur auf Corona an?

Das Magazin 2020News dazu: »Der unter Leitung von Prof. Drosten durchgeführte Instand-Ringversuch der Dt. Akkreditierungsstelle hat bereits bei einer Leerprobe 1,4 % falschpositive Ergebnisse gezeigt. Bei mit harmlosen Coronaviren versetzten Proben lag die Rate (…) mit 2,6 bis 7,6 % schon höher.« Zudem betreibe die Firma TIB Molbiol mit ihrem Produkt „LightMix Modular SARS-CoV (COVID19) E-gene (Katalog-Nummer 53-0776-96)“ selbst eine Art “Breitband-SARS-Coronavirus-Test”, der laut Beipackzettel “SARS und SARS-CoV-2 sowie andere Fledermaus-assoziierte, SARS-verwandte Viren (Sarbeco-virus)” detektiert, also nicht nur auf SARS-CoV-2 reagiere.[5]

WHO warnt vor Fehlinterpretation der PCR-Tests

Im Januar 2021 platzte eine Bombe. Die WHO warnte in ihrer „Information Notice for IVD Users 2020/05[6] unter Hinweis auf ihren Leitfaden „Diagnostische Tests für SARS-CoV-2“,[i] dass eine „sorgfältige Interpretation schwacher positiver Ergebnisse erforderlich“ sei. Auf Grundlage dessen, was wir nun über „Polymerase-Kettenreaktion (PCR)“ wissen, wird die Botschaft der WHO verständlich. Zu deutsch:

  1. Positive Tests können nicht einfach als Corona-„Infektion“ interpretiert werden!
  2. Je weniger Krankheitssymptome eine Testperson aufweist, desto mehr „steigt das Risiko falsch positiver Tests“. Bei nur geringen Symptomen müssen Positivtests mit neuem Abstrich wiederholt werden!
  3. Bleibt der Test positiv, muss die „Viruslast“ berücksichtigt werden: Je mehr Zyklen bei der Polymerase-Kettenreaktion erforderlich waren um das Virus nachzuweisen (sog. Ct-Wert), desto geringer ist die Viruslast („umgekehrt proportional“).[7]

Wie schon Testentwickler Olfert Landt zu verstehen gab: Gesundheitsämter sollten bei hoher Zyklen-Zahl keine Quarantäne, sondern mildere Mittel wie „Kontaktvermeidung“ anordnen. Also benötigten Labore und Gesundheitsbehörden eine offizielle Tabelle:
– Bis X erforderliche Zyklen: Person ist stark infiziert und daher ansteckend, daher: Quarantäne!
– ab Y Zyklen: Person ist nur leicht infiziert, also auch nur schwach ansteckend – wenn überhaupt. Daher nur social distance nötig!
– ab Z Zyklen: Person ist nur kontaminiert, aber nicht „infiziert“!

Kurz: Wer nicht „infiziert“ ist, ist für seine Mitmenschen nicht ansteckend.

Blick zum Corona-Recht

Nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich  setzt eine „Infektion“ „die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“ voraus (§ 2 Nr. 2 Infektionsschutz-Gesetz).[8] Hieran fehlt es, wenn das Virus erst nach sehr hoher Zyklen-Zahl nachgewiesen wird. Dann hat die körpereigene Immunabwehr gesiegt: trotz Kontakt mit Corona-Viren unterblieb eine „Infektion“ (!).

Diesbezüglich undifferenzierte „Fallzahlen“ besitzen eine viel zu geringe Aussagekraft, um harte Lockdowns – oder gar Impfpflichten – juristisch zu rechtfertigen. Daher die Wichtigkeit der Messung der „Viruslast“ beim PCR-Test, auf die selbst der Testentwickler Olfert Landt hinwies.

Dementsprechend mahnte auch die WHO, bei symptomfreien „Positiven“, zwingend den Test zu wiederholen. Geschieht das in der Praxis? Undurchsichtig! Auf einer Pressekonferenz mit Drosten, Spahn & Co. konnte dem Journalisten Boris Reitschuster niemand eine Antwort darauf geben. Stattdessen wurde Reitschuster auf schriftliche Anfragen beim RKI verwiesen; hierauf erhielt er jedoch keine Antwort, schrieb er auf seinem Blog.

Hanebüchene Corona-Justiz

Ende 2020 räumten erste Obergerichte ein, „dass ein positiver PCR-Test als solcher keine Infektiosität im Einzelfall belegt.“ So das Oberverwaltungsgericht NRW im November 2020.[9] Das Gericht bestreitet jedoch die Relevanz: „Dies ändert nichts an dem Umstand, dass die Entwicklung der positiven Testungen insgesamt sowie die daraus abgeleiteten Inzidenz- (…) Werte und (…) die steigende Zahl stationär behandelter COVID-19-Patienten,[10] einen (…) Rückschluss auf die Dynamik des Infektionsgeschehens erlauben.“[11]

Man verweigert sich also der Erkenntnis, dass unzureichende Validität der Corona-PCR-Tests allen darauf gestützten rechtlichen und medizinischen Folgerungen den Teppich unter den Füßen wegzieht.

Das beginnt mit dem zentralen Rechtsbegriff der „Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen (§ 28a III InfSG): Wie will man diesen „Inzidenz-Wert“ aus PCR-Tests „ableiten“, die keine verläßlichen Ergebnisse liefern? „Wo keine Infektionen nachgewiesen werden (können), da kann auch keine Infektionsdynamik erkannt werden“ (RA Carlos A. Gebauer[12]).

Voraussetzung dafür wäre, stets den Ct-Wert offenzulegen. Aber statt einer verbindlichen „Eichung“[13] gibt es eine „Vielzahl von PCR-Tests, die mit unterschiedlichen Replikationszyklen arbeiten. Ein PCR-Test mit 25 Zyklen (25Ct) liefert wesentlich andere Ergebnisse als ein Test mit 30, 35 oder gar – wie der ´Drosten-Test´ – 45 Zyklen“ (Gebauer[14]).

Trotz dieser mittlerweile wohl gerichtsbekannten Tatsachen behauptet der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH): „Für die Annahme, dass PCR-Tests in Deutschland nicht ordnungsgemäß durchgeführt würden, nennt der Antragsteller keinerlei Beleg.“[15] Der VGH behauptet, die WHO-Warnung betone „lediglich die Notwendigkeit einer sachgemäßen Durchführung von PCR-Tests“. Er unterschlägt dabei, dass die WHO vor allem eine „Bewertung“ der Testergebnisse im Hinblick auf die Zahl der zum Virusnachweis erforderlichen Replikationszyklen anmahnte.

Im Ergebnis hält es der Bayrische VGH für „irrelevant“, ob durch einen PCR-Test „aktuelle Infektiösität der Testperson nachgewiesen werden könne“.[16] Wie das?

Weil „§ 28 I Satz 1 IfSG (und daran anknüpfend § 28a I i.V.m. II Nr. 1 IfSG) als Voraussetzung für eine Schutzmaßnahme gar nicht verlangt, dass infektiöse Personen festgestellt werden. Erforderlich ist lediglich, „dass ´Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider´ festgestellt werden.“  Deshalb genüge allein die Zahl der Covid-Patienten in den Krankenhäusern und der von ihnen benötigten Intensivbetten für diese Feststellung.[17] Ein  logischer Zirkel. Wer zwar „positiv“, aber nicht infiziert ist, sollte nicht als „Covid-Patient“ gezählt werden! Ergo muss das Gesetz geändert (oder wenigstens grundgesetzkonform – also eng – ausgelegt) werden!  Warum erfolgt keine Richtervorlage des Gesetzes ans Bundesverfassungsgericht?!

„An oder mit“ Corona hospitalisiert?!

Hinzu kommt: Nach wie vor unterscheiden RKI & Länder bei ihren Zahlenwerken nicht zwischen „mit/wegen Covid“ im Krankenhaus. Selbst wer nach einem Verkehrsunfall dort interniert wird und beim obligatorischen Test „positiv“ ist, gilt als  „Corona-Patient“. Wahnsinn mit Methode!
(WELT.de, 02.02.2022, Krankenhausinzidenz: Wie zufällig positiv Getestete die Corona-Statistik verzerren, URL:  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus236630585/Corona-Zahlen-Wie-zufaellig-positiv-Getestete-die-Statistik-verzerren.html)

Studie: 80% der PCR-„Positiven“ sind NICHT ansteckend!

Im Juni 2021 erkannte BILD aufgrund einer „Studie der Universität Duisburg/Essen, die über 190 000 Test-Ergebnisse auswertete: „Positive PCR-Tests taugen nicht zur Einschätzung der Pandemie-Situation.“ https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-corona-studie-pcr-tests-keine-grundlage-fuer-politische-massnahmen-76823868.bild.html
Zwischenzeitlich berichtete auch der TV-Sender RTL über diese Studie – und deren Ergebnis: 80% der PCR-„Positiven“ sind NICHT ansteckend! Ein Arzt und Medizinjournalist kommentiert im RTL-Interview: Somit sei es „stumpfsinnig“, Coronamaßnahmen an der Positiven-Zahl auszurichten. Auch RTL beginnt nun zu verstehen: „Das Problem sei, dass bei einem PCR-Test nur ermittelt wird, ob die Person Corona-positiv ist, aber nicht, ob die Person auch ansteckend ist.“

Jüngst wurde erstmals in einer Talkshow – auf Phoenix – die Unzuverlässigkeit der PCR-Tests erläutert. Es handelte sich allerdings nur um einen sachkundigen Bürger, der versehentlich ins Studio durchgeschaltet wurde. Konsterniert blickende Podiumsgäste und Moderator gingen darauf nicht ein.

Stattdessen diskutiert man überall über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht! Verrückt.

Zu Recht fragt RussiaToday am 07. Dez. 2021: „Warum gibt es in der Pandemie keine offene Diskussion über den Nutzen von PCR-Tests?“ RT.de interviewte die Humanbiologin Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, die als molekularbiologische Expertin im April 2021 für das Familiengericht Weimar ein Gutachten erstellt hatte. Darin ermittelt sie die mangelhafte Aussagekraft von PCR-Tests hinsichtlich individueller Infektiosität und stellt auf dieser Grundlage sogar die gesamte „Pandemie“ in Frage.  https://de.rt.com/inland/128038-warum-gibt-es-keine-offene-diskussion/


Neues zum PCR-Test aus den USA:

Im Juli 2021 empfahl die amerikanische CDC (entspricht dem deutschen RKI) dortigen Laboren, ab 2022 nicht mehr den Covid-PCR-Test zu nutzen, sondern eine andere Test-Methode zu verwenden, um künftig besser zwischen Covid-19 und stinknormalen Grippeviren unterscheiden zu können.  In Original-Geschwurbel:

„Nach dem 31. Dezember 2021 wird die CDC den Antrag auf Zulassung des CDC 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV) Real-Time RT-PCR Diagnostic Panel, der erstmals im Februar 2020 zum Nachweis von SARS-CoV-2 eingeführt wurde, an die Food and Drug Administration (FDA) zurückziehen. (…) In Vorbereitung auf diese Änderung empfiehlt CDC klinischen Labors und Testzentren, die den CDC 2019-nCoV RT-PCR-Assay verwendet haben, die Auswahl und den Übergang zu einem anderen von der FDA genehmigten COVID-19-Test zu beginnen. CDC ermutigt die Labore, die Einführung einer Multiplexmethode in Betracht zu ziehen, die den Nachweis und die Differenzierung von SARS-CoV-2- und Influenzaviren erleichtern kann. Solche Assays können kontinuierliche Tests sowohl auf Influenza als auch auf SARS-CoV-2 erleichtern und können Zeit und Ressourcen sparen, während wir in die Influenza-Saison gehen. Labore und Testzentren sollten ihren ausgewählten Assay in ihrer Einrichtung validieren und verifizieren, bevor sie mit klinischen Tests beginnen.“
(Quelle: „07/21/2021: Lab Alert: Changes to CDC RT-PCR for SARS-CoV-2 Testing“, URL: https://www.cdc.gov/csels/dls/locs/2021/07-21-2021-lab-alert-Changes_CDC_RT-PCR_SARS-CoV-2_Testing_1.html?fbclid=IwAR1ycZ8hlwAdGmLKffitFwAWx0XbP0eL5Gh_OFPwEtfBfWKfTYmNi9THtcE)

 
Das Letzte: Ein neuer Schnelltest der Firma Roche „unterscheidet Corona und Grippe“. Toll! (dpa-Mitteilung vom 06.12.2021, Zeitschrift APOTHEKE ADHOC: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/coronavirus/roche-schnelltest-unterscheidet-corona-und-grippe-welche-virusinfektion-ist-es/)

NACHTRAG 01. Januar 2022: Auch Dr. Antoni Fauci vom CDC bestätigt überraschend im Interview unverblümt:
„Ob man ansteckend ist, hängt davon ab, ob sich ein lebendes Virus im Körper vermehrt. Und die PCR-Tests messen das nicht. Sie messen nur die Anwesenheit eines Virus. Dieses kann ein totes, inaktives Virus sein, das sich nicht überträgt.“ (Dr. Antoni Fauci, Interview, ARE YOU KIDDING ME?? | Dr. Fauci On PCR Tests | #Shorts, 31.12.2021, https://www.youtube.com/watch?v=FxoCP2k50Jw)

Nichts Anderes meint der Virologe und Epidemiologe Prof. Klaus Stöhr, wenn er gegenüber Panikern wie Drosten und Lauterbach betont: „Die ´Infektiosität´ sagt nichts darüber aus, wie groß die Krankheitslast wird.“ Weltweit zeige sich – „selbst in Ländern mit vier- bis fünffach so hoher Inzidenz wie Deutschland“: „Höhere Übertragbarkeit heißt ja nicht gleich schlechtere Situation“ in puncto Hospitalisierung oder Intensivbettenbedarf (Interview auf WELT.de, 02.02.2022).
https://www.welt.de/politik/deutschland/video236638755/Klaus-Stoehr-Infektiositaet-sagt-nichts-darueber-aus-wie-gross-die-Krankheitslast-wird.html?cid=socialmedia.twitter.shared.web)

Klappt das Corona-Kartenhaus nun endlich zusammen? 
So bald wohl noch nicht. Während immer mehr Länder aus dem global orchestrierten Panik-, Lockdown- und Impfzirkus aussteigen, hält Deutschland stur als Geisterfahrer am einmal eingeschlagenen Kurs fest. Das ist bei der Coronapolitik nicht anders  als bei der „Klima“-/CO²-Politik, Europa- , Geo-  oder Migrationspolitik.


[1] So Richter P. Schleiter bei Erläuterung seiner Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Gesetze und Verordnungen (Podcast „Indubio“ von Burkhard Müller-Ullrich, 14.01.2021, Flg.092 – Verfassungsbeschwerde).

[2] 2020News.de, 23.12.2020, Drosten-Partner Olfert Landt: “50% der Infizierten nicht infektiös – warum dann Quarantäne?” (URL: https://2020news.de/drosten-partner-landt-viele-infizierte-nicht-infektioes/)

[3] „Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind“. Quelle: FuldaerZeitung.de, 01.01.2021, https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/corona-pcr-test-hersteller-robert-koch-institut-rki-mut-tib-molbiol-olfert-landt-berlin-90132220.html

[4] Fuldaer Zeitung, 01.01.2021, a.a.O.

[5] 2020News.de, 23.12.2020, a.a.O.

[6] WHO-Informationsmitteilung für IVD-Nutzer 2020/05, Nukleinsäureprüfung (NAT)-Technologien, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) zum Nachweis von SARS-CoV-2 verwenden, 20.01.2021, Warnung zu medizinischen Produkten, https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05

[7] „(1). Der Zyklusschwellenwert (Ct), der zum Nachweis des Virus benötigt wird, ist umgekehrt proportional zur Viruslast des Patienten. Entsprechen die Testergebnisse nicht der klinischen Darstellung, so sollte eine neue Probe entnommen und mit der gleichen oder anderen NAT-Technologie erneut getestet werden. DIE WHO erinnert IVD-Anwender daran, dass die Krankheitsprävalenz den Vorhersagewert der Testergebnisse verändert; mit abnehmender Krankheitsprävalenz steigt das Risiko falsch positiver [Tests]. (2). Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person, die ein positives Ergebnis hat (SARS-CoV-2 nachgewiesen), wirklich mit SARS-CoV-2 infiziert ist, mit abnehmender Prävalenz abnimmt, unabhängig von der beanspruchten Spezifität. Die meisten PCR-Assays sind als Hilfe zur Diagnose angegeben. Daher müssen die Gesundheitsdienstleister jedes Ergebnis in Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenahme, der Probenart, den Assay-Spezifikationen, den klinischen Beobachtungen, der Patientengeschichte, dem bestätigten Status aller Kontakte und epidemiologischen Informationen berücksichtigen.“ (WHO a.a.O.)

[8] RA Carlos A. Gebauer, 22.01.2021, Achgut.com /WHO beendet_epidemische Lage_von_nationaler_Tragweite

[9] OVG NRW, 25.11.2020 (Az. 13 B 1780/20 NE), unter II. 2. (URL: https://openjur.de/u/2311149.html)

[10] https://www.divi.de/joomlatoolsfiles/docmanfiles/diviintensiv registertagesreports/DIVI-Intensivregister_Tagesreport_2020_11_23.pdf;
https://www.divi.de/aktuellemeldungenintensivmedizin/nichtwartenbiswiramlimitsindgemeinsamerrufnachpolitischemschutzschirmfuerbelastetekliniken“ (OVG NRW a.a.O.)

[11] „Vgl. auch OVG Berlin.-Bbg. v. 18.11.2020 – 11 S 104/20 -, Rn. 42; zu den PCR-Tests Bay. VGH v. 08.09.2020 –20 NE 20.2001-, juris, Rn. 28.“ (OVG NRW a.a.O.)

[12] Carlos A. Gebauer, Achgut.com, 26.1.2021, urteile_lesen_statt_richter_mobben

[13] Gebauer a.a.O.

[13] Gebauer a.a.O.: „Maße, Gewichte und Zeitbestimmungen unterliegen (…) der Rechtsklarheit wegen der bundesgesetzlichen Normierung: Art. 73 Nr. 3 GG.“

[14] Gebauer a.a.O.

[15] BayVGH, 24.1.2021 (10 Cs 21.249), Rn 34.

[16] „im Erg. ebenso BayVGH v. 8.12.2020 – 20 CE 20.2875 – juris Rn. 9; OVG NRW v. 30.11.2020 – 13 B 1658/20.NE – juris Rn. 32 f.“ (Bay.VGH v. 24.1.2021, Rn 34).

[17] BayVGH, 24.1.2021 (10 Cs 21.249), Rn 34.

[i] file:///C:/Users/Alexa/Downloads/WHO-2019-nCoV-laboratory-2020.6-eng%20(1).pdf

Chefarzt a.D. Thomas Sarnes: „Würde man aufhören zu testen, würde kein Mensch irgendeine Dramatik erleben, die schlimmer wäre, als jedes Jahr“.

Söder pro Impfpflicht: „Die Inzidenz läuft hoch – und die Betten voll! Allerdings kann man unterscheiden, wer vor allem betroffen ist, nämlich Umgeimpfte!“[1] Kurz zuvor auf Bundespressekonferenz wußte der Chef der DIVI aber nicht einmal, wieviel (Un-)Geimpfte in Krankenhäusern und auf Intensivstationen liegen! Das sei „noch nicht erfaßt“![2]
[1] https://www.youtube.com/watch?v=UoeJO_x0ogI&t=2s
[2] https://twitter.com/i/status/1460691164949094412

„Inzidenz!“, „Die Zahlen!“ Unverstanden blieb bis dato, dass invalide PCR-Tests das „Urproblem“ (Gunnar Kaiser) der gesamten Covid-Statistik und des „Infektionsgeschehens“ sind (siehe hierzu: Das ganze Corona-Kartenhaus fußt auf fragwürdigen PCR-Tests! | Heumann: Politik – Deutschland – Europa (heumanns-brille.de)

Thomas Sarnes (geb. 1954) war Chefarzt der Chirurgie der Oberhavelkliniken, jetzt im Ruhestand. Am 20. November 2021 hielt er eine weitere Online-Ansprache[1] zu Corona und Impfungen. Hier eine kurze Zusammenfassung. Für die, die keine 20 Minuten Zeit für das Video finden:

  • „Coronawellen“ im Herbst/Winter gab es immer schon.
  • „Nur Menschen mit Symptomen sind Kranke. Und nur Kranke sind ansteckend.“ (Altes medizinisches Wissen).
  • „Würde man aufhören zu testen, würde kein Mensch irgendeine Dramatik erleben, die schlimmer wäre, als jedes Jahr“.
  • „Erfassen Sie die wahren Gründe für ein überlastetes Gesundheitswesen“.
  • „Keine Prognose der Experten hat sich bestätigt. Keine einzige.“
  • Laut WHO wurden binnen eines Jahres 2,5 Millionen „unerwünschte Nebenwirkungen“ nach Corona-Impfungen festgestellt, wesentlich mehr als bei jeder anderen Impfung seit der Nachkriegszeit. Zitat: „Jeder Tierversuch wäre längst an dieser Stelle abgebrochen worden“.
  • Für die Behauptungen, Covid-Impfungen würden „jedenfalls“ den Krankheitsverlauf mildern, gäbe es „keine Daten“; sie erfolgten ins Blaue hinein.
    [Anm.: Neue Studie aus Schottland belegt sogar, „dass die meisten Covid-19-Krankenhausaufenthalte in den letzten 4 Wochen unter vollständig Geimpften zu verzeichnen waren.“ Noch krasser: Sterblichkeitsrate bei Geimpften „fünfmal höher als unter den Ungeimpften“. Was bleibt von der letzten Säule der Impfkampagne, die Impfung würde „jedenfalls“ das „Risiko schwerer Verläufe deutlich senken“?https://corona-transition.org/in-schottland-waren-89-prozent-der-covid-19-toten-geimpft (30.11.2021)]
  • Boosterimpfungen: „bringt keinen zusätzlichen Gewinn“ (laut einer im Fachmagazin The Lancet veröffentlichten Studie). Die WHO riet dringend davon ab („wegen unzureichender Datenlage“). Dennoch bestellte Jens Spahn für 2022 mehr als 220 Mill. Impfdosen, was reicht, um die deutsche Bevölkerung 3 weitere Male zu „boostern“.
  • Der Arzt drückt seinem Kollegen Karl Lauterbach „tiefe Verachtung“ dafür aus, dass dieser am 15.11.2021 im ZDF verlangte, Ungeimpften „nur noch Zugang zum Arbeitsplatz, Lebensmitteln, Drogerien und Apotheken“ zu gewähren. Das sei mit ärztlichem und menschlichem Ethos unvereinbar.
  • Sarnes bittet seinen 1996 verstorbenen Vater nachträglich um Vergebung, weil er diesem nicht abgenommen habe, daß „das – an sich kluge – deutsche Volk hinter das Licht geführt“ worden sei. „Jetzt, in der aktuellen Lage, verstehe ich, was damals passiert ist.“

„Erfassen Sie die wahren Gründe für ein überlastetes Gesundheitswesen“:
Kaputtgespart – obwohl die Menschen immer älter werden (Gunnar Heinsohn sprach von „wachsenden Rentnerheeren“).
Gleichzeitig werden Medikamente wegen des immer rigoroseren  Patent- und Markenschutzes viel zu teuer (s. hierzu: Norbert Häring, Endspiel des Kapitalismus. Wie die Konzerne die Macht übernahmen und wie wir sie zurückholen, Quadriga, 2021; sowie ARTE-Doku: „Big Pharma – Die Allmacht der Konzerne“, 28.10.2021, https://www.youtube.com/watch?v=aS1yl-dx1Gk).

Kosten der Corona-PCR-Tests und Impfungen – mit denen man besser Personal an Deutschlands Krankenhäusern aufgestockt hätte:

  1. Jede Impfdose kostet ca. 20 bis 40 Dollar.[3] Ihr „Verbreitungsschutz sinkt aber schon zwei bis drei Monate nach der Impfung“ – wegen der Mutanten (Christian Drosten auf ZEIT-online, 14.11.2021). Drosten behauptet, man sei von den Mutationen überrascht worden.[4] Unsinn! Man wußte schon zu Beginn der Impfkapagne bzw. Fachleute diskutierten schon im Winter 2020 in abendlichen Talkshows, dass Massenimpfungen ´in die Epidemie hinein´ die „Varianten“ hervorkitzeln würden).
  2. Allein die von Spahn für 2022 georderten 220.000 Impfdosen kosten 4 bis 8 Mrd. Dollar „Insgesamt erwarteten Bund und Länder in Deutschland mehrere hundert Millionen Impfstoffdosen bis Ende des Jahres 2021“ (Statista.com[5]).
  3. Dazu Kosten des ersten Impfjahres (2021): „Nach dem Beginn der Impfkampagne im Dezember 2020 sind bis zum Ende der 46. KW am 21.11.2021 etwa 125,7 Millionen Dosen verschiedener Impfstoffe gegen das Coronavirus an die BRD geliefert worden.“[6] Macht ebenfalls mehrere Milliarden Dollar.
  4. Jeder PCR-Labortest kostet ca. € 80,–. „In der Bundesrepublik wurden [allein] in KW 45 2021 rund 1,6 Millionen Labortests bezüglich des Coronavirus (SARS-CoV-2) durchgeführt. Seit Beginn der Erfassung wurden demnach bisher knapp 82 Millionen Proben(!) getestet (..)“[7] Auch diese Kosten schlagen also mit einigen Milliarden Euro zu Buche.
  5. Hinzu kommen Kosten noch größerer Dimensionen: Milliarden wegen unnötiger Lockdowns (Masseninsolvenzen, Coronahilfen, Arbeitslosenhilfe etc.). Zudem Deutschlands Ausgaben im Rahmen der weltweiten und EU-Corona-Impfhilfen.

Eine älter werdende Gesellschaft, die human bleiben will, kommt nicht umhin, mehr Geld für ihr Gesundheitswesen und ihre Alten auszugeben, aber bitte sinnvoll! Die allgemein wachsende Lebenserwartung (auf dem gesamten Globus) ist die wahre Herausforderung der Zukunft.

Das zwingt zur anderweitigen Einsparung. Fragwürdig sind insbesondere: Militärische Auslandseinsätze i.R.d. NATO; interkontinentale Massenimmigration von „Geflüchteten“ nach Europa/ Deutschland; Corona-Dauerimpfung- bzw. PCR-Testung der gesamten Bevölkerung; überzogene Maßnahmen zur „Klimaneutralität“ (keinesfalls kann man es sich leisten, jegliche CO2-freie Kernkraft abzuschalten).


[1] Ansprache Dr. Sarnes: https://www.bitchute.com/video/5IJO2epBAXY2/

[2] https://twitter.com/i/status/1460691164949094412

[3] „Während eine Dosis Moderna mit rund 37 US-Dollar zu Buche schlägt, kostet der von BioNTech und Pfizer entwickelte Impfstoff etwa 20 Dollar pro Injektion.“ https://de.statista.com/infografik/23690/preise-fuer-eine-dosis-ausgewaehlter-covid-19-impfstoffe/, 04.12.2020.

[4] https://www.zeit.de/2021/46/christian-drosten-coronavirus-virologie-pandemie-wissenschaft-impfung

[5] „Nach Deutschland gelieferte Corona-Impfstoffe bis Oktober 2021“, Veröffentlicht von Statista Research Department, 22.11.2021, URL: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1214046/umfrage/nach-deutschland-gelieferte-corona-impfstoffe/

[6] „Den größten Teil der Lieferungen (…) machen Impfstoffdosen der Unternehmen BioNTech und Pfizer aus“. Quelle: „Nach Deutschland gelieferte Corona-Impfstoffe bis Oktober 2021“, Statista.com, a.a.O.

[7] „(…) mehr als 5,67 Millionen davon positiv“. Quelle. „Labortest für das Coronavirus (COVID-19) in Deutschland bis 2021“, Rainer Radtke, 19.11.2021, URL: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1107749/umfrage/labortest-fuer-das-coronavirus-covid-19-in-deutschland/

ARD: Ungeimpfte als Brunnenvergifter. „Mitverantwortlich“ „an den wohl tausenden Opfern dieser Corona Welle“: Volksverhetzung gem. § 130 StGB?

„Na, herzlichen Dank, allen Ungeimpften! (…) Alle Impfverweigerer (…) tragen mit Verantwortung dafür, dass die Gesellschaft wieder unter Druck gerät, wieder Ärzte und Pflegekräfte über ihre Grenzen hinaus arbeiten müssen. Wieder Gastronomen und Ladenbesitzer um ihre Existenz bangen. Und sie müssen sich fragen, welche Mitverantwortung sie haben, an den wohl tausenden Opfern dieser Corona Welle.“  [1]
Der Erfolg der öffentlich-rechtlichen Hetze ließ nicht lange auf sich warten. Schon am nächsten Tag wird in Österreich diskutiert, ob man allen „Impfverweigern“ den Führerschein entziehen soll – eindeutig „Willkürmaßnahmen“ i.S.d. § 130 I Nr.1 StGB!

Da beschuldigt eine Redakteurin des MDR in den „Tagesthemen“ auf ARD Ungeimpfte (in Deutschland ca. 12,5 Millionen Erwachsene sowie 12 Mill. Minderjährige ab 12 Jahren), mitverantwortlich „an den wohl tausenden Opfern dieser Corona Welle“ zu sein.

Dabei korreliert die Impfquote gar nicht mit der Covid-Ausbreitung!
„Gibraltar ist bei der 7-Tage-Inzidenz europäischer Spitzenreiter“ – mit Impfquote 100% (Frankfurter Rundschau vom 21.11.2021, Corona Gibraltar: 100 Prozent Impfquote, 1000er-Inzidenz – doch die Impfung wirkt | Panorama (fr.de)

-Island: Impfquote 89% und höchste Neuinfektionsrate seit Beginn der Pandemie.
– Rumänien: (Impfquote 39 % / Inzidenz 129) – Zahlen fallen seit Wochen
– Bulgarien: (I-Quote 22 % / Inzidenz 265) – Zahlen fallen seit Wochen
– Belgien: (I-Quote 75 % / Inz. 829) – Zahlen steigen seit Wochen
– Irland: (I-Quote 76 % / Inz. 625) – Zahlen steigen seit Wochen https://corona-in-zahlen.de
Hierauf verweist der Arzt Dr. med. Lukas Trimmel (Wien) in einem offenen Brief an den österreichischen Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein (14.11.2021): http://www.schneider-institute.de/Trimmel-141121_pp.1.pdf

Öffentlich-rechtliche Medien sind zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Dafür erhalten sie jedes Jahr 8 Milliarden Euro von der deutschen Bevölkerung. Dennoch wird dort eine Bevölkerungsgruppe mit unverhohlendem Zorn zu Sündenböcken gestempelt, quasi zu Brunnenvergiftern erkärt.

Eine „Mitverantwortung“ an tausenden Toten, überhaupt der ganzen Corona-Misere, wird besonders herausgestellt – ohne Hinweis auf andere Mitverantwortliche, wie etwa diejenigen, die während der Pandemie 25 Krankenhäuser in Deutschland schlossen und tausende Intensivbetten abbauten, u.a. weil das qualifizierte Personal dafür fehlt (anstatt Personal aufzustocken und für zumutbare Arbeitsbedingungen zu sorgen). https://byc-news.de/pflegekraefte-aus-mainz-sagt-den-leuten-endlich-die-wahrheit-und-steht-zu-euren-fehlern

Ist die Äußerung der Redakteurin Sarah Frühauf einfach eine ärgerliche „Meinung“, schlicht Unsinn oder sogar strafbar? Es gibt den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB). In Absatz 1 heißt es dort:

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. (…) gegen Teile der Bevölkerung (…) zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung (…) beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Ein sog. „Offizialdelikt“, das die Staatsanwaltschaften auch ohne Strafantrag verfolgen können. Sie müssen sogar ermitteln, sobald sie Kenntnis von Sachverhalten erlangen, die einen Anfangsverdacht bedeuten, etwa durch eine Strafanzeige.

Vielleicht sollten sie das, um der gegenwärtigen und täglich weiter wachsenden Pogromstimmung gegen Ungeimpfte die rechtsstaatlichen Grenzen aufzuzeigen.

Als offen ist angesichts des bestürzenden Diskussionsstandes zu bezeichnen, wie lange Ungeimpfte überhaupt noch medizinisch behandelt werden, etwa in Kliniken (>Staatsanwaltschaft ermittelt: Ließ das Karlsruher Klinikum einen ungeimpften Patienten sterben? – ZUERST! ZUERST!) Selbst Sterbehilfe wird teilweise nur noch Geimpften gewährt (s. hier: Sterbehilfe nur noch für Geimpfte und Genesene | Verein Sterbehilfe).

Der Erfolg der öffentlich-rechtlichen Hetze ließ ja auch nicht lange auf sich warten. Schon am nächsten Tag wird in Österreich diskutiert, ob man allen „Impfverweigern“ den Führerschein entziehen soll – eindeutig „Willkürmaßnahmen“ i.S.d. § 130 I Nr.1 StGB!

„Vergessen wir nicht, daß am Anfang nationalsozialistischer Herrschaft nicht Auschwitz stand, sondern die Ausgrenzung von Menschen, die als störend und schädlich betrachtet wurden.“
(Andre´ Heller)


[1] Quelle: Tagesthemen, 19.11.21 | Verfügbar bis 26.11.2021: Die Meinung von Sarah Frühauf, MDR, zur Solidarität von Impf-Gegnern, https://www.daserste.de/information/nachrichten-wetter/tagesthemen/videosextern/tagesthemen-21-45-uhr-202.html