Politische Leitlinien der AfD

Ein beeindruckendes Beispiel für ´gelenkte Demokratie´ erhielt die AfD-Parteibasis bereits im März 2014 durch eine Email von Bernd Lucke, mit der die Mitgliederbefragung zu den ´Politischen Leitlinien der AfD´ eingeleitet wurde:

„… durch den Versuch, die AfD „rechts von der CSU zu verorten“, seien „2/3 unseres Wählerpotentials bedroht“. Man müsse „mit einem unmissverständlichem Votum der Mitglieder dagegen angehen.“ Hierzu erteile er „strikte Vorgaben“ für die Mitgliederbefragung …

In einer Mitglieder-Mail vom 1. November 2014 wollte Lucke sodann „allen den Parteiaustritt nahelegen, die kritisch über Zins- und Zinseszins, das Geldsystem oder eine goldgedeckte Währung, über den Einfluss amerikanischer Banken auf die Politik oder die Souveränität Deutschlands nachdächten (…) Nur durch gut funktionierende Teamarbeit im Vorstand konnte der Versand dieser Mail verhindert werden.“ http://www.welt.de/politik/deutschland/article135975592/AfD-Eine-Partei-bricht-mit-ihrem-Vorsitzenden.html

Noch deutlicher wird die Rücksichtslosigkeit der Versuche, eine bestimmte Parteilinie durchzusetzen, aber durch den „Richtungs-Mitgliederentscheid“.
(>> Text, s.: http://www.heumanns-brille.de/afd-mitgliederentscheid-text/)
Dieser soll – außerhalb eines Parteitages – die Mitglieder nicht nur „befragen“ oder deren Stimmungsbild einholen, sondern verbindlich – und unverrückbar für die Zukunft – programmatische Aussagen festlegen.

Lucke fordert, sich endgültig zu Westbindung, NATO, EU, politisch korrektem Verständnis von „Asylverfahrensrecht“ (gegen eine Kooperation mit Ferrage, Strache, Wilders etc., die das ´australische Modell´ befürworten) und „Religionsfreiheit“ (zugunsten des Islam) zu bekennen.

Die Parteispaltung bzw. Abspaltung sog. ´rechter´ – oder besser gesagt: nicht transatlantisch gesonnener – Kräfte soll nun vollendet werden. Der Showdown ist beschlossene Sache. Und er soll außerhalb eines Parteitages stattfinden.

Die grundsätzliche Thematik ist dem Publikum bekannt aus der (allerdings seinerzeit unverbindlichen) SPD-Mitgliederbefragung zur Frage einer großen Koalition mit Merkel. Unvergesslich, was für harsche Kritik schon dies in der Tagesschau fand und wie die verfassungsrechtlichen Bedenken auf Siegmar Gabriel geradezu heruntergeprasselten.

Mißtrauisch macht der etwa zeitgleich überraschende Rücktritt Hans-Olaf Henkels aus dem Parteivorstand, der erwartungsgemäß von der Presse in ihrem Kampf gegen die AfD als ´rechter´ Gefahr ausgeschlachtet wird. Selbst der Chefredakteur der Jungen Freiheit warnt die Parteibasis (sinngemäß) erneut eindringlich mit Untergangsphantasien davor, Sirenenklängen von ´rechts der CDU´ zu folgen.

Juristisch fragwürdig ist, dass „Mitgliederentscheide“ durchgeführt werden sollen, bevor überhaupt eine Verfahrensordnung hierfür existiert. § 20 V der Satzung: „Die Einzelheiten werden in der Verfahrensordnung für Mitgliederbefragungen und Mitgliederentscheide geregelt, die der Konvent beschließt.“ Ein Konvent ist aber noch nicht einmal konstituiert. Folge: Ein Mindestquorum existiert nicht. Ein kleiner Bruchteil der Mitglieder könnte hier einen historisch nicht nur für die AfD, sondern für Deutschlands und Europas Zukunft bedeutsamen Richtungsentscheid treffen. Insbesondere, falls die Mehrheit der Basis dem Irrglauben erliegt, man könne der Sache durch bloßes Ignorieren aus dem Weg gehen, statt schriftlich mit „Nein“ zu stimmen.

Fragwürdig ist aber vor allem der Mitgliederentscheid der Parteiführung in seiner konkreten Gestalt. Es handelt sich um ein Sammelsurium von „Thesen“, die von den Mitgliedern  nur in toto entweder mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten werden können.
Zum Teil sind sie überflüssig, nichtssagend, weil sie für alle Mitglieder nur Selbstverständliches bekräftigen, aber Gegnern des Richtungsentscheides natürlich implizit das Gegenteil unterstellen (z. B. ´Bejahung´ von Demokratie und Rechtsstaat). Zum Teil betreffen sie aber eben auch Gretchenfragen zu „Zielen“ (vgl. § 1 III ParteienG) und programmatischem Parteikern der AfD, wie noch zu zeigen sein wird. Insoweit gilt – analog zum sog. ´Parlamentsvorbehalt´ im Sinne der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts – der sog. „Parteitagsvorbehalt“ des § 9 III ParteienG, nach dem über programmatische Kernfragen ausschließlich der Parteitag als oberstem Parteiorgan befinden darf. Nur auf einem Parteitag ist eine offene Präsenz-Debatte in Form direkter Rede und Gegenrede möglich, was im Gerichtsprozess – jedenfalls soweit er rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen soll – dem ehernen „Gebot der mündlichen Verhandlung“ entspricht.

Nun legt die Parteiführung überraschend ein Rechtsgutachten des renommierten Parteienrechtlers Prof. Jörn Ipsen vor, in dem die rechtliche Zulässigkeit des konkret in Rede stehenden Mitgliederentscheids bejaht wird. Das Gutachten überzeugt allerdings nicht. Ipsen bezeichnet den Einwand eines Verstoßes gegen den Parteitagsvorbehalt selbst als „naheliegend“, räumt die verfassungs- und parteirechtliche Notwendigkeit einer „inhaltlichen Begrenzung“ programmatischer Mitgliederentscheide ein und gelangt zum Zwischenergebnis, dass ein Mitgliederentscheid jedenfalls nicht dem bisherigen – konkret: dem „vom Parteitag beschlossenen und beim Bundeswahlleiter hinterlegten“ – Parteiprogramm „widersprechen“ darf, weil damit die Grenze von der bloßen „Ergänzung“ zur unzulässigen „Ersetzung“ eines Parteitagsbeschlusses überschritten sei; er verneint das jedoch im Ergebnis.

Das in den zur Abstimmung gestellten Thesen enthaltene (unverrückbare) Bekenntnis zu einem Verbleib Deutschlands in der EU zieht Ipsen insoweit gar nicht erst näher in Betracht, da diese Aussage lediglich ein „Bekenntnis ohne programmatischen Charakter“ beinhalte.

Gleiches gilt nach Ipsen auch für das unverrückbare Bekenntnis zur „Religionsfreiheit“ (in der Lesart des Bundesverfassungsgerichts, s. hierzu: http://www.heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/) und das ausdrückliche Bekenntnis zur politisch korrekten Unterscheidung zwischen „Islam“ und „Islamismus“, kurz: Das Bekenntnis zur Islamisierung (z. B. Zulässigkeit von Moscheen, unabhängig von deren Anzahl, Größe und Benennung).

„Programmatisch“ im hier interessierenden Sinne sind nach Ipsens Dafürhalten lediglich die beiden Thesen zur „Einführung plebiszitärer Institute“ (auf Bundesebene) und „nach Auflösung des EURO-Währungsgebietes“. Insgesamt wiesen – so Ipsen – die Thesen sogar „einen Parteiprogrammen geradezu entgegengesetzten Charakter“ auf.

Es ist sehr fraglich, ob diese Argumentation vor Gerichten Bestand haben wird. Hier ein Auszug aus dem (nach wie vor auf der Webside der AfD/Bund zu findenden) „Wahlprogramm der Alternative für Deutschland“ gemäß Bundesparteitagsbeschluss vom 14.04.2013: Uneindeutig, wenn nicht sogar in sich widersprüchlich sind die dort beschlossenen Aussagen zur „Europapolitik: 

  • Wir bejahen ein Europa souveräner Staaten mit einem gemeinsamen Binnenmarkt.
    Wir wollen in Freundschaft und guter Nachbarschaft zusammenleben.
    (Anm.: Das wäre die „EWG“ in der Gestalt vor dem Vertrag von Maastricht).
  • Wir bestehen auf dem uneingeschränkten Budgetrecht der nationalen Parlamente. Eine Transferunion oder gar einen zentralisierten Europastaat lehnen wir entschieden ab.
  • Wir werden dafür sorgen, dass Gesetzgebungskompetenzen zurück zu den nationalen Parlamenten verlagert werden.
  • Wir werden uns für eine Reform der EU stark machen, um die Brüsseler Bürokratie abzubauen und Transparenz und Bürgernähe zu fördern.“

11.05.2015: In seiner heutigen Rundmail an die Parteimitglieder fasst Bernd Lucke zusammen: „… gibt es, vereinfacht gesprochen, zwei sehr unterschiedliche Gruppen von Mitgliedern: Die eine Gruppe kritisiert wichtige politische Fehlentwicklungen (z. B. Euro,  Energiepolitik, Bildungspolitik, Einwanderungsgesetze, Demokratiedefizite), akzeptiert aber die wesentlichen gesellschaftlichen Grundentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland.“

(Hier wäre eine kurze Erläuterung angebracht, von welchen „gesellschaftlichen Grundentscheidungen“ die Rede ist oder warum es nicht legitim sein könnte, diese in Frage zu stellen.)

Weiter behauptet Lucke: „Die programmatische Beschlusslage der AfD ist eindeutig im Sinne der ersten Gruppe“

Nein, ist sie nicht. Schon die Online-Abstimmung zu den „Politischen Leitlinien“ wurden seinerzeit in der Lucke-Rundmail vom 26.03.14 manipulativ eingeleitet, Zitat:

«Halten Sie sich dabei aber bitte strikt an zwei Vorgaben:

1. In den Leitlinien soll unser politischer Grundkonsens ausgedrückt werden.
Es geht nicht darum, kontroverse Positionen zu entscheiden.
Schlagen Sie deshalb nur Änderungen vor, die Ihrer Auffassung nach innerparteilich auf sehr breite Zustimmung stoßen werden.
(Anm.: Befehl zur Selbst-Zensur!)

2. Es geht nicht um Detailarbeit. Die Leitlinien sollen ein überschaubares, schnell lesbares Dokument sein, das grundlegende Positionen kurz beschreibt. Eingehendere Analysen sparen Sie bitte auf für unser Parteiprogramm, mit dessen Erarbeitung wir unmittelbar nach den Leitlinien (und der Europawahl) beginnen sollten.

3. Wenn Sie Vorschläge für die Leitlinien machen, dann achten Sie bitte darauf, dass die politischen Positionen aus unserem Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Subsidiarität und sozialer Marktwirtschaft ableitbar sind. Sie können sich auch auf andere Prinzipien, die in der Eurokrise verletzt worden sind, beziehen, etwa auf das Gebot der Transparenz, der Verantwortung gegenüber der heutigen oder den künftigen Generationen.»

Die unverbindliche Online-Abstimmung von März/April 2014 war manipulatives Theater. Die Mitgliederschaft wurde von vorne herein von „eingehenderen Analysen“ und Versuchen abgehalten, auch unkonventionelle Vorschläge zur Abstimmung zu stellen, die möglicherweise den Rahmen einer politischen Korrektness gesprengt hätten. Und sie ersetzt keinen Parteitagsbeschluss. Ein von der Mitgliederschaft beschlossenes Parteiprogramm steht nach wie vor aus. Es wurde bislang nur über „Wahlprogramme“ abgestimmt.)

„ – und ich bin der festen Überzeugung, dass diese die große Mehrheit der Parteimitglieder ausmacht.“

(Deutschland, Europa, aber auch der Afd selbst wäre zu wünschen, dass Lucke hier irrt).

„Ich sehe im wesentlichen drei Probleme, die den Bestand der Partei gefährden (…): 
1. Der Verlust „bürgerlicher“ Mitglieder.“

(Kein Wunder: Kleinbürger wurden offiziell ausgeladen von Hans Olaf Henkel: „Wir sind nicht die Partei der kleinen Leute“; das mittlere Bürgertum versteht vielfach noch nicht, worum es geht, weil die AfD keinen Mut hat, es deutlich genug zu erklären; und das meist kosmopolitisch orientierte Großbürgertum bleibt gerne bei CDU oder FDP, weil es aus eigener Interessenlage heraus keinen Grund sieht, vom globalen Neo-Liberalismus abzurücken).


11.Mai 2015 (22.22 Uhr
): Die Bundesgeschäftsführung hat den „Richtungs-Mitgliederentscheid“ des Herrn Geiger nunmehr allen Afd-Mitgliedern als Stimmzettel zugeleitet; man hat entschieden, dass – entgegen den Vorgaben des Antragstellers Geiger – nun doch über jede einzelne „These“ separat abgestimmt werden soll. Auch das ist rechtswidrig. Denn §20 IV der Parteisatzung lautet: „Die Antragsteller legen durch die Antragsschrift fest,
a) ob ein Mitgliederentscheid oder eine Mitgliederbefragung beantragt wird,
b) über welche mit „Ja“ oder „Nein“ zu entscheidende Frage abgestimmt werden soll.“

Ein Gegengutachten des Prof. Dr. jur. Herbert von Arnim bestätigt zwischenzeitlich das hier gefundene Ergebnis, dass der Richtungs-Mitgliederentscheid wegen Verstoßes gegen den Parteitagsvorbehalt des § 9 III ParteienG unzulässig ist.

Ob der Mitgliederentscheid noch vor Ablauf der Abstimmungsfrist (07. Juni 2015) im Eilverfahren vom Bundesschiedsgericht oder einem Verwaltungsgericht gekippt werden kann, ist fraglich. Es stellt sich daher die Frage, wie die Mitglieder der AfD mit dem Stimmzettel umgehen können. Siehe hierzu http://www.heumanns-brille.de/anmerkungen-zum-afd-richtungs-mitgliederentscheid/

 

Völkermord

Singularität des Holocausts?

Erschütternde Doku auf dem Sender Phönix (Samstag, 18.04.15, 22.30 Uhr) über den vor 100 Jahren von den Türken verübten GENOZID an den christlichen Armeniern. Glücklicherweise hatten wir von dem christlichen Historiker und Autor Michael Hesemann, der über die Thematik gerade ein Buch veröffentlichte http://www.amazon.de/V%C3%B6lkermord-den-Armeniern-Michael-Hesemann/dp/3776627557, rechtzeitig den Programmhinweis erhalten … Das Fazit vorneweg: Die Türkei war zu dieser Zeit quasi ein einziges KZ (https://www.youtube.com/watch?v=NctUH1w_-fo&feature=youtu.be).

Viele Originalaufnahmen mit bis auf die Knochen abgemagerten Kindern wirken wie aus Nazi-KZs. Das wurde mit alten Filmaufnahmen und vielen seinerzeit schriftlich festgehaltenen Aussagen von z. T. hochrangigen Zeitzeugen (aus Berliner Archiven) bewiesen, die in der Doku durch bekannte Schauspieler verlesen wurden, s. auch hier: http://beta.nzz.ch/international/europa/man-treibt-sie-in-die-wueste-um-ihre-kraft-zu-brechen-1.18519809.
Die von KINDERN abgehackten Hände waren so zahlreich, dass man damit kilometerweit hätte Straßen pflastern können, hieß es u. a. Pogrome und geradezu satanischer Sexualsadismus im ganz großen Stil, unvorstellbare Greueltaten – an Männern, Frauen, Kindern, Jungen, Alten, Kranken und Gesunden! 1,5 Millionen  Menschen abgeschlachtet, vergewaltigt, verstümmelt, verdurstet, in den eigenen Fäkalien vermodert, verhungert, oder bei den Deportationen vor Erschöpfung gestorben. Mütter ließen aus Verzweiflung ihre kleinen Kinder und Säuglinge auf der Straße verdursten oder ertränkten sie, um sie von ihren Qualen zu erlösen. Sie selbst sehnten sich nicht nach Brot, sondern nach Gift, denn Brot würde ihr Leiden nur verlängern. Es war zum Heulen, das anzuschauen! Fiese Crux: Nachdem man nicht nur viele wohlhabende Armenier, sondern auch deren ERBEN gleich MIT getötet hatte, verlangte die jungtürkische Regierung von deren Versicherungen Auskehr der Lebensversicherungssummen! Erst hier – als es ums Geld ging – stießen sie dann erstmals auf ´Widerstand´…

Als ich das alles sah, wurde mir klar, warum dieser erste Völkermord des 20. Jahrhunderts so lange ´Verschlusssache´ war – obwohl der „Völkerbund“ als historischer Vorläufer der UN gerade als Reaktion der Völkergemeinschaft auf den Genozid an den Armeniern überhaupt erst entstanden ist!

Zum einen war das ´Abendland´ seinerzeit mit dem ersten Weltkrieg beschäftigt – und hat bequem weggeschaut (so wie  ja auch heutzutage, wenn Christen abgeschlachtet werden http://www.religiousfreedomcoalition.org/2015/04/13/armenian-genocide-then-and-now/). Deutschland hatte zwar Protestnoten gesandt, wollte aber den verbündeten Osmanen nicht wirklich in die Parade fahren, obwohl es aufgrund seiner technischen, ökonomischen und politischen Überlegenheit ein Machtwort hätte sprechen können –  eine weitere Schande für Deutschland!

Andererseits aber durfte die pseudoreligiöse Doktrin von der „Singularität“ des Holocausts, mit der wir alle aufgewachsen sind und die bis heute dazu dient, die Deutschen vom aufrechten Gang abzuhalten und Tribut für die Vergangenheit leisten zu müssen, NICHT ANGETASTET werden! In Wahrheit war gerade dieser erste Völkermord 20 Jahre später „Blaupause“ für Hitler, der sich wegen ihm sicher war, mit seinen Völkermord an den Juden genauso ungestraft davon zu kommen, wie die jungtürkischen Paschas. Das Staatsoberhaupt der jungtürkischen Regierung durfte nach der Machtübernahme durch Atatürk sogar seinen Lebensabend ruhig und komfortabel in Berlin verbringen und erhielt später noch ein geradezu triumphales Staatsbegräbnis!

Drittens will man natürlich auch – politisch korrekt – verhindern, dass – neben türkischem Chauvinismus und Nationalwahn – der ISLAM mit auf die Anklagebank gerät. Während Obama noch 2007 als Senator öffentlich deklarierte, dass es „ohne Zweifel“ einen Genozid an den Armeniern gegeben hätte, sagte er schon bei seiner Antrittsrede als Präsident nichts mehr dazu, gefällt sich heute als Islamappeaser und hält – als mächtigster Mann dieser Erde – lieber die Klappe (viele glauben, er sei Muslim, s. http://dtj-online.de/grossmutter-von-obama-besucht-mekka-52513). Auch die derzeit 30 Millionen (!) Sklaven – meist Schwarze – in muslimisch dominierten Ländern wie Mauretanien und Pakistan scheinen ihn nicht sonderlich zu interessieren. Obviously the global ´agenda´ has changed!

Nichts Neues unter der Sonne

Aber eines blieb seit 100 Jahren unverändert: Die ´westliche Wertegemeinschaft´ schont ihren NATO-Verbündeten Türkei (ebenso wie Saudi Arabien und Katar). Während das EU-Parlament in diesem Falle immerhin (ausnahmsweise) Rückgrat zeigt, buckelt vor allem unsere GROKO-Bundesregierung geradezu unterwürfig und unterstreicht damit das absolute Primat des Ökonomischen, anstatt weitere Kooperation von einem klaren Schuldeingeständnis Ankaras abhängig zu machen. http://www.phoenix.de/regierung_vermeidet_voelkermord/955180.htm

Trotz geradezu höhnischer Weigerung Erdogans, den Völkermord einzugestehen, der herausfordernd „Beweise“ verlangt, ohne die „das türkische Volk“ gar nicht erst anfangen würde, „sich zu rechtfertigen“. Trotz nachweislicher türkischer Unterstützung des IS und menschenrechtswidriger Kurdenpolitik. Heute alles so wie vor 100 Jahren – nichts Neues unter der Sonne! Man muss sich das mal vorstellen: In Istanbul werden bis heute STRAßEN nach den damaligen drei „jungtürkischen“ Führern benannt! Wie ja auch bis heute Moscheen in Deutschland nach osmanischen Kalifen und Massenmördern benannt werden … und dennoch die Türkei der EU beitreten soll – oder war es umgekehrt(?) – ein Unding!

Zur Entlastung der Türken muss man fairerweise konzedieren, dass nach der Ermordung des türkischen Filmemachers, der den Völkermord thematisiert hatte, sehr viele Demonstranten auf den Straßen Ankaras Aufdeckung der staatlichen Lügen verlangten – trotz bis heute bestehender Strafandrohung und Gefahr der Inhaftierung für die Behauptung eines türkischen Völkermords. Auf Plakaten las man: „1.500.000 + 1“ oder „Wir sind Armenier“. Aber nach wie vor läßt sich eine Mehrheit vom Demagogen Erdogan an ihrem übersteigerten Islam-Nationalismus packen, wie sich zeigte, und wählt dementsprechend. Mit Speck fängt man Mäuse!

Angesichts der abschüssigen Bahn, auf der sich die Welt befindet, beruhigt es mich ungemein, dass meine Landeschefs gerade im Landtag NRW zwei weltbewegende „Volksinitiativen“ der AfD bewarben: „Die eine richtet sich gegen den Zwang, Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen, die andere fordert größere Mindestabstände zwischen Windkrafträdern und Wohngebieten.“ Nicht, dass das etwa unwichtig wäre. Aber selbst die WELT kommentiert fast schon enttäuscht: „Der Auftritt der beiden beweist, wie sehr die AfD sich inzwischen den anderen Parteien angenähert hat, obgleich sie doch schon im Namen für sich beansprucht, eine Alternative zu den etablierten Parteien zu sein“ – um sich dann aber schnell wieder im nüchternden Tenor in den Chor der über der AfD kreisenden Krähen einzureihen.  http://www.welt.de/print/wams/nrw/article139749220/Ziemlich-beste-Feinde.html

Aber auch die Hoffnung der AfD-Mitglieder stirbt zuletzt …

 

 

Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen.

Artikel in der Jungen Freiheit vom 17.04.2015 (Forum, Seite 18): „Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen.“ Das Bundesverfassungsgericht und sein ´Supergrundrecht´ der Religionsfreiheit.  http://heumanns-brille.de/wp-content/uploads/2016/10/2015-04-17-JF-17-15-Seite-18-Rubrik-Forum-1.pdf

Vorbemerkung: Mit seiner Rechtsprechung zur „Religionsfreiheit“, die im jetzigen Kopftuchbeschluss ihren vorläufigen Höhepunkt findet, stellt das Bundesverfassungsgericht den Islam nicht nur gleich, sondern privilegiert ihn. Indem es dem Gesetzgeber den Versuch einer gereralisierenden Gefahrenabwehr explizit „verbietet“, leistet es der Islamisierung Vorschub. In einem jahrzehntelangen Prozess juristischer Selbstentwaffnung warf es hierzu hergebrachte Verfassungslehre über Bord, kehrte den emanzipatorischen Impetus des Grundgesetzes in sein Gegenteil – und blendete nicht zuletzt bekannte Fakten zum Islam aus, die sachkundigere Spatzen längst von allen Dächern pfeifen. Als ´Hüter der Verfassung´ hat das Gericht damit ebenso versagt wie schon angesichts der „europäischen Integration“, die Haushaltshoheit und Staatlichkeit auflöste. Insgesamt ist das Gericht dadurch selbst tief in die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstrickt. Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen. weiterlesen

Religionsfreiheit

Darf man bei Asylrecht und Einwanderung die Religionszugehörigkeit berücksichtigen?

These: Man sollte das sogar, wenn man kein Rassist sein will. Denn es ist vernünftiger, nach Religionszugehörigkeit zu differenzieren, als nach Herkunft oder Ethnie.

„Deutschland wird sich in den nächsten dreißig Jahren dramatisch verändern. Im Moment kommen Zehntausende, die keinerlei Beziehung zu diesem Land, seiner Geschichte, seiner Kultur haben, und dies auch gar nicht wollen. Wenn diese Zuwanderer politische Parteien gründen, wird es nichts geben, was dieses Land zusammenhält. (…) Ich zumindest rate meinen Kindern, ihre Zukunft nicht hier zu planen.“

So Dr. Nicolaus Fest im Interview der Jungen Freiheit (Ausgabe vom 10.04.2015) https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2015/ex-bild-journalist-fest-erneuert-islam-kritik/ (Mehr aus dem JF-Interview: http://www.heumanns-brille.de/nicolaus-fest-bleibt-fest/)

Grenzen der Meinungsfreiheit

Der ehemalige stellvertretende Chefredakteur der Bild am Sonntag war schon im Juli 2014 mit seinem Leitartikel-Kommentar „Islam als Integrationshindernis“ in der Bams an die Grenzen der Meinungsfreiheit gestoßen, als er deklarierte:
Ist Religion ein Integrationshindernis? Mein Eindruck: nicht immer. Aber beim Islam wohl ja. Das sollte man bei Asyl und Zuwanderung ausdrücklich berücksichtigen! (…) Mich stört die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund. Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle. Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht.“ http://www.bild.de/news/standards/religionen/islam-als-integrationshindernis-36990528.bild.html.

Verfolgte Christen aus diesen Regionen bringen dieses Integrationshindernis nicht mit sich – im Gegenteil, wie Peter Scholl-Latour uns angesichts der Christenverfolgung im Orient durch IS & Co. erklärte.

Rassismus-Vorwurf

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Özcan Mutlu geißelte Fests Äußerung und spricht von „Haßtiraden“ und „Rassismus pur“. Aber Kritik an einer Religion kann nicht gleichgesetzt werden mit Diffamierung der Menschen, die dieser Lehre anhängen; das gilt auch für den Islam. Ein ähnlicher Kurzschluss ist ihre Verwechslung mit „Rassismus“: Religionen sind keine Rassen.

Vollends lächerlich wirkt der Rassismus-Vorwurf aus dem Munde des türkischen Ministerpräsident Davutoglu gegenüber Papst Franziskus und dem EU-Parlament, weil diese den Genozid an den (christlichen) Armeniern beim Namen nennen. htps://jungefreiheit.de/politik/ausland/2015/tuerkei-papst-schuert-rassimus/

Man sollte nie vergessen, was Staatspräsident Erdogan vor dessen Inhaftierung durch die kemalistische Regierung deklamierte:
„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“
http://www.welt.de/print-welt/article341831/Reformer-oder-Wolf-im-Schafspelz.html

Von den echten Hardlinern – Anhängern des Erdogan-Ziehvaters Erbakan oder den Islamnazis „Graue Wölfe“, die sich noch im April 2015 zu Tausenden in NRW ein Stelldichein geben werden -, mal ganz zu schweigen. http://www.blu-news.org/2015/04/07/graue-woelfe-kommen-nach-oberhausen/

Wer sich aber der Islamisierung Europas entgegenstemmt, wird schon ´mal mit „Goebbels“ und der „NSDAP“ verglichen: https://afdwatchafd.wordpress.com/2014/12/11/afd-mitglied-heumann-in-gobbels-manier-afd-auf-den-spuren-der-nsdap/

Nicolaus Fest handelte sich mit seinen Statement einen gewaltigen politisch korrekten ´Shitstorm´ ein. Stefan Niggemeier titulierte hämisch: Islamhassender „BamS“-Vize erschreibt sich „herrlichen Shitstorm“ und eine Art Abmahnung. „Er geht soweit, zu suggerieren, dass man doch vielleicht das Gewähren von Asyl auf Nicht-Muslime beschränken könnte, was nicht nur viel über sein Bild von Moslems sagt, sondern auch über seine Vorstellung, was das Grundrecht auf Asyl eigentlich bedeutet.“
Statt dem nun seine Vorstellung vom Asylrecht und sein „Bild von Moslems“ gegenüber zu stellen, begnügt sich Niggemeier mit ´Petzen´ und Vorführung des Angeklagten im Stile Freislers. Auch die Strafe steht von vorne herein fest: Für Journalisten, die ein negatives Werturteil zum Islam abgeben, dürfe „kein Platz“ bei der Bams sein: Feuern! (Danke, Herr Niggemeier, setzen!)

Scharfe Kritik kam auch von Bild-Chef Kai Diekmann, der seinen Kollegen Fest auf BILD zurechtwies: „Keine Pauschalurteile gegen den Islam!“ http://www.bild.de/news/standards/bild-kommentar/keine-pauschalurteile-ueber-den-islam-36999364.bild.html
Es fehlt nur noch die Fatwa. Dabei hatte die „BILD“-Zeitung noch eine Woche zuvor mit Blick auf die muslimischen „Juden-ins-Gas“-Demos gegen Israel noch lauthals appelliert „Antisemitismus in Deutschland nicht schweigend hinzunehmen“. Aber wenn jemand wie Fest daraufhin in logischer Konsequenz die ´Religion des Friedens´ dafür kritisiert, in Koran und Hadithen den ideologischen Nährboden für eben diesen Antisemitismus zu liefern, zieht BILD die politisch korrekte Notbremse. Das ist verlogen.

Links-neoliberale Agenda

Weniger Skrupel mit „pauschalen Werturteilen“ haben linke Meinungs-Führer bei sogenannten „Rechten“, die – im Gegensatz zu Linkspopulisten und Linksextremisten – stets sofort an Ort und Stelle exkommuniziert werden: da wird nicht lange gefackelt, ob diese nun moderat oder extrem sind. In Bausch und Bogen verdammt werden alle, die sich als Sand im Getriebe der links-grün-neoliberalen Agenda des Establishments erweisen: Pegida-Demonstranten, EURO-Gegner, Afd-Wähler, EU-Gegner, US-/NATO-Gegner, Patrioten, TTiP-Gegner, Islam-Gegner, Christen etc.. Vorneweg beim Hetzen: ARD und ZDF. http://www.heumanns-brille.de/rassismus/

Dabei zeigen die Plakate der bis heute aktiven Friedensbewegung aus den 80er-Jahren, dass es große Schnittmengen zwischen ´links´ und ´rechts´ gibt: „NO-NATO“ und „Ami go home“ heisst es da. Genau deshalb kam es bei den jüngeren Mahnwachen zu Differenzen, mit wem man eigentlich politisch korrekterweise zusammen für Frieden in der Ukraine demonstrieren dürfe.

Jede Islamkritik sollte fairerweise konzedieren, dass der Westen seit 100 Jahren ´Öl ins Feuer´ kippt: http://www.heumanns-brille.de/neo-kolonialisierung-und-islamistischer-terror/

Das heisst aber noch lange nicht, dass Terror nichts mit dem Islam, sondern nur mit bösen Geheimdiensten zu tun hätte. https://conservo.wordpress.com/2015/05/06/geheimpapier-enthullt-totalitare-infiltrationsplane-zur-eroberung-europas/
Denn der Westen ist nicht alleinverantwortlich für islamischen Terror:
„Wenn pakistanische Taliban Mädchen erschießen, weil sie in die Schule gehen, Helfer erschießen, die Kinder gegen die Kinderlähmung impfen wollen, nigerianische Radikale von Boko Haram ganze Dörfer auslöschen und die Frauen versklaven, philippinische Piraten Menschen kidnappen um für sie im Namen von Allah Lösegeld zu erpressen, dann ist es einfach nur noch schwachsinnig, für den Terror in der Welt den Westen im allgemeinen und die Amerikaner im besonderen verantwortlich zu machen.“ 
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/islam_fuers_Poesiealbum)

Zurück also zu Mullah Diekmann: „Wer eine Religion pauschal ablehnt, der stellt sich gegen Millionen und Milliarden Menschen, die in überwältigender Mehrheit friedlich leben.“ Ach ja? Nach dieser Logik „stellen sich“ – erstens – z. B. Atheisten, die jegliche Religion „pauschal ablehnen“ gleich gegen mehrere Milliarden Menschen. Und – zweitens – ist das Projektion: Der eigene ´Kurzschluss´ von Meinung auf den Wert des dahinterstehenden Menschen, den man im täglichen ´Kampf gegen rechts´ trainiert, wird dem Islamkritiker unterstellt.

Die Shitstormer wollen partout alle Religionen gleichbehandelt sehen, ihr Motto: In der Nacht sind alle Katzen grau. Je weniger sie von den einzelnen Religionen wissen (wollen), um so unerbittlicher beharren sie auf ihrer undifferenzierten Betrachtungsweise und fordern sie bei allen ein.

Aber auch die, die es besser wissen müssten – Kirchenfunktionäre und viele „christliche“ Politiker – reden ihnen nach dem Mund. Anscheinend vergessen sie die Regensburger Vorlesung von Papst Benedikt, die 2006 internationales Aufsehen erregte: Dort hatte Benedikt  den byzantinischen Kaiser Manuel II. Palaeologos zitiert, der 1391 im Dialog mit einem gebildeten Perser über Christentum und Islam sagte: „Zeig mir doch, was Mohammed Neues gebracht hat und da wirst du nur Schlechtes und Inhumanes finden wie dies, daß er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch das Schwert zu verbreiten“. http://www.heumanns-brille.de/papst-benedikt-regensburger-vorlesung/ „Heute könne man sagen, ohne befürchten zu müssen, widerlegt zu werden, daß Papst Benedikt XVI. 2006 in Regensburg recht hatte. (…) Die anhaltende Gewalt bringe auf unmißverständliche Weise die wahre Natur des dschihadistischen Islams ans Licht und bietet uns die Gelegenheit, „die Regensburger Rede ohne politisch korrekte Scheuklappen neu zu lesen.“ http://www.katholisches.info/2014/09/22/islam-benedikt-xvi-hatte-mit-regensburger-rede-recht-aber-weite-teile-der-kirche-haben-rede-vergessen/?hc_location=ufi

Diekmann aber setzt apodiktisch noch eins drauf: „Genau solche Auseinandersetzung entlang religiöser Grenzen wollen wir NICHT. Wir wollen sie nicht führen, nicht befördern und nicht herbeischreiben. Denn sie enden immer verheerend – das hat die Geschichte oft genug gezeigt!“ Aber lernen wir nicht – ganz im Gegenteil – aus der Geschichte, dass gerade Appeasement gegenüber totalitären Weltanschauungen „verheerende“ Auswirkungen haben kann? Auch die Gegenwart in islamisch dominierten Staaten mit ihrer hunderttausende betreffende Christenverfolgung stützt das Diktum Diekmanns kaum: Verfolgte und abgeschlachtete Christen brauchten weder einen Diekmann, noch das Bundesverfassungsgericht mit seinen Kopftuch-Beschlüssen, die ihnen den Mund verbieten, das hatten sie schon selber begriffen – aber was hat ihnen ihr Schweigen genützt?!

Religionsfreiheit

Einerseits sind Menschen muslimischen Glaubens so unterschiedlich wie innerhalb anderer gesellschaftlicher Gruppen auch; andererseits ist der Islam, da wo er als Religion ernst genommen wird, ein Integrationshindernis, weil sich die im Koran angeordnete Scharia nun einmal nicht mit Demokratie und Menschenrechten vereinbaren läßt. http://www.heumanns-brille.de/islam-und-demokratie/

Das Islamproblem in Europa ist im Wesentlichen ein Problem der Quantität. Richtig ist zweifellos, dass nicht jeder Muslim islamischem Fundamentalismus zugeneigt ist. Viele hierzulande mögen auch ´Pro-forma-Muslime´ sein, ähnlich der  vielen Christen, die man nie in der Kirche sieht und auch sonst ´den lieben Gott einen guten Mann sein lassen´, zumal im Koran Apostasie mit schweren Strafen bedroht ist (und in vielen islamischen Staaten auch heute noch mit dem Tode bestraft wird). Dennoch ist es eine unbestreitbare Tatsache, dass bereits eine qualifizierte muslimische Minderheit aufgrund ihrer betont engen Solidarität untereinander und der auf diese Weise verursachten einschüchternden Lautstärke im öffentlichen Raum schon aktuell zu kaum mehr zu bewältigenden gesellschaftlichen Problemen führt. Ähnliches lässt sich weltweit beobachten und muss daher etwas mit dem Islam zu tun haben. Die Zustände in den schon bisherigen hiesigen Parallelgesellschaften – von Sarrazin (SPD) und Heinz Buschkowsky (SPD) und vielen anderen eindrucksvoll kommentiert – sollten als Beleg dafür ausreichen, dass ein Weiter-so in die Sackgasse führen muss.

Ein Blick auf die 1400-jährige Eroberungsgeschichte des Islam gibt – jedenfalls im Dreiklang mit islamischen Schriften und der heutigen Realität islamisch dominierter Staaten – eindeutigen Aufschluss: Der Islam ist ein klug erdachtes, quasi-organisches „Dschihad-System“, um auf den bekannten Buch-Titel des Soziologen Manfred Kleine-Hartlage zu rekurrieren. http://korrektheiten.com/2011/04/23/dschihad-system-islam/
Ihm zufolge findet Dschihad auf unterschiedlichen Ebenen statt, die miteinander Synergieeffekte erzeugen: Keineswegs primär gewaltsam, sondern insbesondere auf friedlichem, heutzutage sogar demokratischem Wege durch Asyl, Zuwanderung, Familiennachzug, größere Fertilität, Einschleusung radikaler Imane, Finanzierung durch Scharia-Staaten wie Saudi-Arabien und Katar – und natürlich Konversion bzw. Radikalisierung liberaler Muslime. http://www.heumanns-brille.de/heumann-interview-journalistenwatch/
Eine unkontrollierte Massenzuwanderung von Muslimen nach Europa sollte also gestoppt werden, bevor ein point-of-no-return in Richtung Scharia eintritt. Von den täglich zunehmenden Gefahren eines 9/11 in deutschen Städten ganz zu schweigen.

Wenn aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Akt wehrhafter Demokratie im Asyl- und Zuwanderungsrecht ein Generalverdacht gegenüber Muslimen erforderlich ist, um die schrittweise Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verhindern, dann ist das eben so. Das im Grundgesetz vorgesehene Widerstandsrecht (Art 20 Absatz IV) macht das sogar zur sittlichen Pflicht, sagt der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider im Interview: https://www.youtube.com/watch?v=0W6CkukQVu4 (s. auch dessen Monographie „Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“, erschienen 2010 im Duncker & Humblot-Verlag: http://www.kaschachtschneider.de/component/content/article/2-aktuelles/23-verfassungswidrigkeit-islamischer-religionsausuebung-in-deutschland.html).

Das ist schlichte, aber unabweisbare polizeirechtliche Logik. Andernfalls wird auf kurz oder lang auf demokratischem Wege Scharia, weltliche Iman-bzw. Mullah-Herrschaft, Subordination der Frauen und ´Dhimmi´-Status aller ´Ungläubigen´ in Europa eingeführt werden, daran sollte niemand zweifeln.

Verfassungsschutz

In Wahrheit glaubt niemand ernsthaft daran, dass sich ein „EURO-Islam“ – ohne Scharia, ohne Koran, ohne den Religionsgründer Mohammed – durchsetzt.
Doch, halt! Der sogenannte „Verfassungsschutz“ – jedenfalls in Bayern: Der dortige Landesverband der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa e. V. /BPE http://www.paxeuropa.de/ – immerhin ständig Teilnehmerin auf OSZE-Konferenzen – wurde wegen „islamfeindlicher“ Bestrebungen im Landesverfassungsschutzbericht 2013 erwähnt, weil sein ehemaliger Landesvorsitzender Michael Stürzenberger seinerzeit im Zusammenhang mit dem geplanten ´Zentrum für Islam in Europa – München´(ZIE-M) nicht nur vor einer „Islamisierung des Abendlandes“ warnte, sondern laut darüber nachdachte, Muslime vor die Alternative „Abschwören von verfassungsfeindlichen Bestandteilen des Korans oder Abreisen“ zu stellen, womit der Bogen überspannt war. Später ist er selbst wieder davon abgerückt. Die BPE versucht nun, den Makel in einem über mehrere Instanzen geführten Prozeß  gegen den Freistaat Bayern wieder los zu werden, in dem die Gretchenfrage endlich einmal prozessual ausgefochten wird: Wo sind die juristischen Grenzen von Meinungs- und Religionsfreiheit für Islamkritiker? Und wer ist aus Sicht des „Verfassungsschutzes“ Bock – und wer Gärtner? Auch in der AfD sollte man einsehen: „Der Verfassungsschutz hat nicht immer recht!“ http://patriotische-plattform.de/blog/2015/04/24/standpunkt-der-patriotischen-plattform-der-verfassungsschutz-hat-nicht-immer-recht/

Das Bundesverfassungsgericht und sein  Supergrundrecht der Religionsfreiheit   

Eine entscheidende Rolle bei der Ausbalancierung der aufklärerischen Ideale „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ (>> http://www.heumanns-brille.de/aufklaerung/) spielt das Bundesverfassungsgericht, insbesondere seine Judikatur zur  „Religionsfreiheit“ (Art 4 GG):
„Die Dogmatik der Religionsgrundrechte wirft Fragen nach Meinen, Wissen und Glauben, nach politischer Freiheit und religiöser Herrschaft, nach Diesseits und Jenseits, nach Staat und Religion auf, die Frage nach einer Republik, deren fundamentales Prinzip die Freiheit der Bürger ist, die demokratisch zum Recht finden.http://www.amazon.de/Grenzen-Religionsfreiheit-am-Beispiel-Islam/dp/3428135059

In der Tat! Hierzu ein paar Gedanken.
Links-liberale Gleichheits-Ideologie verlangt nicht nur Chancen-, sondern Ergebnisgleichheit: durch Quoten und ´Diskriminierungs´-Verbote. Eine so verstandene „Gleichheit“ steht aber auf Kriegsfuß mit der „Freiheit“ – auch sie eines der aufklärerischen Ideale -, die zwar zwingend Gleichberechtigung (vor dem Gesetz) erfordert, aber „Gleichstellung“ gerade nicht verträgt. Daher dürfte z. B. der in den 90er Jahren in das Grundgesetz eingefügte, von der Europäischen Union verordnete ´Gender´-Artikel (3 Absatz II Satz 2 GG) verfassungswidrig sein: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin – nachdem es im vorangehenden Absatz 1 noch lapidar (seit 1949) heißt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wie soll sich der oberste Gleichheitssatz der Verfassung mit dem Diktat „Quote vor Leistung“ in Einklang bringen lassen? Dadurch werden heutzutage Männer gegenüber Frauen diskriminiert, z. B. im öffentlichen Dienstrecht. Das grundlegende Spannungsverhältnis zwischen Freiheit, Gleichberechtigung und ´Anti-Diskriminierung´ bringt eine amerikanische Journalistin pointiert auf die Formel: „Das Recht auf Diskriminierung ist die Essenz der Freiheit“.  https://jungefreiheit.de/kolumne/2015/das-recht-auf-diskriminierung-ist-die-essenz-der-freiheit/

Ganz besonders im Zielkonflikt mit der Gleichheit vor dem Gesetz steht die „Religionsfreiheit“ in der Lesart des Bundesverfassungsgerichts, wie sie uns aktuell wieder in dessen ´Kopftuch-Beschluß´ präsentiert – und dem Gesetzgeber ´diktiert´ – wurde. Mit dieser Rechtsprechung setzte ich mich grundlegend kritisch auseinander in einem Artikel, der am 17.04.15 in der Jungen Freiheit erscheint, Titel: „Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen“ – Das Bundesverfassungsgericht und sein  Supergrundrecht der Religionsfreiheit. (Seite 18, im „Forum“), Hier zu lesen:  http://www.heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/

 

Dieser BLOG-Beitrag erschien auch auf Journalistenwatch: http://journalistenwatch.com/cms/religionsfreiheit/?fb_ref=Default

 

 

Papst Benedikt Regensburger Vorlesung

 „Glaube, Vernunft und Universität – Erinnerungen und Reflexionen“,
ein Auszug aus Papst Benedikts Regensburger Vorlesung:

>>Daß es auch solch radikaler Skepsis gegenüber notwendig und vernünftig bleibt, mit der Vernunft nach Gott zu fragen und es im Zusammenhang der Überlieferung des christlichen Glaubens zu tun, war im Ganzen der Universität unbestritten.

All dies ist mir wieder in den Sinn gekommen, als ich kürzlich den von Professor Theodore Khoury (Münster) herausgegebenen Teil des Dialogs (1) las, den der gelehrte byzantinische Kaiser Manuel II. Palaeologos (2) wohl 1391 im Winterlager zu Ankara mit einem gebildeten Perser über Christentum und Islam und bei der Wahrheit führte.

Der Kaiser hat wohl während der Belagerung von Konstantinopel zwischen 1394 und 1402 den Dialog aufgezeichnet; (…) Der Dialog erstreckt sich über den ganzen Bereich des von Bibel und Koran umschriebenen Glaubensgefüges und kreist besonders um das Gottes- und das Menschenbild, aber auch immer wieder notwendigerweise um das Verhältnis der „drei Gesetze“: Altes Testament – Neues Testament – Koran.

Der Kaiser wußte sicher, daß in Sure 2, 256 steht: Kein Zwang in Glaubenssachen – es ist eine der frühen Suren aus der Zeit, in der Mohammed selbst noch machtlos und bedroht war. Aber der Kaiser kannte natürlich auch die im Koran niedergelegten – später entstandenen – Bestimmungen über den heiligen Krieg.

Ohne sich auf Einzelheiten wie die unterschiedliche Behandlung von „Schriftbesitzern“ und „Ungläubigen“ einzulassen, wendet er sich in erstaunlich schroffer Form ganz einfach mit der zentralen Frage nach dem Verhältnis von Religion und Gewalt überhaupt an seinen Gesprächspartner. Er sagt:

„Zeig mir doch, was Mohammed Neues gebracht hat und da wirst du nur Schlechtes und Inhumanes finden wie dies, daß er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch das Schwert zu verbreiten“.

Der Kaiser begründet dann eingehend, warum Glaubensverbreitung durch Gewalt widersinnig ist. Sie steht im Widerspruch zum Wesen Gottes und zum Wesen der Seele. „Gott hat kein Gefallen am Blut, und nicht vernunftgemäß (σν λόγω) zu handeln, ist dem Wesen Gottes zuwider. Der Glaube ist Frucht der Seele, nicht des Körpers. Wer also jemanden zum Glauben führen will, braucht die Fähigkeit zur guten Rede und ein rechtes Denken, nicht aber Gewalt und Drohung… Um eine vernünftige Seele zu überzeugen, braucht man nicht seinen Arm, nicht Schlagwerkzeuge noch sonst eines der Mittel, durch die man jemanden mit dem Tod bedrohen kann…“<<  http://www.unitas-ruhrania.org/index.php?page=272

Nicolaus Fest bleibt fest

JF-Interview mit Nicolaus Fest
(Ausschnitt auf Journalistenwatch): http://journalistenwatch.com/cms/the-very-best-of-fest/

>>JF: Journalisten rühmen sich gerne des Mottos Hanns Joachim Friedrichs: “Ein guter Journalist macht sich mit einer Sache nicht gemein, auch nicht mit einer guten.“

Fest: Oft zitiert, nie befolgt. Allerdings würde ich dem Satz auch nicht folgen, weil ich ihn für falsch und standpunktlos halte. Es gibt Dinge, für die man sich einsetzen muss. Meinungsfreiheit, Individualrechte, Republikanismus etwa stehen für mich nicht zur Disposition. Das ist nicht nur Grundlage unserer Arbeit, sondern auch moralische Substanz.

Rührt daher Ihre Kritik am Islam?

Fest: Gewiß. Der Islam bedroht alles, wofür unser Gemeinwesen steht: Freiheitsrecht, Individualismus, Gleichberechtigung – und ich kann  nicht erkennen, daß Aussicht besteht, ihn zu demokratisieren. Wenn das so wäre, müßte der Euro-Islam großen Zulauf haben, nicht die Salafisten.

Sind Sie jetzt nicht fremdenfeindlich?

Schlichte Gemüter wie Volker Beck mögen Religionskritik für Fremdenfeindlichkeit halten. Tatsächlich ist die Islamkritik sowenig fremdenfeindlich wie die Varusschlacht oder der Kampf der Azteken gegen die Spanier. Im Gegenteil: Wenn das Fremde unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht, dann wird „Fremdenfeindlichkeit“ zur gesellschaftlichen Pflicht. Das ist die Konsequenz des republikanischen Apells: keine Freiheit für die Feinde der Freiheit!

Sind Sie heute desillusioniert über Ihren Berufsstand?

Fest: Nein, die Lust am Beruf sollte nicht vom Berufsstand abhängen. Daß allerdings bis auf Michael Hanfeld von der FAZ kein einziger Journalist mein Recht auf Meinungsfreiheit verteidigte, war schon überraschend. Fünf Monate später meinten sie dann alle „Je suis Charlie!“ Schön wär´s. Aber nicht nur Journalisten fehlt eben oft der Mut.

Heute schreiben Sie statt für die „BamS“ für Ihr eigenes Blog. Ist das nicht der erste Schritt aus dem Zentrum der Aufmerksamkeit ins mediale Nichts? Sein Sie für die massenmediale Gesellschaft nicht mundtot?

Fest: Sind Bild und BamS das „Zentrum der Aufmerksamkeit“? Das habe ich selbst in meiner dortigen Zeit nicht gehofft. Aber es stimmt, Blogs sind keine massenmedialen Formate. Doch es geht nicht um Reichweite, sondern eher um den Gedanken einer, wenn auch marginalen Gegenöffentlichkeit. Das muß ich Ihnen ja wohl kaum erklären. Im übrigen ist die massenmediale Gesellschaft selbst am Ende. Was wir erleben, ist der Wandel zur mikromedialen: Viele lesen eher, was Freunde auf Twitter, Facebook und Blogs posten, als daß sie zur Zeitung greifen. Hier zeigt sich am deutlichsten der Bedeutungsverlust der etablierten Medien, der ihrem Glaubwürdigkeitsverlust folgt. Die kleinste Peergroup ist wichtiger als Springers „rote Gruppe“.

Hat das auch inhaltliche Gründe?

Fest: Wenn jede Kritik am Islam, Zuwanderung, EU oder Euro von den mMedien als fremdenfeindlich oder rassistisch verurteilt wird, muß man sich nicht wundern, daß die Leute nach differenzierteren Antworten suchen. Und daß die Hoffnung fast aller Verleger, die EU gegen Google einzuspannen, auch die Berichterstattung prägt, dürfte ebenfalls nicht unbemerkt geblieben sein. Die Diskussion um die „Lügenpresse“ zeigt ja ein grundsätzliches und oft berechtigtes Mißtrauen.

Die Zukunft als Niedergang?

Fest: Für die Medien sicher. Und für Deutschland wohl auch, weil das Land keinen Sinn für die Freiheit hat, für ihre Kosten und dafür, daß man alles verlieren kann. Deutschland wird sich in den nächsten dreißig Jahren dramatisch verändern. Im Moment kommen Zehntausende, die keinerlei Beziehung zu diesem Land, seiner Geschichte, seiner Kultur haben, und dies auch gar nicht wollen. Wenn diese Zuwanderer politische Parteien gründen, wird es nichts geben, was dieses Land zusammenhält. Dann haben wir libanesische Verhältnisse, also ein Land zerrissen vom Gift der Religionen und Ethnien, ohne verbindende Idee, unfähig zur Bewahrung der staatlichen Einheit. Die Keilereien zwischen Muslimen und Jesiden in Celle sind ein Fanal. Das müssen Sie nur hochrechnen. Ich zumindest rate meinen Kindern, ihre Zukunft nicht hier zu planen.<<

Das komplette Interview kann man in der aktuellen Ausgabe der Jungen Freiheit lesen:

JF 16/15 vom 10.04.15 3.99 €

http://www.jungefreiheit.de/aktuelle-jf/

https://jungefreiheit.de/probe-abo-bestellen/?referer=artikel

Rassismus

Linken-Vorsitzende im Morgen-Magazin-(ZDF-)Interview:
„Der Kitt, der Pegida zusammenhält, heißt Rassismus.“

>>Der niederländische Rechtspopulist Wilders sprach gestern vor 10.000 Anhängern. Wird Dresden zum Zentrum für Europas Rechtskonservative? Im Top-Thema (…) schalten wir nach Dresden zu Katja Kipping, die sich gestern wie folgt äußerte: „Der Kitt, der Pegida zusammenhält, heißt Rassismus.“<<

Was waren noch gleich die wesentlichen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Neben der sog. ´Grundversorgung´ politisch unabhängige Berichterstattung unter Wahrung von Meinungsvielfalt und Pluralismus bei gebotener Staatsferne.  Rassismus weiterlesen

Extremismus und AfD

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Pluralismus essentiell für eine Demokratie, so dass – selbstverständlich – auch extreme bzw. „extremistische“ Meinungen zum legitimem Meinungsspektrum gehören, solange sie sich innerhalb der Schranken des Art 5 II GG („allgemeine Gesetze, Gesetze zum Schutz der Jugend und der Ehre“) bewegen. Eine Demokratie tut gut daran, sie nicht zu unterdrücken, sondern sie – im eigenen Interesse – im gesellschaftlichen Diskurs als potentielle ´Bereicherung´ zuzulassen, da sie den für etwaige Kurskorrekturen notwendigen Seitenspiegel für politische ´blinde Flecken´ bieten. Deswegen sagt das Grundgesetz: „Eine Zensur findet nicht statt“. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Regierung und herrschende Klasse in Krisen orientierungslos ´auf Sicht fahren.´ Deswegen sind selbst so extremistische, weil in ihrer Pauschalität und Undifferenziertheit absurde Ansichten wie „refugees welcome“ oder „kein Mensch ist illegal“ de jure nicht verbietbar. Extremismus und AfD weiterlesen

Islamischer Terror und NATO

Ein belgischer Abgeordneter mit einer fulminanten Parlamentsrede:
Über den Zusammenhang zwischen Neo-Kolonialisierung durch NATO-Mächte in Form wirtschaftlich lukrativer Militärbasen-Errichtung und Ausplünderung afrikanischer Bodenschätze (z. B. in Gold- und Uranminen in Mali) einerseits und versteckter Unterstützung islamistischen Terrors andererseits
– der dann regelmäßig den Vorwand für ´humanitäre´ militärische Interventionen unter dem Banner von „Menschenrechten“ und „Demokratie“ liefert: https://www.youtube.com/watch?v=L2Tagrm2lck&feature=youtu.be

Gleichzeitig forcieren Obama, die UN und die EU die Islamisierung Europas und kollaborieren insoweit mit der internationale Organisation der 57 islamischen Staaten (OIC), die in ihrer Kairoer ´Menschenrechts-Charta´ sämtliche Menschenrechte unter den Vorbehalt der Scharia stellt. http://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam
Zur gemeinsamen Agenda gehört die politische und mediale Diffamierung von Islamisierungs-Kritikern als ´rassistische´, ´fremdenfeindliche´  ´Populisten´ und die Einschränkung deren Meinungsäußerungsfreiheit.

Auch die US-Protektorate Ukraine (Finanzierung des Maidan-Putsches mit Milliarden) und Griechenland (Gasvorkommen – es sei an die Lanz-Talkshow mit Dirk Müller erinnert!) sollen kolonialisiert werden. In Europa macht man das eben auf etwas zivilere Weise, nämlich primär ökonomisch: Durch die Bilderberger Goldman & Sax und Draghi & Co. im Verein mit ihren Rating-Agenturen und willfährigen EU-Profiteuren http://www.heumanns-brille.de/bilderberger/

Das selbsternannte „Freihandels“-Abkommen TTIP zwischen USA und EU soll der nächste „Fortschritt“ in diese totalitär-neoliberale Richtung sein: Profitieren werden nur die geldaristokratischen Eliten beiderseits des Atlantiks. Nicht Normalbevölkerung, Verbraucher und Mittelstand, sondern wieder nur die ´Globalplayers´.

A´ propos Griechenland: Ganz so unschuldige Opfer sind die armen Griechen auch nicht gerade: Mannheimer sagte dazu gerade das Nämliche: http://michael-mannheimer.net/2015/04/07/griechenland-verlangt-2787-milliarden-euro-von-deutschland-als-reparationen/

Oben erwähnter Abgeordneter war der Einzige im Belgischen Parlament, der gegen die militärischen Interventionen in Syrien, Irak, Libyen, Afghanistan etc. und daher auch in Mali stimmte. Er geißelt auch den Skandal, dass sich selbst in der Belgischen Armee jede Menge Islamisten eingenistet haben, keine Rechtsgrundlage existiert, diese wieder zu entsorgen, und die lächerliche Vorstellung, mit solchen Kräften gegen Dschihadisten ins Feld zu ziehen.

 

Kirchenvater Augustinus

Zu Ostern des Jahres 2015 wurde der TV-Zweiteiler „Augustinus“ gezeigt – was für ein Film!
Dick gedüngt mit gehaltvollen Dialogen wie sonst nur im hochklassigen Theater! Papst Benedikt hatte den Film durch eine Interview-Äußerung ins Rollen gebracht und fand nach dessen Vollendung lobende Worte. Der Film gewährt spannenden Einblick in eine Zeit, die uns als ´vernunft-feindlich´ verkauft wird. Er zeigt, dass christliche Philosophen auf hohem Niveau unterwegs waren. Sie hatten einen Vernunftbegriff, der noch die Transzendenz einschloß. Kirchenvater Augustinus weiterlesen