Pressemitteilung: Showdown im ´Moscheeschwänzer-Fall´ beim Amtsgericht Meldorf

Aktualisierung 5.7.2018:

Im In- und Ausland wartete man auf die Entscheidung – nun ist sie da: Die Eltern des betroffenen Jungen – d.h. des ´Moschee-Schwänzers´ – sind gestern tatsächlich vom Amtsgericht Meldorf verurteilt worden!
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/schueler-schwaenzt-moschee-besuch-eltern-sollen-bussgeld-zahlen/

Man stelle sich vor, was los wäre, wenn muslimische Kinder in Deutschland zum zweistündigen Besuch christlicher Kirchen gezwungen würden, einschließlich Demonstration katholischer Gebete und Rituale … (die Schüler mußten in der Moschee auf dem Teppich sitzen). Pressemitteilung: Showdown im ´Moscheeschwänzer-Fall´ beim Amtsgericht Meldorf weiterlesen

„Dublin-IV“: Die EU steuert mit Asyl-Reformen auf Deutschlands Desaster zu

Die Außenstaaten der Europäischen Union sind überfordert.
Sie sind bislang – primär – für die Asylverfahren zuständig. Das wurde oft als ungerecht oder unfair beklagt. Denn Griechenland und Italien stehen auch ohne Flüchtlingsflut aus Afrika und Orient am Rande des Staatsbankrotts (wegen des EURO können sie ihre Währungen nicht mehr abwerten). Daher winken sie Asylbewerber weiter ins Zentrum des Schengenraums. Das war voraussehbar, ist aber für Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht Menschenrechte selbst für illegale Asyleinwanderer besonders groß schreibt, fatal. Jedenfalls solange die ´Herrschaft des Unrechts´ fortdauert, nach der allen Asylbewerbern die Einreise über deutsche Grenzen gestattet wird – selbst ohne Paß und Schengenvisum.

Was auf EU-Ebene geschehen müßte:

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Zurückweisung von Asylbewerben an deutschen Grenzen?

Ein durchschlagendes Argument für die Zulässigkeit von Zurückweisungen von Asylbewerbern an deutschen Grenzen wird bislang kaum erörtert:

§ 18 IV Asylgesetz läßt nur die Suspendierung des Verbots der Einreise aus „sicheren Drittstaaten“ zu, nicht jedoch vom Verbot „unerlaubter Einreisen“ (§§ 15 I, 14 AufenthaltsG) ohne gültigen Pass mit Schengenvisum (!).

Zwar gelten nach § 15 IV AufenthaltsG die Abschiebeverbote des § 60 „entsprechend“; diese sind jedoch zielstaatsbezogen. Sie betreffen nur solche Staaten, in denen menschenwidrige Behandlung bzw. „erheblicher Schaden“ (§ 4 I Asylgesetz) drohen, nicht jedoch sichere Staaten, wie insb. EU-Staaten (Beispiel: Österreich!).

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Obamas Rede in Brüssel am 23.5.2014: Absage an die Demokratie!

„Aus Sicht der internationalen Ordnung, an der wir seit Generationen arbeiten, sind normale Menschen zu klein-geistig, um über ihre politischen Angelegenheiten selbst zu bestimmen. Ordnung und Fortschritt können nur entstehen, wenn Individuen ihre Rechte einem allmächtigen Souverän anvertrauen.“

(„And for the international Order, wie have worked for Generations to build, ordinary men and women are too small-minded to gouvern their own affairs. That order and progress can only come, wenn individuals surrender their rights to an all-powerful souvereign.“).
https://www.youtube.com/watch?v=44kW03sfKrI

Das ist eine unverhohlene Absage an die Demokratie. Obamas Rede in Brüssel am 23.5.2014: Absage an die Demokratie! weiterlesen

Des Kaisers neue Kleider …..  Oder: Wie Trump den Internationalen tiefen Staat (ITS) vorführt

Trump agiert z. Zt. geradezu göttlich und erzwingt eine Umkehr. Nach dem biblischen Motto: ´Wer nicht hören will, muss fühlen!´ Das gilt auch für Deutschland und betrifft nicht nur die Flüchtlingspolitik.
Er schaut nicht tatenlos zu, wie Merkel die Titanic der geschrumpften „westlichen Wertegemeinschaft“ auf einen geopolitischen Eisberg zusteuert. 
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Zurückweisungen an dt. Grenzen rechtlich zulässig

Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der deutschen Grenze für rechtlich möglich.
Seegmüller sagte „Bild am Sonntag“ [17.6.2018], die Prüfung der Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens sei „in dem Land durchzuführen, aus dem der Asylbewerber gerade ausreisen möchte und nicht in dem Land, in das er einreisen möchte“.
Folge man dieser Ansicht, die er persönlich überzeugend finde, „steht Europarecht einer Zurückweisung an der Grenze nicht entgegen“.
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2018/06/17/das-amen-kirche/

Na eben!! Siehe hierzu meinen Artikel in der Jungen Freiheit (JF) vom 8.6.2018 (print)
sowie meinen am 15.5.2018 auf JF-online erschienenen Artikel:  https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/sein-oder-nichtsein-im-zuwanderungsrecht/

Sexual-Mord an der erst 14-jährigen Susanna aus Mainz – Strafbarkeit der Kanzlerin

BILD fordert eine Entschuldigung. „Unsere Regierung
sollte Susannas Eltern um Verzeihung bitten! (…) Das Einzige, was noch schlimmer ist als der Mord an einem Kind, ist der Mord an einem Kind durch einen Täter, der gar nicht in unserem Land hätte sein dürfen.“
https://www.bild.de/politik/inland/mord/sprengstoff-fuer-die-gesellschaft-55940758.bild.html

Doch jede Verzeihung setzt Schuldeingeständnis, Umkehr und Reue voraus. Die Merkel-Sekte, d.h. die weit überwiegende Mehrheit des Bundestages, weigert sich aber nach wie vor, Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten wie etwa Österreich an deutschen Grenzen zurückzuweisen. Nach wie vor gilt De Maizieres bzw. Merkels rechtswidriger ´Geheimerlaß´ nebst Anordnung an die Bundespolizei, jeden „Flüchtling“ – auch ohne Pass und Schengenvisum – einreisen zu lassen!

Man akzeptiert damit ständig neue Verbrechen als Kollateralschäden einer verheißungsvollen Multi-Kulti-Utopie. Real existierender Liberalismus in letzter und tödlicher Konsequenz. Angezeigt wäre stattdessen der „Generalverdacht“ an deutschen Grenzen, den man scheut wie der Teufel das Weihwasser. Sexual-Mord an der erst 14-jährigen Susanna aus Mainz – Strafbarkeit der Kanzlerin weiterlesen

Unterwerfung: Islam-Debatte bei Maischberger

Oder: „Wenn eine Muslima deutsche Bundeskanzlerin wird, das wäre mir lieb und wert“ 

ARD-Themenabend: Verfilmung von Houellebecqs Roman „Unterwerfung“ mit anschließender Maischberger-Runde!

Haluk Yildiz (Vorsitzender der Migrantenpartei „BIG“) läßt Klöckners Protest gegen einen ihr (als Frau) verweigerten Handschlag nicht gelten. Dreist wirft der Mohammedaner der Bundeslandwirtschaftsministerin (CDU) vor, „nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“ zu stehen. Klöckners Position sei ihrerseits "frauenfeindlich und diskriminierend" (!).

https://www.ardmediathek.de/tv/Unterwerfung/Interview-1-Edgar-und-Titus-Selge-%C3%BCbe/Das-Erste/Video?bcastId=52902312&documentId=52902370

Erdogan-Freund Yildiz sitzt mit seiner BIG-Partei im Stadtparlament der früheren Bundeshauptstadt Bonn, die man heute primär mit No-go-Areas und Kopftreterbanden assoziiert. 
Yildiz:"Männer und Frauen sind im Islam gleichgestellt“. Yildiz verlangt aber „Verständnis“ für theologische Gründe, die strenggläubige Muslime davon abhalten, Frauen die Hand zu reichen. 

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