Grünen-Vorstoß, Millionen „Klima-Flüchtlinge“ aufzunehmen (2.10.2021)

Neu in den Bundestag einströmende grüne Fundamentalisten planen, „bis zu 200 Millionen Menschen weltweit mit einem ´Klimapass auszustatten, der sie als Opfer westlicher Klimapolitik ausweist´“, und ihnen die Einreise in den Schengenraum, natürlich bevorzugt nach Deutschland ermöglichen soll.[1]

Pläne einer Vermischung der südlichen mit der nördlichen Hemisphäre sind nicht neu. Da sie in ökonomischer Hinsicht Unsinn sind, der weder hier, noch dort weiterhilft, kommt moralische Erpressung zum Einsatz, neuerdings in der Variante der „Klimaschuld“ europäischer Völker.  Längst greifen CO2-Panik  und „Global Pact for Migration“ ineinander wie Zahnräder: Der UN-Menschenrechtsausschuss hat globale Erwärmung als „Asylgrund“ anerkannt.

Daß „binnen maximal 50 Jahren“ ein „Deutschland ohne Deutsche“  droht (Daniel Matissek auf seinem Blog Ansage), jedenfalls Deutsche und Christen im eigenen Land zur nationalen und religiösen Minderheit werden – dasgleiche blüht auch anderen europäischen Völkern -, scheint die Mehrheit der Wähler, ja selbst manch Liberalkonservativen, kaum noch zu interessieren.

Schon 2008 plante die Europäische Union – während sie den „Schutz der Schengen-Außengrenzen“ vorgaukelte – in Eintracht mit der „Organisation islamischer Konferenz“ (OIC) den „Barcelona-Prozess“ einer Mittelmeerunion mit Afrika und Orient, beginnend mit einer Freihandelszone.[2] Nichtsdestotrotz verkündet der Historiker David Engels auf der Konferenz der „wahren Schwarmintelligenz“ in Essen (Okt. 2021), ein „zeitgemäßer Konservatismus könne sich auf eine gesamteuropäische Grundlage berufen, ohne sich in Phantasien über einen Frexit, Polexit oder Dexit zu verlieren“ (JF-online). Engels hat seit 2018 eine „Forschungsprofessur“ in Polen; Polen profitiert allerdings – anders als „Nettozahler“ Deutschland (2020: 28 Mrd. Euro) – von der EU.

Die utopische Endlösung einer Welt-Einheitszivilisation unter „Global governance“ („One World“) entspricht nicht nur woken rot-grünen Idealen („Diversity“), sondern wird auch von der internationalen Finanz-Oligarchie (wie etwa Klaus Schwabs Weltwirtschaftsforum) angestrebt. Erzbischof Vigano spricht von einer unheiligen „Allianz“ des Kommunismus mit „ideologischen Grundlagen des Marktkapitalismus“.[3] Das mag erklären, warum die neuen Kanzlermacher – Grüne und FDP – geistig enger verwandt sind, als man auf den ersten Blick annehmen würde.

Nun könnte es zum Durchmarsch eines neoliberalen, „anti-rassistischen“ Kultur- und Bankenmarxismus kommen, der um „Fachkräfte“ aller Kontinenten buhlt und heimische Globalisierungsverlierer zurück läßt.  Nicht nur, daß die Kosten der atomfreien „Energiewende“ vor allem von kinderreichen Familien der Mittel- und Unterschicht zu tragen sind: Für jeden #Mörder und jeden #Asylforderer stehen in #Deutschland unbegrenzte Mittel zur Verfügung. Aber #Ungeimpfte, davon Millionen Leistungsträger, werden aus der Solidargemeinschaft zum Zweck der #Impfnötigung ausgeschlossen!“ (Christian Breu auf Twitter).

Von Trump, Orban & Co. wurde nichts, aber auch gar nichts gelernt.

Der neue Sozialdarwinismus unter freisinnigem Vorzeichen eines „Resets“ passt auch bestens zur Neo-Eugenik der Transhumanisten: „Eine neurale Gehirn-Verknüpfung zu schaffen, ist die Sache, auf die es wirklich ankommt, um eine Mensch-Maschine-Symbiose zu erreichen“ (Elon Musk, zit. nach: Dean Koontz, Rache, Thriller, 2018/2021). Freitags werden Schüler und „Junggebliebene“ auf den Plätzen durchdigitalisierter „Smartcitys“ dafür hüpfen.

[1] https://www.signal-online.de/2021/10/03/gruene-wollen-millionen-klimafluechtlinge-nach-deutschland-holen/

https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/mit-klima-pass-so-wollen-die-gruenen-fluechtlinge-nach-deutschland-holen-77846548,view=conversionToLogin.bild.html#remId=1710256288829160336?jsRedirect

[2] K.A. Schachtschneider, Die Nationale Option, Kopp 2017, S. 374.

[3] https://www.compact-online.de/der-great-reset-die-letzte-grosse-luege-ein-beitrag-von-erzbischof-carlo-maria-vigano-teil-5/?fbclid=IwAR0u5-W-6UHFqbqaAvrypzwFFpou11XV7qY_aZoxXpvfEJi60AmzUm2m-Rk

Auf dem Weg zum Verbot Deutschlands einzig nennenswerter parlamentarischer Opposition.

I. Noch nie wurde eine im Bundestag und sämtlichen Landtagen vertretene Partei verfassungsfeindlicher „Bestrebungen“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (vulgo „FDGO“) verdächtigt. Nun ist es soweit – bei der AfD. Dank der „Brausetabletten-Theorie“: Der nationalkonservative Flügel der AfD löste sich zwar auf Höckes Initiative auf, „wirke“ aber weiter, heißt es. Aber ist die AfD oder der „Flügel“ überhaupt rechtsextrem?

Nach der Legaldefinition des § 4 Bundesverfassungsschutz-Gesetz umfaßt die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO):

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Aus „Gender Mainstreaming“ wird jetzt „Diversity Mainstreaming“. Migrantenquoten ante portas

Dank an TichysEinblick für die Veröffentlichung. 

Berliner Antidiskriminierungsgesetz:
aus „Gender Mainstreaming“ wird jetzt „Diversity Mainstreaming“. Migrantenquoten ante portas

Im Juni erließ das rotgrüne Berliner Abgeordnetenhaus ein „Landes-Anti-Diskriminierungsgesetz“. Sein Ziel ist die „Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity)“. Das von der Europäischen Union verordnete Gender Mainstreaming wird jetzt zum „Diversity Mainstreaming“.** Zu deutsch: Wurden bisher nur Frauen „gleichgestellt“, sind nun Migranten der dritten Welt und Homosexuelle offiziell bevorzugte Klientel deutscher Politik.

Next level der „großen Transformation“ zur Welteinheitszivilisation? Durchaus. Der Sturm der Ideologen auf die christlich-abendländische Kultur ist weder Verschwörungstheorie, noch Zeitgeist-Marotte, die irgendwann wieder verfliegt. Denn er manifestiert sich in einem permanenten rechtlichen Wandel, der seit Deutschlands Beitritt zur Europäischen Union (1992) Fahrt aufnahm. Aus „Gender Mainstreaming“ wird jetzt „Diversity Mainstreaming“. Migrantenquoten ante portas weiterlesen

Der Historiker David Engels und seine „Renovatio Europae“.

„Abendland und Christentum statt Nationalismus und Ultraliberalismus.“

So lautet David Engels These in kompakter Fom. Als bekennender Christ und Liberalismus-Skeptiker sehe ich mich sogleich angesprochen. Im Folgenden beziehe ich mich auf Engels am 30.6.2020 im Bundestag gehaltenen Vortrag im Rahmen der Podiumsdiskussion „Europa in Freiheit“ anläßlich Deutschlands anstehender EU-Ratspräsidentschaft.

Die Diagnose

Engels beschreibt das politische Grundproblem unserer Zeit, jedenfalls in Europa, wie folgt: Nationale Regierungen betrieben die „innere Auflösung der abendländischen Identität“, würden aber dabei „durch wiederholte demokratische Wahlen bestätigt.“ Er macht „Ultraliberalismus“ („Betriebsauslagerungen, Gastarbeiter und Rationalisierungen“) als Motor bisheriger ökonomischer Erfolge Europas aus. Aber dieser Motor verursache zunehmend Risiken und Nebenwirkungen, und zwar ökonomische wie auch kulturelle: „Deindustralisierung, Masseneinwanderung, Verarmung des Mittelstandes, Werteverlust, Rechtsrelativismus, Demokratieabbau und überall dominierende internationale Institutionen.“

Diese Diagnose ist natürlich nicht neu, aber absolut richtig und trefflich formuliert. Der Politologe Manfred Kleine-Hartlage diagnostizierte schon 2012 in „Neue Weltordnung. Zukunftsplan oder Verschwörungstheorie“, dass nationale Regierungen – indem sie eine internationale politische Klasse bilden – erstmals in der Geschichte der Menschheit nicht mehr auf Wohlwollen und Zustimmung ihrer Völker angewiesen sind.

Kommen wir nun zu Engels Therapie.

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Pressemitteilung in der Strafsache Erik Kothny

Darf der Bürger auf sozialen Medien unter Verweis auf den Völkermord an orientalischen Christen mit drastischen Bildern vor islamistischer Gewalt warnen?

Wer sollte es sonst tun, wenn nicht der interessierte, demokratisch engagierte Bürger? Solange die institutionelle Presse islamistische Gewalt verharmlost – und sich weigert, im Rahmen ihres „Berichterstatterprivilegs“ (§ 131 II StGB) ihren Job in einer der Intensität der Bedrohung angemessenen Weise zu erledigen? Pressemitteilung in der Strafsache Erik Kothny weiterlesen

Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik

Durch sein Schweigen wird das Gericht zum Totengräber der Demokratie. Wenn ihm in drei Jahren keine Rechtfertigung für die „Grenzöffnung“ einfällt, dann gibt es wohl keine. Die „Unabhängigkeit der Gerichte“ zählt zum Kernbestand „europäischer Werte“ (s. EU-Sanktionen gegen Polen). Wie steht es mit der Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts?

Von Alexander Heumann

Die Hüter der Verfassung in Karlsruhe haben bei der Auslegung des Grundgesetzes das letzte Wort. Doch niemand scheint antragsbefugt, die Asylpolitik der offenen Grenzen auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Schon 2016 nahm das Gericht Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung an“, obwohl das bei „grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung“ eigentlich gesetzeswidrig ist (§ 93a BVerfG-Gesetz). Jetzt verwarfen die Richter die auf den Parlamentsvorbehalt gestützte Organklage der AfD als unzulässig. Kurz zuvor auch Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung der Kanzlerin zum UNO-Migrationspakt. Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik weiterlesen

BVerfG zum ´Global Compact for Migration´

Am 7. Dezember 2018 hat das Bundesverfassungsgericht insgesamt 13 Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen, der Bundeskanzlerin zu untersagen, den UN-Migrationspakt zu unterzeichnen.

Begründung: „Die [in der Hauptsache] zu erhebenden Verfassungsbeschwerden wären unzulässig, weil die Zustimmung der Bundesregierung zum Migrationspakt und zum Flüchtlingspakt keinen tauglichen Beschwerdegegenstand gemäß § 90 I BVerfGG darstellen.“ BVerfG zum ´Global Compact for Migration´ weiterlesen

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die „Rattenfänger des Populismus“


SKANDAL auf dem 72. Deutschen Juristentag!
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, warnt die versammelten deutschen Juristen in seinem Festvortrag über Demokratie und Rechtsstaat davor, „nicht den Rattenfängern des Populismus auf den Leim [zu] gehen.“ 
(Voßkuhle auf dem 72. Dt. Juristentag Sept. 2018, zit. nach: Dr. N. Lührig, Deutscher Juristentag sorgt sich um den Rechtsstaat, AnwBl. Online vom 27.9.2018 https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/vereinsarbeit/djt)

>>Der oberste Verfassungshüter warnte vor einer generellen Diskreditierung des Rechts: Es gebe eine Argumentation, mit der die Justiz unter Generalverdacht gestellt werde, Eigeninteressen zu verfolgen und in ihrer Rechtsprechung den Mehrheitswillen nicht hinreichend zu respektieren. „Sie fällt vor allem dort auf fruchtbaren Boden, wo die politische Debatte sich radikalisiert, wo das Ringen um Ausgleich und Kompromiss der schlichten Diffamierung des politischen Gegners weicht (…)“, sagte Voßkuhle.<<
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungshueter-vosskuhle-wer-dem-recht-misstraut-geht-rattenfaengern-auf-den-leim-/23116410.html?ticket=ST-4288472-x9NH7F7kxRFDflVZdtgo-ap6


Offener Brief von RA Alexander Heumann, Düsseldorf:

Sehr geehrter Herr Prof. Voßkuhle!

Einen deutlicheren Eindruck politischer Befangenheit als durch Ihr o. g. Diktum auf dem 72. Deutschen Juristentag kann man kaum hinterlassen. Sie üben sich in genau der „schlichten Diskreditierung des politischen Gegners“, die sie diesem vorwerfen. Und das schon länger. Nur scheint es ihrem Publikum nicht aufzufallen. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die „Rattenfänger des Populismus“ weiterlesen

Deutschlands gehätschelte Terroristen

Wer darf vor dem Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklagen gegen gesetzliches Unrecht erheben?
(z.B. gegen Abschiebeverbote oder hundertausendfache „Duldungen“ rechtskräftig abgewiesener Asylanten)

Nach Artikel 93 GG bedarf es dazu 25% aller Bundestagsabgeordneten (oder einer Landesregierung). Bis zu hinreichender Größe der AfD im Bundestag wenden Sie sich bitte an Bayern (CSU) – oder an die FDP.
(Aber seien Sie nicht allzu enttäuscht über die Reaktion.)

Die EU verfolgt eine grundgesetz- und völkerrechtswidrige Agenda!

Die Außenminister der EU-Staaten vereinbarten am 2.5.2018 mit etlichen afrikanischen Staaten, bis zu 300 Millionen Afrikaner nach Europa zu holen. Das sind ca. 50 % der Einwohnerzahl Europas und mehr als die Hälfe der derzeit ca. 500 Millionen EU-Bürger – eine „Migrationsflut biblischen Ausmaßes“.
Quellen/Links:
https://sciencefiles.org/2018/07/10/manipulation-durch-auslassung-massenzuwanderung-in-marrakesch-vereinbart/
http://www.danisch.de/blog/2018/07/08/neulich-in-marrakesch/
https://www.pravda-tv.com/2018/07/marrakesch-erklaerung-aufnahme-von-bis-zu-300-millionen-migranten-durch-eu-vereinbart/ Die EU verfolgt eine grundgesetz- und völkerrechtswidrige Agenda! weiterlesen