Niemand hat die Absicht, eine Impf-Zweiklassen-Gesellschaft zu errichten

Schlinge um Corona-Impf- und Testkritiker zieht sich langsam zu

Seit Monaten wird durch oberflächlich-arrogante Artikel in der „Qualitätspresse“ die Befürchtung beschwichtigt, es sei eine diskriminierende Zweiklassengesellschaft mit faktischer Impf- und/oder Testpflicht für alle geplant. Oft mit lapidarem Hinweis darauf, dass ja ohnehin noch nicht alle geimpft werden könnten.
Aber ab Juni 2021 sollen die Regeln zur Impf-Priorisierung fallen; man geht davon aus, dass der Staat nun jedem ein „Impfangebot“ machen kann. Dieses Angebot ist ein Danaer-Geschenk. Spahn und Merkel haben von Anfang Impfprivilegien nur insoweit in Abrede gestellt, wie noch nicht alle geimpft werden können.

Obwohl Geimpfte sich weiterhin infizieren können und ansteckend für ihre Mitmenschen bleiben. Zitat Tagesspiegel vom 12. Mai 2021 über ein Interview mit Christian Drosten: >>Danach zirkuliere das Virus in der Bevölkerung, zum Beispiel unbemerkt im Rachen von Geimpften und bei kleineren Kindern, die noch nicht geimpft werden können. „Das Virus wird unerkannterweise unter einer Decke des Immunschutzes sich weiter verbreiten. Und dann trifft es immer auch auf Leute, die nicht immunisiert sind durch eine Impfung, die voll empfänglich sind.“<<
https://www.tagesspiegel.de/politik/christian-drosten-ueber-das-coronavirus-wer-sich-gegen-das-impfen-entscheidet-wird-sich-unweigerlich-infizieren/27183096.html

Dennoch stand beim Impfgipfel von Bund und Ländern „vor allem die Rückkehr zu bestimmten Rechten für Geimpfte im Zentrum.“ Das „markiert den Beginn eines Paradigmenwechsels“ … https://www.welt.de/politik/deutschland/plus230683527/Corona-Dieser-Impfgipfel-markiert-den-Beginn-eines-Paradigmenwechsels.html
Staats- und Verfassungsrechtler leisten juristische Schützenhilfe für eine solche Zweiklassengesellschaft, z.B. in der „Welt“: „Der Staat darf keine harten Corona-Eingriffe für Geimpfte aufrechterhalten, um eine Diskriminierung von Nicht-Geimpften zu vermeiden“, analysiert Staatsrechtlerin Leisner-Egensperger. (…) Der Maßstab für die pandemischen Schutzmaßnahmen ist ausschließlich das Ansteckungsrisiko. Wenn jemand kaum noch ansteckend ist, dann gibt es schlichtweg keinen Grund mehr, ihn in seiner Freiheit zu beschränken. Die schematisierende Gleichheit ist kein verfassungsrechtliches Schutzgut.“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article230690761/Geimpfte-Beschraenkungen-nicht-wegen-Neiddebatte-aufrechterhalten.html?cid=onsite.onsitesearch

Auch Rechtsanwalt Patrick Heinemann hält es in der FAZ für „verfassungswidrig, Corona-Beschränkungen auch gegenüber Geimpften aufrechtzuerhalten. Wer Ungleichbehandlungen mit dem Verweis auf Solidarität ablehne, verkenne, dass Neid ´nicht als Rechtfertigungsgrund für Grundrechtseingriffe´ tauge“ (Zitat LTO).

Olaf Scholz (SPD): „Wir sollten uns in dieser Frage nicht von vermeintlichen Gerechtigkeitsdebatten leiten lassen, sondern die Frage einzig und allein unter medizinischen Gesichtspunkten betrachten. Ist eine Ausgangssperre für Bürgerinnen und Bürger, von denen keine Gefahr ausgeht, aus virologischer Sicht sinnvoll? Ich glaube nicht. Und dann ist sie auch rechtlich nicht mehr begründbar.“
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kanzlerkandidat-der-spd-olaf-scholz-will-geimpfte-von-ausgangssperre-ausnehmen/ar-BB1g9bBo

Dass die Impf-Zweiklassengesellschaft keineswegs nur eine Verschwörungstheorie von „Coronaleugnern“ ist, zeigt auch der neue § 28c Infektionsschutzgesetz, der hierfür bereits alle rechtlich notwendigen Vorbereitungen getroffen hat:

Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen“ …
„Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können, Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten und Verboten nach dem fünften Abschnitt dieses Gesetzes oder von aufgrund der Vorschriften im fünften Abschnitt dieses Gesetzes erlassenen Geboten und Verboten zu regeln. Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.“

Nachtrag vom 27. Mai 2021:
Sascha Lobo (Spiegel-Kolumnist) hält die „kalte Impfpflicht“ für einen „für manche vermutlich schmerzhaften, aber insgesamt akzeptablen, für die Beherrschung der Pandemie vielleicht sogar entscheidenden, gesellschaftlichen Vorgang“. Jedenfalls sei das „ein so interessantes wie vielsagendes Beispiel für eine harte Form der angewandten Mehrheitsherrschaft: Wir verlangen von dir, dass du dir etwas spritzt, damit wir nicht zu Schaden kommen.“ https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/coronavirus-die-kalte-impfpflicht-kommt-kolumne-von-sascha-lobo-a-55681c8a-b9ae-4f7c-8095-3c35a9c7d733

Fazit: „Linke“ und „Liberale“ zeigen jetzt deutlich, wes Geistes Kind sie sind.

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