Das ganze Corona-Kartenhaus fußt auf fragwürdigen PCR-Tests! „80% der Positiven sind nicht ansteckend!“

„Inzidenz!“, „Die Zahlen!“ Unverstanden blieb bis dato, dass invalide PCR-Tests das „Urproblem“ (Gunnar Kaiser) der gesamten Covid-Statistik und des „Infektionsgeschehens“ sind. Jedenfalls weigert man sich, Konsequenzen aus dieser Erkenntnis zu ziehen. 

PCR-Tests werden im Strafprozeß seit Jahrzehnten genutzt, um Täter mittels DNA-Spuren zu überführen. Hier ist man sich der begrenzten Aussagekraft der Tests bewußt und es hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung dazu entwickelt.[1] Können auch Corona-PCR-Tests falschpositiv ausfallen?

Chef-Virologie Drosten und seine Clique im Umfeld der Berliner Charite´ bestritten das. Zu ihr gehört z.B. Olfert Landt. Er ist Alleingesellschafter der Firma TIB Molbiol, die Corona- Tests im großen Stil herstellt.

Testentwickler Landt: 50% aller Positiven seien nicht ansteckend

Allerdings sagte Landt im Dezember 2020 im Interview: „Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind.“ Ca. 50% aller Positivgetesteten seien nicht ansteckend. [2]  (In Wahrheit sind es sogar 80%, s. weiter unten)

Landt verlangte daher vom RKI „mehr Mut“: Man müsse Testergebnisse „mit einer Bewertung“ versehen. Wenn Positive kaum oder gar nicht infektiös seien, sollen die Behörden keine Quarantäne aussprechen, sondern nur „Kontaktvermeidung“.[3] Nach welcher Meßlatte sollen Behörden das entscheiden? In Betracht kommt nur die sog. „Viruslast“.

„Viruslast“: Was geschieht beim Corona-Test?

Beim Corona-Test wird Körpersubstanz entnommen, um darin nach Viren zu suchen. „Weil die Mengen zum Nachweis zu klein sind, wird die Erbsubstanz der Viren vervielfältigt – und zwar mit der Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Die Anzahl der Zyklen sagt, wie oft die Erbsubstanz verdoppelt wurde.“ Kritiker wie RA Dr. Füllmich klagen: In Deutschland würden die Tests „durch sehr viele Zyklen auf hohe Werte getrimmt, um viele positive Ergebnisse hervorzubringen. Selbst genetische Bestandteile einer früheren Grippe können zu einem positiven Ergebnis führen.“
Landt hält dagegen: „Sie können bei einer negativen PCR 100 Zyklen machen, und die bleibt dann auch negativ“,[4] weil es „keine verwandten zirkulierenden Viren“ gäbe. Wirklich nicht?

Springt der Corona-Test nur auf Corona an?

Das Magazin 2020News dazu: »Der unter Leitung von Prof. Drosten durchgeführte Instand-Ringversuch der Dt. Akkreditierungsstelle hat bereits bei einer Leerprobe 1,4 % falschpositive Ergebnisse gezeigt. Bei mit harmlosen Coronaviren versetzten Proben lag die Rate (…) mit 2,6 bis 7,6 % schon höher.« Zudem betreibe die Firma TIB Molbiol mit ihrem Produkt „LightMix Modular SARS-CoV (COVID19) E-gene (Katalog-Nummer 53-0776-96)“ selbst eine Art “Breitband-SARS-Coronavirus-Test”, der laut Beipackzettel “SARS und SARS-CoV-2 sowie andere Fledermaus-assoziierte, SARS-verwandte Viren (Sarbeco-virus)” detektiert, also nicht nur auf SARS-CoV-2 reagiere.[5]

WHO warnt vor Fehlinterpretation der PCR-Tests

Im Januar 2021 platzte eine Bombe. Die WHO warnte in ihrer „Information Notice for IVD Users 2020/05[6] unter Hinweis auf ihren Leitfaden „Diagnostische Tests für SARS-CoV-2“,[i] dass eine „sorgfältige Interpretation schwacher positiver Ergebnisse erforderlich“ sei. Auf Grundlage dessen, was wir nun über „Polymerase-Kettenreaktion (PCR)“ wissen, wird die Botschaft der WHO verständlich. Zu deutsch:

  1. Positive Tests können nicht einfach als Corona-„Infektion“ interpretiert werden!
  2. Je weniger Krankheitssymptome eine Testperson aufweist, desto mehr „steigt das Risiko falsch positiver Tests“. Bei nur geringen Symptomen müssen Positivtests mit neuem Abstrich wiederholt werden!
  3. Bleibt der Test positiv, muss die „Viruslast“ berücksichtigt werden: Je mehr Zyklen bei der Polymerase-Kettenreaktion erforderlich waren um das Virus nachzuweisen (sog. Ct-Wert), desto geringer ist die Viruslast („umgekehrt proportional“).[7]

Wie schon Testentwickler Olfert Landt zu verstehen gab: Gesundheitsämter sollten bei hoher Zyklen-Zahl keine Quarantäne, sondern mildere Mittel wie „Kontaktvermeidung“ anordnen. Also benötigten Labore und Gesundheitsbehörden eine offizielle Tabelle:
– Bis X erforderliche Zyklen: Person ist stark infiziert und daher ansteckend, daher: Quarantäne!
– ab Y Zyklen: Person ist nur leicht infiziert, also auch nur schwach ansteckend – wenn überhaupt. Daher nur social distance nötig!
– ab Z Zyklen: Person ist nur kontaminiert, aber nicht „infiziert“!

Kurz: Wer nicht „infiziert“ ist, ist für seine Mitmenschen nicht ansteckend.

Blick zum Corona-Recht

Nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich  setzt eine „Infektion“ „die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“ voraus (§ 2 Nr. 2 Infektionsschutz-Gesetz).[8] Hieran fehlt es, wenn das Virus erst nach sehr hoher Zyklen-Zahl nachgewiesen wird. Dann hat die körpereigene Immunabwehr gesiegt: trotz Kontakt mit Corona-Viren unterblieb eine „Infektion“ (!).

Diesbezüglich undifferenzierte „Fallzahlen“ besitzen eine viel zu geringe Aussagekraft, um harte Lockdowns – oder gar Impfpflichten – juristisch zu rechtfertigen. Daher die Wichtigkeit der Messung der „Viruslast“ beim PCR-Test, auf die selbst der Testentwickler Olfert Landt hinwies.

Dementsprechend mahnte auch die WHO, bei symptomfreien „Positiven“, zwingend den Test zu wiederholen. Geschieht das in der Praxis? Undurchsichtig! Auf einer Pressekonferenz mit Drosten, Spahn & Co. konnte dem Journalisten Boris Reitschuster niemand eine Antwort darauf geben. Stattdessen wurde Reitschuster auf schriftliche Anfragen beim RKI verwiesen; hierauf erhielt er jedoch keine Antwort, schrieb er auf seinem Blog.

Hanebüchene Corona-Justiz

Ende 2020 räumten erste Obergerichte ein, „dass ein positiver PCR-Test als solcher keine Infektiosität im Einzelfall belegt.“ So das Oberverwaltungsgericht NRW im November 2020.[9] Das Gericht bestreitet jedoch die Relevanz: „Dies ändert nichts an dem Umstand, dass die Entwicklung der positiven Testungen insgesamt sowie die daraus abgeleiteten Inzidenz- (…) Werte und (…) die steigende Zahl stationär behandelter COVID-19-Patienten,[10] einen (…) Rückschluss auf die Dynamik des Infektionsgeschehens erlauben.“[11]

Man verweigert sich also der Erkenntnis, dass unzureichende Validität der Corona-PCR-Tests allen darauf gestützten rechtlichen und medizinischen Folgerungen den Teppich unter den Füßen wegzieht.

Das beginnt mit dem zentralen Rechtsbegriff der „Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen (§ 28a III InfSG): Wie will man diesen „Inzidenz-Wert“ aus PCR-Tests „ableiten“, die keine verläßlichen Ergebnisse liefern? „Wo keine Infektionen nachgewiesen werden (können), da kann auch keine Infektionsdynamik erkannt werden“ (RA Carlos A. Gebauer[12]).

Voraussetzung dafür wäre, stets den Ct-Wert offenzulegen. Aber statt einer verbindlichen „Eichung“[13] gibt es eine „Vielzahl von PCR-Tests, die mit unterschiedlichen Replikationszyklen arbeiten. Ein PCR-Test mit 25 Zyklen (25Ct) liefert wesentlich andere Ergebnisse als ein Test mit 30, 35 oder gar – wie der ´Drosten-Test´ – 45 Zyklen“ (Gebauer[14]).

Trotz dieser mittlerweile wohl gerichtsbekannten Tatsachen behauptet der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH): „Für die Annahme, dass PCR-Tests in Deutschland nicht ordnungsgemäß durchgeführt würden, nennt der Antragsteller keinerlei Beleg.“[15] Der VGH behauptet, die WHO-Warnung betone „lediglich die Notwendigkeit einer sachgemäßen Durchführung von PCR-Tests“. Er unterschlägt dabei, dass die WHO vor allem eine „Bewertung“ der Testergebnisse im Hinblick auf die Zahl der zum Virusnachweis erforderlichen Replikationszyklen anmahnte.

Im Ergebnis hält es der Bayrische VGH für „irrelevant“, ob durch einen PCR-Test „aktuelle Infektiösität der Testperson nachgewiesen werden könne“.[16] Wie das?

Weil „§ 28 I Satz 1 IfSG (und daran anknüpfend § 28a I i.V.m. II Nr. 1 IfSG) als Voraussetzung für eine Schutzmaßnahme gar nicht verlangt, dass infektiöse Personen festgestellt werden. Erforderlich ist lediglich, „dass ´Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider´ festgestellt werden.“  Deshalb genüge allein die Zahl der Covid-Patienten in den Krankenhäusern und der von ihnen benötigten Intensivbetten für diese Feststellung.[17] Ein  logischer Zirkel. Wer zwar „positiv“, aber nicht infiziert ist, sollte nicht als „Covid-Patient“ gezählt werden! Ergo muss das Gesetz geändert (oder wenigstens grundgesetzkonform – also eng – ausgelegt) werden!  Warum erfolgt keine Richtervorlage des Gesetzes ans Bundesverfassungsgericht?!

„An oder mit“ Corona hospitalisiert?!

Hinzu kommt: Nach wie vor unterscheiden RKI & Länder bei ihren Zahlenwerken nicht zwischen „mit/wegen Covid“ im Krankenhaus. Selbst wer nach einem Verkehrsunfall dort interniert wird und beim obligatorischen Test „positiv“ ist, gilt als  „Corona-Patient“. Wahnsinn mit Methode!
(WELT.de, 02.02.2022, Krankenhausinzidenz: Wie zufällig positiv Getestete die Corona-Statistik verzerren, URL:  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus236630585/Corona-Zahlen-Wie-zufaellig-positiv-Getestete-die-Statistik-verzerren.html)

Studie: 80% der PCR-„Positiven“ sind NICHT ansteckend!

Im Juni 2021 erkannte BILD aufgrund einer „Studie der Universität Duisburg/Essen, die über 190 000 Test-Ergebnisse auswertete: „Positive PCR-Tests taugen nicht zur Einschätzung der Pandemie-Situation.“ https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-corona-studie-pcr-tests-keine-grundlage-fuer-politische-massnahmen-76823868.bild.html
Zwischenzeitlich berichtete auch der TV-Sender RTL über diese Studie – und deren Ergebnis: 80% der PCR-„Positiven“ sind NICHT ansteckend! Ein Arzt und Medizinjournalist kommentiert im RTL-Interview: Somit sei es „stumpfsinnig“, Coronamaßnahmen an der Positiven-Zahl auszurichten. Auch RTL beginnt nun zu verstehen: „Das Problem sei, dass bei einem PCR-Test nur ermittelt wird, ob die Person Corona-positiv ist, aber nicht, ob die Person auch ansteckend ist.“

Jüngst wurde erstmals in einer Talkshow – auf Phoenix – die Unzuverlässigkeit der PCR-Tests erläutert. Es handelte sich allerdings nur um einen sachkundigen Bürger, der versehentlich ins Studio durchgeschaltet wurde. Konsterniert blickende Podiumsgäste und Moderator gingen darauf nicht ein.

Stattdessen diskutiert man überall über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht! Verrückt.

Zu Recht fragt RussiaToday am 07. Dez. 2021: „Warum gibt es in der Pandemie keine offene Diskussion über den Nutzen von PCR-Tests?“ RT.de interviewte die Humanbiologin Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, die als molekularbiologische Expertin im April 2021 für das Familiengericht Weimar ein Gutachten erstellt hatte. Darin ermittelt sie die mangelhafte Aussagekraft von PCR-Tests hinsichtlich individueller Infektiosität und stellt auf dieser Grundlage sogar die gesamte „Pandemie“ in Frage.  https://de.rt.com/inland/128038-warum-gibt-es-keine-offene-diskussion/


Neues zum PCR-Test aus den USA:

Im Juli 2021 empfahl die amerikanische CDC (entspricht dem deutschen RKI) dortigen Laboren, ab 2022 nicht mehr den Covid-PCR-Test zu nutzen, sondern eine andere Test-Methode zu verwenden, um künftig besser zwischen Covid-19 und stinknormalen Grippeviren unterscheiden zu können.  In Original-Geschwurbel:

„Nach dem 31. Dezember 2021 wird die CDC den Antrag auf Zulassung des CDC 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV) Real-Time RT-PCR Diagnostic Panel, der erstmals im Februar 2020 zum Nachweis von SARS-CoV-2 eingeführt wurde, an die Food and Drug Administration (FDA) zurückziehen. (…) In Vorbereitung auf diese Änderung empfiehlt CDC klinischen Labors und Testzentren, die den CDC 2019-nCoV RT-PCR-Assay verwendet haben, die Auswahl und den Übergang zu einem anderen von der FDA genehmigten COVID-19-Test zu beginnen. CDC ermutigt die Labore, die Einführung einer Multiplexmethode in Betracht zu ziehen, die den Nachweis und die Differenzierung von SARS-CoV-2- und Influenzaviren erleichtern kann. Solche Assays können kontinuierliche Tests sowohl auf Influenza als auch auf SARS-CoV-2 erleichtern und können Zeit und Ressourcen sparen, während wir in die Influenza-Saison gehen. Labore und Testzentren sollten ihren ausgewählten Assay in ihrer Einrichtung validieren und verifizieren, bevor sie mit klinischen Tests beginnen.“
(Quelle: „07/21/2021: Lab Alert: Changes to CDC RT-PCR for SARS-CoV-2 Testing“, URL: https://www.cdc.gov/csels/dls/locs/2021/07-21-2021-lab-alert-Changes_CDC_RT-PCR_SARS-CoV-2_Testing_1.html?fbclid=IwAR1ycZ8hlwAdGmLKffitFwAWx0XbP0eL5Gh_OFPwEtfBfWKfTYmNi9THtcE)

 
Das Letzte: Ein neuer Schnelltest der Firma Roche „unterscheidet Corona und Grippe“. Toll! (dpa-Mitteilung vom 06.12.2021, Zeitschrift APOTHEKE ADHOC: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/coronavirus/roche-schnelltest-unterscheidet-corona-und-grippe-welche-virusinfektion-ist-es/)

NACHTRAG 01. Januar 2022: Auch Dr. Antoni Fauci vom CDC bestätigt überraschend im Interview unverblümt:
„Ob man ansteckend ist, hängt davon ab, ob sich ein lebendes Virus im Körper vermehrt. Und die PCR-Tests messen das nicht. Sie messen nur die Anwesenheit eines Virus. Dieses kann ein totes, inaktives Virus sein, das sich nicht überträgt.“ (Dr. Antoni Fauci, Interview, ARE YOU KIDDING ME?? | Dr. Fauci On PCR Tests | #Shorts, 31.12.2021, https://www.youtube.com/watch?v=FxoCP2k50Jw)

Nichts Anderes meint der Virologe und Epidemiologe Prof. Klaus Stöhr, wenn er gegenüber Panikern wie Drosten und Lauterbach betont: „Die ´Infektiosität´ sagt nichts darüber aus, wie groß die Krankheitslast wird.“ Weltweit zeige sich – „selbst in Ländern mit vier- bis fünffach so hoher Inzidenz wie Deutschland“: „Höhere Übertragbarkeit heißt ja nicht gleich schlechtere Situation“ in puncto Hospitalisierung oder Intensivbettenbedarf (Interview auf WELT.de, 02.02.2022).
https://www.welt.de/politik/deutschland/video236638755/Klaus-Stoehr-Infektiositaet-sagt-nichts-darueber-aus-wie-gross-die-Krankheitslast-wird.html?cid=socialmedia.twitter.shared.web)

Klappt das Corona-Kartenhaus nun endlich zusammen? 
So bald wohl noch nicht. Während immer mehr Länder aus dem global orchestrierten Panik-, Lockdown- und Impfzirkus aussteigen, hält Deutschland stur als Geisterfahrer am einmal eingeschlagenen Kurs fest. Das ist bei der Coronapolitik nicht anders  als bei der „Klima“-/CO²-Politik, Europa- , Geo-  oder Migrationspolitik.


[1] So Richter P. Schleiter bei Erläuterung seiner Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Gesetze und Verordnungen (Podcast „Indubio“ von Burkhard Müller-Ullrich, 14.01.2021, Flg.092 – Verfassungsbeschwerde).

[2] 2020News.de, 23.12.2020, Drosten-Partner Olfert Landt: “50% der Infizierten nicht infektiös – warum dann Quarantäne?” (URL: https://2020news.de/drosten-partner-landt-viele-infizierte-nicht-infektioes/)

[3] „Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind“. Quelle: FuldaerZeitung.de, 01.01.2021, https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/corona-pcr-test-hersteller-robert-koch-institut-rki-mut-tib-molbiol-olfert-landt-berlin-90132220.html

[4] Fuldaer Zeitung, 01.01.2021, a.a.O.

[5] 2020News.de, 23.12.2020, a.a.O.

[6] WHO-Informationsmitteilung für IVD-Nutzer 2020/05, Nukleinsäureprüfung (NAT)-Technologien, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) zum Nachweis von SARS-CoV-2 verwenden, 20.01.2021, Warnung zu medizinischen Produkten, https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05

[7] „(1). Der Zyklusschwellenwert (Ct), der zum Nachweis des Virus benötigt wird, ist umgekehrt proportional zur Viruslast des Patienten. Entsprechen die Testergebnisse nicht der klinischen Darstellung, so sollte eine neue Probe entnommen und mit der gleichen oder anderen NAT-Technologie erneut getestet werden. DIE WHO erinnert IVD-Anwender daran, dass die Krankheitsprävalenz den Vorhersagewert der Testergebnisse verändert; mit abnehmender Krankheitsprävalenz steigt das Risiko falsch positiver [Tests]. (2). Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person, die ein positives Ergebnis hat (SARS-CoV-2 nachgewiesen), wirklich mit SARS-CoV-2 infiziert ist, mit abnehmender Prävalenz abnimmt, unabhängig von der beanspruchten Spezifität. Die meisten PCR-Assays sind als Hilfe zur Diagnose angegeben. Daher müssen die Gesundheitsdienstleister jedes Ergebnis in Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenahme, der Probenart, den Assay-Spezifikationen, den klinischen Beobachtungen, der Patientengeschichte, dem bestätigten Status aller Kontakte und epidemiologischen Informationen berücksichtigen.“ (WHO a.a.O.)

[8] RA Carlos A. Gebauer, 22.01.2021, Achgut.com /WHO beendet_epidemische Lage_von_nationaler_Tragweite

[9] OVG NRW, 25.11.2020 (Az. 13 B 1780/20 NE), unter II. 2. (URL: https://openjur.de/u/2311149.html)

[10] https://www.divi.de/joomlatoolsfiles/docmanfiles/diviintensiv registertagesreports/DIVI-Intensivregister_Tagesreport_2020_11_23.pdf;
https://www.divi.de/aktuellemeldungenintensivmedizin/nichtwartenbiswiramlimitsindgemeinsamerrufnachpolitischemschutzschirmfuerbelastetekliniken“ (OVG NRW a.a.O.)

[11] „Vgl. auch OVG Berlin.-Bbg. v. 18.11.2020 – 11 S 104/20 -, Rn. 42; zu den PCR-Tests Bay. VGH v. 08.09.2020 –20 NE 20.2001-, juris, Rn. 28.“ (OVG NRW a.a.O.)

[12] Carlos A. Gebauer, Achgut.com, 26.1.2021, urteile_lesen_statt_richter_mobben

[13] Gebauer a.a.O.

[13] Gebauer a.a.O.: „Maße, Gewichte und Zeitbestimmungen unterliegen (…) der Rechtsklarheit wegen der bundesgesetzlichen Normierung: Art. 73 Nr. 3 GG.“

[14] Gebauer a.a.O.

[15] BayVGH, 24.1.2021 (10 Cs 21.249), Rn 34.

[16] „im Erg. ebenso BayVGH v. 8.12.2020 – 20 CE 20.2875 – juris Rn. 9; OVG NRW v. 30.11.2020 – 13 B 1658/20.NE – juris Rn. 32 f.“ (Bay.VGH v. 24.1.2021, Rn 34).

[17] BayVGH, 24.1.2021 (10 Cs 21.249), Rn 34.

[i] file:///C:/Users/Alexa/Downloads/WHO-2019-nCoV-laboratory-2020.6-eng%20(1).pdf

ARD: Ungeimpfte als Brunnenvergifter. „Mitverantwortlich“ „an den wohl tausenden Opfern dieser Corona Welle“: Volksverhetzung gem. § 130 StGB?

„Na, herzlichen Dank, allen Ungeimpften! (…) Alle Impfverweigerer (…) tragen mit Verantwortung dafür, dass die Gesellschaft wieder unter Druck gerät, wieder Ärzte und Pflegekräfte über ihre Grenzen hinaus arbeiten müssen. Wieder Gastronomen und Ladenbesitzer um ihre Existenz bangen. Und sie müssen sich fragen, welche Mitverantwortung sie haben, an den wohl tausenden Opfern dieser Corona Welle.“  [1]
Der Erfolg der öffentlich-rechtlichen Hetze ließ nicht lange auf sich warten. Schon am nächsten Tag wird in Österreich diskutiert, ob man allen „Impfverweigern“ den Führerschein entziehen soll – eindeutig „Willkürmaßnahmen“ i.S.d. § 130 I Nr.1 StGB!

Da beschuldigt eine Redakteurin des MDR in den „Tagesthemen“ auf ARD Ungeimpfte (in Deutschland ca. 12,5 Millionen Erwachsene sowie 12 Mill. Minderjährige ab 12 Jahren), mitverantwortlich „an den wohl tausenden Opfern dieser Corona Welle“ zu sein.

Dabei korreliert die Impfquote gar nicht mit der Covid-Ausbreitung!
„Gibraltar ist bei der 7-Tage-Inzidenz europäischer Spitzenreiter“ – mit Impfquote 100% (Frankfurter Rundschau vom 21.11.2021, Corona Gibraltar: 100 Prozent Impfquote, 1000er-Inzidenz – doch die Impfung wirkt | Panorama (fr.de)

-Island: Impfquote 89% und höchste Neuinfektionsrate seit Beginn der Pandemie.
– Rumänien: (Impfquote 39 % / Inzidenz 129) – Zahlen fallen seit Wochen
– Bulgarien: (I-Quote 22 % / Inzidenz 265) – Zahlen fallen seit Wochen
– Belgien: (I-Quote 75 % / Inz. 829) – Zahlen steigen seit Wochen
– Irland: (I-Quote 76 % / Inz. 625) – Zahlen steigen seit Wochen https://corona-in-zahlen.de
Hierauf verweist der Arzt Dr. med. Lukas Trimmel (Wien) in einem offenen Brief an den österreichischen Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein (14.11.2021): http://www.schneider-institute.de/Trimmel-141121_pp.1.pdf

Öffentlich-rechtliche Medien sind zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Dafür erhalten sie jedes Jahr 8 Milliarden Euro von der deutschen Bevölkerung. Dennoch wird dort eine Bevölkerungsgruppe mit unverhohlendem Zorn zu Sündenböcken gestempelt, quasi zu Brunnenvergiftern erkärt.

Eine „Mitverantwortung“ an tausenden Toten, überhaupt der ganzen Corona-Misere, wird besonders herausgestellt – ohne Hinweis auf andere Mitverantwortliche, wie etwa diejenigen, die während der Pandemie 25 Krankenhäuser in Deutschland schlossen und tausende Intensivbetten abbauten, u.a. weil das qualifizierte Personal dafür fehlt (anstatt Personal aufzustocken und für zumutbare Arbeitsbedingungen zu sorgen). https://byc-news.de/pflegekraefte-aus-mainz-sagt-den-leuten-endlich-die-wahrheit-und-steht-zu-euren-fehlern

Ist die Äußerung der Redakteurin Sarah Frühauf einfach eine ärgerliche „Meinung“, schlicht Unsinn oder sogar strafbar? Es gibt den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB). In Absatz 1 heißt es dort:

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. (…) gegen Teile der Bevölkerung (…) zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung (…) beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Ein sog. „Offizialdelikt“, das die Staatsanwaltschaften auch ohne Strafantrag verfolgen können. Sie müssen sogar ermitteln, sobald sie Kenntnis von Sachverhalten erlangen, die einen Anfangsverdacht bedeuten, etwa durch eine Strafanzeige.

Vielleicht sollten sie das, um der gegenwärtigen und täglich weiter wachsenden Pogromstimmung gegen Ungeimpfte die rechtsstaatlichen Grenzen aufzuzeigen.

Als offen ist angesichts des bestürzenden Diskussionsstandes zu bezeichnen, wie lange Ungeimpfte überhaupt noch medizinisch behandelt werden, etwa in Kliniken (>Staatsanwaltschaft ermittelt: Ließ das Karlsruher Klinikum einen ungeimpften Patienten sterben? – ZUERST! ZUERST!) Selbst Sterbehilfe wird teilweise nur noch Geimpften gewährt (s. hier: Sterbehilfe nur noch für Geimpfte und Genesene | Verein Sterbehilfe).

Der Erfolg der öffentlich-rechtlichen Hetze ließ ja auch nicht lange auf sich warten. Schon am nächsten Tag wird in Österreich diskutiert, ob man allen „Impfverweigern“ den Führerschein entziehen soll – eindeutig „Willkürmaßnahmen“ i.S.d. § 130 I Nr.1 StGB!

„Vergessen wir nicht, daß am Anfang nationalsozialistischer Herrschaft nicht Auschwitz stand, sondern die Ausgrenzung von Menschen, die als störend und schädlich betrachtet wurden.“
(Andre´ Heller)


[1] Quelle: Tagesthemen, 19.11.21 | Verfügbar bis 26.11.2021: Die Meinung von Sarah Frühauf, MDR, zur Solidarität von Impf-Gegnern, https://www.daserste.de/information/nachrichten-wetter/tagesthemen/videosextern/tagesthemen-21-45-uhr-202.html

ARD-Mitarbeiter über Corona-Bericht-erstattung: „Ich kann nicht mehr“!

Der langjährige ARD-Mitarbeiter Ole Skambraks kritisiert in einem offenen Brief mutig die Corona-Berichterstattung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Allein seine „Liste der Ungereimtheiten und offenen Fragen, die keine substanzielle Berichterstattung bekommen haben“, ist sehr aufschlußreich. Skambraks steigt auch in deren Beantwortung ein und liefert Belege zum Für und Wider – vorbildlicher Meinungspluralismus (s. unten). Letztlich muss die Frage aufgeworfen werden dürfen, ob die Corona-Berichterstattung nur die Spitze eines Eisbergs systematischer Desinformation ist.

Die gleiche systematische Debattenunterdrückung der Lückenmedien, die Ole Skambraks bislang nur in der ´Coronakrise´ zu entdecken können meint, beobachten andere auch bei anderen Themen – und schon viel länger:

z.B. Asylkrise: Intensiv ruchbar war der Meinungs- und Gesinnungsterror der Öffentlich-Rechtlichen bei der „Willkommenskultur“ für sog. Flüchtlinge nach Merkels „Grenzöffnung“ (ab 2015).

z.B. Klimakrise: Schon seit dem Gamechanger des Club of Romes „Die Grenzen des Wachstums“ (1972) erfolgt einseitige, um nicht zu sagen: Desinformation zum „Klimawandel“. Eine ergebnisoffene Debatte in öffentlich-rechtlichen Medien wird auch beim Thema CO² unterdrückt. Fundamental vom Mainstream abweichenden Experten soll „keine Bühne geboten“ werden, selbst wenn sie bislang bestens renommiert sind.

Allen lückenhaft dokumentierten oder sogar – auch aus Wahlkämpfen – ausgeklammerten Themen ist gemeinsam, dass sie die meisten Wähler, Steuerzahler und Familien teuer kommen, während einige von der verengenden Berichterstattung profitieren.

Deutsche Geschichte seit 1914: Hier begann die Diskursverengung schon mit der Re-Education seitens der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg, gesteigert seit ´68. In diesem Bereich wurden bekanntlich sogar strafrechtliche Grenzen des – auch wissenschaftlichen – Diskurses gezogen (§ 130 StGB).

Letztlich muss die Frage aufgeworfen werden dürfen, ob die Corona-Berichterstattung nur die Spitze eines Eisbergs systematischer Desinformation ist. Zumal die gebräuchlichen Massenmedien der „westlichen“ Welt von einer Handvoll internationaler „Presseagenturen“ koordiniert werden. Dieses Faktum wird wohl kaum jemand mehr als „Verschwörungstheorie“ bezeichnen.

Hier Skambraks „Liste der offenen Fragen“ zur „Coronavirus-Pandemie“:

  • Warum wissen wir so wenig über „gain of function research“ (Forschung daran, wie man Viren für den Menschen gefährlicher machen kann)?
  • Warum steht im neuen Infektionsschutzgesetz, dass das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung fortan eingeschränkt werden kann – auch unabhängig von einer epidemischen Lage?
  • Warum müssen sich Menschen, die bereits Covid-19 hatten, nochmal impfen, obwohl sie mindestens genauso gut geschützt sind, wie geimpfte Menschen?
  • Warum wird über das „Event 201“ und die globalen Pandemieübungen im Vorfeld der Ausbreitung von SARS-CoV-2 nicht oder nur in Verbindung mit Verschwörungsmythen gesprochen? (2)
  • Warum wurde das den Medien bekannte, interne Papier aus dem Bundesinnenministerium nicht in Gänze veröffentlicht – und in der Öffentlichkeit diskutiert, in dem gefordert wurde, dass Behörden eine „Schockwirkung“ erzielen müssten, um Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die menschliche Gesellschaft zu verdeutlichen?
  • Warum schafft es die Studie von Prof. Ioannidis zur Überlebensrate (99,41 % bei unter 70-Jährigen) in keine Headline, die fatal falschen Hochrechnungen des Imperial College aber schon (Neil Fergusson prophezeite im Frühjahr 2020 eine halbe Million Coronatote in Großbritannien und über 2 Millionen in den USA.)?
  • Warum steht in einem Gutachten, erstellt für das Bundesgesundheitsministerium, dass die Auslastung der Krankenhäuser im Jahr 2020 durch Covid-19-Patienten nur 2% betragen hat?
  • Warum hat Bremen mit Abstand die höchste Inzidenz (113 am 4.10.21) und gleichzeitig mit Abstand die höchste Impfquote in Deutschland (79 %)?
  • Warum sind Zahlungen von 4 Millionen Euro eingegangen auf einem Familienkonto der EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides, die verantwortlich war für das Abschließen der ersten EU-Impfstoffverträge mit den Pharmakonzernen? (3)
  • Warum werden Menschen mit schweren Impfnebenwirkungen nicht im gleichen Maß portraitiert wie 2020 Menschen mit schweren Covid-19-Verläufen? (4)
  • Warum stört niemanden die unsaubere Zählweise bei „Impfdurchbrüchen“? (5)
  • Warum melden die Niederlande deutlich mehr Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe als andere Länder?
  • Warum hat sich die Wirksamkeitsbeschreibung der Covid-19-Impfstoffe auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts in den letzten Wochen dreimal geändert? „COVID-19-Impfstoffe schützen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus.“ (15. August 2021) „COVID-19-Impfstoffe schützen vor einem schweren Verlauf einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus.“ (7. September 2021) „COVID-19-Impfstoffe sind indiziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19-Erkrankung.“ (27. September 2021) (6)

Quelle: OLE SKAMBRAKS, 5.10.2021, https://multipolar-magazin.de/artikel/ich-kann-nicht-mehr

 

Corona-Pressekonferenz: Lage „wird deutlich besser“,  aber … Auf dem Weg zum sozialistischen Finanzkapitalismus …

Die 7-Tage-Inzidenz liegt am 1. Juni anno 2021 nur noch bei lächerlichen 35. Das ist eine entscheidende Bedingung des Infektionsschutzgesetzes für umfängliche „Lockerungen“. Wird also der Bundestag die „Epidemische Lage nationaler Tragweite“ aufheben? Nö. Lediglich die Gefahrenlage wird von „sehr hoch“ (seit 20.12.2020) auf „hoch“ herabgestuft. Schließlich stecken wir „mitten in der Pandemie“.

Inwiefern das? Der Blick nach England zeige – mutantenbedingt – „hohe Inzidenzen“ – trotz „hoher Durchimpfung“.

So wird zwar „ein richtig guter Sommer“ in Aussicht gestellt, jedoch nur dann, wenn „die Impfzahlen weiterhin hoch und die Inzidenzen ´runter gehen“ (gleichzeitig!). Die „positive“ Entwicklung „haben wir uns alle hart erkämpft“, nicht zuletzt „durch viel Testen und ja: durch Impfen.“ Deswegen gehen auch die „Impfkampagnen weiter“.

Sogar Kinder zwischen 12 und 15 sollen nun geimpft werden. Schließlich hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und sodann die EU-Kommission dem Biontech-Impfstoff auch für diese Altersgruppe die „Notfall“-Zulassung erteilt. Ist das nicht eine tolle „europäische Lösung“?! Bis Ende August sollen Kinder wenigstens eine erste „Dosis“ erhalten – natürlich aufgrund rein freiwilliger „individueller“ Entscheidung von Eltern und Ärzten … Nur: Von welchem „Notfall“ ist die Rede, wenn die „Lage deutlich besser wird“?

 WHO-Motto zu Corona: „No one is save until everyone is save“.

Was Jens Spahn „im Übrigen“ „sehr bewußt geworden ist“: Bei seiner Südafrika-Reise mit Frankreichs Präsident Macron habe man „Diskussionen zu Impfstoffen und Impfstoffproduktionen gehabt“. Sieh´ an … Plötzlich wurde den beiden „bewußt“: Daß man in Europa „bereits über das Impfen von 12- bis 16-Jährigen diskutiere“, „während in Ländern wie Südafrika nicht einmal 2% der Bevölkerung haben geimpft werden können“. Das zeige eine „sehr privilegierte Situation“ Europas. Es handele sich aber um eine „weltweite Pandemie“. Und die G7-Chefs seien sich mit der WHO im zentralen Punkt einig, der im Corona-Motto klar zum Ausdruck kommt: „No one is save until everyone is save“. „Niemand auf Erden ist sicher, bevor nicht alle sicher sind vor diesem Virus“.

Nur allzu gerne kommt der frühere Pharma-Lobbyist der Aufforderung nach, nach Möglichkeit jeden – aber auch wirklich jeden – Weltbürger impfen zu lassen, einschließlich aller Kinder ab 12 Jahren. Natürlich nicht nur ein oder zweimal, sondern in regelmäßigen Abständen immer wieder – wegen der vielen Mutanten, die sich in der „offenen“ Weltgesellschaft der Zukunft nun einmal unvermeidlich verbreiten. Daher das historisch einmalige Milliardengeschäft. Jens Spahn hält es für „wichtig, dass wir jetzt den Blick auch immer mehr weiten und andere Staaten, andere Regionen auf der Welt noch mehr unterstützen“.

Wir haben ja alles im Übermaß – meint  offenbar der Mann, der in der Coronakrise zum frischgebackenen Villenbesitzer (schlappe 4 Millionen Euro) wurde. Sie sei ihm ja gegönnt. Wenn er sich nur endlich in sie zurückzöge. Ohne weiterhin mit toten Bärenaugen auf Pressekonferenzen als ahnungsloser Bankkaufmann zu bestimmen, wo es gesundheitspolitisch lang geht.

RKI-Chef Wieler ergänzt eilfertig: „Auch Langfristig wird das Virus nicht aus unserem Land verschwinden. Es wird endemisch werden.“ Trotz der marginalen Rest-Inzidenz von 35 finde ein „Wettrennen“ statt „zwischen Durchimpfung und Durchseuchung“. Das weiß er als gelernter Tierarzt ganz genau.

Sozialistischer Finanzkapitalismus …

Nie wurde das am Horizont heraufscheinende profitable Amalgam zwischen Welt-Kommunismus und Finanzkapitalismus deutlicher, als in besagtem UNO-„Motto“ und seiner schamlosen Kommentierung durch den deutschen Bundesgesundheitsminister. Der Steuerzahler früher sogenannter „Industrienationen“ wird sich warm anziehen müssen. Aber alles geschieht zu seinem besten.

Hinzu kommt die Verhinderung der „Klima-Katastrophe“ mit global vereinten finanziellen Kräften, vor allem durch die viel zu reichen Deutschen, die ja als ehemalige Völkermörder, weiße Kolonialisten und sündhafte Industrienation gleich dreifach zu diesem nationalen Daseinssinn verdammt sind. So haben unsere geliebten Welt-Führer und ihre heimischen Politmarionetten entschieden. Vermutlich fallen ihnen noch weitere planetarische Herausforderungen ein, die keinen Aufschub dulden.

Pressekonferenz: https://www.facebook.com/watch/live/?v=1391769724512480&ref=notif&notif_id=1622536012267769&notif_t=live_video

 

Niemand hat die Absicht, eine Impf-Zweiklassen-Gesellschaft zu errichten

Schlinge um Corona-Impf- und Testkritiker zieht sich langsam zu

Seit Monaten wird durch oberflächlich-arrogante Artikel in der „Qualitätspresse“ die Befürchtung beschwichtigt, es sei eine diskriminierende Zweiklassengesellschaft mit faktischer Impf- und/oder Testpflicht für alle geplant. Oft mit lapidarem Hinweis darauf, dass ja ohnehin noch nicht alle geimpft werden könnten.
Aber ab Juni 2021 sollen die Regeln zur Impf-Priorisierung fallen; man geht davon aus, dass der Staat nun jedem ein „Impfangebot“ machen kann. Dieses Angebot ist ein Danaer-Geschenk. Spahn und Merkel haben von Anfang Impfprivilegien nur insoweit in Abrede gestellt, wie noch nicht alle geimpft werden können. Niemand hat die Absicht, eine Impf-Zweiklassen-Gesellschaft zu errichten weiterlesen

Corona-Paradigmenwechsel ante portas? OLG-Familiensenat gibt dissentierenden Familiengerichten Recht!

OLG Karlsruhe – Familiensenat – gibt dissentierenden Familiengerichten in der Frage des zulässigen Rechtswegs Recht! (Az. 20 WF 70/21).

Die Brisanz dieser OLG-Entscheidung geht weit über die Beseitigung des Rechtsbeugungs-Vorwurfs an die betreffenden Familienrichter hinaus: Bei „Anregungen“ (§ 24 FamFG) an ein Familiengericht, kindeswohlsichernde Maßnahmen gegen „Dritte“ zu ergreifen, kommt eine bloße Verweisung (§ 17a GVG) an die Verwaltungsgerichte von vorne herein nicht in Betracht – auch dann nicht, wenn Dritte in staatlicher Funktion handeln!

Zur Vorgeschichte: http://heumanns-brille.de/weiteres-familiengericht-verbietet-schulleitungen-die-anordnung-einer-maskenpflicht/ Corona-Paradigmenwechsel ante portas? OLG-Familiensenat gibt dissentierenden Familiengerichten Recht! weiterlesen

Übliche Scheindebatten: Schon „80000 Coronatote“! Was hat sich Jan J. Liefers „dabei gedacht“?!

WDRs „aktuelle Stunde“ zur #AllesDichtmachen-Satire prominenter Schauspieler (https://www.youtube.com/watch?v=aIfy3vlQZz0):

Was die kleine Schar mutiger Schauspieler aufs Korn nimmt, ist die Wiederkehr eines Untertanengeistes, den schon Heinrich Mann im Roman „Der Untertan“ beschrieb. Darf man ihn in Corona-Zeiten kritisieren? Das ist die Frage. Offenbar nicht. Gehässige Reaktionen der Medien geben der Ironie der Schauspieler Recht: „Rechte Netzwerke, Coronaleugner und AfD feiern die Schauspieler“, empört sich der WDR. Jan Josef Liefers wird verhört: „Wie kommen Sie dazu, die Medien als gleichgeschaltet zu bezeichnen?“ Eigentor, getroffene Hunde bellen.

Wie immer bei weltbewegenden Themen schaffen es  „Qualitätsmedien“, dass man über die Kritiker spricht, statt über die Kritik. Hilfsweise über Beifall unliebsamer Seite. Oder über den falschen Zeitpunkt:

Einleitung des WDR: „Es ist ein geplanter Aufschlag …, ausgerechnet an dem Tag, als die Bundesnotbremse nach heftigen Diskussionen beschlossen wurde; veröffentlicht am Tag, als die Zahl der Coronatoten auf mehr als 80.000 kletterte (…)  kein feinfühliges Timing.“

Ja, seid Ihr noch bei Trost, öffentlich-rechtliche, mit 8 Milliarden Zwangsgebühren angeblich finanziell dahinvegetierende GEZ-Medien? Können Lehrer ihren Schüler*innen den Genuß Eurer Attacken auf Logik und gesunden Menschenverstand noch empfehlen – oder ist das bereits versetzungsgefährdend?

Zunächst einmal: Welcher antifa-bemützte (Tennis spielende?) „Medienwissenschafter“ hat um Himmels Willen das Wort „Aufschlag“ erfunden? Es weckt Assoziationen an „Anschlag“. Kritik als „geplanter“ Terror gegen geliebte Führer! Unwort des Jahres! Übliche Scheindebatten: Schon „80000 Coronatote“! Was hat sich Jan J. Liefers „dabei gedacht“?! weiterlesen

Corona-Impfung: Aussichtsloses Hase-Igel-Spiel!

Gegen die Südafrika- und die Brasilien-Mutante  schützt Impfen wenig (aktuelle Harvard-Studie). Karl Lauterbach (SPD) ergänzt: „Es folgen weitere Varianten.“ Möglicherweise auch solche „gegen die man nicht impfen kann. Im Labor[?!] sehe man solche schon.“

Impfen ist also ein ziemlich aussichtloses Hase-und-Igel-Spiel! Corona-Impfung: Aussichtsloses Hase-Igel-Spiel! weiterlesen

Auf dem Weg zur Corona-Diktatur

I. Zahlenwerke, auf die die diktatorischen Maßnahmen gestützt werden, sind wenig aussagekräftig.

1. Heutige Nachricht: „NRW ist besonders vom Coronavirus betroffen. 30.584 Menschen sind (…) bislang an Covid-19 erkrankt, teilt das Robert-Koch-Institut mit.“ Aber 2/3 davon sind bereits genesen! Das erfährt man erst im Kleingedruckten.

(Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sind von 144000 dem RKI bekannten Infektionsfällen „über hunderttausend im Laufe des heutigen Tages wieder genesen“. Das muss ein Versprecher sein, zeigt aber, dass die 2/3 Regel bundesweit gilt.)

2. Die „Zahl der Infizierten“ steigt? Weil immer mehr getestet werden. D.h. nicht, dass die Infektionsrate (Verhältnis von Getesteten und Infizierten, Grad der ´Durchseuchung´) steigt. Die Zahl der Tests erfahren wir nicht.

3. Niemand weiß, wie viele tatsächlich infiziert sind oder waren, zumal es symptomfreie Corona-Infektionen gibt. Um das in Erfahrung zu bringen, müßte man die gesamte Bevölkerung testen (unmöglich) oder repräsentative Stichproben erheben (diese würden regional unterschiedlich ausfallen).

4. Solange man nicht weiß, wie viele infiziert sind oder waren, sind auch „Letalitäts“-Prozent-Angaben Kaffeesatzleserei. Zumal bis vor kurzem – mit Ausnahme von Hamburg – keine Obduktionen durchgeführt wurden, um zu ermitteln, bei wie vielen Toten „im Zusammenhang mit Corona“ das Virus ursächlich war. (Wären diese Menschen auch ohne Coronavirus zeitnah verstorben??).

– Normalsterberate In Deutschland: ca. 1 %. Es sterben jedes Jahr ca. 900.000 bzw. monatlich 75.000 bzw. täglich ca. 2500 Menschen. Bislang kein Anstieg durch Corona.

Insgesamt sind also die Zahlenwerke, auf die die diktatorischen Maßnahmen gestützt werden, wenig aussagekräftig Auf dem Weg zur Corona-Diktatur weiterlesen

Corona-Debatten (Teil 1)

DEBATTE gefällig?
„Besonders auf den Nerv gehen die fröhlichen Untergangspropheten, die behaupten, nichts mehr werde sein wie zuvor. Wir lernen jetzt, psalmodieren sie, was es bedeute, unser irdisches Dasein im demütigen Einklang mit der Natur zu leben. Kein sinnloses Reisen mehr, keine große, weite Welt, kein Leben auf der Überholspur. Statt dessen Stille, Distanz, Selbstentmündigung, Berührungsangst, Grenzen und Barrieren, wohin man schaut, der Einsiedler der Großstadt als neues Rollenideal, Genuss durch Verzicht, Askese statt Ekstase. Dem Virus sei Dank. Wie beknackt ist das? Auf diese Weise säße die Menschheit noch auf den Bäumen. Früher übernahmen solches Jammergeschrei die Pfaffen. Heute nennen sie sich Zukunftsforscher.“

Huch! Globalisierungshippie Wolfgang Herles hat jetzt „genug“! Er unternimmt deshalb einen Befreiungs-Rundumschlag auf TichysEinblick.de, 28.3.2020 („Die Lehre der Epidemie, Genug! Warum mir meine „Eltern“ auf den Zeiger gehen.“[1])

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