Neues von ´der Sekte´: Die #“NAFRI“#-Debatte

„Deutschland diskutiert über den Schwachsinn, ob man für Nordafrikaner die Abkürzung »Nafris« benutzen darf“. Nur Eva Herman fragt zurecht: „Was hatten tausende Nordafrikaner in unterschiedlichen Städten in der Silvesternacht eigentlich vor? Und warum sind die so aggressiv?“ (Eva Herman auf http://www.eva-herman.net/sie-bereiten-etwas-vor/ – lesenswert!)

Um den Fragenkatalog fortzusetzen: Wie gelangten tausende aggressive Lampedusas erst in die EU und später über deutsche Mickimaus-„Grenzen“ nach Köln, Hamburg, Frankfurt, München (oder ins Düsseldorfer „Maghreb-Viertel“), wenn nicht aufgrund massiven „Staatsversagens“? Hat der Grenzschutz Schwarzafrikaner nicht von „Syrern“ unterscheiden können? Ist es ein Problem der Allgemeinbildung? Hatten Politiker in Geographie nicht aufgepasst? Wir wissen es nicht.


http://www.focus.de/politik/videos/in-der-silvesternacht-nicht-nur-koeln-auch-in-anderen-staedten-versammelten-sich-verdaechtige-gruppen_id_6434168.html

Und was sind das für gesellschaftliche Gruppen, die immer, wenn Kritik an der „Asyl“-Politik der Altparteien droht, ihr hysterisches Ablenkungs-Theater aufführen?

Die Selbstmord-Sekte

Schon bei polizeilichen Personenkontrollen nach typisierendem Raster holen sie die „Menschenwürde“- und „Rassismus“-Keulen heraus.
Sie finden sich jederzeit mit einheimischen Gewaltopfern ab, nicht jedoch mit Einzelschicksalen „nicht gerechtfertigter Kontrollierung“ (dann wollen sie einen Sturm „menschenrechtlicher“ Entrüstung lostreten).
Ihre fundamentalistische Antidiskriminierungs-Agenda ist ihnen Religions-Ersatz und daher wichtiger, als elementarste Grundrechte ihrer Mitmenschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Man kann sie nur als Selbstmord-Sekte bezeichnen.

Vorkommen /Ausbreitungsgrad: Grundsätzlich überall in freier Wildbahn bei guter globaler Vernetzung, primär jedoch in Großstädten Westeuropas (insb. Deutschlands) und den Küsten Nordamerikas. Dort allerdings oft in höchsten gesellschaftlichen Positionen anzutreffen.

Charakteristika
: Allgemeine Scheu vor sachlichen Debatten, da arm an Argumenten. Neigung zu postrationalen Visionen, anti-christlicher Esoterik und abergläubischen Beschwörungsformeln („Wir schaffen das“).
 
Gesellschaftlicher Einfluß: Überproportional. Große Finanz- (und Medien-)Macht, die professionellste Propaganda-Kampagnen ermöglicht. Daher gleichwohl Diskurshoheit.
 
Warnhinweis: Bei Kritik muss mit aggressivem Verhalten gerechnet werden. Einzelne Hohepriester (Ralf Stegner) ließen ein ambivalentes Verhalten zu Demokratie, Grundrechten und Gewalt durchblicken, soweit es politische Gegnern betrifft. Immer eine Armlänge Abstand wahren.
 
Verbotsverfahren vor dem BVerfG: derzeit keines anhängig.

Soweit der „alternative Verfassungsschutzbericht 2015/16“. 

Die Beobachtung wird fortgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
: Die sofortige Beschwerde muss binnen zwei Wochen in schriftlicher oder in Textform (§126b BGB) beim Düsseldorfer Institut für Verfassungsschutz (Rechtsform: nicht eingetragener Verein) eingehen. Sie soll eine Begründung enthalten.