Religionsfreiheit: Abschiedsvorlesung des Prof. Dr. jur. Kästner

Prof. Schachtschneiders Verständnis von Art 4 GG und seine grundsätzliche Kritik an der Dogmatik des BVerfG zur sog. „Religionsfreiheit“ wird gestützt durch den (2014 emeritierten) Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht Karl-Hermann Kästner aus Tübingen; hier ein im Netz zu findender Bericht der Universität zu dessen Abschiedsvorlesung:

>Religionsfreiheit
in Zeiten des religiösen Pluralismus

Abschiedsvorlesung von Prof. Dr. jur. Karl-Hermann Kästner am 18. Juli 2014

Im Rahmen seiner Abschiedsvorlesung knüpfte Prof. Dr. Karl-Hermann Kästner an seine nach Übernahme des Tübinger Lehrstuhls am 30. Juni 1998 gehaltene Antrittsvorlesung mit dem Thema Hypertrophie des Grundrechts auf Religionsfreiheit?“ an und stellte die Frage, wie sich der Umgang mit dem Grundrecht seither entwickelt habe.

Insoweit verwies er eingangs mit Bedauern auf das Alte Testament (Der Prediger Salomo 1, 9): „…es geschieht nichts Neues unter der Sonne.“

Während sich das gesellschaftliche Umfeld religiöser Entfaltung deutlich verändert habe (und unweigerlich weiter verändern werde), seien für die praktische Entfaltung des Grundrechts auf Religionsfreiheit weithin noch die Grundlinien derLumpensammlerentscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 maßgebend. Religionsfreiheit: Abschiedsvorlesung des Prof. Dr. jur. Kästner weiterlesen