Bundesverfassungsgericht segnet Coronapolitik ab

Wenige Stunden vor der Corona-Bund-Länder-Konferenz veröffentlicht Deutschlands höchstes Gericht sein Urteil zur „Bundesnotbremse“ und zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

Die Verfassungsbeschwerden werden „verworfen“ bzw.  „zurückgewiesen“. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere (…) verhältnismäßig“ (Pressemitteilung des Gerichts).

Leitsatz 3c: „Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht.“  Wann auch sonst? 

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